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Hamburg Bahrenfeld/Ottensen/Othmarschen/Altona

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilmittelverordnung Muster 13 Verordnungsdruck DIN A4

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Neues Thema
Heilmittelverordnung Muster 13 Verordnungsdruck DIN A4
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Heuberger
14.10.2023 10:56
Hallo liebe Kollegen,

habe eine VO über 6xMLD45 erhalten. Der Arzt hat die VO jedoch auf ein DINA4 Blatt aufgedruckt. Die Patientin meinte, es gab irgendwelche Probleme mit dem Drucker. Stellt das ein Problem dar?

Des Weiteren habe ich eine VO die anstelle des rosanen Farbtons einen knallroten Farbton hat. Problematisch?
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Hallo liebe Kollegen, habe eine VO über 6xMLD45 erhalten. Der Arzt hat die VO jedoch auf ein DINA4 Blatt aufgedruckt. Die Patientin meinte, es gab irgendwelche Probleme mit dem Drucker. Stellt das ein Problem dar? Des Weiteren habe ich eine VO die anstelle des rosanen Farbtons einen knallroten Farbton hat. Problematisch?
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Papa Alpaka
14.10.2023 20:45
Die relevanten Fragen:

(1) wurde das vorgeschriebene Sicherheitspapier mit "GKV"-Wasserzeichen verwendet? (halte mal 'ne zufällig gegriffene Verordnung gegen Licht, dann weißt du wie das Papier auszusehen hat)

(2) wurde das richtige Formular Muster 13 erzeugt?

Von da aus: kein Problem, die Verordnung wurde auf dem vorgeschriebenen Papier erzeugt und enthält beide notwendigen Seiten. Ob das Papier nun im Format DIN A4 daherkommt oder ein Blatt DIN A5 beidseitig bedruckt wurde - wer meckert zahlt extra. Steht im BGB, §§286, 288.
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• Heuberger
Die relevanten Fragen: (1) wurde das vorgeschriebene Sicherheitspapier mit "GKV"-Wasserzeichen verwendet? (halte mal 'ne zufällig gegriffene Verordnung gegen Licht, dann weißt du wie das Papier auszusehen hat) (2) wurde das richtige Formular Muster 13 erzeugt? Von da aus: kein Problem, die Verordnung wurde auf dem vorgeschriebenen Papier erzeugt und enthält beide notwendigen Seiten. Ob das Papier nun im Format DIN A4 daherkommt oder ein Blatt DIN A5 beidseitig bedruckt wurde - wer meckert zahlt extra. Steht im BGB, §§286, 288.
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Papa Alpaka schrieb:

Die relevanten Fragen:

(1) wurde das vorgeschriebene Sicherheitspapier mit "GKV"-Wasserzeichen verwendet? (halte mal 'ne zufällig gegriffene Verordnung gegen Licht, dann weißt du wie das Papier auszusehen hat)

(2) wurde das richtige Formular Muster 13 erzeugt?

Von da aus: kein Problem, die Verordnung wurde auf dem vorgeschriebenen Papier erzeugt und enthält beide notwendigen Seiten. Ob das Papier nun im Format DIN A4 daherkommt oder ein Blatt DIN A5 beidseitig bedruckt wurde - wer meckert zahlt extra. Steht im BGB, §§286, 288.

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Heuberger
15.10.2023 10:41
danke. das sollte dann passen
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Heuberger schrieb:

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Heuberger schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

habe eine VO über 6xMLD45 erhalten. Der Arzt hat die VO jedoch auf ein DINA4 Blatt aufgedruckt. Die Patientin meinte, es gab irgendwelche Probleme mit dem Drucker. Stellt das ein Problem dar?

Des Weiteren habe ich eine VO die anstelle des rosanen Farbtons einen knallroten Farbton hat. Problematisch?



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