Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
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habe eine VO über 6xMLD45 erhalten. Der Arzt hat die VO jedoch auf ein DINA4 Blatt aufgedruckt. Die Patientin meinte, es gab irgendwelche Probleme mit dem Drucker. Stellt das ein Problem dar?
Des Weiteren habe ich eine VO die anstelle des rosanen Farbtons einen knallroten Farbton hat. Problematisch?
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(1) wurde das vorgeschriebene Sicherheitspapier mit "GKV"-Wasserzeichen verwendet? (halte mal 'ne zufällig gegriffene Verordnung gegen Licht, dann weißt du wie das Papier auszusehen hat)
(2) wurde das richtige Formular Muster 13 erzeugt?
Von da aus: kein Problem, die Verordnung wurde auf dem vorgeschriebenen Papier erzeugt und enthält beide notwendigen Seiten. Ob das Papier nun im Format DIN A4 daherkommt oder ein Blatt DIN A5 beidseitig bedruckt wurde - wer meckert zahlt extra. Steht im BGB, §§286, 288.
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Papa Alpaka schrieb:
Die relevanten Fragen:
(1) wurde das vorgeschriebene Sicherheitspapier mit "GKV"-Wasserzeichen verwendet? (halte mal 'ne zufällig gegriffene Verordnung gegen Licht, dann weißt du wie das Papier auszusehen hat)
(2) wurde das richtige Formular Muster 13 erzeugt?
Von da aus: kein Problem, die Verordnung wurde auf dem vorgeschriebenen Papier erzeugt und enthält beide notwendigen Seiten. Ob das Papier nun im Format DIN A4 daherkommt oder ein Blatt DIN A5 beidseitig bedruckt wurde - wer meckert zahlt extra. Steht im BGB, §§286, 288.
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Heuberger schrieb:
danke. das sollte dann passen
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Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
habe eine VO über 6xMLD45 erhalten. Der Arzt hat die VO jedoch auf ein DINA4 Blatt aufgedruckt. Die Patientin meinte, es gab irgendwelche Probleme mit dem Drucker. Stellt das ein Problem dar?
Des Weiteren habe ich eine VO die anstelle des rosanen Farbtons einen knallroten Farbton hat. Problematisch?
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