Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
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Denn Ärzte Verdienen ja viel am unwissenden Patienten.... Bluddruckmessen, 5 Minuten länger im Behandlungsraum gesessen usw.
Kann mir da jemand Helfen, danke.
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T.duck schrieb:
Ich habe in letzter Zeit immer wieder die Fragen von Patienten, die wissen wollen, was ein Arzt an einem KG Rezept Verdient oder dazubezahlen muss. Wie das Verhältniss zur Verschreibung von z.B Tabletten ist.
Denn Ärzte Verdienen ja viel am unwissenden Patienten.... Bluddruckmessen, 5 Minuten länger im Behandlungsraum gesessen usw.
Kann mir da jemand Helfen, danke.
Mach es mal einfacher - frag Deine Patienten, was sie glauben, was Du für 25 Minuten Behandlung bekommst. Du wirst überrascht sein, wie super unsere Vergütung in der Vorstellung der Pat. ist.
m.
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...weitergesponnen werden kann der Faden am Verhalten der GKVen gegenüber den Leistungserbringern (Beispiele findest du in diesem Forum und der Fachliteratur zur Genüge).
Von da an kann der Bogen weitergesponnen werden zu den Ärzten die ebenso um ihre Existenz kämpfen können ("Liegen €10.000 auf dem Mittelpunkt eines Fußballfeldes, in den Ecken stehen ein guter Orthopäde, ein Radiologe, ein Chirurg und ein Anästhesist...") - der halbe Kassensitz den wir einer befreundeten Ärztin erfochten haben wirft etwa €1.000 im Monat ab, sie könnte mehr verdienen würde sie rigoroser auf die Einhaltung von Impfempfehlungen bestehen (jährlich und jeden gegen die aktuellen grippalen Infekte). IgeL verkaufen? Im Umkreis von 18km Fehlanzeige. Dafür Anwesenheitspflicht analog unseren PI :)
Zielvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigungen und GKVen sei, das ein Kassensitz einen Jahresumsatz(!) analog dem Gehalt eines Klinik-Oberarztes ermöglichen soll, ungeachtet der Tatsache das der Oberarzt die Investitionen für seine Behandlungsräume nicht selbst tätigen muss...
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Papa Alpaka schrieb:
Eben dies ... und wem €15 für 25 Minuten "KG" viel erscheinen (hey, der durchschnittliche Angestellte --€19,54 Bruttostundenlohn-- wäre froh für €30 nur 50 Minuten arbeiten zu müssen) , dem erkläre doch bitte die Einkommenssteuer-Versicherungen-Miete-Nebenkosten-Problematik, soweit dir Zahlen bekannt sind - und plötzlich stellt sich heraus das du doch bloß "unterdurchschnittlich" bist...
...weitergesponnen werden kann der Faden am Verhalten der GKVen gegenüber den Leistungserbringern (Beispiele findest du in diesem Forum und der Fachliteratur zur Genüge).
Von da an kann der Bogen weitergesponnen werden zu den Ärzten die ebenso um ihre Existenz kämpfen können ("Liegen €10.000 auf dem Mittelpunkt eines Fußballfeldes, in den Ecken stehen ein guter Orthopäde, ein Radiologe, ein Chirurg und ein Anästhesist...") - der halbe Kassensitz den wir einer befreundeten Ärztin erfochten haben wirft etwa €1.000 im Monat ab, sie könnte mehr verdienen würde sie rigoroser auf die Einhaltung von Impfempfehlungen bestehen (jährlich und jeden gegen die aktuellen grippalen Infekte). IgeL verkaufen? Im Umkreis von 18km Fehlanzeige. Dafür Anwesenheitspflicht analog unseren PI :)
Zielvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigungen und GKVen sei, das ein Kassensitz einen Jahresumsatz(!) analog dem Gehalt eines Klinik-Oberarztes ermöglichen soll, ungeachtet der Tatsache das der Oberarzt die Investitionen für seine Behandlungsräume nicht selbst tätigen muss...
Ich wollte nur wissen was ein KG Rezept dem Arzt kostet.
Man hört aber in Euren Antworten, wie Verbittertet Ihr über den Zustand der Physiotherapie seid und es ist hier leider oft dasselbe. Jemand stellt eine Frage und es wird gemeckert und Gemosert und wenn jemand Versucht was zu ändern wir das auch noch zunichte gemacht z.B. BVT.
Seit doch endlich mal Froh das sich jemand für Euch einsetzt und Versucht was zu ändern und Unterstützt das Kleine, was denn zu etwas Großen werden kann. Aber nur durch schlecht reden wir das nichts.
GT
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T.duck schrieb:
Guten Morgen und Entschuldigt aber dies ist keine Antwort auf meine Frage.
Ich wollte nur wissen was ein KG Rezept dem Arzt kostet.
Man hört aber in Euren Antworten, wie Verbittertet Ihr über den Zustand der Physiotherapie seid und es ist hier leider oft dasselbe. Jemand stellt eine Frage und es wird gemeckert und Gemosert und wenn jemand Versucht was zu ändern wir das auch noch zunichte gemacht z.B. BVT.
Seit doch endlich mal Froh das sich jemand für Euch einsetzt und Versucht was zu ändern und Unterstützt das Kleine, was denn zu etwas Großen werden kann. Aber nur durch schlecht reden wir das nichts.
GT
Das Ausstellen eines KG - Rezeptes verursacht Kosten für Personal, Räume und techn.Hilfsmittel sowie manchmal 2 Jahre später für einen Regreß.
Bei GKV - Pat. wird das Ausstellen eines Rezeptes mit dem sog. Verwaltungskomplex 01430 EBM (KBV - EBM) mit1,22 € vergütet. Das 1. Rezept istin der Grundpauschale abgegolten.
Sollte ein Regress eintreten, müssen daraus auch die verursachten Behadlungskosten bezahlt werden!
Nun verstanden?? Siehe meine Signatur
mfg hgb
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hgb schrieb:
> Ich wollte nur wissen was ein KG Rezept dem Arzt kostet. < Es kostet den Arzt!
Das Ausstellen eines KG - Rezeptes verursacht Kosten für Personal, Räume und techn.Hilfsmittel sowie manchmal 2 Jahre später für einen Regreß.
Bei GKV - Pat. wird das Ausstellen eines Rezeptes mit dem sog. Verwaltungskomplex 01430 EBM (KBV - EBM) mit1,22 € vergütet. Das 1. Rezept istin der Grundpauschale abgegolten.
Sollte ein Regress eintreten, müssen daraus auch die verursachten Behadlungskosten bezahlt werden!
Nun verstanden?? Siehe meine Signatur
mfg hgb
Und nein, es liegt nicht am bösen PI, eher an den Vergütungsverhandlungen insbesondere aber an den KKassen, die aus uns Billiglöhner machen !
Jeder Handwerksbetrieb und jeder Handwerkerstundenlohn ist uns da um einiges voraus ... .
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dhammann1 schrieb:
Wenn man die Einkommensentwicklung der KassenÄrzte mit dem der PT`s vergleicht, kann man schon mal Frust schieben :rage:
Und nein, es liegt nicht am bösen PI, eher an den Vergütungsverhandlungen insbesondere aber an den KKassen, die aus uns Billiglöhner machen !
Jeder Handwerksbetrieb und jeder Handwerkerstundenlohn ist uns da um einiges voraus ... .
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rudibam schrieb:
Was für ein Regreß???
Das ist aber nicht neu.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Wer zuviel über seinen Fachgruppenschnitt PT verordnet, kann dafür in Regreß genommen werden, hat man bei mir auch mehrfach versucht. (Sog. unwirtschaftliche Verordnungsweise) Verordnet werden kann, was wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig ist = WANZ!
Das ist aber nicht neu.
mfg hgb :blush:
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
... wobei sich "wirtschaftlich" und "notwendig" in der Medizin oft widersprechen.
