Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
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• Fortbildungskostenübern...
auf der Rückseite der Verordnung schreibe ich in jeder Zeile das abgegebene Heilmittel in der Abkürzung KG, KG-ZNS(Bobath), KMT, MLD -30/45/60 etc. Diese Abkürzungen sind laut Rahmenvertrag relevant; der Hausbesuch ist auszuschreiben..ggfls Abkürzung HB in Klammern und darunter meinetwegen HB in den folgenden Zeilen. Ich schreibe Hausbesuch immer aus.
Das Problem betrifft nicht mich, ich nutze Iprax und bisher alles gut...meine Partnerin der Praxis hat die RZH als Abrechnungsstelle. Nun, sie delegiert alles an unsere Praxiskraft und diese muss dann mit der RZH telefonieren. Heute Anruf von der RZH, dass auf den Verordnungen in der ersten Zeile nur KG steht... O-Ton RZH: "die erste Zeile muss zwingend als "Krankengymnastik" ausgeschrieben werden, bei den nächsten Zeilen könnte man "Gänsefüßchen" machen... Hab ich was verpasst? Nun, die Ergos haben, soweit ich weiss, keine Abkürzungen für z.B.. "sensomotorisch-perzeptive Behandlung" und dann erste Zeile ausgeschrieben, danach Gänsefüßchen...
Hat mich gerade beschäftigt. Partnerin heute nicht da und Praxiskraft hatte mit RZH telefoniert. O-Ton RZH..."keine Sorge, wir rechnen mit tausenden Praxen ab und da wird nichts kommen...ich änder das gerne in der ersten Zeile für Sie ab"
Ohne Worte
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Die spinnen und regulieren was, was nicht erforderlich ist ...da ja laut RV dies so erlaubt ist
MfG
JürgenK ;)
KG ist eine festgelegte abkürzung
war wohl ein praktikant beim RZH
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Alex Moro schrieb:
kurz und knapp:
KG ist eine festgelegte abkürzung
war wohl ein praktikant beim RZH
um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, schreibe ich tatsächlich "Sensomotorisch-perzeptive Behandlung+Thermische Anwendung" usw. aus. Ich bekomme es doch bezahlt, denn es gehört zur Therapiezeit. Wer das in seiner Freizeit oder irgendwann hinterher, d. h. nach der Behandlung auf der Rezeptrückseite einträgt, hat eben Pech gehabt.
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Ligamentum schrieb:
Moin,
um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, schreibe ich tatsächlich "Sensomotorisch-perzeptive Behandlung+Thermische Anwendung" usw. aus. Ich bekomme es doch bezahlt, denn es gehört zur Therapiezeit. Wer das in seiner Freizeit oder irgendwann hinterher, d. h. nach der Behandlung auf der Rezeptrückseite einträgt, hat eben Pech gehabt.
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ergo19 schrieb:
Ich hab mir jetzt Stempel machen lassen und fertig. So klein kann man das gar nicht mehr lesbar schreiben, sonst meckern sie wenn man es nicht lesen kann.
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SiegesgöttinXX schrieb:
Hallo in die Runde,
auf der Rückseite der Verordnung schreibe ich in jeder Zeile das abgegebene Heilmittel in der Abkürzung KG, KG-ZNS(Bobath), KMT, MLD -30/45/60 etc. Diese Abkürzungen sind laut Rahmenvertrag relevant; der Hausbesuch ist auszuschreiben..ggfls Abkürzung HB in Klammern und darunter meinetwegen HB in den folgenden Zeilen. Ich schreibe Hausbesuch immer aus.
Das Problem betrifft nicht mich, ich nutze Iprax und bisher alles gut...meine Partnerin der Praxis hat die RZH als Abrechnungsstelle. Nun, sie delegiert alles an unsere Praxiskraft und diese muss dann mit der RZH telefonieren. Heute Anruf von der RZH, dass auf den Verordnungen in der ersten Zeile nur KG steht... O-Ton RZH: "die erste Zeile muss zwingend als "Krankengymnastik" ausgeschrieben werden, bei den nächsten Zeilen könnte man "Gänsefüßchen" machen... Hab ich was verpasst? Nun, die Ergos haben, soweit ich weiss, keine Abkürzungen für z.B.. "sensomotorisch-perzeptive Behandlung" und dann erste Zeile ausgeschrieben, danach Gänsefüßchen...
Hat mich gerade beschäftigt. Partnerin heute nicht da und Praxiskraft hatte mit RZH telefoniert. O-Ton RZH..."keine Sorge, wir rechnen mit tausenden Praxen ab und da wird nichts kommen...ich änder das gerne in der ersten Zeile für Sie ab"
Ohne Worte
So ein Quatsch ;-( Der Typ war noch nicht mal Praktikant,kam wohl aus einer anderen Abteilung !!
So wie es vorne auf der VO steht darf man hinten in der 1 Zeile schreiben danach Gänsefüsschen !
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Vorsicht! Gänsefüßchen steht nicht als Erlaubt im BRV. Die einseitige FAK zur HM-Verordnung durch den GKV-Spitzenverband ist weder für uns noch für die einzelne Kasse bindend.
ups...da muss ich mich wohl geirrt haben....Danke werde ich dann besser nicht mehr so machen,habe bis jetzt wohl Glück gehabt.
