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Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
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Fortbildungen (finanzielle
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- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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wenn ich im Altenheim z.B. an einem Tag 5 Pat. behandle, kann ich dann auch 5x die soziale HB-Pauschale abrechnen (also auf jedem einzelnen Rezept 6,-€), oder für alle zusammen nur 1x? (das wär ja wohl echt ein Witz, oder)
Bitte um Aufklärung.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wenn ich im Altenheim z.B. an einem Tag 5 Pat. behandle, kann ich dann auch 5x die soziale HB-Pauschale abrechnen (also auf jedem einzelnen Rezept 6,-€), oder für alle zusammen nur 1x? (das wär ja wohl echt ein Witz, oder)
Bitte um Aufklärung.
Danke
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> Nein du kannst bei dem 1.Pat den HB voll abrechnen und bei den
> folgenden Patienten die Hb Pauschale für soziale Einrichtungen
> LG Kitane
Nicht in BaWü und für den VdeK bundesweit, hier gilt immer die HB pauschale "soziale Einrichtungen" auch wenn es nur ein Patient ist.
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morpheus-06 schrieb:
Kitane schrieb:
> Nein du kannst bei dem 1.Pat den HB voll abrechnen und bei den
> folgenden Patienten die Hb Pauschale für soziale Einrichtungen
> LG Kitane
Nicht in BaWü und für den VdeK bundesweit, hier gilt immer die HB pauschale "soziale Einrichtungen" auch wenn es nur ein Patient ist.
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Kitane schrieb:
Ok wußte das BL nicht bei uns in NI 1. Pat RVO voll- folgende Pat. kleine HB Pauschale- abrechnen, wobie wir für 29902 nur 4,20 € bekommen
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die neue schrieb:
in NRW auch nur HB-Pauschale für soziale Einrichtungen ab dem 1. Patienten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie sieht's für Bayern aus? Weiß das jemand?
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morpheus-06 schrieb:
Pos.Nr. 29934 beim VdEK und den Primärkassen, auch für den 1. oder nur einen Pat..
Egal ob du einmal am Tag fährst oder zweimal hin musst aus irgendwelchen Gründen...
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mario29 schrieb:
Das ist leider so....Morpheus hat recht....
Egal ob du einmal am Tag fährst oder zweimal hin musst aus irgendwelchen Gründen...
Ist also egal, ob ich die beiden nacheinander oder einen vormittags, einen nachmittags behandle. Es zählt immer der Behandlungstag.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das heißt z.B. ich behandle Frau X am Montag vormittag und kann die "normale" volle HB-Pauschale berechnen. Und für Herrn Y am Montag nachmittag nur noch die Soz.pauschale?
Ist also egal, ob ich die beiden nacheinander oder einen vormittags, einen nachmittags behandle. Es zählt immer der Behandlungstag.
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morpheus-06 schrieb:
Nein, für jeden Patienten ist nur die reduzierte Pauschale abrechenbar. Ist das denn so schwer zu verstehen?
Schönes Wochenende :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Oh, sorry - ist nicht schwer zu verstehen. Hab's nur nicht genau gelesen.
Schönes Wochenende :blush:
p.
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physio-fritze schrieb:
das ganze ist für mich, ein unding. ich habe gelegentlich nur einen pat. im heim und bekomme einen betrag dafür, der die unkosten nicht deckt. ich frage mich: was ist hier realitätsfern verhandelt worden . . . :angry:
p.
Verhandelt worden ist das Ganze nicht, sondern von den Kassen so bestimmt. Grundlage viele nachweisbare Betrügereien mit den HB in sozialen Einrichtungen. Danke Kollegen
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morpheus-06 schrieb:
dann lass doch den HB wenn er unwirtschaftlich ist.
Verhandelt worden ist das Ganze nicht, sondern von den Kassen so bestimmt. Grundlage viele nachweisbare Betrügereien mit den HB in sozialen Einrichtungen. Danke Kollegen
ich zahle als kk nur noch den halben preis, weil besch . . . droht. was ist mit den ehrlichen??? es mag vielleicht lustig klingen, aber ich möchte (und tue es auch nicht) die kk nicht besch . . . die folge: einfach pat. verweigern, weil zu geringer lohn?
p.
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physio-fritze schrieb:
ganz schön einfach, oder?
ich zahle als kk nur noch den halben preis, weil besch . . . droht. was ist mit den ehrlichen??? es mag vielleicht lustig klingen, aber ich möchte (und tue es auch nicht) die kk nicht besch . . . die folge: einfach pat. verweigern, weil zu geringer lohn?
p.
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Kitane schrieb:
Nein du kannst bei dem 1.Pat den HB voll abrechnen und bei den folgenden Patienten die Hb Pauschale für soziale Einrichtungen LG Kitane
Ist die Leistung unwirtschaftlich darf sie nicht erbracht werden.
(außer die Patientin kommt auf die Idee zu klagen und bekommt eine Prothese die eine Funktion vollständig wieder herstellt zugesprochen; dann hat die betroffene GKV den Wirtschaftlichkeitsbogen wohl überspannt)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Leistungen die durch die GKV vergütet/erbracht werden sollen ausreichend, zweckmäßig und *wirtschaftlich* sein.
Ist die Leistung unwirtschaftlich darf sie nicht erbracht werden.
(außer die Patientin kommt auf die Idee zu klagen und bekommt eine Prothese die eine Funktion vollständig wieder herstellt zugesprochen; dann hat die betroffene GKV den Wirtschaftlichkeitsbogen wohl überspannt)
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