Wir im Physiotherapie-Zentrum
Dorsten arbeiten kreativ und
bringen Ihnen wieder Freude an
Bewegung. Unser Team ist jung und
motiviert, Ihnen
schnellstmöglich helfen zu
können, Ihre Ziele zu erreichen
und Ihre Belastungsfähigkeit zu
steigern. Wir arbeiten mit neuester
Technik und aktuellen
Therapieansätzen.
Unser Team im
Physiotherapie-Zentrum Dorsten ist
spezialisiert auf chirurgische,
orthopädische und neurologische
Krankheitsbilder. Außerdem sind
wir eine wichtige Anlaufstelle
fÃ...
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Ich dachte ich sehe nicht richtig. Da darf man bei Zahnarztrezepten MT und KG quasi nicht abkürzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Du hast recht. Ist mir nie aufgefallen. Und den Kassen wohl auch nicht. Die Abkürzungen aus dem Ärzte-HMK werden auch bei der Durchführung von ZA-Rezepte ohne Probleme in der Abrechnung akzeptiert. Wahrscheinlich weil auf der Verordnungsvordruck die ganze Abkürzungen verwendet werden.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich lerne gerade unsere neue Rezeptionskraft an und da bin ich drauf gestoßen. Wie lange lassen die uns das noch durchgehen?
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die neue schrieb:
@Jan Herrmann vermutlich so lange, bis es irgendeinem Kassenfuzzi auffällt innocent
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Jan Herrmann schrieb:
@die neue Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. Für die ergänzenden Heilmittel könnte man doch z. B. auch mal Abkürzungen aushandeln. So müsste es laufen.
Somit sind sämtliche Abkürzungen aus beiden HMK gleichzeitig (!) zu Grunde zu legen.
Ergo: MT/KG usw. dürfen vertraglich auch bei ZA-Rezepte verwendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Beim genaueren Lesen fällt auf, dass in den betreffenden Passagen im Vertrag und in den Anlagen 3a+b grundsätzlich von "Heilmittel-Richtlinien" (Plural) gesprochen wird. Es wird eindeutig NICHT auf dem jeweils spezifischen HMK Bezug genommen.
Somit sind sämtliche Abkürzungen aus beiden HMK gleichzeitig (!) zu Grunde zu legen.
Ergo: MT/KG usw. dürfen vertraglich auch bei ZA-Rezepte verwendet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Die Lösung ist doch die, dass unsere Verbandsleute solche Lücken schließen und uns Rechtssicherheit schaffen. Aus interne Quelle: Das wird bereits versucht. Jedoch schaltet die GKV hier (ähnlich wie bei der Leistungsbeschreibung) auf stur. Bei den Abkürzungen verweist sie dazu auf der Zuständigkeit der G-BA, da an der HMR gebunden. Beim G-BA haben die Berufsorganistionen bekanntlich kein Stimmrecht.
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Tresenpummelfee schrieb:
@Jan Herrmann Ja bitte - und zwar dringend!!
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij OK. Das ist doch mal eine fundierte Antwort. Danke.
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Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Habt Ihr Euch mal die Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte genau angeschaut? Und dort speziell den Heilmittelkatalog?
Ich dachte ich sehe nicht richtig. Da darf man bei Zahnarztrezepten MT und KG quasi nicht abkürzen.
Irgendeiner von den Halunken liest garantiert bald hier mit!
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Problem beschreiben
Sarah Gerbert schrieb:
An die Betreiber: Löscht diesen Thread! Asap!
Irgendeiner von den Halunken liest garantiert bald hier mit!
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