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Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.

Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!

Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilmittelliste und Klage gegen AXA - benötige Euere Hilfe

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Heilmittelliste und Klage gegen AXA - benötige Euere Hilfe
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der Michi
21.10.2014 12:42
Hallo liebe Kollegen,

ein Patient von mir verklagt die AXA wegen der schlechten und falschen Kostenerstattung von Heilmitteln. Die AXA beruft sich hier auf die Beihilfepreise.

Hat jemand von Euch noch Preislisten, aus denen höhere Vergütungen hervorgehen, welche von der AXA an Euere Patienten herausgegeben wurden? Würdet ihr mir diese zukommen lassen?

Danke für Euere Hilfe.

Beste Grüße
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Hallo liebe Kollegen, ein Patient von mir verklagt die AXA wegen der schlechten und falschen Kostenerstattung von Heilmitteln. Die AXA beruft sich hier auf die Beihilfepreise. Hat jemand von Euch noch Preislisten, aus denen höhere Vergütungen hervorgehen, welche von der AXA an Euere Patienten herausgegeben wurden? Würdet ihr mir diese zukommen lassen? Danke für Euere Hilfe. Beste Grüße
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der Michi schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

ein Patient von mir verklagt die AXA wegen der schlechten und falschen Kostenerstattung von Heilmitteln. Die AXA beruft sich hier auf die Beihilfepreise.

Hat jemand von Euch noch Preislisten, aus denen höhere Vergütungen hervorgehen, welche von der AXA an Euere Patienten herausgegeben wurden? Würdet ihr mir diese zukommen lassen?

Danke für Euere Hilfe.

Beste Grüße

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therapeutin
21.10.2014 12:50
habe eine Zuhause ,wo AXA 30€ für MT bezahlt...steht bei dem PP nichts von den Beihilfepreise,sondern wird zu 100% erstattet hat er gute Chancen :wink:
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• michael933
• morpheus-06
habe eine Zuhause ,wo AXA 30€ für MT bezahlt...steht bei dem PP nichts von den Beihilfepreise,sondern wird zu 100% erstattet hat er gute Chancen :wink:
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therapeutin schrieb:

habe eine Zuhause ,wo AXA 30€ für MT bezahlt...steht bei dem PP nichts von den Beihilfepreise,sondern wird zu 100% erstattet hat er gute Chancen :wink:

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morpheus-06
21.10.2014 12:52
schau mal auf der Homepage vom Kollegen MikeL nach, da steht auch was zur AXA. [kaputter Link]
Ich habe selbst AXA Versicherte die deutlich mehr wie die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet bekommen.
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schau mal auf der Homepage vom Kollegen MikeL nach, da steht auch was zur AXA. www.mtk-physio.de Ich habe selbst AXA Versicherte die deutlich mehr wie die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet bekommen.
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der Michi
21.10.2014 12:58
Weißt Du zufällig, Welche Verträge die haben? Mein Patient hat den Vertrag Vital250.

Danke schon mal
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• antje74
Weißt Du zufällig, Welche Verträge die haben? Mein Patient hat den Vertrag Vital250. Danke schon mal
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der Michi schrieb:

Weißt Du zufällig, Welche Verträge die haben? Mein Patient hat den Vertrag Vital250.

Danke schon mal

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michael933
22.10.2014 13:01
Sorry, kann leider nichts entsprechendes vorweisen - ich möchte mich aber für den Einsatz bedanken und Dir viel Erfolg wünschen!

Danke!

m.
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Sorry, kann leider nichts entsprechendes vorweisen - ich möchte mich aber für den Einsatz bedanken und Dir viel Erfolg wünschen! Danke! m.
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michael933 schrieb:

Sorry, kann leider nichts entsprechendes vorweisen - ich möchte mich aber für den Einsatz bedanken und Dir viel Erfolg wünschen!

Danke!

m.

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Nora Weber
22.10.2014 14:37
Die von "therapeutin" weiter oben genannte Liste gibt ist unter folgender Adresse zu finden: Link

In dieser PDF, die die Versicherungsbedingungen der AXA "Vollversicherung Privat" wiedergibt, ist ab Seite 89 das "Preisverzeichnis Heilmittelliste" (Stand: 2009/2010) zu finden.

Dortige Tarife:
KG: 25,- Euro
Massage: 23,- Euro
MT (wie erwähnt): 30,- Euro (aber: "Wunschwert" Mindesbehandlungsdauer von 30 Minuten).

