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NRW - Dorsten

Wir im Physiotherapie-Zentrum
Dorsten arbeiten kreativ und
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte

Neues Thema
Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte
Es gibt 10 Beiträge
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Jan Herrmann
Vor einer Woche
Habt Ihr Euch mal die Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte genau angeschaut? Und dort speziell den Heilmittelkatalog?

Ich dachte ich sehe nicht richtig. Da darf man bei Zahnarztrezepten MT und KG quasi nicht abkürzen.
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• JürgenK
Habt Ihr Euch mal die Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte genau angeschaut? Und dort speziell den Heilmittelkatalog? Ich dachte ich sehe nicht richtig. Da darf man bei Zahnarztrezepten MT und KG quasi nicht abkürzen.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@Jan Herrmann Du hast recht. Ist mir nie aufgefallen. Und den Kassen wohl auch nicht. Die Abkürzungen aus dem Ärzte-HMK werden auch bei der Durchführung von ZA-Rezepte ohne Probleme in der Abrechnung akzeptiert. Wahrscheinlich weil auf der Verordnungsvordruck die ganze Abkürzungen verwendet werden.
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• JürgenK
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• Papa Alpaka
• Jan Herrmann
[mention]Jan Herrmann[/mention] Du hast recht. Ist mir nie aufgefallen. Und den Kassen wohl auch nicht. Die Abkürzungen aus dem Ärzte-HMK werden auch bei der Durchführung von ZA-Rezepte ohne Probleme in der Abrechnung akzeptiert. Wahrscheinlich weil auf der Verordnungsvordruck die ganze Abkürzungen verwendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Jan Herrmann Du hast recht. Ist mir nie aufgefallen. Und den Kassen wohl auch nicht. Die Abkürzungen aus dem Ärzte-HMK werden auch bei der Durchführung von ZA-Rezepte ohne Probleme in der Abrechnung akzeptiert. Wahrscheinlich weil auf der Verordnungsvordruck die ganze Abkürzungen verwendet werden.

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Jan Herrmann
Vor einer Woche
@Lars van Ravenzwaaij Ich lerne gerade unsere neue Rezeptionskraft an und da bin ich drauf gestoßen. Wie lange lassen die uns das noch durchgehen?
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• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich lerne gerade unsere neue Rezeptionskraft an und da bin ich drauf gestoßen. Wie lange lassen die uns das noch durchgehen?
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Jan Herrmann schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ich lerne gerade unsere neue Rezeptionskraft an und da bin ich drauf gestoßen. Wie lange lassen die uns das noch durchgehen?

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die neue
Vor 6 Tagen
@Jan Herrmann vermutlich so lange, bis es irgendeinem Kassenfuzzi auffällt innocent
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• Papa Alpaka
• Jan Herrmann
• hella132
[mention]Jan Herrmann[/mention] vermutlich so lange, bis es irgendeinem Kassenfuzzi auffällt [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

@Jan Herrmann vermutlich so lange, bis es irgendeinem Kassenfuzzi auffällt innocent

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Jan Herrmann
Vor 6 Tagen
@die neue Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. Für die ergänzenden Heilmittel könnte man doch z. B. auch mal Abkürzungen aushandeln. So müsste es laufen.
6

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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
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• hella132
[mention]die neue[/mention] Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. Für die ergänzenden Heilmittel könnte man doch z. B. auch mal Abkürzungen aushandeln. So müsste es laufen.
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Jan Herrmann schrieb:

@die neue Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. Für die ergänzenden Heilmittel könnte man doch z. B. auch mal Abkürzungen aushandeln. So müsste es laufen.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Tagen
@Jan Herrmann Beim genaueren Lesen fällt auf, dass in den betreffenden Passagen im Vertrag und in den Anlagen 3a+b grundsätzlich von "Heilmittel-Richtlinien" (Plural) gesprochen wird. Es wird eindeutig NICHT auf dem jeweils spezifischen HMK Bezug genommen.

Somit sind sämtliche Abkürzungen aus beiden HMK gleichzeitig (!) zu Grunde zu legen.