Gruß Evi :blush:
Bei GKV - Pat. wird das Ausstellen eines Rezeptes mit dem sog. Verwaltungskomplex 01430 EBM () mit1,22 € vergütet. Das 1. Rezept istin der Grundpauschale abgegolten.
Nun verstanden?? Siehe meine Signatur
mfg hgb
nö, stimmt so nicht, auch wenn die Aussage von einem Arzt kommt.
im EBM steht:
"Die Gebührenordnungsposition 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.
Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 01430 nicht berechnungsfähig."
Beste Grüße
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PhysioBull schrieb:
hgb schrieb am 3.11.14 08:08:
Bei GKV - Pat. wird das Ausstellen eines Rezeptes mit dem sog. Verwaltungskomplex 01430 EBM () mit1,22 € vergütet. Das 1. Rezept istin der Grundpauschale abgegolten.
Nun verstanden?? Siehe meine Signatur
mfg hgb
nö, stimmt so nicht, auch wenn die Aussage von einem Arzt kommt.
im EBM steht:
"Die Gebührenordnungsposition 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.
Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 01430 nicht berechnungsfähig."
Beste Grüße
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..also enstehen Kosten ohne weitere Vergütung, wie bereits bezüglich der Erstvorstellung angegeben.
mfg hgb :wink:
Wer kennt ein konkretes Beispiel, daß ein Kassenarzt für zuviel Heilmittelverordnungen tatsächlich zahlen mußte?
Bitte nicht die Androhungen von Regress sondern tatsächliche Zahlungen!
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Alfred Kramer schrieb:
@hgb:
Wer kennt ein konkretes Beispiel, daß ein Kassenarzt für zuviel Heilmittelverordnungen tatsächlich zahlen mußte?
Bitte nicht die Androhungen von Regress sondern tatsächliche Zahlungen!
Selber war ich bis 2008 an dem System beteiligt und habe 3 Regresse abwehren können.
Es geht hier nicht allein um das Geld, sondern auch um die Zeit, diesen Blödsinn zu korrigieren. Wieviel Zeit trotz PC eine Abrechnung jedes Quartal verschlingt, wurde schon geschrieben. Diese Zeit hatte ich dann nicht für die Familie. Üblicherweise ist Zeit auch Geld wert. :blush:
mfg hgb
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hgb schrieb:
Das kann ich nicht beantworten, da diese Maßnahmen auch nach einem Urteil nicht grundsätzlich veröffentlicht werden. Wenn für eine SG-Kammer die Sache klar ist, versucht man vom Richtertisch aus immer, eine Klagerücknahme zu erwirken, das erspart, ein Urteil zuschreiben (= Arbeit).
Selber war ich bis 2008 an dem System beteiligt und habe 3 Regresse abwehren können.
Es geht hier nicht allein um das Geld, sondern auch um die Zeit, diesen Blödsinn zu korrigieren. Wieviel Zeit trotz PC eine Abrechnung jedes Quartal verschlingt, wurde schon geschrieben. Diese Zeit hatte ich dann nicht für die Familie. Üblicherweise ist Zeit auch Geld wert. :blush:
mfg hgb
[...] Diese Zeit hatte ich dann nicht für die Familie. Üblicherweise ist Zeit auch Geld wert. :blush:
Das mag vielleicht für den Rest der Welt gelten, da sich der scheinbar größere Teil der Physio-Welt jedoch außer Stande sieht aus den Leistungsbeschreibungen der GKVen und den Empfehlungen des Steuerberaters (oder des wirtschaftlichen Verstandes, so einer vorhanden) die richtigen Schlüsse zu ziehen gilt das aber nicht bei "uns" ;)
(nein, ich finde es nicht verwerflich "das Beste" für den Patienten zu wollen und arbeite den 30-Minuten-KG+Fango-gratis-Praxen gerne zu...).
Solange ich weiß das ich als PT meine Familie ernähren kann: Volle Zustimmung!
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Papa Alpaka schrieb:
Wann die Kollegen mit Wunsch nach Direktzugang Patient->Therapeut wohl bemerken das auf sie das komplette "Regress"-Konstrukt zukommen wird? Ab und an "sofort" eine VO (€256,etwas) zu verlieren ist ärgerlich. Nach Jahren plötzlich mit einer Rückforderung von €3,70 (kam schon vor) bis zu siebenstelligen Summen konfrontiert zu werden ist ein Happen den man trotz "Regressberatung im Erstfall" erstmal geschluckt bekommen muss.
hgb schrieb am 6.11.14 18:38:
eigentlich geht es aber um die Behandlung von Kranken und nicht den Sch...-HMK!
[...] Diese Zeit hatte ich dann nicht für die Familie. Üblicherweise ist Zeit auch Geld wert. :blush:
Das mag vielleicht für den Rest der Welt gelten, da sich der scheinbar größere Teil der Physio-Welt jedoch außer Stande sieht aus den Leistungsbeschreibungen der GKVen und den Empfehlungen des Steuerberaters (oder des wirtschaftlichen Verstandes, so einer vorhanden) die richtigen Schlüsse zu ziehen gilt das aber nicht bei "uns" ;)
(nein, ich finde es nicht verwerflich "das Beste" für den Patienten zu wollen und arbeite den 30-Minuten-KG+Fango-gratis-Praxen gerne zu...).
Solange ich weiß das ich als PT meine Familie ernähren kann: Volle Zustimmung!
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
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Alfred Kramer schrieb:
....und wieder bleibt meine Frage unbeantwortet: Welcher Arzt hat schon trotz HMR-konformer Verordnungspraxis wegen zuviel verordneter Heilmittel Regress zahlen müssen?
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
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Papa Alpaka schrieb:
In der schönen rosa Physiowelt setzt sich jeder Kassenvertragsarzt der seine Dienstzeit im regnerisch-grauen Deutschland abgesessen hat mit einem mittelgroßen Vermögen auf die Malediven ab wo ihn Forderungen deutsch-öffentlichrechtlicher Institutionen nicht mehr interessieren brauchen ;)
....und wieder bleibt meine Frage unbeantwortet: Welcher Arzt hat schon trotz HMR-konformer Verordnungspraxis wegen zuviel verordneter Heilmittel Regress zahlen müssen?
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
Hallo Alfred,
hast Du schon ne Antwort ? :kissing_closed_eyes:
Immer dasselbe mit unseren Kandidaten hier.
Du stellst wenigstens konkrete Fragen und hast Lösungsvorschläge. :thumbsdown:
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dhammann1 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 7.11.14 09:40:
....und wieder bleibt meine Frage unbeantwortet: Welcher Arzt hat schon trotz HMR-konformer Verordnungspraxis wegen zuviel verordneter Heilmittel Regress zahlen müssen?
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
Hallo Alfred,
hast Du schon ne Antwort ? :kissing_closed_eyes:
Immer dasselbe mit unseren Kandidaten hier.
Du stellst wenigstens konkrete Fragen und hast Lösungsvorschläge. :thumbsdown:
Praxis Dr. J. Blettenberg - Bismarckstrasse 2, 51789 Lindlar - Home
das BSG Urteil wird dann entscheiden.
In einem Regreßverfahren kann man zu Strafzahlungen verurteilt werden oder mit einer Belehrung (analog Verwarnung) verurteilt werden. Das LSG NRW stellt sich da rigoroser als die Politik, das LSG muss ja auch nicht gewählt werden.
Allem Anschein nach geht es hier ein Paar Neidern nur darum, dass Vertragsärzte zur Kasse gebeten werden. Dann werden schnell Einnahmen aus vertragsärztlicher und privatärztlicher Tätigkeit gemischt, allgemeine Durschnittszahlen herangeführt, aber wenig zu dem gesagt, womit sich Verordner täglich auseinaderzusetzen haben. Und erst recht nicht zu dem, was es an Aufwand bedeutet, einen Regress abzuwehren, wenn 2 Jahre später Einzelfälle zu begründen sind.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Es geistert schon seit Wochen durch die Presse, auf der homepage der Praxis nachzulesen:
Praxis Dr. J. Blettenberg - Bismarckstrasse 2, 51789 Lindlar - Home
das BSG Urteil wird dann entscheiden.
