Hallo,
habe mal ne Frage, habe im altersheim mehere Pat zur behandlung....jetzt meine frage kann ich bei jeden Pat die HB pauschale abrechnen...oder Argumentiert die Krankenkasse das ich sowieso drin bin bekomme ich nur einen abgerechnet....wie ist das ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...vielen dank
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Hallo,
habe mal ne Frage, habe im altersheim mehere Pat zur behandlung....jetzt meine frage kann ich bei jeden Pat die HB pauschale abrechnen...oder Argumentiert die Krankenkasse das ich sowieso drin bin bekomme ich nur einen abgerechnet....wie ist das ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...vielen dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe mal ne Frage, habe im altersheim mehere Pat zur behandlung....jetzt meine frage kann ich bei jeden Pat die HB pauschale abrechnen...oder Argumentiert die Krankenkasse das ich sowieso drin bin bekomme ich nur einen abgerechnet....wie ist das ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...vielen dank
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Hallo mab,
schau mal in "Deine" RV und die dazu gehörenden Preislisten; dann weißt Du was Du abrechnen "darfst"...in Deinem BL.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mab,
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Man muss unterscheiden zwischen eigener Häuslichkeit z.B. in einer Altenwohnung und einem klassischen Pflegeheim. Bei letzterem akzeptieren die meisten Kassen nur die verringerte Heimpauschale, selbst wenn man dort nur einen einzelnen Patienten pro Tag anfährt. M.E. ist das nicht korrekt, ich würde versuchen die volle HB-Pauschale in Rechnung zu stellen ggf. mit einem Vermerk, dass man dort nur eine Behandlung an diesem Tag durchgeführt hat. Bei mehren Behandlungen in einem Pflegeheim, die am gleichen Tag durchgeführt werden, ist der Fall allerdings klar, hier wird nur die Heimpauschale vergütet. Wie das im einzelnen bei den verschiedenen Kassen aussieht: siehe Hinweis von @JürgenK Gruß S.
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Man muss unterscheiden zwischen eigener Häuslichkeit z.B. in einer Altenwohnung und einem klassischen Pflegeheim. Bei letzterem akzeptieren die meisten Kassen nur die verringerte Heimpauschale, selbst wenn man dort nur einen einzelnen Patienten pro Tag anfährt. M.E. ist das nicht korrekt, ich würde versuchen die volle HB-Pauschale in Rechnung zu stellen ggf. mit einem Vermerk, dass man dort nur eine Behandlung an diesem Tag durchgeführt hat. Bei mehren Behandlungen in einem Pflegeheim, die am gleichen Tag durchgeführt werden, ist der Fall allerdings klar, hier wird nur die Heimpauschale vergütet. Wie das im einzelnen bei den verschiedenen Kassen aussieht: siehe Hinweis von @JürgenK Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Man muss unterscheiden zwischen eigener Häuslichkeit z.B. in einer Altenwohnung und einem klassischen Pflegeheim. Bei letzterem akzeptieren die meisten Kassen nur die verringerte Heimpauschale, selbst wenn man dort nur einen einzelnen Patienten pro Tag anfährt. M.E. ist das nicht korrekt, ich würde versuchen die volle HB-Pauschale in Rechnung zu stellen ggf. mit einem Vermerk, dass man dort nur eine Behandlung an diesem Tag durchgeführt hat. Bei mehren Behandlungen in einem Pflegeheim, die am gleichen Tag durchgeführt werden, ist der Fall allerdings klar, hier wird nur die Heimpauschale vergütet. Wie das im einzelnen bei den verschiedenen Kassen aussieht: siehe Hinweis von @JürgenK Gruß S.
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Bin vor mehreren Jahren auch davon ausgegangen, dass ich die volle Hausbesuchspauschale - wie bei Shakespeare beschrieben - abrechnen kann, wenn ich nur 1 Hausbesuch im Pflegeheim habe. Nach über 2 Jahren kam die Absetzung der BEK mit der Begründung dass die verringerte Pauschale generell nur angesetzt werden darf. Ob das rechtlich in Ordnung ist entzieht sich meinem Kenntnisstand. Die Krankenkassen haben ja übergreifend auch keine Möglichkeit sich zu vergewissern ob Du für andere Kassen nicht doch einen weiteren Hausbesuch am selben Tag durchgeführt hast. Die Absetzung damals wurde mir zwar nicht als Betrug angelastet aber betraf natürlich gleich mehrere Rezepte für einen Patienten.
