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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilmittelkombination

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Neues Thema
Heilmittelkombination
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postri-77
04.10.2018 21:37
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich habe heute vom Team des Hausarztes eine Information bekommen, dass die jetzt laufenden Verordnungen nicht korrekt ausgestellt waren.

Dieses Team war auf der Fortbildung und meint nun, dass nur die Verordnungen gemäß der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" ausgestellt sein dürfen.

Mein konkreter Fall:


Bis jetzt hatten wir:

1. Verordnung: 10x KG und Elektrostimulation obere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite

2. Verordnung: 10x Elektrostimulation untere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite


Die beide Verordnungen sind schon seit zwei Jahren außerhalb des Regelfalls ausgestellt.

Jetzt hat der Arzt eine neue Verordnung ausgestellt:

10x KG
10x Wärmetherapie (Elektrostimulation)

(Zn2b) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite.


Meiner Kenntnis nach ist diese neue Kombination nicht mit dem Heilmittelkatalog konform.
Der Arzt meinte, wenn es so wie immer ausgestellt werde, belaste es das Budget.


Ich selbst habe die Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" gesehen und ZN1/ZN2 und AT zum ICD S14.0 eingeordnet.

Meine Frage an Euch:

Habt Ihr einen Rat, wie man diese Kombination (KG und Elektrostimulation untere Extremität sowie Elektrostimulation obere Extremität)-eventuell auf eine Verordnung statt zwei- konform mit der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" austellen kann?



Grüße
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute vom Team des Hausarztes eine Information bekommen, dass die jetzt laufenden Verordnungen nicht korrekt ausgestellt waren. Dieses Team war auf der Fortbildung und meint nun, dass nur die Verordnungen gemäß der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" ausgestellt sein dürfen. Mein konkreter Fall: Bis jetzt hatten wir: 1. Verordnung: 10x KG und Elektrostimulation obere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite 2. Verordnung: 10x Elektrostimulation untere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite Die beide Verordnungen sind schon seit zwei Jahren außerhalb des Regelfalls ausgestellt. Jetzt hat der Arzt eine neue Verordnung ausgestellt: 10x KG 10x Wärmetherapie (Elektrostimulation) (Zn2b) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite. Meiner Kenntnis nach ist diese neue Kombination nicht mit dem Heilmittelkatalog konform. Der Arzt meinte, wenn es so wie immer ausgestellt werde, belaste es das Budget. Ich selbst habe die Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" gesehen und ZN1/ZN2 und AT zum ICD S14.0 eingeordnet. Meine Frage an Euch: Habt Ihr einen Rat, wie man diese Kombination (KG und Elektrostimulation untere Extremität sowie Elektrostimulation obere Extremität)-eventuell auf eine Verordnung statt zwei- konform mit der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" austellen kann? Grüße
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postri-77 schrieb:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich habe heute vom Team des Hausarztes eine Information bekommen, dass die jetzt laufenden Verordnungen nicht korrekt ausgestellt waren.

Dieses Team war auf der Fortbildung und meint nun, dass nur die Verordnungen gemäß der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" ausgestellt sein dürfen.

Mein konkreter Fall:


Bis jetzt hatten wir:

1. Verordnung: 10x KG und Elektrostimulation obere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite

2. Verordnung: 10x Elektrostimulation untere Extremität (Ws2e) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite


Die beide Verordnungen sind schon seit zwei Jahren außerhalb des Regelfalls ausgestellt.

Jetzt hat der Arzt eine neue Verordnung ausgestellt:

10x KG
10x Wärmetherapie (Elektrostimulation)

(Zn2b) ICD Code S14.02 Diagnose: Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule, motorische Parese von Extremitäten, sensomotorische Defizite.


Meiner Kenntnis nach ist diese neue Kombination nicht mit dem Heilmittelkatalog konform.
Der Arzt meinte, wenn es so wie immer ausgestellt werde, belaste es das Budget.


Ich selbst habe die Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" gesehen und ZN1/ZN2 und AT zum ICD S14.0 eingeordnet.

Meine Frage an Euch:

Habt Ihr einen Rat, wie man diese Kombination (KG und Elektrostimulation untere Extremität sowie Elektrostimulation obere Extremität)-eventuell auf eine Verordnung statt zwei- konform mit der Diagnoseliste "Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf" austellen kann?



Grüße

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Xela
05.10.2018 09:23
Für S14.x ist max. 1 Jahr vorgesehen. Da ist der Pat. drüber und der Doc hat Recht, wenn er von Budgetbelastung spricht.
Und dass bei ZNS Pat. mit dieser Diagnose ET / EST laut HMK gar nicht vorgesehen ist, finde ich -
bei den wenigen Angaben hier
- nachvollziehbar.
Meine Neuro-Pat. mit ähnl. Diagnose landen grundsätzlich bei G81.x und alle sind zufrieden.
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Für S14.x ist max. 1 Jahr vorgesehen. Da ist der Pat. drüber und der Doc hat Recht, wenn er von Budgetbelastung spricht. Und dass bei ZNS Pat. mit dieser Diagnose ET / EST laut HMK gar nicht vorgesehen ist, finde ich - bei den wenigen Angaben hier - nachvollziehbar. Meine Neuro-Pat. mit ähnl. Diagnose landen grundsätzlich bei G81.x und alle sind zufrieden.
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Xela schrieb:

Für S14.x ist max. 1 Jahr vorgesehen. Da ist der Pat. drüber und der Doc hat Recht, wenn er von Budgetbelastung spricht.
Und dass bei ZNS Pat. mit dieser Diagnose ET / EST laut HMK gar nicht vorgesehen ist, finde ich -
bei den wenigen Angaben hier
- nachvollziehbar.
Meine Neuro-Pat. mit ähnl. Diagnose landen grundsätzlich bei G81.x und alle sind zufrieden.



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