In einem Regreßverfahren kann man zu Strafzahlungen verurteilt werden oder mit einer Belehrung (analog Verwarnung) verurteilt werden. Das LSG NRW stellt sich da rigoroser als die Politik, das LSG muss ja auch nicht gewählt werden.
Allem Anschein nach geht es hier ein Paar Neidern nur darum, dass Vertragsärzte zur Kasse gebeten werden. Dann werden schnell Einnahmen aus vertragsärztlicher und privatärztlicher Tätigkeit gemischt, allgemeine Durschnittszahlen herangeführt, aber wenig zu dem gesagt, womit sich Verordner täglich auseinaderzusetzen haben. Und erst recht nicht zu dem, was es an Aufwand bedeutet, einen Regress abzuwehren, wenn 2 Jahre später Einzelfälle zu begründen sind.
mfg hgb :blush:
Es geistert schon seit Wochen durch die Presse, auf der homepage der Praxis nachzulesen:
das BSG Urteil wird dann entscheiden.
In einem Regreßverfahren kann man zu Strafzahlungen verurteilt werden oder mit einer Belehrung (analog Verwarnung) verurteilt werden. Das LSG NRW stellt sich da rigoroser als die Politik, das LSG muss ja auch nicht gewählt werden.
Allem Anschein nach geht es hier ein Paar Neidern nur darum, dass Vertragsärzte zur Kasse gebeten werden. Dann werden schnell Einnahmen aus vertragsärztlicher und privatärztlicher Tätigkeit gemischt, allgemeine Durschnittszahlen herangeführt, aber wenig zu dem gesagt, womit sich Verordner täglich auseinaderzusetzen haben. Und erst recht nicht zu dem, was es an Aufwand bedeutet, einen Regress abzuwehren, wenn 2 Jahre später Einzelfälle zu begründen sind.
mfg hgb :blush:
!!! Arzneimittelregresse !!!
... keine Heilmittelregresse :sunglasses:
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dhammann1 schrieb:
hgb schrieb am 8.11.14 15:43:
Es geistert schon seit Wochen durch die Presse, auf der homepage der Praxis nachzulesen:
das BSG Urteil wird dann entscheiden.
In einem Regreßverfahren kann man zu Strafzahlungen verurteilt werden oder mit einer Belehrung (analog Verwarnung) verurteilt werden. Das LSG NRW stellt sich da rigoroser als die Politik, das LSG muss ja auch nicht gewählt werden.
Allem Anschein nach geht es hier ein Paar Neidern nur darum, dass Vertragsärzte zur Kasse gebeten werden. Dann werden schnell Einnahmen aus vertragsärztlicher und privatärztlicher Tätigkeit gemischt, allgemeine Durschnittszahlen herangeführt, aber wenig zu dem gesagt, womit sich Verordner täglich auseinaderzusetzen haben. Und erst recht nicht zu dem, was es an Aufwand bedeutet, einen Regress abzuwehren, wenn 2 Jahre später Einzelfälle zu begründen sind.
mfg hgb :blush:
!!! Arzneimittelregresse !!!
... keine Heilmittelregresse :sunglasses:
>>Aber noch schlimmer für die Patienten in Nordrhein. Denn man hat bei besonderen Patienten zwangsläufig eine Überschreitung. Wer wird denn unter solchen Maßgaben dann noch ungefähr kalkulieren, wie viel er an Praxisbesonderheiten abziehen kann! Am Beispiel Haus Tannenberg konnte ich sehen, was es bedeutet von einem Quartal auf das andere in die Verordnungspflicht hereingezogen zu werden. Hatte ich im II Quartal 2008 eine Überschreitung von 83% der Heilmittel incl. der Besonderheiten und war damit nach Abzug im Rahmen, so waren es nach Beendigung der Tätigkeit der Neurologen im III. Quartal 214%.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
schade, wenn nicht einmal das Lesen mehr funktioniert!!
>>Aber noch schlimmer für die Patienten in Nordrhein. Denn man hat bei besonderen Patienten zwangsläufig eine Überschreitung. Wer wird denn unter solchen Maßgaben dann noch ungefähr kalkulieren, wie viel er an Praxisbesonderheiten abziehen kann! Am Beispiel Haus Tannenberg konnte ich sehen, was es bedeutet von einem Quartal auf das andere in die Verordnungspflicht hereingezogen zu werden. Hatte ich im II Quartal 2008 eine Überschreitung von 83% der Heilmittel incl. der Besonderheiten und war damit nach Abzug im Rahmen, so waren es nach Beendigung der Tätigkeit der Neurologen im III. Quartal 214%.
mfg hgb :wink:
Vielleicht hilft das hier. Nur KV 72. Sind natürlich keine Namen genannt, aber halbamtliche Statistik. Wer wirklich gezahlt hat am Ende - ist auch Jahre danach nicht bekannt.
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Xela schrieb:
@ Alfred
Vielleicht hilft das hier. Nur KV 72. Sind natürlich keine Namen genannt, aber halbamtliche Statistik. Wer wirklich gezahlt hat am Ende - ist auch Jahre danach nicht bekannt.
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wie auch immer, die Frage, ob und wieviel Regress wg. Heilmittel VO tatsächlich bezahlt wurde ist nach wie vor im Nebel.
Somit kann weiterhin wunderbar mit "mein Budget ist voll" abgewimmelt weden.
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Alfred Kramer schrieb:
Danke Xela,
wie auch immer, die Frage, ob und wieviel Regress wg. Heilmittel VO tatsächlich bezahlt wurde ist nach wie vor im Nebel.
Somit kann weiterhin wunderbar mit "mein Budget ist voll" abgewimmelt weden.
Ausgangspunkt: Waskostet den Arzt ein PT-Rezept.
Privat und GKV durcheinander.
Kosten, Eröse, mgl. Regress
Jahreseinkommen
Erlös bei Praxisabgabe
und nun Budget / Regelvolumen?...
und danach? Was hat sich geändert? Neue Koalitionen oder alte Vorurteile?
???? :hushed:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
So kommen wir von Hölzchen auf Stöckchen.
Ausgangspunkt: Waskostet den Arzt ein PT-Rezept.
Privat und GKV durcheinander.
Kosten, Eröse, mgl. Regress
Jahreseinkommen
Erlös bei Praxisabgabe
und nun Budget / Regelvolumen?...
und danach? Was hat sich geändert? Neue Koalitionen oder alte Vorurteile?
???? :hushed:
mfg hgb :wink:
....und wieder bleibt meine Frage unbeantwortet: Welcher Arzt hat schon trotz HMR-konformer Verordnungspraxis wegen zuviel verordneter Heilmittel Regress zahlen müssen?
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
..nun liestsich das bei Regreß in Bayern ganz anders!
mfg hgb
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hgb schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 7.11.14 09:40:
....und wieder bleibt meine Frage unbeantwortet: Welcher Arzt hat schon trotz HMR-konformer Verordnungspraxis wegen zuviel verordneter Heilmittel Regress zahlen müssen?
Kommt mir jetzt nicht mit dem immensen Verwaltungsaufwand, den haben wir auch, auch und vor allem ,weil Ärzte ihr Arbeit nicht korrekt machen!
Wenn ich sehe , wie viel von meinem Umsatz für Administration und Rezeptionskraft aufgewendet werden muss,.... würde ein Arzt einen prozentual vergleichbaren Anteil seines Umsatzes für seine Administration ansetzen, hätte er genügend Arbeitsleistung zur Verfügung, damit ihn die Abrechnerei nicht mehr belasten müsste.
..nun liestsich das bei Regreß in Bayern ganz anders!
mfg hgb
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Allein die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärzte zu Regress gezogen werden !
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dhammann1 schrieb:
Bezgl. Newsletter 439:
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Allein die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärzte zu Regress gezogen werden !
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärrzte zu Regress gezogen werden !
