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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilfürsorgeabrst. b. LBV

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Heilfürsorgeabrst. b. LBV
Es gibt 13 Beiträge
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JAK
19.01.2016 13:08
Wir haben ein Rezept mit dem Kostenträger "Heilfürsorgeabrst. b. LBV" erhalten.

Wie rechne ich dieses Rezept ab?
Muss der Patient eine Zuzahlung leisten?
Welche Preisliste lege ich hier zugrunde?

Vielen Dank für die Hilfe!

JAK
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Wir haben ein Rezept mit dem Kostenträger "Heilfürsorgeabrst. b. LBV" erhalten. Wie rechne ich dieses Rezept ab? Muss der Patient eine Zuzahlung leisten? Welche Preisliste lege ich hier zugrunde? Vielen Dank für die Hilfe! JAK
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JAK schrieb:

Wir haben ein Rezept mit dem Kostenträger "Heilfürsorgeabrst. b. LBV" erhalten.

Wie rechne ich dieses Rezept ab?
Muss der Patient eine Zuzahlung leisten?
Welche Preisliste lege ich hier zugrunde?

Vielen Dank für die Hilfe!

JAK

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michael933
20.01.2016 10:08
1.Abrechn. direkt mit (bei uns) Aurich
2. keine Zuz.
3. VdEK

LG,

m.

ps kurz, weil zw. 2 pat.
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1.Abrechn. direkt mit (bei uns) Aurich 2. keine Zuz. 3. VdEK LG, m. ps kurz, weil zw. 2 pat.
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michael933 schrieb:

1.Abrechn. direkt mit (bei uns) Aurich
2. keine Zuz.
3. VdEK

LG,

m.

ps kurz, weil zw. 2 pat.

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weiß56
20.01.2016 14:18
OFD Niedersachsen LBV Aurich
Referat 33 Heilfürsorge ------ für Polizei
oder
für die Feuerwehr ------- für Feuerwehr
Postfach 1640
26586 Aurich
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OFD Niedersachsen LBV Aurich Referat 33 Heilfürsorge ------ für Polizei oder für die Feuerwehr ------- für Feuerwehr Postfach 1640 26586 Aurich
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weiß56 schrieb:

OFD Niedersachsen LBV Aurich
Referat 33 Heilfürsorge ------ für Polizei
oder
für die Feuerwehr ------- für Feuerwehr
Postfach 1640
26586 Aurich

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Tempelritter
20.01.2016 15:22
in BaWü gilt: Heilfürsorge Bundespolizei, VdEK Satz, keine Zuzahlung. Heilfürsorge Landespolizei AOK-Satz zzgl. 10%, keine Zuzahlung.
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in BaWü gilt: Heilfürsorge Bundespolizei, VdEK Satz, keine Zuzahlung. Heilfürsorge Landespolizei AOK-Satz zzgl. 10%, keine Zuzahlung.
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Tempelritter schrieb:

in BaWü gilt: Heilfürsorge Bundespolizei, VdEK Satz, keine Zuzahlung. Heilfürsorge Landespolizei AOK-Satz zzgl. 10%, keine Zuzahlung.

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anna606
04.02.2016 11:57
In Bayern müssen wir die Zuzahlung kassieren (wir haben bei der Abrechnungsstelle nachgefragt) - bei Polizeiangestellten ...
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In Bayern müssen wir die Zuzahlung kassieren (wir haben bei der Abrechnungsstelle nachgefragt) - bei Polizeiangestellten ...
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Bernie
05.02.2016 10:22
" bei Polizeiangestellten ... " ...... sind Angestellte und keine Beamte
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" bei Polizeiangestellten ... " ...... sind Angestellte und keine Beamte
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Bernie schrieb:

" bei Polizeiangestellten ... " ...... sind Angestellte und keine Beamte

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morpheus-06
05.02.2016 10:30
Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.
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Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.
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morpheus-06 schrieb:

Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.