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Bin vor mehreren Jahren auch davon ausgegangen, dass ich die volle Hausbesuchspauschale - wie bei Shakespeare beschrieben - abrechnen kann, wenn ich nur 1 Hausbesuch im Pflegeheim habe. Nach über 2 Jahren kam die Absetzung der BEK mit der Begründung dass die verringerte Pauschale generell nur angesetzt werden darf. Ob das rechtlich in Ordnung ist entzieht sich meinem Kenntnisstand. Die Krankenkassen haben ja übergreifend auch keine Möglichkeit sich zu vergewissern ob Du für andere Kassen nicht doch einen weiteren Hausbesuch am selben Tag durchgeführt hast. Die Absetzung damals wurde mir zwar nicht als Betrug angelastet aber betraf natürlich gleich mehrere Rezepte für einen Patienten.
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Das ist z.B. eine herausragende Errungenschaft, die Rückschlüsse auf das Verhandlungsgeschick der BHV zulässt. HB in sozialer Einrichtung. Sensationell. Daran erkennt man doch eindeutig, dass dort Blinde über Farbgebung entscheiden.
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• redbi
Das ist z.B. eine herausragende Errungenschaft, die Rückschlüsse auf das Verhandlungsgeschick der BHV zulässt. HB in sozialer Einrichtung. Sensationell. Daran erkennt man doch eindeutig, dass dort Blinde über Farbgebung entscheiden.
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Jörg Imbach schrieb:
Das ist z.B. eine herausragende Errungenschaft, die Rückschlüsse auf das Verhandlungsgeschick der BHV zulässt. HB in sozialer Einrichtung. Sensationell. Daran erkennt man doch eindeutig, dass dort Blinde über Farbgebung entscheiden.
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Ich weiß nicht, ob es eine Frage des Verhandlungsgeschickes ist, dass Kassen die vorhanden Vergütungssysteme zu ihrem Vorteil auslegen. Natürlich ist die Position als solche fragwürdig, da stimme ich dir zu, denn auch in einem Pflegeheim sind z.T. nicht unerhebliche Wege zurückzulegen und ein z.T. enorm erhöhter Aufwand für die Therapie zu leisten, selbst und grade wenn man mehrere Patienten betreut. Es ist eher die Dummheit oder wirtschaftliche Not der Heilmittelerbringer, die unter diesen Bedingungen überhaupt noch Verordnungen von Heimpatienten annimmt (auch bei mehren eigentlich ein Unding, hier noch mieser zu vergüten als bei den normalen HB) .
Wäre man da konsequent und würde man auch öffentlich machen, dass hier auf Kosten pflegebedürftiger Menschen gespart wird, wäre der Aufschrei groß genug, dass man wenigstens die normalen HB-Positionen (genau so wie bei Patienten die noch zuhause wohnen) durchgesetzt und erstattet bekäme. Da bin ich mir fast sicher! Gruß S.
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• mocca
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Ich weiß nicht, ob es eine Frage des Verhandlungsgeschickes ist, dass Kassen die vorhanden Vergütungssysteme zu ihrem Vorteil auslegen. Natürlich ist die Position als solche fragwürdig, da stimme ich dir zu, denn auch in einem Pflegeheim sind z.T. nicht unerhebliche Wege zurückzulegen und ein z.T. enorm erhöhter Aufwand für die Therapie zu leisten, selbst und grade wenn man mehrere Patienten betreut. Es ist eher die Dummheit oder wirtschaftliche Not der Heilmittelerbringer, die unter diesen Bedingungen überhaupt noch Verordnungen von Heimpatienten annimmt (auch bei mehren eigentlich ein Unding, hier noch mieser zu vergüten als bei den normalen HB) .