Warum holst einen 5 Jahre alten Faden aus der Versenkung???
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RoFo schrieb:
dhammann1 schrieb am 17.3.20 21:50:
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärrzte zu Regress gezogen werden !
Warum holst einen 5 Jahre alten Faden aus der Versenkung???
Ärzte vermeiden Heilmittelverordnungen ... Newsletter 439
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.07.2012 muss kein Arzt mehr Regresse bzgl. der Heilmittelverordnungen befürchten.
Das "Arzneimittelbudget" ist weiterhin bei Überschreitung regresspflichtig, so es von der KV und den Kassen angeordnet wird!
... und lieber RoFo, diese Thema ist 8 Jahre alt.
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dhammann1 schrieb:
Kleiner Weckruf für unsere Mitstreiter;
Ärzte vermeiden Heilmittelverordnungen ... Newsletter 439
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.07.2012 muss kein Arzt mehr Regresse bzgl. der Heilmittelverordnungen befürchten.
Das "Arzneimittelbudget" ist weiterhin bei Überschreitung regresspflichtig, so es von der KV und den Kassen angeordnet wird!
... und lieber RoFo, diese Thema ist 8 Jahre alt.
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärrzte zu Regress gezogen werden !
Warum holst einen 5 Jahre alten Faden aus der Versenkung???
Langeweile ?
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a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 17.3.20 22:33:
dhammann1 schrieb am 17.3.20 21:50:
Seit 2012 gibt es keine Heilmittelregresse für Heilmittelerbringer (siehe Petition Pet 2-17-15-82714-017297)
Allenfalls Mahnungen bzgl. überschreitungen des Budgedts machen
den Heilmittelerbringern Angst , die KV spielt diese Spiel mit ...
Die Arzneimittel- Budgetüberschreitung ist dafür verantwortlich, das die
Ärrzte zu Regress gezogen werden !
Warum holst einen 5 Jahre alten Faden aus der Versenkung???
Langeweile ?
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dhammann1 schrieb:
Nochmal: Newsletter 439 vom Februar 2020!
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michael933 schrieb:
... und da ist es wieder... die Erwartung eine einfache Antwort auf eine extrem komplexe Vergütungssituation zu bekommen - gemischt mit Mythen und Vorurteilen...
Mach es mal einfacher - frag Deine Patienten, was sie glauben, was Du für 25 Minuten Behandlung bekommst. Du wirst überrascht sein, wie super unsere Vergütung in der Vorstellung der Pat. ist.
m.
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was ein Arzt an einem Rezept verdient dürfte unterschiedlich ausfallen.
Es soll ja auch die Möglichkeit bestehen. über ein, mehr oder weniger clever installiertes, kick-back-System zusätzliche Verdienste zu generieren.
Um also einen genauen Betrag zu benennen, müsste man in jedem Einzelfall alle Umstände kennen.
Vielleicht können die Kollegen, die auf dieser Basis ihre Verordnungen steuern/beeinflussen, genaueres berichten! (???)
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mocca schrieb:
hallo T.duck,
was ein Arzt an einem Rezept verdient dürfte unterschiedlich ausfallen.
Es soll ja auch die Möglichkeit bestehen. über ein, mehr oder weniger clever installiertes, kick-back-System zusätzliche Verdienste zu generieren.
Um also einen genauen Betrag zu benennen, müsste man in jedem Einzelfall alle Umstände kennen.
Vielleicht können die Kollegen, die auf dieser Basis ihre Verordnungen steuern/beeinflussen, genaueres berichten! (???)
mfg hgb
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hgb schrieb:
das istunzulässig!
mfg hgb
da hast vielleicht sogar (theoretisch) recht. Aber wen interessiert es wirklich?
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mocca schrieb:
hallo hgb,
da hast vielleicht sogar (theoretisch) recht. Aber wen interessiert es wirklich?
Die Presse wird das dann wie üblich auf "die Ärzte" beziehen. Dass die große Mehrheit saubere, gute Arbeit leistet, wollen immer weniger wahr haben.
mfg hgb
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hgb schrieb:
Staatsanwalt und Kammer, die anspringen, sobald sie Wind kriegen.
Die Presse wird das dann wie üblich auf "die Ärzte" beziehen. Dass die große Mehrheit saubere, gute Arbeit leistet, wollen immer weniger wahr haben.
mfg hgb
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lexa schumanski schrieb:
Aktuell Privatpatient Ausstellen Widerholungsrezept 3,15 € bei Faktor 1,8 (Rechnung vom 29.10.2014)
Trifft es nicht auch uns selber, das wir mehr meckern als der breiten Masse kundzugeben wie es mit den Einkünften aussieht.
Von Frankfurt oder anderen Kundgebungen oder Demos erfährt man nichts aus der überregionalen Presse egal welcher Art.
Meine Chefin schimpft auch immer, aber zu einer Demo oder Infomaterial zur Aufklärung der Patienten wie viel wir bekommen, sprich einfach mal offensiv werden liegt auch nicht drin.
Ja ich weiss Ausfall sprich Demo kostet Geld, es geht mir mehr um Prinzip.
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zum Teil sind wir es offensichtlich selbst, die uns zu Grunde richten. Eine meiner Angestellten war in Ihrem Wohnort zur MT.
Was gemacht wurde war : blutiges Schröpfen (HP natürlich nicht vorhanden) und Weichteiltechniken, da "die Muskulatur ja so hart ist, da kommt man nicht so durch".
Gesamtbehandlungsdauer ca 40 Minuten - AOK Patientin....
Bin beinahe geplatzt...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Lieber Uli, liebe Kollegen,
zum Teil sind wir es offensichtlich selbst, die uns zu Grunde richten. Eine meiner Angestellten war in Ihrem Wohnort zur MT.
Was gemacht wurde war : blutiges Schröpfen (HP natürlich nicht vorhanden) und Weichteiltechniken, da "die Muskulatur ja so hart ist, da kommt man nicht so durch".
Gesamtbehandlungsdauer ca 40 Minuten - AOK Patientin....
Bin beinahe geplatzt...
LG,
m.
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja, ich war neulich auch auf 180 als uns eine Patientin gesagt hat was sie vorher an Leistung für das KG Rezept bekommen hat. War eine VO ausserhalb des Regelfalls. Bei uns nach x Behandlungen die ersten befundorientierten Maßnahmen.Traurig...
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!
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dhammann1 schrieb:
Halloooo,
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
SG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2008 - Az. S 2 KA 62/07 - Urteil des SG Düsseldorf aus 2008 und 2011 //openjur.de/u/449160.html, nur 1x kurz google! :angry:
mfg hgb :blush:
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
das Urteil hat mit einem Regress der sich AUF den HMK stützt nichts zu tun. Hier hat der Arzt falsch verordnet.
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
das Urteil hat mit einem Regress der sich AUF den HMK stützt nichts zu tun. Hier hat der Arzt falsch verordnet.
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
Danke,
Sachbezogen und Richtig :clap:
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dhammann1 schrieb:
stefan 302 schrieb am 6.11.14 09:48:
das Urteil hat mit einem Regress der sich AUF den HMK stützt nichts zu tun. Hier hat der Arzt falsch verordnet.
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
Danke,
Sachbezogen und Richtig :clap:
>>Halloooo,
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!<<
2. Verurteilungen wurde also mind. 2 nachgewiesen.
3. Der HMK soll zur Vereinfachung führen, das Forum auf dieser website beweist das Gegenteil.
4. Wer sich als Leistungserbringer so auf die Seite der KV und Kassen stellt, darf sich über mangelnde Kooperation nicht beklagen. Die VO-s werden von den niedergelassenen Ärzten ausgestellt, die ohnehin im Verwaltungskram ersticken.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Im 1. posting von dhammann1 steht kein Wort davon, dass sich eineVerurteilung auf eine HMK konforme VO bezieht.
