Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Ich habe die Tage mit einer Ansprechpartnerin der Aok Hessen telefoniert und während diesem Telefonat kamen wir auch auf Heimbesuche. Diese hatte ich bisher noch nicht...
Die Dame der Aok sagte mir, dass ich immer daran denken soll, dass Patienten im Heim keine Zuzahlung auf den Hausbesuch und das Wegegeld zu zahlen haben, denn es wäre ja sozial ungleich, da ja der erste Heimbesuch viel teurer ist und somit seien die Patienten davon befreit und leisten nur Zuzahlung auf das Heilmittel. Dies beträfe alle Primärkassen.
Mein Abrechnungsprogramm berechnet Zuzahlung aber auch auf die Heimbesuchs und Wegegeldziffern.
Wo kann man das nachlesen was die AOK Dame gesagt hat?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Ich habe die Tage mit einer Ansprechpartnerin der Aok Hessen telefoniert und während diesem Telefonat kamen wir auch auf Heimbesuche. Diese hatte ich bisher noch nicht...
Die Dame der Aok sagte mir, dass ich immer daran denken soll, dass Patienten im Heim keine Zuzahlung auf den Hausbesuch und das Wegegeld zu zahlen haben, denn es wäre ja sozial ungleich, da ja der erste Heimbesuch viel teurer ist und somit seien die Patienten davon befreit und leisten nur Zuzahlung auf das Heilmittel. Dies beträfe alle Primärkassen.
Mein Abrechnungsprogramm berechnet Zuzahlung aber auch auf die Heimbesuchs und Wegegeldziffern.
Wo kann man das nachlesen was die AOK Dame gesagt hat?
Vielen Dank für eure Hilfe
Wenn ich nachschaue, dann wird Zuzahlung angezeigt...
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In "deiner" Vergütungsvereinbarung sind ausdrücklich Eigenanteile, auch für HB-soz, ausgewiesen:
[...]
x9901 HB ...Versichertenanteil: €0,75
x9902 HB-soz ... Versichertenanteil: €0,30
x9907 km-Geld ... Versichertenanteil: €0,04
[...]
§3 - Sonderregelungen
(2) Werden am selben Tag mehrere Personen einer Haushaltung oder im selben Haus, Alters- oder Pflegeheim behandelt, kann der Zuschlag nach Pos. x9901 nur einmal berechnet werden. [...]
§4 - Zuzahlung
Soweit die VO keinen Befreiungsvermerk enthält, ist die Zuzahlung gem. §32 Abs. 2 SGB V vom Versicherten einzuziehen und von der Rechnung abzusetzen. [...]
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Papa Alpaka schrieb:
...anderes Bundesland, andere Sitten?
RV AOK Hessen Anlage 2: Vergütungsvereinbarung
In "deiner" Vergütungsvereinbarung sind ausdrücklich Eigenanteile, auch für HB-soz, ausgewiesen:
[...]
x9901 HB ...Versichertenanteil: €0,75
x9902 HB-soz ... Versichertenanteil: €0,30
x9907 km-Geld ... Versichertenanteil: €0,04
[...]
§3 - Sonderregelungen
(2) Werden am selben Tag mehrere Personen einer Haushaltung oder im selben Haus, Alters- oder Pflegeheim behandelt, kann der Zuschlag nach Pos. x9901 nur einmal berechnet werden. [...]
§4 - Zuzahlung
Soweit die VO keinen Befreiungsvermerk enthält, ist die Zuzahlung gem. §32 Abs. 2 SGB V vom Versicherten einzuziehen und von der Rechnung abzusetzen. [...]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank euch beiden, ich werde die Dame nochmals anrufen. Sie ist immerhin die Ansprechpartnerin für alle Heilmittelerbringer. Ich werde wieder berichten...
Vielen Dank an alle. Ich habe mit der AOK nochmals telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass es in Hessen tatsächlich so ist, dass der erste HB voll abgerechnet werden kann und somit aufgrund der sozialen Ungleichheit bei allen Heimpatienten keine Zuzahlung für HB, Wegegeld etc anfällt bei den Primärkassen.
Nachzulesen ist dies in den Empfehlungen der Spitzenverbänden der Primärkassen in Hessen.