Ergo: MT/KG usw. dürfen vertraglich auch bei ZA-Rezepte verwendet werden.
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• ali
• Marcus
• die neue
• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
• Jan Herrmann
• Atheia
[mention]Jan Herrmann[/mention] Beim genaueren Lesen fällt auf, dass in den betreffenden Passagen im Vertrag und in den Anlagen 3a+b grundsätzlich von "Heilmittel-Richtlinien" (Plural) gesprochen wird. Es wird eindeutig NICHT auf dem jeweils spezifischen HMK Bezug genommen. Somit sind sämtliche Abkürzungen aus beiden HMK gleichzeitig (!) zu Grunde zu legen. Ergo: MT/KG usw. dürfen vertraglich auch bei ZA-Rezepte verwendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Jan Herrmann Beim genaueren Lesen fällt auf, dass in den betreffenden Passagen im Vertrag und in den Anlagen 3a+b grundsätzlich von "Heilmittel-Richtlinien" (Plural) gesprochen wird. Es wird eindeutig NICHT auf dem jeweils spezifischen HMK Bezug genommen.

Somit sind sämtliche Abkürzungen aus beiden HMK gleichzeitig (!) zu Grunde zu legen.

Ergo: MT/KG usw. dürfen vertraglich auch bei ZA-Rezepte verwendet werden.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Tagen
@Jan Herrmann
Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen.
Aus interne Quelle: Das wird bereits versucht. Jedoch schaltet die GKV hier (ähnlich wie bei der Leistungsbeschreibung) auf stur. Bei den Abkürzungen verweist sie dazu auf der Zuständigkeit der G-BA, da an der HMR gebunden. Beim G-BA haben die Berufsorganistionen bekanntlich kein Stimmrecht.
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• die neue
• Papa Alpaka
• Jan Herrmann
[mention]Jan Herrmann[/mention] [zitat] Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. [/zitat]Aus interne Quelle: Das wird bereits versucht. Jedoch schaltet die GKV hier (ähnlich wie bei der Leistungsbeschreibung) auf stur. Bei den Abkürzungen verweist sie dazu auf der Zuständigkeit der G-BA, da an der HMR gebunden. Beim G-BA haben die Berufsorganistionen bekanntlich kein Stimmrecht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Jan Herrmann
Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen.
Aus interne Quelle: Das wird bereits versucht. Jedoch schaltet die GKV hier (ähnlich wie bei der Leistungsbeschreibung) auf stur. Bei den Abkürzungen verweist sie dazu auf der Zuständigkeit der G-BA, da an der HMR gebunden. Beim G-BA haben die Berufsorganistionen bekanntlich kein Stimmrecht.

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Tresenpummelfee
Vor 6 Tagen
@Jan Herrmann Ja bitte - und zwar dringend!!
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[mention]Jan Herrmann[/mention] Ja bitte - und zwar dringend!!
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Tresenpummelfee schrieb:

@Jan Herrmann Ja bitte - und zwar dringend!!

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Jan Herrmann
Vor 6 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij OK. Das ist doch mal eine fundierte Antwort. Danke.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] OK. Das ist doch mal eine fundierte Antwort. Danke.
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Jan Herrmann schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij OK. Das ist doch mal eine fundierte Antwort. Danke.

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Jan Herrmann schrieb:

Habt Ihr Euch mal die Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte genau angeschaut? Und dort speziell den Heilmittelkatalog?

Ich dachte ich sehe nicht richtig. Da darf man bei Zahnarztrezepten MT und KG quasi nicht abkürzen.

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Sarah Gerbert
Vor 6 Tagen
An die Betreiber: Löscht diesen Thread! Asap!
Irgendeiner von den Halunken liest garantiert bald hier mit!
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• MikeL
• JürgenK
• mogli123
An die Betreiber: Löscht diesen Thread! Asap! Irgendeiner von den Halunken liest garantiert bald hier mit!
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Sarah Gerbert schrieb:

An die Betreiber: Löscht diesen Thread! Asap!
Irgendeiner von den Halunken liest garantiert bald hier mit!



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