Physiotherapeut*in (m/w/d) gesucht
– weil dein Job mehr sein darf
als nur Termine
Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier | Köln-Marienburg
Du willst nicht einfach nur
„abarbeiten“, sondern wirklich
behandeln?
Du wünschst dir Zeit für deine
Patient*innen, moderne Technik und
ein Team, dass harmoniert und sich
gegenseitig ergänzt.
Dann lies unbedingt weiter.
Unsere inhabergeführte Praxis im
schönen Köln-Marienburg sucht
dich – engagiert, empathisch und
mit Freude an dein...
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Heute bekam ich eine neue Patientin welche nun neu in BW lebt.Ihr alter Hausarzt aus NRW hat ihr noch eine Heilmittelverordnung ausgestellt.
Kann ich diese trotzdem normal abarbeiten ohne mit eine Absetzung zu rechnen?
Für Eure schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen...
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Ich habe öfter welche von Fachärzten aus einem anderen BL.
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pt ani schrieb:
Völlig egal, in welchem Bundesland die Praxis des Arztes ist.
Ich habe öfter welche von Fachärzten aus einem anderen BL.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
Heute bekam ich eine neue Patientin welche nun neu in BW lebt.Ihr alter Hausarzt aus NRW hat ihr noch eine Heilmittelverordnung ausgestellt.
Kann ich diese trotzdem normal abarbeiten ohne mit eine Absetzung zu rechnen?
Für Eure schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen...
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Richie28 schrieb:
Nur als Anmerkung: Im Bereich Hausbesuch wird diese Wahl stark eingeschränkt.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Richie28 die Wahl sicher nicht. Das Angebot ganz sicher schon.
Leider wird die Wahl durch die Vorgaben im Bundesrahmenvertrag stark eingeschränkt.
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Richie28 schrieb:
@Sarah Gerbert
Leider wird die Wahl durch die Vorgaben im Bundesrahmenvertrag stark eingeschränkt.
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Papa Alpaka schrieb:
@Richie28 benenne bitte den Vertragspunkt, an dem die freie Therapeutenwahl insbesondere für Hausbesuche eingeschränkt wird.
Paragraph 4, Hausbesuche. Überraschend.
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Richie28 schrieb:
@Papa Alpaka
Paragraph 4, Hausbesuche. Überraschend.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Papa Alpaka das würde ich auch gerne benannt haben
Paragraph 4, Hausbesuch. Den Vertrag kann man auch online einsehen.
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Richie38 schrieb:
@Papa Alpaka
Paragraph 4, Hausbesuch. Den Vertrag kann man auch online einsehen.
Paragraph 4, Hausbesuch. Den Vertrag kann man auch online einsehen.
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Richie38 schrieb:
@Sarah Gerbert
Paragraph 4, Hausbesuch. Den Vertrag kann man auch online einsehen.
da steht nichts von einer Bundeslandbegrenzung. Ich arbeite quasi direkt an einer Bundeslandgrenze und habe noch nie Probleme mit Verordnungen gehabt. Selbst wenn der Arzt aus dem angrenzden Bundesland das für eine Patienten aus "meinem" Bundesland ausgestellt hat. Warum sollte das auch Probleme machen. Die Preise sind alle einheitlich.
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Atheia schrieb:
@Richie38
da steht nichts von einer Bundeslandbegrenzung. Ich arbeite quasi direkt an einer Bundeslandgrenze und habe noch nie Probleme mit Verordnungen gehabt. Selbst wenn der Arzt aus dem angrenzden Bundesland das für eine Patienten aus "meinem" Bundesland ausgestellt hat. Warum sollte das auch Probleme machen. Die Preise sind alle einheitlich.
Er kann aber die gleiche Praxis nicht für sein Hausbesuchsrezept in Hamburg nehmen.
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Malschaun schrieb:
@Atheia Ein Patient, wohnhaft in Hamburg, kann jederzeit mit seinem Rezept eine Praxis in München aufsuchen (weil er dort z.B. beruflich zu tun hat).
Er kann aber die gleiche Praxis nicht für sein Hausbesuchsrezept in Hamburg nehmen.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Richie38 ja...kenne ich....jetzt weiter....was steht da genau in Bezug auf Papa Alpakas Frage?
Der HB Patient muss eine Praxis aus dem für die Praxis üblichen Umfeld wählen. Er hat keine freie Wahl für sein HB Rezept.
