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ich habe nun das erste Mal ein Rezept von der Heilfürsorge Polizei BW.
Jetzt stellt sich mir die Abrechnungsfrage?
(RVO +10% oder der VDEK Satz wie bei der Bundeswehr oder Beihilfesatz.)
Vielleicht könnt Ihr mir bitte auf die Sprünge helfen.
Vielen Dank.! :blush:
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Denni schrieb:
Hallo,
ich habe nun das erste Mal ein Rezept von der Heilfürsorge Polizei BW.
Jetzt stellt sich mir die Abrechnungsfrage?
(RVO +10% oder der VDEK Satz wie bei der Bundeswehr oder Beihilfesatz.)
Vielleicht könnt Ihr mir bitte auf die Sprünge helfen.
Vielen Dank.! :blush:
wenn der pat. über zusatzversicherung verfügt, wirds ihm eh egal sein was du berechnest. ansonsten bleiben bei ihm für gewöhnlich 30%
ich persönlich hatte noch im vorletzem jahr RVO x 1,7 gerechnet. das war eigentlich schon ein sehr gütiger satz, der auch dem herrn polizeibeamten ohne anstand erstattet wurde.
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Alex Moro schrieb:
beihilfe + eigenkakulation ;)
wenn der pat. über zusatzversicherung verfügt, wirds ihm eh egal sein was du berechnest. ansonsten bleiben bei ihm für gewöhnlich 30%
ich persönlich hatte noch im vorletzem jahr RVO x 1,7 gerechnet. das war eigentlich schon ein sehr gütiger satz, der auch dem herrn polizeibeamten ohne anstand erstattet wurde.
Ist das bei euch (PT) so machbar?
"Mein" Polizist, Land BaWü kam mit einem GKV Rezept, auf dem die Heilfürsorge angegeben war. Er sagt, er wüsste nichts von Rechnungen, er zahlt nie irgendwas selbst, das läuft alles über seine Versicherung analog zu gesetzlichen.
Ich hab mich an mehreren Stellen erkundigt und es wurde mir bestätigt: Beamte im eher niedrigen Dienst, die ja auch nicht viel mehr als 2000 Euro verdienen sind nicht beihilfeberechtigt sondern bei der Heilfürsorge. Dies entspräche einer gesetzlichen Kasse. In der Logo wie auch Ergo wird nach AOK Satz berechnet. In der PT (in BaWü) - so wurde mir gesagt - AOK+10% Aufschlag. Warum wir das in der Logo nicht dürfen entzieht sich meiner Logik, ist aber hier egal.
Ich hab die VO + Rechnung direkt an die Heilfürsorge geschickt und nach 1 Woche mein Geld gehabt.
Hätte keinen andern Weg gesehen. Lasse mich gerne auch im Nachhinein eines besseren belehren.
Auskunft erteilte mir unabhängig voneinander mit jedesmal gleichem Ergebnis:
- Verband
- Heilfürsorgestelle
- Gesetzestexte Internet
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Absatz 13 ist relevant.
Verstehe aber. In der Physiotherapie gibt es als Ausnahme die Möglichkeit einer "erweiterten ambulante Therapie als außervertragliche Leistung", die höher berechnet werden kann. Darauf könnt ihr euch vermutlich berufen. Für die Logo müsste dieser Fall wohl erst noch geschaffen werden ....
Wenn ich bei einer EinzelVO die Zeit rechne, die es mich kosten würde, das durchzukriegen, dann nehme ich halt das Geld, das mir auch so zusteht. Hätte ich öfters solche Patienten, wäre es ne Überlegung wert.
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Susulo schrieb:
ok, gleich nochmal ich:
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Absatz 13 ist relevant.
Verstehe aber. In der Physiotherapie gibt es als Ausnahme die Möglichkeit einer "erweiterten ambulante Therapie als außervertragliche Leistung", die höher berechnet werden kann. Darauf könnt ihr euch vermutlich berufen. Für die Logo müsste dieser Fall wohl erst noch geschaffen werden ....
Wenn ich bei einer EinzelVO die Zeit rechne, die es mich kosten würde, das durchzukriegen, dann nehme ich halt das Geld, das mir auch so zusteht. Hätte ich öfters solche Patienten, wäre es ne Überlegung wert.
er hat mir auch die story mit den 30% erzählt, dass seinerzeit in seiner Dienststelle ein Angebot gemacht wurde, entweder Zusatzversicherung oder ein etwas höheres Gehalt. Er selbst hatte die Zusatzversicherung und deshalb wars ihm egal, ob 300 oder 400 EUR drauf gestanden haben. In meinem Fall gab es auch nie Beanstandungen seitens der Landeskasse (sind ja auch unsere Steuergelder :smile: ).
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Alex Moro schrieb:
also mein Pat. hatte immer eine Privatverordnung.
er hat mir auch die story mit den 30% erzählt, dass seinerzeit in seiner Dienststelle ein Angebot gemacht wurde, entweder Zusatzversicherung oder ein etwas höheres Gehalt. Er selbst hatte die Zusatzversicherung und deshalb wars ihm egal, ob 300 oder 400 EUR drauf gestanden haben. In meinem Fall gab es auch nie Beanstandungen seitens der Landeskasse (sind ja auch unsere Steuergelder :smile: ).
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Susulo schrieb:
:unamused:
Ist das bei euch (PT) so machbar?
"Mein" Polizist, Land BaWü kam mit einem GKV Rezept, auf dem die Heilfürsorge angegeben war. Er sagt, er wüsste nichts von Rechnungen, er zahlt nie irgendwas selbst, das läuft alles über seine Versicherung analog zu gesetzlichen.
Ich hab mich an mehreren Stellen erkundigt und es wurde mir bestätigt: Beamte im eher niedrigen Dienst, die ja auch nicht viel mehr als 2000 Euro verdienen sind nicht beihilfeberechtigt sondern bei der Heilfürsorge. Dies entspräche einer gesetzlichen Kasse. In der Logo wie auch Ergo wird nach AOK Satz berechnet. In der PT (in BaWü) - so wurde mir gesagt - AOK+10% Aufschlag. Warum wir das in der Logo nicht dürfen entzieht sich meiner Logik, ist aber hier egal.
Ich hab die VO + Rechnung direkt an die Heilfürsorge geschickt und nach 1 Woche mein Geld gehabt.
Hätte keinen andern Weg gesehen. Lasse mich gerne auch im Nachhinein eines besseren belehren.
Auskunft erteilte mir unabhängig voneinander mit jedesmal gleichem Ergebnis:
- Verband
- Heilfürsorgestelle
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Bundespolizei = VdEK + ZuZa
Landespolizei = AOK + 10%, keine ZuZa
Landespolizei = Privat-RZ = Privatpatient
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Tempelritter schrieb:
PT BaWü
Bundespolizei = VdEK + ZuZa
Landespolizei = AOK + 10%, keine ZuZa
Landespolizei = Privat-RZ = Privatpatient
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