>>Halloooo,
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!<<
2. Verurteilungen wurde also mind. 2 nachgewiesen.
3. Der HMK soll zur Vereinfachung führen, das Forum auf dieser website beweist das Gegenteil.
4. Wer sich als Leistungserbringer so auf die Seite der KV und Kassen stellt, darf sich über mangelnde Kooperation nicht beklagen. Die VO-s werden von den niedergelassenen Ärzten ausgestellt, die ohnehin im Verwaltungskram ersticken.
mfg hgb :blush:
das Urteil hat mit einem Regress der sich AUF den HMK stützt nichts zu tun. Hier hat der Arzt falsch verordnet.
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
Zumal sich dieses Problem für die Ärzte inzwischen nicht mehr stellen dürfte.
Im Ausgangsfall hat der Arzt eine fehlerhafte Verordnung ausgestellt (sowohl formal fehlerhaft, das dürfte unstreitig sein, aber auch inhaltlich fehlerhaft, weil laut sozialmedizinischem Dienst nicht indiziert, dieser Punkt dürfte streitig sein), die KK hat bezahlt und deswegen einen Vermögensschaden erlitten und möchte diesen vom Arzt ersetzt haben. Inzwischen verweigern die Kassen aber die Bezahlung von fehlerhaft ausgestellten Verordnungen, so dass der Heilmittelerbringer zwar Leistung erbracht hat, diese aber nicht bezahlt bekommt. Der Arzt ist in dieser Hinsicht fein raus. Da die Kasse nicht zahlt, entsteht auch kein Vermögensschaden, also auch kein Grund, den Arzt haftbar zu machen.
Beste Grüße
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PhysioBull schrieb:
stefan 302 schrieb am 6.11.14 09:48:
das Urteil hat mit einem Regress der sich AUF den HMK stützt nichts zu tun. Hier hat der Arzt falsch verordnet.
Verordnet ein Arzt nach den Richtlinien des HMK, kann er nicht zum Regress gezogen werden, es würden ja die eigenen Erlasse der KBV und der SVK unterlaufen.
Wir haben hier einen Arzt welcher 160% (Gesamtbudget) drüber liegt. Nach Ermahnung und Prüfung nix passiert.
stefan 302
Zumal sich dieses Problem für die Ärzte inzwischen nicht mehr stellen dürfte.
Im Ausgangsfall hat der Arzt eine fehlerhafte Verordnung ausgestellt (sowohl formal fehlerhaft, das dürfte unstreitig sein, aber auch inhaltlich fehlerhaft, weil laut sozialmedizinischem Dienst nicht indiziert, dieser Punkt dürfte streitig sein), die KK hat bezahlt und deswegen einen Vermögensschaden erlitten und möchte diesen vom Arzt ersetzt haben. Inzwischen verweigern die Kassen aber die Bezahlung von fehlerhaft ausgestellten Verordnungen, so dass der Heilmittelerbringer zwar Leistung erbracht hat, diese aber nicht bezahlt bekommt. Der Arzt ist in dieser Hinsicht fein raus. Da die Kasse nicht zahlt, entsteht auch kein Vermögensschaden, also auch kein Grund, den Arzt haftbar zu machen.
Beste Grüße
Im 1. posting von dhammann1 steht kein Wort davon, dass sich eineVerurteilung auf eine HMK konforme VO bezieht.
>>Halloooo,
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!<<
2. Verurteilungen wurde also mind. 2 nachgewiesen.
3. Der HMK soll zur Vereinfachung führen, das Forum auf dieser website beweist das Gegenteil.
4. Wer sich als Leistungserbringer so auf die Seite der KV und Kassen stellt, darf sich über mangelnde Kooperation nicht beklagen. Die VO-s werden von den niedergelassenen Ärzten ausgestellt, die ohnehin im Verwaltungskram ersticken.
mfg hgb :blush:
Selbstverständlich
geht um HMK Konforme Verordnungen !!!
Sind wir hier im Kindergarten?
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dhammann1 schrieb:
hgb schrieb am 6.11.14 12:29:
Im 1. posting von dhammann1 steht kein Wort davon, dass sich eineVerurteilung auf eine HMK konforme VO bezieht.
>>Halloooo,
geht`s noch ?
Es wurde in good old Germany noch "kein" Arzt wegen Budgetüberschreitung im Heilmittelbereich
zu Regress gezogen.
Im Arzneimittelbereich sieht das anders aus und ich bitte dies zu Unterscheiden.
Dank einer Petition an den deutschen Bundestag wurde die HeilmittelBudgetierung vor 2 Jahren sogar
ausgesetzt, da man dem demographischen Wandel heilmittelbezogen genüge tun will (Es grüsst der Patient aus dem
Bundestagsgremium ... )
Selbstverständlich wird das unter den Teppich gekehrt.
Insbesondere die KV`en, die allesamt unterrichtet wurden, haben es an Ihre Mitglieder (Ärzte) nicht
weitergegeben.
Wir Heilmittelerbringer schmieren eben zu wenig (womit auch)!<<
2. Verurteilungen wurde also mind. 2 nachgewiesen.
3. Der HMK soll zur Vereinfachung führen, das Forum auf dieser website beweist das Gegenteil.
4. Wer sich als Leistungserbringer so auf die Seite der KV und Kassen stellt, darf sich über mangelnde Kooperation nicht beklagen. Die VO-s werden von den niedergelassenen Ärzten ausgestellt, die ohnehin im Verwaltungskram ersticken.
mfg hgb :blush:
Selbstverständlich
geht um HMK Konforme Verordnungen !!!
Sind wir hier im Kindergarten?
Ärzte lassen sich doch vorführen. Die Hausarztverträge erlauben sogar den Einbau eines "Kästchens" welches in den PC/Programm der Ärzte eingebaut wird, damit jeden Abend dieses auch brav an die AOK sein Verordnungsverhalten übermittelt.
Was will der Mensch mehr?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
@hgb Zum Glück wählen die Ärzte ihre KV selbst....und ihre monatlichen Abzüge an die KV wird auch anstandslos hingenommen. Warum soll ich für einen Arzt Mitleid entwickeln?
Ärzte lassen sich doch vorführen. Die Hausarztverträge erlauben sogar den Einbau eines "Kästchens" welches in den PC/Programm der Ärzte eingebaut wird, damit jeden Abend dieses auch brav an die AOK sein Verordnungsverhalten übermittelt.
Was will der Mensch mehr?
stefan 302
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Alfred Kramer schrieb:
Naja, hier hat der Arzt zuviel verordnet, weil er sich nicht an die HMR gehalten hat. Dann ist das ja wohl als eigenes Verschulden zu betrachten!
Wenn PT's für ihre Arbeit wegen unzureichender Kontrolle einer VO kein Geld bekommen, bedauere ich sie trotz der Fehler von Verordner und PT!!
Mein Kampf gilt dem zukomplizierten und ständig geänderten, keinesfalls vereinfachenden HMK!!
Für einen solchen Kampf muss man Verbündete suchen und nicht mit Pauschalierungen Gräben vertiefen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
eigentlich geht es aber um die Behandlung von Kranken und nicht den Sch...-HMK!
Wenn PT's für ihre Arbeit wegen unzureichender Kontrolle einer VO kein Geld bekommen, bedauere ich sie trotz der Fehler von Verordner und PT!!
Mein Kampf gilt dem zukomplizierten und ständig geänderten, keinesfalls vereinfachenden HMK!!
Für einen solchen Kampf muss man Verbündete suchen und nicht mit Pauschalierungen Gräben vertiefen.
mfg hgb :wink:
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Problem beschreiben
uli schrieb:
Sind es wirklich die KK die aus uns Billiglöhner machen oder doch eher unsere Verbände?
Trifft es nicht auch uns selber, das wir mehr meckern als der breiten Masse kundzugeben wie es mit den Einkünften aussieht.
Von Frankfurt oder anderen Kundgebungen oder Demos erfährt man nichts aus der überregionalen Presse egal welcher Art.
Meine Chefin schimpft auch immer, aber zu einer Demo oder Infomaterial zur Aufklärung der Patienten wie viel wir bekommen, sprich einfach mal offensiv werden liegt auch nicht drin.
