Hallo liebe Kolleginnen und
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
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- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kollegen,
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mia 554 schrieb:
Habe das erste Mal eine Patientin, die über die Heilfürsorge versichert ist. Laut THEORG sind das die gleichen Preise wie Beihilfe...oder...? :confused:
siehe auch hier: Heilfürsorge – Wikipedia
in kürze ist es so: Die Heilfürsorge oder freie Heilfürsorge ist eine andere Form der Krankenversicherung bei Beamten und and. Berechtigten, daher identische Abrechnung.
Beihilfe-Pat. haben einen um 30% liegenden Eigenanteil, freie Heilfürsorge nicht, dafür weniger Gehalt.
mfg hgb :sunglasses:
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mia 554 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort :blush:
Freie Heilfürsorge hat bisher immer nur nach VdAK bezahlt. Zuzahlung ist befreit.
Sollte sich das in den letzten Monaten geändert haben? Kann ich mir kaum vorstellen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Halt!
Freie Heilfürsorge hat bisher immer nur nach VdAK bezahlt. Zuzahlung ist befreit.
Sollte sich das in den letzten Monaten geändert haben? Kann ich mir kaum vorstellen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
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mfg hgb :smile:
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hgb schrieb:
.. also muß mia554 prüfen, ob sie einen Polizisten behandelt hat. Und wenn sie zuviel fordert, wird es ihr schon gekürzt werden. Dann kann sie Theorg verklagen.
mfg hgb :smile:
Es stand bisher auf der Verordnung auch explizit drauf (im Kleingedruckten).
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bundeswehr wurde ebenfalls nach VdAk abgerechnet.
Es stand bisher auf der Verordnung auch explizit drauf (im Kleingedruckten).
Gruß von Monique
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mia 554 schrieb:
Ja Bundeswehr ist klar, die behandeln wir oft. Wegen Heilfürsorge werde ich mal das Abrechnungszentrum kontaktieren, die müssten das ja wissen :blush:
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mia 554 schrieb:
Leute, es sind die VdeK-Preise...Auskunft von Opta data :blush:
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ali schrieb:
meist ist das so, kann aber regional abweichen: RVO oder auch Privat (je nach Dienstgrad)....
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hgb schrieb:
JA,
siehe auch hier: Heilfürsorge – Wikipedia
in kürze ist es so: Die Heilfürsorge oder freie Heilfürsorge ist eine andere Form der Krankenversicherung bei Beamten und and. Berechtigten, daher identische Abrechnung.
Beihilfe-Pat. haben einen um 30% liegenden Eigenanteil, freie Heilfürsorge nicht, dafür weniger Gehalt.
mfg hgb :sunglasses:
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