Es ist immer noch gültig und ich habe heute meine erste Abrechnung der Heimpatienten bekommen ohne Absetzungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
Vielen Dank an alle. Ich habe mit der AOK nochmals telefoniert und mir wurde mitgeteilt, dass es in Hessen tatsächlich so ist, dass der erste HB voll abgerechnet werden kann und somit aufgrund der sozialen Ungleichheit bei allen Heimpatienten keine Zuzahlung für HB, Wegegeld etc anfällt bei den Primärkassen.
Nachzulesen ist dies in den Empfehlungen der Spitzenverbänden der Primärkassen in Hessen.
Es ist immer noch gültig und ich habe heute meine erste Abrechnung der Heimpatienten bekommen ohne Absetzungen.
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Wonderwoman schrieb:
Kann man nicht nachlesen, weil die Aussage falsch ist. Kannst Du leicht hier nachprüfen... gehe hier bei physio.de auf die Preislisten und schlage den Preis für HB in sozialen Einrichtungen nach.
Wenn ich nachschaue, dann wird Zuzahlung angezeigt...
Befreien lassen kann sich wer mehr als 2% seines Jahresbruttoeinkommens (bei chronischen Erkrankungen: 1%) für Zuzahlungen ausgegeben hat; wird die Belastungsgrenze absehbar im Laufe des kommenden Jahres erreicht kann man sich im Vorfeld befreien lassen. Diese Menschen legen dem behandelnden Vertragsarzt, spätestens dir, ihren Befreiungsausweis vor und damit ist die Sache erledigt.
Wenn sie in der Lage ist dir eine Rechtsgrundlage zu nennen würde ich mich arg freuen du würdest sie mit uns teilen - du bist sicher nicht der einzige der mit dieser Frage sozialer Gerechtigkeit konfrontiert wird :)
Für die Zwischenzeit kann ich das Gewissen der AOK-Telefonistin beruhigen: Wird die Position "erster HB-soz" unter den Patienten rotiert sind, mittelfristig, alle gleich stark belastet :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nirgends da es keine entsprechenden Passus im RV bzw. im SGB V gibt.
Befreien lassen kann sich wer mehr als 2% seines Jahresbruttoeinkommens (bei chronischen Erkrankungen: 1%) für Zuzahlungen ausgegeben hat; wird die Belastungsgrenze absehbar im Laufe des kommenden Jahres erreicht kann man sich im Vorfeld befreien lassen. Diese Menschen legen dem behandelnden Vertragsarzt, spätestens dir, ihren Befreiungsausweis vor und damit ist die Sache erledigt.
Wenn sie in der Lage ist dir eine Rechtsgrundlage zu nennen würde ich mich arg freuen du würdest sie mit uns teilen - du bist sicher nicht der einzige der mit dieser Frage sozialer Gerechtigkeit konfrontiert wird :)
Für die Zwischenzeit kann ich das Gewissen der AOK-Telefonistin beruhigen: Wird die Position "erster HB-soz" unter den Patienten rotiert sind, mittelfristig, alle gleich stark belastet :)
das Beste ist es........die GKVen ziehen ihre Zuzahlungen selbst ein und wir, die wir damit nichts zu tun haben, müssen nicht mehr die Eintreiber für die Kassen sein.
LG und einen schönen Dienstag
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AT würde mich daher noch mal genau erkundigen vielleicht hat die Dame ja Recht
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weiß56 schrieb:
Muss euch leider wiedersprechen (Spreche von Niedersachsen)RVO Heimpatienten bezahlen nur die 10€ und die 10%.Auf Physio stehen sie auch mit gebührenpflichtig was aber nicht korrekt ist. Rechnen seit Jahren so Heimpatienten ab.
AT würde mich daher noch mal genau erkundigen vielleicht hat die Dame ja Recht
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Tempelritter schrieb:
ich auch. Es soll bei den Primärkassen noch Verträge geben, wo der 1. Patient in sozialer Einrichtung voll abgerechnet werden kann, hier fällt dann für alle Patienten in sozialen Einrichtung keine Zuzahlung auf den Hausbesuch und das Wegegeld an. In BaWü war das auch so und wurde mit der Einführung der Position HB in sozialer Einrichtung abgeschafft.
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steupel schrieb:
Hallo,
das Beste ist es........die GKVen ziehen ihre Zuzahlungen selbst ein und wir, die wir damit nichts zu tun haben, müssen nicht mehr die Eintreiber für die Kassen sein.
LG und einen schönen Dienstag
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