Wäre man da konsequent und würde man auch öffentlich machen, dass hier auf Kosten pflegebedürftiger Menschen gespart wird, wäre der Aufschrei groß genug, dass man wenigstens die normalen HB-Positionen (genau so wie bei Patienten die noch zuhause wohnen) durchgesetzt und erstattet bekäme. Da bin ich mir fast sicher! Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich weiß nicht, ob es eine Frage des Verhandlungsgeschickes ist, dass Kassen die vorhanden Vergütungssysteme zu ihrem Vorteil auslegen. Natürlich ist die Position als solche fragwürdig, da stimme ich dir zu, denn auch in einem Pflegeheim sind z.T. nicht unerhebliche Wege zurückzulegen und ein z.T. enorm erhöhter Aufwand für die Therapie zu leisten, selbst und grade wenn man mehrere Patienten betreut. Es ist eher die Dummheit oder wirtschaftliche Not der Heilmittelerbringer, die unter diesen Bedingungen überhaupt noch Verordnungen von Heimpatienten annimmt (auch bei mehren eigentlich ein Unding, hier noch mieser zu vergüten als bei den normalen HB) .
Wäre man da konsequent und würde man auch öffentlich machen, dass hier auf Kosten pflegebedürftiger Menschen gespart wird, wäre der Aufschrei groß genug, dass man wenigstens die normalen HB-Positionen (genau so wie bei Patienten die noch zuhause wohnen) durchgesetzt und erstattet bekäme. Da bin ich mir fast sicher! Gruß S.
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Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
Da hat man doch das Alter glatt vergessen (im Antidiskriminierungsgesetz, das im SGB mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte, steht das aber drin!!!) oder doch Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das ist eines der Gesetze, die während der Fußball-WM 2006 durchgedrückt wurden. Link
Falls mal die neue Hüfte ab 80 nicht mehr eingebaut wird, muss man das SGB bezüglich des Diskriminierungsverbotes gar nicht mehr ändern. Wie vorausschauend von unseren Volksvertretern.
:frowning:
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• mocca
§ 33c SGB I Benachteiligungsverbot
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
Da hat man doch das Alter glatt vergessen (im Antidiskriminierungsgesetz, das im SGB mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte, steht das aber drin!!!) oder doch Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das ist eines der Gesetze, die während der Fußball-WM 2006 durchgedrückt wurden. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/017/1601780.pdf
Falls mal die neue Hüfte ab 80 nicht mehr eingebaut wird, muss man das SGB bezüglich des Diskriminierungsverbotes gar nicht mehr ändern. Wie vorausschauend von unseren Volksvertretern.
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SGBV schrieb:
§ 33c SGB I Benachteiligungsverbot
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
Da hat man doch das Alter glatt vergessen (im Antidiskriminierungsgesetz, das im SGB mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte, steht das aber drin!!!) oder doch Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das ist eines der Gesetze, die während der Fußball-WM 2006 durchgedrückt wurden. Link
Falls mal die neue Hüfte ab 80 nicht mehr eingebaut wird, muss man das SGB bezüglich des Diskriminierungsverbotes gar nicht mehr ändern. Wie vorausschauend von unseren Volksvertretern.
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vielleicht muss man die v. g. Aspekte auch einmal von der anderen Seite betrachten.
Annahme und wahrscheinlich, da vertraglich so geregelt, die feste Überzeugung unserer Standesvertreter:
Die für HB in Heimen vereinbarte Vergütung ist ausreichend!
Nun die Frage:
Warum werden die Nicht-Heimbewohner im Falle einer HB-Notwendigkeit durch die Vergütung besser gestellt?
Gibt hier die KK nicht zu Unrecht Versicherungsbeiträge, ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit, aus?
Eigentlich müsste hier doch die KK-Aufsicht Regress bei den jeweiligen Veranwortlichen der KK einleiten.
Wer erlaubt den KK den beliebigen Umgang mit den Versichertenbeiträgen?
gruss mocca :blush:
Nachsatz:
Der Blick in die HIS-gkv zeigt bezüglich HB die Ausgabenmenge und ihre Häufigkeit im Verhältnis zu Ausgaben für Therapien. Warum diese Sachausgaben für Wegebewältigung als Therapie verbucht wird hat sich mir noch nicht erschlossen.
[bearbeitet am 06.10.13 19:16]
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hallo,
vielleicht muss man die v. g. Aspekte auch einmal von der anderen Seite betrachten.
Annahme und wahrscheinlich, da vertraglich so geregelt, die feste Überzeugung unserer Standesvertreter:
Die für HB in Heimen vereinbarte Vergütung ist ausreichend!