Gruß
Nora

P.S.: Vgl.auch das Urteil des LG Köln vom 28. April 2010 (Az. 23 O 143/09) - siehe LG Köln, Urteil vom 28. April 2010 - Az. 23 O 143/09
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• michael933
Die von "therapeutin" weiter oben genannte Liste gibt ist unter folgender Adresse zu finden: www.online-pkv.de/files/avb_axa_07-2010.pdf In dieser PDF, die die Versicherungsbedingungen der AXA "Vollversicherung Privat" wiedergibt, ist ab Seite 89 das "Preisverzeichnis Heilmittelliste" (Stand: 2009/2010) zu finden. Dortige Tarife: KG: 25,- Euro Massage: 23,- Euro MT (wie erwähnt): 30,- Euro (aber: "Wunschwert" Mindesbehandlungsdauer von 30 Minuten). Gruß Nora P.S.: Vgl.auch das Urteil des LG Köln vom 28. April 2010 (Az. 23 O 143/09) - siehe https://openjur.de/u/145473.html
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Nora Weber schrieb:

Die von "therapeutin" weiter oben genannte Liste gibt ist unter folgender Adresse zu finden: Link

In dieser PDF, die die Versicherungsbedingungen der AXA "Vollversicherung Privat" wiedergibt, ist ab Seite 89 das "Preisverzeichnis Heilmittelliste" (Stand: 2009/2010) zu finden.

Dortige Tarife:
KG: 25,- Euro
Massage: 23,- Euro
MT (wie erwähnt): 30,- Euro (aber: "Wunschwert" Mindesbehandlungsdauer von 30 Minuten).

Gruß
Nora

P.S.: Vgl.auch das Urteil des LG Köln vom 28. April 2010 (Az. 23 O 143/09) - siehe LG Köln, Urteil vom 28. April 2010 - Az. 23 O 143/09

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TheStonie
22.10.2014 16:45
Es ist zwar löblich die Patienten zu unterstützen, aber mehr als ein paar "informationen" können wir denen auch nicht geben.
Oftmals haben die Patienten sich so toll Privat versichert, und im Vertragswerk steht dann der Mist drin, den sie unterschrieben haben.
Bei den hunderten Verträgen, kann man nciht pauschal sagen, was wer wo stehen hat.
Wenn der Patient sich ungerecht behandelt fühlt sollte er sich einen ANWALT suchen und sein Recht einklagen. Aber wir als PTs können nur sagen, lesen Sie bitte Ihren Vertrag durch, den sie unterschrieben haben.
Ich selbst habe alles aufbewahrt, was seit Unterschrift mit der PKV gelaufen ist und konnte, als die anfingen zu kürzen, sagen,
"in meinem Vertrag steht nix von Beschränkung, oder zeigen Sie mri die Rechtsgrundlage" als Antwort kam dann schnell, "ausnahmweise erstatten wir Ihnen die vollen Aufwendungen"
Ergo erst lesen, dann unterschreiben.
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• LogoMijo
Es ist zwar löblich die Patienten zu unterstützen, aber mehr als ein paar "informationen" können wir denen auch nicht geben. Oftmals haben die Patienten sich so toll Privat versichert, und im Vertragswerk steht dann der Mist drin, den sie unterschrieben haben. Bei den hunderten Verträgen, kann man nciht pauschal sagen, was wer wo stehen hat. Wenn der Patient sich ungerecht behandelt fühlt sollte er sich einen ANWALT suchen und sein Recht einklagen. Aber wir als PTs können nur sagen, lesen Sie bitte Ihren Vertrag durch, den sie unterschrieben haben. Ich selbst habe alles aufbewahrt, was seit Unterschrift mit der PKV gelaufen ist und konnte, als die anfingen zu kürzen, sagen, "in meinem Vertrag steht nix von Beschränkung, oder zeigen Sie mri die Rechtsgrundlage" als Antwort kam dann schnell, "ausnahmweise erstatten wir Ihnen die vollen Aufwendungen" Ergo erst lesen, dann unterschreiben.
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TheStonie schrieb:

Es ist zwar löblich die Patienten zu unterstützen, aber mehr als ein paar "informationen" können wir denen auch nicht geben.
Oftmals haben die Patienten sich so toll Privat versichert, und im Vertragswerk steht dann der Mist drin, den sie unterschrieben haben.
Bei den hunderten Verträgen, kann man nciht pauschal sagen, was wer wo stehen hat.
Wenn der Patient sich ungerecht behandelt fühlt sollte er sich einen ANWALT suchen und sein Recht einklagen. Aber wir als PTs können nur sagen, lesen Sie bitte Ihren Vertrag durch, den sie unterschrieben haben.
Ich selbst habe alles aufbewahrt, was seit Unterschrift mit der PKV gelaufen ist und konnte, als die anfingen zu kürzen, sagen,
"in meinem Vertrag steht nix von Beschränkung, oder zeigen Sie mri die Rechtsgrundlage" als Antwort kam dann schnell, "ausnahmweise erstatten wir Ihnen die vollen Aufwendungen"
Ergo erst lesen, dann unterschreiben.

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morpheus-06 schrieb:

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Ich habe selbst AXA Versicherte die deutlich mehr wie die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet bekommen.



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