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Tempelritter
05.02.2016 11:40
morpheus-06 schrieb am 5.2.16 10:30:
Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.


und beim Rest ist es in BW so wie ich es oben geschrieben hatte.
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[zitat]morpheus-06 schrieb am 5.2.16 10:30: Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.[/zitat] und beim Rest ist es in BW so wie ich es oben geschrieben hatte.
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Tempelritter schrieb:

morpheus-06 schrieb am 5.2.16 10:30:
Richtig, normal in der GKV pflichtversichert.


und beim Rest ist es in BW so wie ich es oben geschrieben hatte.

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anna606 schrieb:

In Bayern müssen wir die Zuzahlung kassieren (wir haben bei der Abrechnungsstelle nachgefragt) - bei Polizeiangestellten ...

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Susulo
12.02.2016 15:37
Äh -bin jetzt etwas verwirrt: hatte heute auch eine Anmeldung (telefonisch). Die Frau sagte mir, sie sei Polizeibeamtin und Heilfürsorge- versichert, wäre somit Beihilfeberechtigt. Die Rechnung würde sie bekommen und erhält dann die Erstattung. Sprich Privatpatientin, nix VDeK . Als ich sie auf den Unterschied zwischen meinen Preisen und der Beihilfe hinwies meinte sie , da hätte sie noch nie Probleme gehabt, sie würde immer alles bekommen..........Hört sich für mich jetzt schon schwierig an, werde mit ihr den Behandlungsvertrag aber SEHR genau durchsprechen....
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Äh -bin jetzt etwas verwirrt: hatte heute auch eine Anmeldung (telefonisch). Die Frau sagte mir, sie sei Polizei[b]beamtin[/b] und Heilfürsorge- versichert, wäre somit Beihilfeberechtigt. Die Rechnung würde sie bekommen und erhält dann die Erstattung. Sprich Privatpatientin, nix VDeK . Als ich sie auf den Unterschied zwischen meinen Preisen und der Beihilfe hinwies meinte sie , da hätte sie noch nie Probleme gehabt, sie würde immer alles bekommen..........Hört sich für mich jetzt schon schwierig an, werde mit ihr den Behandlungsvertrag aber SEHR genau durchsprechen....
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morpheus-06
12.02.2016 16:10
Je nach Dienstgrad kommt die Landespolizei mit Privatrezept = Privatpatient, andere kommen mit Muster 13 = AOK Tarif +10% alles nur gültig für BaWü. Die Bundespolzei kommt mit Muster 13 = VdEK Satz und HMR + HMK haben Gültigkeit.
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Je nach Dienstgrad kommt die Landespolizei mit Privatrezept = Privatpatient, andere kommen mit Muster 13 = AOK Tarif +10% alles nur gültig für BaWü. Die Bundespolzei kommt mit Muster 13 = VdEK Satz und HMR + HMK haben Gültigkeit.
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morpheus-06 schrieb:

Je nach Dienstgrad kommt die Landespolizei mit Privatrezept = Privatpatient, andere kommen mit Muster 13 = AOK Tarif +10% alles nur gültig für BaWü. Die Bundespolzei kommt mit Muster 13 = VdEK Satz und HMR + HMK haben Gültigkeit.

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Susulo
12.02.2016 16:36
Äh, ja danke , Morpheus. Bin zwar in Ba-Wü, aber wenn dann kommen die Leute mit Muster 14 zu mir, da ich LOGO bin. Der Kinderarzt, der die Leute schickt, schreibt leider Privatverordnungen IMMER auf dem GKV-Muster 14, was gelegentlich zur Verwirrung führt. Vielleicht telefonier ich mit der Frau nochmal , bevor sie kommt und am Ende nicht zahlen will. PP ist sie auf jeden Fall, bzw. das Kind über sie.
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Äh, ja danke , Morpheus. Bin zwar in Ba-Wü, aber wenn dann kommen die Leute mit Muster 14 zu mir, da ich LOGO bin. Der Kinderarzt, der die Leute schickt, schreibt leider Privatverordnungen IMMER auf dem GKV-Muster 14, was gelegentlich zur Verwirrung führt. Vielleicht telefonier ich mit der Frau nochmal , bevor sie kommt und am Ende nicht zahlen will. PP ist sie auf jeden Fall, bzw. das Kind über sie.
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Susulo schrieb:

Äh, ja danke , Morpheus. Bin zwar in Ba-Wü, aber wenn dann kommen die Leute mit Muster 14 zu mir, da ich LOGO bin. Der Kinderarzt, der die Leute schickt, schreibt leider Privatverordnungen IMMER auf dem GKV-Muster 14, was gelegentlich zur Verwirrung führt. Vielleicht telefonier ich mit der Frau nochmal , bevor sie kommt und am Ende nicht zahlen will. PP ist sie auf jeden Fall, bzw. das Kind über sie.

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morpheus-06
13.02.2016 07:51
OK, das hatte ich nicht bedacht, mein Beitrag trifft nur auf PT zu.
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OK, das hatte ich nicht bedacht, mein Beitrag trifft nur auf PT zu.
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morpheus-06 schrieb:

OK, das hatte ich nicht bedacht, mein Beitrag trifft nur auf PT zu.

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mbone
30.04.2018 19:40
Hallo
Ich greif mal diesen alten Thread auf, da ich aktuell einen Polizisten mit einem Physiorezept habe.
Heilmittelverordnung 13
Heilfürsorgeabrst. b LBV steht auf dem Rezeptkopf
Bin in Baden Württemberg.
Weiter oben stand dass die AOK Tarife gelten +10%
Was ist mit diesen 10% gemeint? Da steh ich grad auf dem Schlauch.....

Die Rechnung geht in dem Fall wie bei BG Rechnungen direkt an die Abrechnungsstelle?
Ist das die richtige Adresse:
Postanschrift
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach

Gebäudeanschrift
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach

Vielen Dank schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten
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Hallo Ich greif mal diesen alten Thread auf, da ich aktuell einen Polizisten mit einem Physiorezept habe. Heilmittelverordnung 13 Heilfürsorgeabrst. b LBV steht auf dem Rezeptkopf Bin in Baden Württemberg. Weiter oben stand dass die AOK Tarife gelten +10% Was ist mit diesen 10% gemeint? Da steh ich grad auf dem Schlauch..... Die Rechnung geht in dem Fall wie bei BG Rechnungen direkt an die Abrechnungsstelle? Ist das die richtige Adresse: Postanschrift Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg 70730 Fellbach Gebäudeanschrift Philipp-Reis-Str. 2 70736 Fellbach Vielen Dank schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten
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mbone schrieb:

Hallo
Ich greif mal diesen alten Thread auf, da ich aktuell einen Polizisten mit einem Physiorezept habe.
Heilmittelverordnung 13
Heilfürsorgeabrst. b LBV steht auf dem Rezeptkopf
Bin in Baden Württemberg.
Weiter oben stand dass die AOK Tarife gelten +10%
Was ist mit diesen 10% gemeint? Da steh ich grad auf dem Schlauch.....

Die Rechnung geht in dem Fall wie bei BG Rechnungen direkt an die Abrechnungsstelle?
Ist das die richtige Adresse:
Postanschrift
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach

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70736 Fellbach

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Susulo schrieb:

Äh -bin jetzt etwas verwirrt: hatte heute auch eine Anmeldung (telefonisch). Die Frau sagte mir, sie sei Polizeibeamtin und Heilfürsorge- versichert, wäre somit Beihilfeberechtigt. Die Rechnung würde sie bekommen und erhält dann die Erstattung. Sprich Privatpatientin, nix VDeK . Als ich sie auf den Unterschied zwischen meinen Preisen und der Beihilfe hinwies meinte sie , da hätte sie noch nie Probleme gehabt, sie würde immer alles bekommen..........Hört sich für mich jetzt schon schwierig an, werde mit ihr den Behandlungsvertrag aber SEHR genau durchsprechen....



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