Ja ich weiss Ausfall sprich Demo kostet Geld, es geht mir mehr um Prinzip.
ich denke, wenn ein Patient zum Quartalsbeginn kommt, dann wird das "Krankenkassenkärtchen" eingescannt und damit wird für den Arzt ein dementsprechendes Honorar (nach KV-Richtlinien) ausbezahlt. Scheint je nach Facharztgruppe unterschiedlich zu sein. Ich glaube, so um die 30 Euro. Kommt der Patient öfter im Quartal, so bekommt er höchstens einen Minimalbetrag mehr. Berücksichtig man aber, daß es auch viele Patienten gibt, die vielleicht nur einmal im Quartal zum Arzt kommen und sich nur ein Rezept für Ihr Schilddrüsenmedikament holen, dann schraubt dies den Verdienst mit minimalen Arbeitsaufwend schon nach oben. Die Arzhelferin scannt das Kärtchen ein, betätigt selbständig den Drucker für das Rezept und der Arzt unterschreibt mit seinem Handzeichen das Rezept. Ob da jedesmal eine eingehende Untersuchung und Beratung stattfindet, dahinter möchte ich einmal ein großes Fragezeichen stellen! Und zum Thema Regress für die Ärzte kann ich mich nur jedesmal wundern! Ist ein Arzt, Orthopäde... selber an einer Physiopraxis beteiligt, dann ist es anscheinend doch möglich, bis zum Umfallen Rezepte auszustellen. Da scheint der Regress keine Rolle zu spielen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Ganz so einfach wie du es darstellst ist es nicht.
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britta109 schrieb:
Oje. Ich rate jedem Mal ein paar Tage in einer Arztpraxis zu arbeiten und dann die Quartalsabrechnung mit zu machen.
Ganz so einfach wie du es darstellst ist es nicht.
Mir reicht unser Bürokratiewahn völlig...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
... ich glaube, da würden viele Teilnehmer, die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Mir reicht unser Bürokratiewahn völlig...
LG,
m.
ich gebe zu, ich habe da wirklich keine Ahnung, wie das vor sich geht. Berücksichtig man aber, daß der durchschnittliche Allgemeinmediziner einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 110.000,-- Euro/Jahr hat (der Orthopäde ca. 220.000,-- Euro), dann würde ich liebend gerne wochenlang Quartalsabrechnungen durchführen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2, der versucht keinen Neid aufkommen zulassen und der sich darauf besinnt, nur im Heilhilfsberuf als Physiotherapeut tätig zu sein.
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Achilles2 schrieb:
Hallo britta 109,
ich gebe zu, ich habe da wirklich keine Ahnung, wie das vor sich geht. Berücksichtig man aber, daß der durchschnittliche Allgemeinmediziner einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 110.000,-- Euro/Jahr hat (der Orthopäde ca. 220.000,-- Euro), dann würde ich liebend gerne wochenlang Quartalsabrechnungen durchführen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2, der versucht keinen Neid aufkommen zulassen und der sich darauf besinnt, nur im Heilhilfsberuf als Physiotherapeut tätig zu sein.
Nunmehr geht es wieder um Einkommen aus der Praxis als Ganzem, also GKV +P ohne Berücksichtigung der Zeit,die für den Gewinn vor Steuern gearbeitet werden muss. Dies nicht nur am Pat..
Wenn es so lukrativ wäre, hätten wir nicht die heutigen Nachwuchsprobleme in den ländlichen Praxen!
mfg hgb :frowning:
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hgb schrieb:
Die Frage war hier, welche Kosten dem Arzt für ein GKV PT Rezept entstehen.
Nunmehr geht es wieder um Einkommen aus der Praxis als Ganzem, also GKV +P ohne Berücksichtigung der Zeit,die für den Gewinn vor Steuern gearbeitet werden muss. Dies nicht nur am Pat..
Wenn es so lukrativ wäre, hätten wir nicht die heutigen Nachwuchsprobleme in den ländlichen Praxen!
mfg hgb :frowning:
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Alfred Kramer schrieb:
vielleicht liegt das Nachwuchsproblem auf dem Lande auch möglicherweise an den geforderten Ablösesummen, die ein potentieller Nachfolger hinblättern soll?? :unamused:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. welche Vorstellungen habt Ihr eigentlich? Einzelpraxen - Fach- und Allgemein-! - sind auch ohne Ablöse in vielenRegionen nichtmehr abzugeben. Mit der Schließung dann Entsorgung und weitere Archivierungskosten wegen der Fristen! Nötigenfalls auch noch Kosten für eine Nachhaftpflicht. :anguished:
mfg hgb :blush:
Nenne mir eine Praxis, die Ablösefrei keinen Nachfolger findet!
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Alfred Kramer schrieb:
Das glaube ich einfach nicht!
Nenne mir eine Praxis, die Ablösefrei keinen Nachfolger findet!
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alobar schrieb:
ich gebe es ungern zu, kenne leider 2 Ärzte die keinen Nachfolger bekommen haben und die Praxis einfach abgeschlossen haben.Ein Arzt der Anfang kommenden Jahres aufhören möchte, der ebenfalls bis jetzt keinen nachfolger hat. das in der zweitgrößten Stadt BW....
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. wenn Alfred Kramer tatsächlich an dem Problem interessiert wäre, könnte er es zur Zeit in jeder Tageszeitung nachlesen, aber hier ist ein festgefügtes, Neid orientiertes Weltbild. Für Meck-Pomm.ist das Problem lange bekannt, aber dass es schon im reichen BaWü ohne Wirtschaftsflucht der Menschen soweit ist zeigt deutlich, wie es aussieht. Und die Politik will keine Einzelpraxen mehr.
mfg hgb :blush:
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Alfred Kramer schrieb:
keine Info über Ablösevorstellungen in BW?
Neukirch: Praxis zum Nulltarif | SÜDKURIER Online
Link;...
10.10.2009 - Als erste Gemeinde in Baden-Württemberg hat Neukirch die Ablöse für eine ... Der Gemeinderat beschloss, die 20 000 Euro Praxisablöse aus ...
zudem muss man schon unterscheiden, was für eine Praxis übernommen wird.
Radiologische, moderne Praxen voll mit Geräten haben andere Preise als seit über 20 J. bestehende, auch regelmäßig renovierte Allgemenpraxen auf dem Land.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
schon 2009:
Neukirch: Praxis zum Nulltarif | SÜDKURIER Online
Link;...
10.10.2009 - Als erste Gemeinde in Baden-Württemberg hat Neukirch die Ablöse für eine ... Der Gemeinderat beschloss, die 20 000 Euro Praxisablöse aus ...
zudem muss man schon unterscheiden, was für eine Praxis übernommen wird.
Radiologische, moderne Praxen voll mit Geräten haben andere Preise als seit über 20 J. bestehende, auch regelmäßig renovierte Allgemenpraxen auf dem Land.
mfg hgb :wink:
Es stehen in den nächsten 2 Jahren weitere 4 HA Praxen zur disposition, ohne Nachfolger.
Die KV´en berichten über eine 120% Auslastung an Sitzen, die abgebaut werden sollen, dies wurde in allen nahmhaften Zeitschriften gedruckt.
Das dürfte eine gute Chance sein für uns Physios den Direktzugang zu forcieren, vorausgesetzt die Physios zerfleischen sich nicht zuvor selbst.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
in einer mittelgroßen Stadt in BaWü wurden 3 HA-Praxen nicht mehr besetzt obwohl -auch mit Unterstützung der KV- kein Nachfolger gefunden wurde. Gleiches mit einem Pädiater, Praxis einfach zu ohne Nachfolger.
Es stehen in den nächsten 2 Jahren weitere 4 HA Praxen zur disposition, ohne Nachfolger.
Die KV´en berichten über eine 120% Auslastung an Sitzen, die abgebaut werden sollen, dies wurde in allen nahmhaften Zeitschriften gedruckt.
