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folgender Fall: ich habe ein Ehepaar zur Behandlung im HB in der eigenen Wohnung, sie schon ewig KG+HB 2x/Woche und jetzt kommt er zusätzlich mit einer VO KG ZNS+HB 2x/Woche und einer weiteren VO MLD60+Komp.+HB 2x/Woche dazu.
Bei ihr rechne ich einen normalen HB ab und wie verhält es sich jetzt bei ihm? Beide VO´s von ihm soz. Gemeinschaft? Oder gar alle drei VO´s soz. Gemeinschaft? Müssen alle drei VO`s am gleichen Tag bearbeitet werden, oder würden die Kassen auch mehrere Anfahrten bezahlen? (werde es wahrscheinlich zeitlich auch garnicht an einem Tag schaffen und somit 4x/Woche hinfahren müssen)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
folgender Fall: ich habe ein Ehepaar zur Behandlung im HB in der eigenen Wohnung, sie schon ewig KG+HB 2x/Woche und jetzt kommt er zusätzlich mit einer VO KG ZNS+HB 2x/Woche und einer weiteren VO MLD60+Komp.+HB 2x/Woche dazu.
Bei ihr rechne ich einen normalen HB ab und wie verhält es sich jetzt bei ihm? Beide VO´s von ihm soz. Gemeinschaft? Oder gar alle drei VO´s soz. Gemeinschaft? Müssen alle drei VO`s am gleichen Tag bearbeitet werden, oder würden die Kassen auch mehrere Anfahrten bezahlen? (werde es wahrscheinlich zeitlich auch garnicht an einem Tag schaffen und somit 4x/Woche hinfahren müssen)
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1.Pro Patient kannst Du nur einmal den HB abrechnen (also etweder beim KG-ZNS oder beim MLD- Rezept).
2. Bei den VDEK würde ich abrechnen: 2 x HB in sozialer Gemeinschaft.
3. Leider weiß ich nicht, in welchen Bundesland Du deine Praxis hast. Bei uns in NS würde ich bei RVO-Patienten abrechnen: 1. Patient normal Hausbesuch 2. Patient HB in sozialer Gemeinschaft.
4. bei unterschiedlichen Kassengruppen würde ich in NS abrechnen: Normaler Hausbesuch bei RVO, 2. Patient (VdEK) HB in sozialer Gemeinschaft.
Andere Bundesländer haben andere Regelungen: Also bitte in den entsprechenden Rahmenverträgen nachschauen.
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
1.Pro Patient kannst Du nur einmal den HB abrechnen (also etweder beim KG-ZNS oder beim MLD- Rezept).
2. Bei den VDEK würde ich abrechnen: 2 x HB in sozialer Gemeinschaft.
3. Leider weiß ich nicht, in welchen Bundesland Du deine Praxis hast. Bei uns in NS würde ich bei RVO-Patienten abrechnen: 1. Patient normal Hausbesuch 2. Patient HB in sozialer Gemeinschaft.
4. bei unterschiedlichen Kassengruppen würde ich in NS abrechnen: Normaler Hausbesuch bei RVO, 2. Patient (VdEK) HB in sozialer Gemeinschaft.
Andere Bundesländer haben andere Regelungen: Also bitte in den entsprechenden Rahmenverträgen nachschauen.
LG Andreas Korn
Nachtrag 23.9.: Ja - in manchen Vergütungslisten gibt es diese Bezeichnung tatsächlich noch. Also die jeweils gültige RVO-Vergütungsvereinbarung des eigenen Bereichs genau lesen!
Sowohl beim VdEK Ost und West, als auch beim RVO Bayern wird die Bezeichnung "in einer sozialen Einrichtung" verwandt. Dies wird auch beiden Preislisten wortgleich noch folgendermaßen erläutert:
Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“.
Also falls es sich nicht um eine RVO-Regelung eines anderen Bundeslandes handelt, wo die "soziale Gemeinschaft" definiert ist, liegt hier keine "soziale Einrichtung" vor - wenngleich hoffentlich eine soziale Gemeinschaft gepflegt wird. Ob dies aber abrechnungsrelevant ist, muss tatsächlich geprüft werden.
Für die anderen Fälle mit der Beschreibung "soziale Einrichtung" gilt:
- für beide Personen wird die sogenannte "Einsatzpauschale" (VdEK Nr. X9933) bzw. "Hausbesuchspauschale" (RVO Nr. X9933) abgerechnet
- wenn nicht beide Verordnungen des gleichen Patienten an einem Tag geleistet werden können, könnte es Erstattungsprobleme mit den Kostenträgern geben. Hier hilft ein kurzer Vermerk des Arztes, dass die Behandlungen nicht an einem Tag erfolgen sollen (sofern der Arzt auch dieser Meinung sein sollte).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Gibt es bei euch tatsächlich den Begriff einer "sozialen Gemeinschaft" in den Vergütungslisten?
"Der Begriff „soziale Einrichtung“ bezeichnet Einrichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behinderter
Nachtrag 23.9.: Ja - in manchen Vergütungslisten gibt es diese Bezeichnung tatsächlich noch. Also die jeweils gültige RVO-Vergütungsvereinbarung des eigenen Bereichs genau lesen!
Sowohl beim VdEK Ost und West, als auch beim RVO Bayern wird die Bezeichnung "in einer sozialen Einrichtung" verwandt. Dies wird auch beiden Preislisten wortgleich noch folgendermaßen erläutert:
Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“.
Also falls es sich nicht um eine RVO-Regelung eines anderen Bundeslandes handelt, wo die "soziale Gemeinschaft" definiert ist, liegt hier keine "soziale Einrichtung" vor - wenngleich hoffentlich eine soziale Gemeinschaft gepflegt wird. Ob dies aber abrechnungsrelevant ist, muss tatsächlich geprüft werden.
Für die anderen Fälle mit der Beschreibung "soziale Einrichtung" gilt:
- für beide Personen wird die sogenannte "Einsatzpauschale" (VdEK Nr. X9933) bzw. "Hausbesuchspauschale" (RVO Nr. X9933) abgerechnet
- wenn nicht beide Verordnungen des gleichen Patienten an einem Tag geleistet werden können, könnte es Erstattungsprobleme mit den Kostenträgern geben. Hier hilft ein kurzer Vermerk des Arztes, dass die Behandlungen nicht an einem Tag erfolgen sollen (sofern der Arzt auch dieser Meinung sein sollte).
Gruß
Nora
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Körnchen schrieb:
Oha! Dann habe ich bisher wohl Geld verschenkt (kam zum Glück nicht sehr häufig vor)! Gut zu wissen! Vielen Dank!
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Leni C. schrieb:
Ich hatte ein Ehepaar gleichzeitig in Behandlung. Wenn die Therapien an einem Tag waren , habe ich auch nur bei einem der Beiden den HB abgerechnet . Wenn das aber nicht klappte , habe ich eben ganz normal jeweils den HB angesetzt.
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Tempelritter schrieb:
ich rechne pro Patient den vollen HB ab. Es ist keine sozialen Einrichtung. "Seine" Rezepte sollten an einem Tag erbracht werden - Wirtschaftlichkeitsgebot in den Rahmenverträgen, sonst könnte die Kasse meckern.
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