Nun die Frage:
Warum werden die Nicht-Heimbewohner im Falle einer HB-Notwendigkeit durch die Vergütung besser gestellt?
Gibt hier die KK nicht zu Unrecht Versicherungsbeiträge, ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit, aus?
Eigentlich müsste hier doch die KK-Aufsicht Regress bei den jeweiligen Veranwortlichen der KK einleiten.
Wer erlaubt den KK den beliebigen Umgang mit den Versichertenbeiträgen?
gruss mocca :blush:
Nachsatz:
Der Blick in die HIS-gkv zeigt bezüglich HB die Ausgabenmenge und ihre Häufigkeit im Verhältnis zu Ausgaben für Therapien. Warum diese Sachausgaben für Wegebewältigung als Therapie verbucht wird hat sich mir noch nicht erschlossen.
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mocca schrieb:
hallo,
vielleicht muss man die v. g. Aspekte auch einmal von der anderen Seite betrachten.
Annahme und wahrscheinlich, da vertraglich so geregelt, die feste Überzeugung unserer Standesvertreter:
Die für HB in Heimen vereinbarte Vergütung ist ausreichend!
Nun die Frage:
Warum werden die Nicht-Heimbewohner im Falle einer HB-Notwendigkeit durch die Vergütung besser gestellt?
Gibt hier die KK nicht zu Unrecht Versicherungsbeiträge, ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit, aus?
Eigentlich müsste hier doch die KK-Aufsicht Regress bei den jeweiligen Veranwortlichen der KK einleiten.
Wer erlaubt den KK den beliebigen Umgang mit den Versichertenbeiträgen?
gruss mocca :blush:
Nachsatz:
Der Blick in die HIS-gkv zeigt bezüglich HB die Ausgabenmenge und ihre Häufigkeit im Verhältnis zu Ausgaben für Therapien. Warum diese Sachausgaben für Wegebewältigung als Therapie verbucht wird hat sich mir noch nicht erschlossen.
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canna41 schrieb:
Bin vor mehreren Jahren auch davon ausgegangen, dass ich die volle Hausbesuchspauschale - wie bei Shakespeare beschrieben - abrechnen kann, wenn ich nur 1 Hausbesuch im Pflegeheim habe. Nach über 2 Jahren kam die Absetzung der BEK mit der Begründung dass die verringerte Pauschale generell nur angesetzt werden darf. Ob das rechtlich in Ordnung ist entzieht sich meinem Kenntnisstand. Die Krankenkassen haben ja übergreifend auch keine Möglichkeit sich zu vergewissern ob Du für andere Kassen nicht doch einen weiteren Hausbesuch am selben Tag durchgeführt hast. Die Absetzung damals wurde mir zwar nicht als Betrug angelastet aber betraf natürlich gleich mehrere Rezepte für einen Patienten.
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in Berlin kann der 1. Patient mit Pos: 29933 abgerechnet werden. Jeder weitere Pat an diesem Tag dann mit Pos: 29934.
... Ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. :unamused: :confused:
Gruß Ovista
:blush:
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Hallo MAB,
in Berlin kann der 1. Patient mit Pos: 29933 abgerechnet werden. Jeder weitere Pat an diesem Tag dann mit Pos: 29934.
... Ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. :unamused: :confused:
Gruß Ovista
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Ovista schrieb:
Hallo MAB,
in Berlin kann der 1. Patient mit Pos: 29933 abgerechnet werden. Jeder weitere Pat an diesem Tag dann mit Pos: 29934.
... Ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. :unamused: :confused:
Gruß Ovista
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Die Argumente für die überhöhte Pauschale bei HB von Nicht-Heimbewohnern.
Das ist jetzt wieder die Intransparenz. Warum teilen die Verbandsvertreter ihren Mitgliedern nicht die Argumente der KK für die Besserstellung der Nicht-Heimbewohner mit?
gruss mocca :blush:
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• Inche
hallo,
es gibt sie wohl nicht!
Die Argumente für die überhöhte Pauschale bei HB von Nicht-Heimbewohnern.
Das ist jetzt wieder die Intransparenz. Warum teilen die Verbandsvertreter ihren Mitgliedern nicht die Argumente der KK für die Besserstellung der Nicht-Heimbewohner mit?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
es gibt sie wohl nicht!