Das dürfte eine gute Chance sein für uns Physios den Direktzugang zu forcieren, vorausgesetzt die Physios zerfleischen sich nicht zuvor selbst.
stefan 302
Aber keine Fakten zum Thema Ablösesumme für eine Arztpraxis und auch noch keine Zahl über tatsächlich geleistete Regresszahlung wegen Heilmittelüberschreitung bei strikter Anwendung der HMR!
Ich sehe ein, daß ich dazu wohl niemals ehrliche und klare Antworten erhalten werde .
Schade!
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Alfred Kramer schrieb:
Wunderbare Ausführungen!
Aber keine Fakten zum Thema Ablösesumme für eine Arztpraxis und auch noch keine Zahl über tatsächlich geleistete Regresszahlung wegen Heilmittelüberschreitung bei strikter Anwendung der HMR!
Ich sehe ein, daß ich dazu wohl niemals ehrliche und klare Antworten erhalten werde .
Schade!
Was haben dem Datenschutz unterliegende Zahlen mit den Problemen Praxissterben, Regreß oder Kosten eines Rezeptes zu tun.
Auch von Uli Hoeneß gibt es nicht den gesamten Steuerbescheid.
Zahlen aus Berlin wurden von einem anderen Teilnehmer/-in hier eingestellt, das Phänomen Praxissterben auch aus dem wohlhabenden BaWü bestätigt, aber Herr Kramer möchte Zahlen!!!
Da kann ich nur auffordern, sich bei den einzelnen KV'en bundesweit zu informieren. Vielleicht als Journalist getarnt und in H. G. Wallraffs Spuren wandeln. :hushed:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
...langsam ist es unfasslich!
Was haben dem Datenschutz unterliegende Zahlen mit den Problemen Praxissterben, Regreß oder Kosten eines Rezeptes zu tun.
Auch von Uli Hoeneß gibt es nicht den gesamten Steuerbescheid.
Zahlen aus Berlin wurden von einem anderen Teilnehmer/-in hier eingestellt, das Phänomen Praxissterben auch aus dem wohlhabenden BaWü bestätigt, aber Herr Kramer möchte Zahlen!!!
Da kann ich nur auffordern, sich bei den einzelnen KV'en bundesweit zu informieren. Vielleicht als Journalist getarnt und in H. G. Wallraffs Spuren wandeln. :hushed:
mfg hgb :blush:
Aufwachen, bitte! Die Präsenzpflicht der Landärzte gibt es schon lang nicht mehr!
Wenn ich Freitag nachmittag auf dem Dorf den Arzt anrufen will, lande ich genauso in der Notdienstzentrale wie in jeder Stadt auch!
Da muß es einfach noch andere Gründe geben, warum keiner aufs Land will!
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Alfred Kramer schrieb:
Ach Gott, wie bin ich traurig, dass niemand mehr auf dem Land als Arzt "Dienst " tun will. Keiner möchte mehr bei Wind und Wetter zur Bäuerin auf dem einsamen Hof, um ihr die Herztabletten zu bringen!
Aufwachen, bitte! Die Präsenzpflicht der Landärzte gibt es schon lang nicht mehr!
Wenn ich Freitag nachmittag auf dem Dorf den Arzt anrufen will, lande ich genauso in der Notdienstzentrale wie in jeder Stadt auch!
Da muß es einfach noch andere Gründe geben, warum keiner aufs Land will!
Wie bescheuert ist das denn? Lieber nichts, aber nicht marktgerechte, zu hohe Forderung?
Und jetzt geht es mit dem nächsten Thema los, den Hausbesuchen im ländlichen Raum. Dort wird nachexerciert, was es in Ballungsräumen schon länger gibt, die Notfallpraxis.
Lieber Herr Kramer, bitte erst einmal ohne Vorurteile das lesen, was dazu in den lezten Monaten und Jahren von unterschiedlichster Seite veröffentlicht wurde.
mfg hgb :frowning:
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hgb schrieb:
nach Lesart Kramer die zu hohe Ablöse.
Wie bescheuert ist das denn? Lieber nichts, aber nicht marktgerechte, zu hohe Forderung?
Und jetzt geht es mit dem nächsten Thema los, den Hausbesuchen im ländlichen Raum. Dort wird nachexerciert, was es in Ballungsräumen schon länger gibt, die Notfallpraxis.
Lieber Herr Kramer, bitte erst einmal ohne Vorurteile das lesen, was dazu in den lezten Monaten und Jahren von unterschiedlichster Seite veröffentlicht wurde.
mfg hgb :frowning:
.. wenn Alfred Kramer tatsächlich an dem Problem interessiert wäre, könnte er es zur Zeit in jeder Tageszeitung nachlesen, aber hier ist ein festgefügtes, Neid orientiertes Weltbild. Für Meck-Pomm.ist das Problem lange bekannt, aber dass es schon im reichen BaWü ohne Wirtschaftsflucht der Menschen soweit ist zeigt deutlich, wie es aussieht. Und die Politik will keine Einzelpraxen mehr.
mfg hgb :blush:
Nicht nur die Politik,
auch die KV !
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dhammann1 schrieb:
hgb schrieb am 9.11.14 10:53:
.. wenn Alfred Kramer tatsächlich an dem Problem interessiert wäre, könnte er es zur Zeit in jeder Tageszeitung nachlesen, aber hier ist ein festgefügtes, Neid orientiertes Weltbild. Für Meck-Pomm.ist das Problem lange bekannt, aber dass es schon im reichen BaWü ohne Wirtschaftsflucht der Menschen soweit ist zeigt deutlich, wie es aussieht. Und die Politik will keine Einzelpraxen mehr.
mfg hgb :blush:
Nicht nur die Politik,
auch die KV !
Wunderbare Ausführungen!
Aber keine Fakten zum Thema Ablösesumme für eine Arztpraxis und auch noch keine Zahl über tatsächlich geleistete Regresszahlung wegen Heilmittelüberschreitung bei strikter Anwendung der HMR!
Ich sehe ein, daß ich dazu wohl niemals ehrliche und klare Antworten erhalten werde .
Schade!
Zum X - ten mal:
Es gab bisher keine Regressforderung an Ärzte bezgl. einer Überschreitung des Heimittelbudgets
Nachzulesen unter Pet 2-17-15-82714-017297
Petitionsausschuss Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Fernruf 030 / 227-35257
mit Datum vom 13.07.2012 .
Weiterhin empfehle ich allen Zweiflern, folgende Zeilen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses,
Frau Kerstin Steinke, zu erreichen unter o.g. Tel. Nr., Nachzulesen (Zitat Anfang) :
Mit Verweis auf das SGB V , § 84, Abs 6 sowie § 106, Abs. 2 und Abs. 5a und 5c wird darauf
hingewiesen, das es sich beim Richtgrössenvolumen nicht um ein starres Budget handelt.
Es wird ferner darauf hingewiesen, das durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen
(GKV-VStG) vom 22.12.2011 der nach § 32 SBG V, Abs. 1a, Satz 1 die Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgesetzt wird.
(Weiterhin heisst es:)
Das BMVG wies in seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss insoweit auf den Grundsatz hin,
dass keine Vertragsärztin und kein Vertragsarzt für medizinisch notwendige und zweckmässige Heilmittel-
verordnungen in Regress genommen wird. ... ! :confused:
Auch wird auf § 106, Abs. 5a, Satz 7 und nach Abs. 3 sowie § 84, Abs. 6 und 8 im Bezug auf o.g. neue bundesweit
geltende Praxisbesonderheiten verwiesen.
Es solle gezeigt werden, dass dadurch die Patientenversorgung verbessert werden könne !!!
Der Petitionsausschuss hat damit dem Petitionsverfahren s.o. teilweise entsprochen (Zitat Ende).
Wer diese 6-seitige Pamphlet haben möchte, es ist im Original bei mir einzusehen.
Meine Adresse kennt Ihr ...