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Richie28 schrieb:
@Sarah Gerbert
Der HB Patient muss eine Praxis aus dem für die Praxis üblichen Umfeld wählen. Er hat keine freie Wahl für sein HB Rezept.
Der HB Patient muss eine Praxis aus dem für die Praxis üblichen Umfeld wählen. Er hat keine freie Wahl für sein HB Rezept.
Somit ist diese Vorschrift eine Verpflichtung für den Therapeuten, nicht für den Patienten.
Schön Gruß an alle Kollegen/-innen aus dem Hafen von Reykjavik. Hier ist es derzeit angenehmer als bei euch. 🥵😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Richie28
Richie28 schrieb am 20.06.2026 09:27 Uhr:@Sarah Gerbert Nö, das steht da nicht. De jure steht dort, dass der nächstgelegenen Therapeut vertraglich verpflichtet ist, bei entsprechender Anfrage, den Hausbesuch zu übernehmen (Sicherstellungsauftrag). Der Patient steht es demgegenüber gemäß Gesetz (§ 76 SGB V) frei, eine x-beliebigen Praxis zu beauftragen.
Der HB Patient muss eine Praxis aus dem für die Praxis üblichen Umfeld wählen. Er hat keine freie Wahl für sein HB Rezept.
Somit ist diese Vorschrift eine Verpflichtung für den Therapeuten, nicht für den Patienten.
Schön Gruß an alle Kollegen/-innen aus dem Hafen von Reykjavik. Hier ist es derzeit angenehmer als bei euch. 🥵😂
Und jetzt ist es für alle öffentlich kurz zusammengefasst sichtbar und zugänglich. Auch dafür vielen Dank!
Schön, das du doch noch ab und zu vorbei schaust! Und dich den Gestalten, die sich hier seit neuestem breit machen, mit fundiertem Wissen entgegenstellst.
Weiterhin viel Spaß in der Welt!
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij exakt genau das steht da. Vielen Dank für die Darlegung Lars!
Und jetzt ist es für alle öffentlich kurz zusammengefasst sichtbar und zugänglich. Auch dafür vielen Dank!
Schön, das du doch noch ab und zu vorbei schaust! Und dich den Gestalten, die sich hier seit neuestem breit machen, mit fundiertem Wissen entgegenstellst.
Weiterhin viel Spaß in der Welt!
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Island wow....bleibt Ihr da länger...das Licht ist doch jetzt der Hammer...
Der Patient hat natürlich die freie Wahl. Das stimmt schon. Nur bekommt der zugelassene Leistungserbringer bei der Abrechnung sein Rezept nicht vergütet, wenn er sich, aus Sicht der KK, zu weit weg vom Patienten befindet. Das beginnt bei 25 km Radius. Je nach KK werden da andere Entfernungen benannt. Ursprünglich wollten die KK 25 km Umkreis für HB im BRV stehen haben. Das wollten die Verbände nicht. So kam es zu dieser schwammigen Formulierung.
Deshalb ist die freie Wahl des Leistungserbringers im HB zwar formal für den Patienten gegeben, bei der Annahme sollte aber der zugelassene Leistungserbringer die Vorgabe unter Paragraph 4 berücksichtigen . Dies ist ein ganz grundlegender Unterschied zur Therapie in den Praxisräumen.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Der Patient hat natürlich die freie Wahl. Das stimmt schon. Nur bekommt der zugelassene Leistungserbringer bei der Abrechnung sein Rezept nicht vergütet, wenn er sich, aus Sicht der KK, zu weit weg vom Patienten befindet. Das beginnt bei 25 km Radius. Je nach KK werden da andere Entfernungen benannt. Ursprünglich wollten die KK 25 km Umkreis für HB im BRV stehen haben. Das wollten die Verbände nicht. So kam es zu dieser schwammigen Formulierung.
Deshalb ist die freie Wahl des Leistungserbringers im HB zwar formal für den Patienten gegeben, bei der Annahme sollte aber der zugelassene Leistungserbringer die Vorgabe unter Paragraph 4 berücksichtigen . Dies ist ein ganz grundlegender Unterschied zur Therapie in den Praxisräumen.
Du redest von alten Kamellen, nämlich aus der Zeit als noch pro Kilometer eine Vergütung bezahlt wurde. Und somit gehört deine Aussage m. E. zu den Ammemärchen, auch weil ich in meinem Berufsleben noch nie von eine entsprechenden Kürzung durch Kassen gehört habe.
