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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung HB bei Kurzzeitpflege (Kürzel) neuer Abrechnungsposten welches a

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
HB bei Kurzzeitpflege (Kürzel) neuer Abrechnungsposten welches a
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Gert Winsa
17.01.2023 18:52
Hallo,

generell gilt ja HB als Hausbesuch und HBH als HB Pflegeheim.

Welches Kürzel benutzt ihr jetzt beim HB Kurzzeitpflege?

Meine Vermutung, normal das Kürzel "HB" benutzen, da es ja gleich Vergütet wird, und evtl aufs Rezept ein Vermerk: Kurzzeitpflege.
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Hallo, generell gilt ja HB als Hausbesuch und HBH als HB Pflegeheim. Welches Kürzel benutzt ihr jetzt beim HB Kurzzeitpflege? Meine Vermutung, normal das Kürzel "HB" benutzen, da es ja gleich Vergütet wird, und evtl aufs Rezept ein Vermerk: Kurzzeitpflege.
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Gert Winsa schrieb:

Hallo,

generell gilt ja HB als Hausbesuch und HBH als HB Pflegeheim.

Welches Kürzel benutzt ihr jetzt beim HB Kurzzeitpflege?

Meine Vermutung, normal das Kürzel "HB" benutzen, da es ja gleich Vergütet wird, und evtl aufs Rezept ein Vermerk: Kurzzeitpflege.

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Lars van Ravenzwaaij
17.01.2023 19:50
Gemäß BRV dürfen nur die offiziellen Kürzel nach der HMR verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Also, keine Abkürzung oder du riskierst eine Absetzung.

Auch HB und HBH können im Übrigen lt. einige Kassen als nicht korrekt abgesetzt werden.

Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der HeilmittelRichtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
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Gemäß BRV dürfen nur die offiziellen Kürzel nach der HMR verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Also, keine Abkürzung oder du riskierst eine Absetzung. Auch HB und HBH können im Übrigen lt. einige Kassen als nicht korrekt abgesetzt werden. [zitat] Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der HeilmittelRichtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. [/zitat]
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pt ani
18.01.2023 00:09
Das passt nicht mehr auf einen Stempel neutral_face
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Das passt nicht mehr auf einen Stempel [emoji]neutral_face[/emoji]
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pt ani schrieb:

Das passt nicht mehr auf einen Stempel neutral_face

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Lars van Ravenzwaaij
18.01.2023 07:24
@pt ani Dann musst du Schriftgröße 6 Pkt nehmen. Wer sagt denn, dass du es ohne Lupe lesen können musst? 🤣🤣🤣🤣
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[mention]pt ani[/mention] Dann musst du Schriftgröße 6 Pkt nehmen. Wer sagt denn, dass du es [b]ohne Lupe[/b] lesen können musst? 🤣🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Dann musst du Schriftgröße 6 Pkt nehmen. Wer sagt denn, dass du es ohne Lupe lesen können musst? 🤣🤣🤣🤣

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Sabine Rabbel
18.01.2023 11:04
Vieleicht wie gehabt "KG+HB" (ob gestempelt oder handschriftlich) und dann handschriftlich die ganze Maßnahmenspalte schweifklammern mit in Kurzzeitpflege ?
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Vieleicht wie gehabt "KG+HB" (ob gestempelt oder handschriftlich) und dann handschriftlich die ganze Maßnahmenspalte schweifklammern mit [i]in Kurzzeitpflege[/i] ?
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Sabine Rabbel schrieb:

Vieleicht wie gehabt "KG+HB" (ob gestempelt oder handschriftlich) und dann handschriftlich die ganze Maßnahmenspalte schweifklammern mit in Kurzzeitpflege ?

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Gemäß BRV dürfen nur die offiziellen Kürzel nach der HMR verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Also, keine Abkürzung oder du riskierst eine Absetzung.

Auch HB und HBH können im Übrigen lt. einige Kassen als nicht korrekt abgesetzt werden.

Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der HeilmittelRichtlinien und unter Angabe des Datums darzustellen und von der oder dem Versicherten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.



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