Danke
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dhammann1 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 11.11.14 15:47:
Wunderbare Ausführungen!
Aber keine Fakten zum Thema Ablösesumme für eine Arztpraxis und auch noch keine Zahl über tatsächlich geleistete Regresszahlung wegen Heilmittelüberschreitung bei strikter Anwendung der HMR!
Ich sehe ein, daß ich dazu wohl niemals ehrliche und klare Antworten erhalten werde .
Schade!
Zum X - ten mal:
Es gab bisher keine Regressforderung an Ärzte bezgl. einer Überschreitung des Heimittelbudgets
Nachzulesen unter Pet 2-17-15-82714-017297
Petitionsausschuss Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Fernruf 030 / 227-35257
mit Datum vom 13.07.2012 .
Weiterhin empfehle ich allen Zweiflern, folgende Zeilen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses,
Frau Kerstin Steinke, zu erreichen unter o.g. Tel. Nr., Nachzulesen (Zitat Anfang) :
Mit Verweis auf das SGB V , § 84, Abs 6 sowie § 106, Abs. 2 und Abs. 5a und 5c wird darauf
hingewiesen, das es sich beim Richtgrössenvolumen nicht um ein starres Budget handelt.
Es wird ferner darauf hingewiesen, das durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen
(GKV-VStG) vom 22.12.2011 der nach § 32 SBG V, Abs. 1a, Satz 1 die Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgesetzt wird.
(Weiterhin heisst es:)
Das BMVG wies in seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss insoweit auf den Grundsatz hin,
dass keine Vertragsärztin und kein Vertragsarzt für medizinisch notwendige und zweckmässige Heilmittel-
verordnungen in Regress genommen wird. ... ! :confused:
Auch wird auf § 106, Abs. 5a, Satz 7 und nach Abs. 3 sowie § 84, Abs. 6 und 8 im Bezug auf o.g. neue bundesweit
geltende Praxisbesonderheiten verwiesen.
Es solle gezeigt werden, dass dadurch die Patientenversorgung verbessert werden könne !!!
Der Petitionsausschuss hat damit dem Petitionsverfahren s.o. teilweise entsprochen (Zitat Ende).
Wer diese 6-seitige Pamphlet haben möchte, es ist im Original bei mir einzusehen.
Meine Adresse kennt Ihr ...
Danke
Zum Praxissterben. In Thüringen kommen Hausärzte jetzt auf über 100%. Sehr zur "Freude" der anderen Kollegen in der KV. Am Geld kann es da also nicht liegen........
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Xela schrieb:
Hallo dhammann, wenn ich es jetzt richtig gesehen habe, waren Sie selbst derjenige, der die Petition in Gang gebracht hat? Da der Petitionsausschuss empfohlen hat, das Verfahren abzuschließen, "weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde", wäre es wirklich nett, dies der Forengemeinde zur Verfügung zu stellen. Ich selbst bin auch der Meinung, dass Ärzte lügen, wenn sie von Heilmittelregress reden. Regressangst ja (hausgemachter Stress durch die jeweils selbstgewählte KV-Führung - eigentlich ein Lacher) -wirklich gezahlt: NÖ.
Zum Praxissterben. In Thüringen kommen Hausärzte jetzt auf über 100%. Sehr zur "Freude" der anderen Kollegen in der KV. Am Geld kann es da also nicht liegen........
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Achilles2 schrieb:
Hallo T-Duck,
ich denke, wenn ein Patient zum Quartalsbeginn kommt, dann wird das "Krankenkassenkärtchen" eingescannt und damit wird für den Arzt ein dementsprechendes Honorar (nach KV-Richtlinien) ausbezahlt. Scheint je nach Facharztgruppe unterschiedlich zu sein. Ich glaube, so um die 30 Euro. Kommt der Patient öfter im Quartal, so bekommt er höchstens einen Minimalbetrag mehr. Berücksichtig man aber, daß es auch viele Patienten gibt, die vielleicht nur einmal im Quartal zum Arzt kommen und sich nur ein Rezept für Ihr Schilddrüsenmedikament holen, dann schraubt dies den Verdienst mit minimalen Arbeitsaufwend schon nach oben. Die Arzhelferin scannt das Kärtchen ein, betätigt selbständig den Drucker für das Rezept und der Arzt unterschreibt mit seinem Handzeichen das Rezept. Ob da jedesmal eine eingehende Untersuchung und Beratung stattfindet, dahinter möchte ich einmal ein großes Fragezeichen stellen! Und zum Thema Regress für die Ärzte kann ich mich nur jedesmal wundern! Ist ein Arzt, Orthopäde... selber an einer Physiopraxis beteiligt, dann ist es anscheinend doch möglich, bis zum Umfallen Rezepte auszustellen. Da scheint der Regress keine Rolle zu spielen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
ich habe die Petition 2-17-15-82714-017297 nur Entworfen und Eingereicht
und dies für uns Heilmittelerbringer auf dem Planeten Germany ... :sunglasses:.
Die Ärzte wurden von Ihren KV`en schlichtweg nicht informiert :rage:
Daher kann man Denen kein Lug + Betrug vorwerfen.
Als ich unserem Hausarzt das Schreiben zur Verfügung gestellt habe,
war der erstmal fassungslos und hat dann drauf los Verordnet :blush:
MLD nur noch mit Wickeln bd. Beine usw. !
Ich habe in diesem Forum für die Petition geworben und bin
schlichtweg zerrissen worden .
"Bringt nichts - haben schon alles Versucht - hat keinen Zweck-
toller Versuch ins leere - Klugscheisser - hat ohne Verband keinen Sinn und Zweck -
Lass es - mal wieder so n Besserwisser - der Lügt ... , soviel dazu :unamused:
Es zeigt ja, das ein Einzelner erreichen kann, was die Verbände nicht
zu Erreichen vermögen und ... ich hoffe, das Ermutigt den einen oder anderen unter uns Heilmittelerbringern,
mal das Herz in die Hand zu nehmen und zu agieren (reagieren bringt nichts) !
Zum Wortlaut der Petition wurden handschriftliche Eingaben von 11 GKV - Patienten
eingereicht. Das wurde vom P.-Ausschuss entsprechend gewichtet.
Wir sind auf uns allein gestellt und müssen agieren, sonst können Wir bald
alle dichtmachen.
Ich mache grad den HP und bin deshalb so früh auf. :sunglasses:
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dhammann1 schrieb:
Nein Xela,
ich habe die Petition 2-17-15-82714-017297 nur Entworfen und Eingereicht
und dies für uns Heilmittelerbringer auf dem Planeten Germany ... :sunglasses:.
Die Ärzte wurden von Ihren KV`en schlichtweg nicht informiert :rage:
Daher kann man Denen kein Lug + Betrug vorwerfen.
Als ich unserem Hausarzt das Schreiben zur Verfügung gestellt habe,
war der erstmal fassungslos und hat dann drauf los Verordnet :blush:
MLD nur noch mit Wickeln bd. Beine usw. !
Ich habe in diesem Forum für die Petition geworben und bin
schlichtweg zerrissen worden .
"Bringt nichts - haben schon alles Versucht - hat keinen Zweck-
toller Versuch ins leere - Klugscheisser - hat ohne Verband keinen Sinn und Zweck -
Lass es - mal wieder so n Besserwisser - der Lügt ... , soviel dazu :unamused:
Es zeigt ja, das ein Einzelner erreichen kann, was die Verbände nicht
zu Erreichen vermögen und ... ich hoffe, das Ermutigt den einen oder anderen unter uns Heilmittelerbringern,
mal das Herz in die Hand zu nehmen und zu agieren (reagieren bringt nichts) !
Zum Wortlaut der Petition wurden handschriftliche Eingaben von 11 GKV - Patienten
eingereicht. Das wurde vom P.-Ausschuss entsprechend gewichtet.
Wir sind auf uns allein gestellt und müssen agieren, sonst können Wir bald
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Ich mache grad den HP und bin deshalb so früh auf. :sunglasses:
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