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ups...da muss ich mich wohl geirrt haben....Danke werde ich dann besser nicht mehr so machen,habe bis jetzt wohl Glück gehabt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Bei den Ergos steht es wohl im BRV drin. 🫤
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Michael Woelky schrieb:
Seit wann dürfen Mitarbeiter ein Dokument ändern...?
So ein Quatsch ;-( Der Typ war noch nicht mal Praktikant,kam wohl aus einer anderen Abteilung !!
So wie es vorne auf der VO steht darf man hinten in der 1 Zeile schreiben danach Gänsefüsschen !
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pt ani schrieb:
Ach je, das wäre wirklich viel zu einfach, das kann ich nicht! laughing
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therapeutin schrieb:
warum setzen sich die Verbände nicht dafür ein, dass wir hinten garnichts mehr aufschreiben müssen,denn man kann sowieso nicht was anderes abrechnen,als was vorne drauf steht...wink
Krankengymnastik im Hausbesuch soziale Einrichtung
Wir können das nicht handschriftlich in eine Zeile bekommen. Habt Ihr eine Idee, wie man das am besten machen kann?
Wäre es zulässig, das rückseitige Formular zu vergrößern?
Wäre es zulässig, 2 Spalten für einen Termin zu nutzen?
Wie geht Ihr damit um?
Wir sind bisher Kunde bei AZH Noventi, haben aber jetzt gekündigt und wollen ggf selbst abrechnen.
Lt Noventi gibt es diese Vorschrift, ist das wirklich so?
Ich wäre sehr dankbar für Eure Tipps und Erfahrungen.
Bei welcher Stelle kann man sich denn erkundigen, um eine wirklich belastbare Aussage bzgl. des Ausfüllens der Rückseite zu bekommen?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!
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Dahinter dann: = KG HB SE
Und das (oder wie auch immer Du es abkürzen willst) schreibst Du dann jeweils in die nächsten Terminzeilen.
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pt ani schrieb:
Einmal ausschreiben, auch über zwei Zeilen geht das.
Dahinter dann: = KG HB SE
Und das (oder wie auch immer Du es abkürzen willst) schreibst Du dann jeweils in die nächsten Terminzeilen.
Es dürfen dabei mehrere Zeilen verwendet werden. Allerdings kann man in der ersten Zeile eine eigene Abkürzung definieren und diese ab der 2. Zeile verwenden. Auch das sollte mittlerweile bekannt sein.
Wir schreiben
"HBH = Hausbesuch in soziale Einrichtung". Das wird von alle Kassen akzeptiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@susanne997 Leistungen müssen "im Wortlaut" auf der Rückseite benannt werden. Das sollte mittlerweile eigentlich bekannt sein.
Es dürfen dabei mehrere Zeilen verwendet werden. Allerdings kann man in der ersten Zeile eine eigene Abkürzung definieren und diese ab der 2. Zeile verwenden. Auch das sollte mittlerweile bekannt sein.
Wir schreiben
"HBH = Hausbesuch in soziale Einrichtung". Das wird von alle Kassen akzeptiert.
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eichhoernchen schrieb:
Vielen herzlichen Dank für die Antworten, hilft mir sehr!
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susanne997 schrieb:
Wir bekommen Absetzungen, weil wir KG HB Heim geschrieben haben. Es muß wohl heißen:
Krankengymnastik im Hausbesuch soziale Einrichtung
Wir können das nicht handschriftlich in eine Zeile bekommen. Habt Ihr eine Idee, wie man das am besten machen kann?
Wäre es zulässig, das rückseitige Formular zu vergrößern?
Wäre es zulässig, 2 Spalten für einen Termin zu nutzen?
Wie geht Ihr damit um?
Wir sind bisher Kunde bei AZH Noventi, haben aber jetzt gekündigt und wollen ggf selbst abrechnen.
Lt Noventi gibt es diese Vorschrift, ist das wirklich so?
Ich wäre sehr dankbar für Eure Tipps und Erfahrungen.
Bei welcher Stelle kann man sich denn erkundigen, um eine wirklich belastbare Aussage bzgl. des Ausfüllens der Rückseite zu bekommen?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten!
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pt ani schrieb:
Nein, das ist ja wohl immer noch nicht rechtssicher und könnte Ärger geben. @Lars van Ravenzwaaij weiß da mehr :). Ich glaube, da hat sich noch nichts geändert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Bloß keine Gänsefüßchen in der Physiotherapie verwenden. innocent
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katharina44 schrieb:
Dankeschön, hab ich mir schon gedacht, aber davaso meint,es geht...
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katharina44 schrieb:
Und macht Ihr tatsächlich Gänsefüßchen???
Flattert uns gerade eine VO ein mit
KG 6
EX 6
joy
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Jetzt bin ich am Grübeln; soll "EX" Extension heißen? Oder soll der Patient therapeutische Extensions in den Haaren bekommen?
joy
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielleicht soll das auch ein EX Patient werden.
joy
Nein...so lange KG bis der Pat./in wohl in Extase gerät.
Anders kanns nicht sein ;-)
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Michael Woelky schrieb:
@Shia
Nein...so lange KG bis der Pat./in wohl in Extase gerät.
Anders kanns nicht sein ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky joy
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Shia schrieb:
joy
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Shia schrieb:
Immer wieder schön und passt gerade hier rein.
Flattert uns gerade eine VO ein mit
KG 6
EX 6
joy
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