Im Übrigen stand diese Regelung mit dem Sicherstellungsauftrag so schon seit mehr als 20 Jahren in viele Regionalverträge (beim VdEK sogar seit der Wende).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24 Nö, seit es die feste HB-Pauschalen inkl. Wegegeld gibt, ist es den Kassen völlig egal, wie unwirtschaftlich du als Therapeut deine Hausbesuchen erbringen möchtest. Die Kassen zahlen nicht mehr und nicht weniger.
Du redest von alten Kamellen, nämlich aus der Zeit als noch pro Kilometer eine Vergütung bezahlt wurde. Und somit gehört deine Aussage m. E. zu den Ammemärchen, auch weil ich in meinem Berufsleben noch nie von eine entsprechenden Kürzung durch Kassen gehört habe.
Im Übrigen stand diese Regelung mit dem Sicherstellungsauftrag so schon seit mehr als 20 Jahren in viele Regionalverträge (beim VdEK sogar seit der Wende).
Ich spreche von Absetzungen, weil das Heim oder HB mehr als 25 km zum zugelassenen Leistungserbringer entfernt war. Ich gehe aber momentan davon aus, dass Du deshalb noch nie zigtausend Euro an Absetzungen hattest.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich spreche von Absetzungen, weil das Heim oder HB mehr als 25 km zum zugelassenen Leistungserbringer entfernt war. Ich gehe aber momentan davon aus, dass Du deshalb noch nie zigtausend Euro an Absetzungen hattest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24 Ich habe in 40 Jahre noch nie eine diesbezügliche Absetzung für Hausbesuche erlebt oder auch nur davon gehört. Warum auch? Pauschale ist Pauschale. Den Kassen entsteht dabei überhaupt kein Schaden.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das sehe ich auch so. Die Kilometerpauschale wurde etwa 2007 abgeschafft. Seither ist es der Kasse egal, wie unwirtschaftlich du deine Hb's anfährst. Die Pauschale bleibt immer gleich. Ganz wie Lars schon sagte
Tja, dann hörst Du es jetzt zum ersten Mal.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Tja, dann hörst Du es jetzt zum ersten Mal.
Tja, dann hörst Du es jetzt zum ersten Mal. Früher gab es ja Paragraph 4 HB auch nicht.
Insofern du persönlich also Absetzungen erlebt hast, gab es entweder andere Gründe oder die Absetzungen waren ungerechtfertigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24
Gisela24 schrieb am 20.06.2026 16:35 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Falsch, im VdEK-Vertrag stand das seit Beginn der 1990er schon drin. Nochmals, es ist ein Sicherstellungsauftrag, nicht mehr und nicht weniger.
Tja, dann hörst Du es jetzt zum ersten Mal. Früher gab es ja Paragraph 4 HB auch nicht.
Insofern du persönlich also Absetzungen erlebt hast, gab es entweder andere Gründe oder die Absetzungen waren ungerechtfertigt.
Tja, die Juristen der KK benennen auch Radien. Ab 25 km gibt's Absetzungen. Liegt mir alles schriftlich vor.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Tja, die Juristen der KK benennen auch Radien. Ab 25 km gibt's Absetzungen. Liegt mir alles schriftlich vor.
Man darf nicht alles glauben, was Kassen als vermeintlich rechtens ansehen. In meine Zeit mussten sich Kassen von Gerichte schon des Öfteren belehren lassen. Aber man kann natürlich auch Duckmäuschen spielen und sich nicht zu wehr setzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24 Und womit begründen sie diesen willkürlichen Radius? Sie lässt sich aus keine Vorschrift ableiten. Erst recht nicht aus dem BRV oder seine Vorläufer. Und wie begründen die Kassen (welche überhaupt und welches BL?) denn ein angeblicher wirtschaftlicher Schaden, welche eine Absetzung u. U. juristisch begründen könnten?
Man darf nicht alles glauben, was Kassen als vermeintlich rechtens ansehen. In meine Zeit mussten sich Kassen von Gerichte schon des Öfteren belehren lassen. Aber man kann natürlich auch Duckmäuschen spielen und sich nicht zu wehr setzen.
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Schippi schrieb:
@Gisela24 wenn du im ländlichen Raum wohnst oder arbeitest hast du mitunter diese km,dafür ist die Pauschale,und in 23 Jahren diesbezüglich noch nie Absetzungen erhalten!
Es geht weniger um den PI, vielmehr um Mitarbeiter der Praxis, die irgendwo HB machen und nur über die Praxis abrechnen.