Die Argumente für die überhöhte Pauschale bei HB von Nicht-Heimbewohnern.
Das ist jetzt wieder die Intransparenz. Warum teilen die Verbandsvertreter ihren Mitgliedern nicht die Argumente der KK für die Besserstellung der Nicht-Heimbewohner mit?
gruss mocca :blush:
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habe mal ne Frage, habe im altersheim mehere Pat zur behandlung....jetzt meine frage kann ich bei jeden Pat die HB pauschale abrechnen...oder Argumentiert die Krankenkasse das ich sowieso drin bin bekomme ich nur einen abgerechnet....wie ist das ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...vielen dank
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habe mal ne Frage, habe im altersheim mehere Pat zur behandlung....jetzt meine frage kann ich bei jeden Pat die HB pauschale abrechnen...oder Argumentiert die Krankenkasse das ich sowieso drin bin bekomme ich nur einen abgerechnet....wie ist das ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...vielen dank
schau mal in "Deine" RV und die dazu gehörenden Preislisten; dann weißt Du was Du abrechnen "darfst"...in Deinem BL.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Hallo mab,
schau mal in "Deine" RV und die dazu gehörenden Preislisten; dann weißt Du was Du abrechnen "darfst"...in Deinem BL.
MfG
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Man muss unterscheiden zwischen eigener Häuslichkeit z.B. in einer Altenwohnung und einem klassischen Pflegeheim. Bei letzterem akzeptieren die meisten Kassen nur die verringerte Heimpauschale, selbst wenn man dort nur einen einzelnen Patienten pro Tag anfährt. M.E. ist das nicht korrekt, ich würde versuchen die volle HB-Pauschale in Rechnung zu stellen ggf. mit einem Vermerk, dass man dort nur eine Behandlung an diesem Tag durchgeführt hat. Bei mehren Behandlungen in einem Pflegeheim, die am gleichen Tag durchgeführt werden, ist der Fall allerdings klar, hier wird nur die Heimpauschale vergütet. Wie das im einzelnen bei den verschiedenen Kassen aussieht: siehe Hinweis von @JürgenK Gruß S.
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Jörg Imbach schrieb:
Das ist z.B. eine herausragende Errungenschaft, die Rückschlüsse auf das Verhandlungsgeschick der BHV zulässt. HB in sozialer Einrichtung. Sensationell. Daran erkennt man doch eindeutig, dass dort Blinde über Farbgebung entscheiden.
Wäre man da konsequent und würde man auch öffentlich machen, dass hier auf Kosten pflegebedürftiger Menschen gespart wird, wäre der Aufschrei groß genug, dass man wenigstens die normalen HB-Positionen (genau so wie bei Patienten die noch zuhause wohnen) durchgesetzt und erstattet bekäme. Da bin ich mir fast sicher! Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich weiß nicht, ob es eine Frage des Verhandlungsgeschickes ist, dass Kassen die vorhanden Vergütungssysteme zu ihrem Vorteil auslegen. Natürlich ist die Position als solche fragwürdig, da stimme ich dir zu, denn auch in einem Pflegeheim sind z.T. nicht unerhebliche Wege zurückzulegen und ein z.T. enorm erhöhter Aufwand für die Therapie zu leisten, selbst und grade wenn man mehrere Patienten betreut. Es ist eher die Dummheit oder wirtschaftliche Not der Heilmittelerbringer, die unter diesen Bedingungen überhaupt noch Verordnungen von Heimpatienten annimmt (auch bei mehren eigentlich ein Unding, hier noch mieser zu vergüten als bei den normalen HB) .
Wäre man da konsequent und würde man auch öffentlich machen, dass hier auf Kosten pflegebedürftiger Menschen gespart wird, wäre der Aufschrei groß genug, dass man wenigstens die normalen HB-Positionen (genau so wie bei Patienten die noch zuhause wohnen) durchgesetzt und erstattet bekäme. Da bin ich mir fast sicher! Gruß S.
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
Da hat man doch das Alter glatt vergessen (im Antidiskriminierungsgesetz, das im SGB mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte, steht das aber drin!!!) oder doch Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das ist eines der Gesetze, die während der Fußball-WM 2006 durchgedrückt wurden. Link
Falls mal die neue Hüfte ab 80 nicht mehr eingebaut wird, muss man das SGB bezüglich des Diskriminierungsverbotes gar nicht mehr ändern. Wie vorausschauend von unseren Volksvertretern.
