Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
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wäre es denkbar, zu einem Pat. zu zweit zum HB zu gehen?
Wenn es z.B. für einen Therapeuten (zierliche Frau) körperlich nicht machbar ist, den Pat. adäquat zu behandeln, da dieser zu schwer ist und aufgrund seiner Erkrankung selbst nicht mehr mithelfen kann (bei Transfers, Mobilisation usw.)
Ist natürlich nicht rentabel - aber die Therapie wäre in dem Fall natürlich auch nicht so, wie sie sein sollte/könnte.
Leider steht auch kein kräftiger Kollege (Mann) zur Verfügung, mit dem man evtl. tauschen könnte.
Was würdet ihr tun?
Kennt ihr solche Fälle vielleicht?
Wäre dankbar für ernstgemeinte Ratschläge
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wäre es denkbar, zu einem Pat. zu zweit zum HB zu gehen?
Wenn es z.B. für einen Therapeuten (zierliche Frau) körperlich nicht machbar ist, den Pat. adäquat zu behandeln, da dieser zu schwer ist und aufgrund seiner Erkrankung selbst nicht mehr mithelfen kann (bei Transfers, Mobilisation usw.)
Ist natürlich nicht rentabel - aber die Therapie wäre in dem Fall natürlich auch nicht so, wie sie sein sollte/könnte.
Leider steht auch kein kräftiger Kollege (Mann) zur Verfügung, mit dem man evtl. tauschen könnte.
Was würdet ihr tun?
Kennt ihr solche Fälle vielleicht?
Wäre dankbar für ernstgemeinte Ratschläge
wie steht der verordnende Arzt, oder die KK zu dieser Problemstellung?
gruss mocca :blush:
Nachfrage:
Warum sollten die Männer für die "Knochenarbeit" zuständig sein?
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Allerdings wurde das zuvor mit der Versicherung ( Privatpatient ) geklärt und die haben das genehmigt. Wie das mit GKV-Patienten aussieht weiss ich leider nicht
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Illdisposed schrieb:
Den Fall hatten wir auch mal..
Allerdings wurde das zuvor mit der Versicherung ( Privatpatient ) geklärt und die haben das genehmigt. Wie das mit GKV-Patienten aussieht weiss ich leider nicht
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mocca schrieb:
hallo mab,
wie steht der verordnende Arzt, oder die KK zu dieser Problemstellung?
gruss mocca :blush:
Nachfrage:
Warum sollten die Männer für die "Knochenarbeit" zuständig sein?
machen wir seit Jahren so.
Ärzte stehen bei dem Argument " zu gewichtige Persönlickeit und somit Gefährdung des Pat und oder des Therapeuten" unseren Wünschen i.d.R sehr positiv gegenüber. HB wird ausdrücklich mit zwei Therapeuten als Doppelbehandlung verordnet.
Ist durch die Rechtsabteilungen der DAK, AOK Rheinland ( wünscht vorneweg eine Genehmigung, damit sie selber keine Probleme mit der internen Prüfung haben), mehrerer BKK en und der TKK gegangen.
In den HMRL steht drin, dass Doppelbehandlungen vorgesehen sind, nur nirgends, ob die doppelte Therapiezeit durch einen Therapeuten geleistet werden soll, oder aber die einfache Zeit durch zwei Therapeuten.
Eins der Argumente ist die Effizienz sprich Wirtschaftlichkeit der zu leistenden Arbeit, solltest Du vorweg genehmigen wollen.
Immer, wenn wir zu schwere Patienten bei "neuen" KK haben, wird zuerst einmal abgesetzt, darauf folgt ein Telefonat mit der entsprechenden KK, ein Hinweis darauf, dass die Verordnung HMR konform ist und durch die Rechtsabteilungen geprüft wurde und im Anschluss eine Nachberechnung. Die KK vermerkt es dann ihrerseits in den Akten und alle weiteren Verordnungen werden anstandslos bezahlt.
VlG und hebt und stemmt euch eure Rücken nicht kaputt, sondern ändert die Verordnung entsprechend.
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo,
machen wir seit Jahren so.
Ärzte stehen bei dem Argument " zu gewichtige Persönlickeit und somit Gefährdung des Pat und oder des Therapeuten" unseren Wünschen i.d.R sehr positiv gegenüber. HB wird ausdrücklich mit zwei Therapeuten als Doppelbehandlung verordnet.
Ist durch die Rechtsabteilungen der DAK, AOK Rheinland ( wünscht vorneweg eine Genehmigung, damit sie selber keine Probleme mit der internen Prüfung haben), mehrerer BKK en und der TKK gegangen.
In den HMRL steht drin, dass Doppelbehandlungen vorgesehen sind, nur nirgends, ob die doppelte Therapiezeit durch einen Therapeuten geleistet werden soll, oder aber die einfache Zeit durch zwei Therapeuten.
Eins der Argumente ist die Effizienz sprich Wirtschaftlichkeit der zu leistenden Arbeit, solltest Du vorweg genehmigen wollen.
Immer, wenn wir zu schwere Patienten bei "neuen" KK haben, wird zuerst einmal abgesetzt, darauf folgt ein Telefonat mit der entsprechenden KK, ein Hinweis darauf, dass die Verordnung HMR konform ist und durch die Rechtsabteilungen geprüft wurde und im Anschluss eine Nachberechnung. Die KK vermerkt es dann ihrerseits in den Akten und alle weiteren Verordnungen werden anstandslos bezahlt.
VlG und hebt und stemmt euch eure Rücken nicht kaputt, sondern ändert die Verordnung entsprechend.
Monika
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