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Gisela24 schrieb:
@Schippi
Es geht weniger um den PI, vielmehr um Mitarbeiter der Praxis, die irgendwo HB machen und nur über die Praxis abrechnen.
Umgekehrt wird ein Schuh heraus: Der BRV erwähnt explizit den zulässigen Einsatz von MA.
Es schneidet alles kein Holz was du hier behauptest.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24 Das macht noch weniger Sinn. Was interessiert es den Kassen, wer den HB macht? Da haben die Kassen erst recht kein Befugnis darüber zu urteilen. Es sei denn, es werden vetragswidrig von MA Leistungen erbracht die dazu nicht befugt sind (z. B. Zertifikatsleistungen).
Umgekehrt wird ein Schuh heraus: Der BRV erwähnt explizit den zulässigen Einsatz von MA.
Es schneidet alles kein Holz was du hier behauptest.
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Schippi schrieb:
@Gisela24 es gibt auch Praxen die MA nur für HB anstellen,ist doch legal👍
Ich habe dir eine PN geschrieben.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich habe dir eine PN geschrieben.
Natürlich. Innerhalb von 25 km geht das.
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Gisela24 schrieb:
@Schippi
Natürlich. Innerhalb von 25 km geht das.
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ali schrieb:
@Gisela24 war das in der Zeit der Pauschalen oder vorher?
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ali schrieb:
@Gisela24 Auf welcher Grundlage kommen die denn auf 25 Km? In der Pauschalzeit ja auch für die Kassen kostenmässig irrelevant.
Ich habe dir eine PN geschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gisela24
Gisela24 schrieb am 20.06.2026 17:42 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ich sehe kein PN von dir
Ich habe dir eine PN geschrieben.
Das Ganze hat mit den Pauschalen nichts zu tun. Es geht um das im BRV verankerte Qualitätsmanagement der Therapie. Die GKV sieht das gefährdet, wenn der Abstand zum zugelassenen PI zu groß ist.
Das ganze Thema wirft natürlich die Frage auf, ob ein junger PI, der keinerlei Zertifikatsfortbildung hat, das Qualitätsmanagement bei einem erfahrenen älteren KG ZNS Bobath Mitarbeiter überhaupt durchführen kann.
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Gisela24 schrieb:
@ali
Das Ganze hat mit den Pauschalen nichts zu tun. Es geht um das im BRV verankerte Qualitätsmanagement der Therapie. Die GKV sieht das gefährdet, wenn der Abstand zum zugelassenen PI zu groß ist.
Das ganze Thema wirft natürlich die Frage auf, ob ein junger PI, der keinerlei Zertifikatsfortbildung hat, das Qualitätsmanagement bei einem erfahrenen älteren KG ZNS Bobath Mitarbeiter überhaupt durchführen kann.
ausschließlich Heilmittel außerhalb der Praxis Leistungserbringers erbringen, ist innerhalb seines üblichen Praxisbereiches
möglich.
O.K. Du meinst also diese Formulierung als Einfallstor...
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ali schrieb:
2) Der Einsatz von Leistungserbringern, für die der zugelassene Leistungserbringer in der zugelassenen Praxis keine Räume vorhält und
ausschließlich Heilmittel außerhalb der Praxis Leistungserbringers erbringen, ist innerhalb seines üblichen Praxisbereiches
möglich.
O.K. Du meinst also diese Formulierung als Einfallstor...
Treffer.
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Gisela24 schrieb:
@ali
Treffer.
Aber auch dann stellt sich die Frage, wie sich die 25 km als praxisüblichen Bereich begründet. Nicht nur auf dem Lande, aber sogar meine Praxis im Ruhrpott hatte ein Einzugsgebiet von mehr als 25 km.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Wenn es darum geht, dann vergleicht @Gisela24 hier Äpfel mit Birnen. Es handelt sich hierbei mitnichten um die übliche MA-Konstellation, wie sie in der überwiegende Mehrheit der Praxen realistisch ist.
Aber auch dann stellt sich die Frage, wie sich die 25 km als praxisüblichen Bereich begründet. Nicht nur auf dem Lande, aber sogar meine Praxis im Ruhrpott hatte ein Einzugsgebiet von mehr als 25 km.
Lars, ich bin PT, kein Jurist und nicht die KK. Ich gebe nur meine Erfahrungswerte wider. Das sind keine Annahmen, Behauptungen oder Meinungen von mir. Ich sehe das Thema auch anders. Ich gebe hier nur das wider was ich schriftlich von den Krankenkassen vorliegen habe und an Absetzungen verkraften musste.