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§ 33c SGB I Benachteiligungsverbot
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
Da hat man doch das Alter glatt vergessen (im Antidiskriminierungsgesetz, das im SGB mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte, steht das aber drin!!!) oder doch Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das ist eines der Gesetze, die während der Fußball-WM 2006 durchgedrückt wurden. Link
Falls mal die neue Hüfte ab 80 nicht mehr eingebaut wird, muss man das SGB bezüglich des Diskriminierungsverbotes gar nicht mehr ändern. Wie vorausschauend von unseren Volksvertretern.
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vielleicht muss man die v. g. Aspekte auch einmal von der anderen Seite betrachten.
Annahme und wahrscheinlich, da vertraglich so geregelt, die feste Überzeugung unserer Standesvertreter:
Die für HB in Heimen vereinbarte Vergütung ist ausreichend!
Nun die Frage:
Warum werden die Nicht-Heimbewohner im Falle einer HB-Notwendigkeit durch die Vergütung besser gestellt?
Gibt hier die KK nicht zu Unrecht Versicherungsbeiträge, ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit, aus?
Eigentlich müsste hier doch die KK-Aufsicht Regress bei den jeweiligen Veranwortlichen der KK einleiten.
Wer erlaubt den KK den beliebigen Umgang mit den Versichertenbeiträgen?
gruss mocca :blush:
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Der Blick in die HIS-gkv zeigt bezüglich HB die Ausgabenmenge und ihre Häufigkeit im Verhältnis zu Ausgaben für Therapien. Warum diese Sachausgaben für Wegebewältigung als Therapie verbucht wird hat sich mir noch nicht erschlossen.
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Die für HB in Heimen vereinbarte Vergütung ist ausreichend!
Nun die Frage:
Warum werden die Nicht-Heimbewohner im Falle einer HB-Notwendigkeit durch die Vergütung besser gestellt?
Gibt hier die KK nicht zu Unrecht Versicherungsbeiträge, ohne Nachweispflicht der Notwendigkeit, aus?
Eigentlich müsste hier doch die KK-Aufsicht Regress bei den jeweiligen Veranwortlichen der KK einleiten.
Wer erlaubt den KK den beliebigen Umgang mit den Versichertenbeiträgen?
gruss mocca :blush:
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Der Blick in die HIS-gkv zeigt bezüglich HB die Ausgabenmenge und ihre Häufigkeit im Verhältnis zu Ausgaben für Therapien. Warum diese Sachausgaben für Wegebewältigung als Therapie verbucht wird hat sich mir noch nicht erschlossen.
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Bin vor mehreren Jahren auch davon ausgegangen, dass ich die volle Hausbesuchspauschale - wie bei Shakespeare beschrieben - abrechnen kann, wenn ich nur 1 Hausbesuch im Pflegeheim habe. Nach über 2 Jahren kam die Absetzung der BEK mit der Begründung dass die verringerte Pauschale generell nur angesetzt werden darf. Ob das rechtlich in Ordnung ist entzieht sich meinem Kenntnisstand. Die Krankenkassen haben ja übergreifend auch keine Möglichkeit sich zu vergewissern ob Du für andere Kassen nicht doch einen weiteren Hausbesuch am selben Tag durchgeführt hast. Die Absetzung damals wurde mir zwar nicht als Betrug angelastet aber betraf natürlich gleich mehrere Rezepte für einen Patienten.
in Berlin kann der 1. Patient mit Pos: 29933 abgerechnet werden. Jeder weitere Pat an diesem Tag dann mit Pos: 29934.
... Ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. :unamused: :confused:
Gruß Ovista
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in Berlin kann der 1. Patient mit Pos: 29933 abgerechnet werden. Jeder weitere Pat an diesem Tag dann mit Pos: 29934.
... Ist sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. :unamused: :confused:
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es gibt sie wohl nicht!
Die Argumente für die überhöhte Pauschale bei HB von Nicht-Heimbewohnern.
Das ist jetzt wieder die Intransparenz. Warum teilen die Verbandsvertreter ihren Mitgliedern nicht die Argumente der KK für die Besserstellung der Nicht-Heimbewohner mit?
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