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Gisela24 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, ich bin PT, kein Jurist und nicht die KK. Ich gebe nur meine Erfahrungswerte wider. Das sind keine Annahmen, Behauptungen oder Meinungen von mir. Ich sehe das Thema auch anders. Ich gebe hier nur das wider was ich schriftlich von den Krankenkassen vorliegen habe und an Absetzungen verkraften musste.
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Papa Alpaka schrieb:
@Malschaun warum darf ich mit Praxissitz am Bodensee keine Hausbesuche in Hamburg erbringen? Also ... nicht das mich irgendwas nach Hamburg ziehen täte, aber ich dürfte wenn ich wollte. Der Patient dürfte mich auch fragen, ob ich Zeit, Lust und Kapazität habe.
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Papa Alpaka schrieb:
Andersrum wird ein Schuh draus: wenn ich regelmäßig Hausbesuche in einem Ort 37km vom Praxissitz entfernt erbringe kann die GKV daraus ggf. einen üblichen Praxisbereich ableiten und mich fragen, warum ich zwar Müller und Mayer behandle aber für Schulze direkt nebenan nicht zur Verfügung stehe.
Frag doch einfach die KK. Ich weiß es auch nicht. Die Absetzung Deiner Leistung ergibt sich aus dem Bundesrahmenvertrag. Es ist nicht dein übliches Praxisumfeld. Siehe Paragraph 4.
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Gisela24 schrieb:
@Papa Alpaka
Frag doch einfach die KK. Ich weiß es auch nicht. Die Absetzung Deiner Leistung ergibt sich aus dem Bundesrahmenvertrag. Es ist nicht dein übliches Praxisumfeld. Siehe Paragraph 4.
Nein, wird sie nicht.
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Gisela24 schrieb:
@Papa Alpaka
Nein, wird sie nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
@Gisela24 ich sag dir Bescheid wenn ich dafür 'ne Absetzung kassiere und auf dem Rechtsweg unterliege. Meinst du, nach siebzehn Jahren -deiner Einschätzung nach- vertragswidriger Leistungserbringung im Bereich der Hausbesuche kämen die Kassen langsam auf die Idee, das Einsparpotenzial zu nutzen statt verjähren zu lassen?
Die KK und deren Juristen erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
Das Problem: sie gehen davon aus, dass 99% der Therapeuten nicht versuchen werden, das Geld einzuklagen. Ich kann das sogar verstehen. Macht es aber nicht besser.
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neuer verSUSUch schrieb:
@Gisela24 es würde mich interessieren, ob die Absetzung, die du wegen des angeblichen 25 km Radius erhalten hast, von einem Gericht bestätigt wurde.
Die KK und deren Juristen erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
Das Problem: sie gehen davon aus, dass 99% der Therapeuten nicht versuchen werden, das Geld einzuklagen. Ich kann das sogar verstehen. Macht es aber nicht besser.
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Gisela24 schrieb:
@Papa Alpaka Ist nicht notwendig. Ich bin eh raus. Bastel lieber an deiner Software für die Abrechnung FM rum.
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Schippi schrieb:
@Gisela24 oh da wird jemand maulig ,weil keiner deine Meinung unterstützt🤪
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katharina44 schrieb:
@Gisela24 das stimmt. Ich arbeite in Bayern im HB, rechne überwiegend ca.200 km weiter in BW ab und auf Anfrage bei sämtlichen KK akzeptieren es nicht sämtliche KK.Ich werde es sicherlich nicht auf einen Prozess ankommen lassen und splitte daher die Verordnungen,da ich zusätzlich auch eine Abrechnungsstelle in der Nähere habe.
...habe auch schon mehrmals in der "BlauenLagune" geschwommen...herrlich toitoitoti
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...habe auch schon mehrmals in der "BlauenLagune" geschwommen...herrlich toitoitoti
JürgenK ;)
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Sarah Gerbert schrieb:
Auch hier gilt: der Patient hat die freie Therapeutenwahl. Egal wo der seinen Sitz in Deutschland hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen...man lernt nie aus..;-)
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Problem beschreiben
Richie38 schrieb:
Es geht hier weniger ums Recht haben, sondern um konkrete Absetzungen, die mit den Vorgaben im BRV begründet werden. Das ist nicht aus der Luft gegriffen und wir alle wissen, dass die KK noch mehr Geld brauchen. 1,4 Millionen Ukrainer müssen ja irgendwie bezahlt werden.
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