Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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Kann uns jemand Hilfestellung geben ? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das das möglich ist , bin mir aber nicht sicher und würde das gerne vor der weiteren Planung und Abrechnung wissen wollen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Ann1 schrieb:
Das geht, es muss nur dokumentiert werden. Jeweils auf den Rezepten. Wir haben das selbe Problem und es funktioniert ohne Probleme.
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nathalie-ann schrieb:
Bei uns ging es nicht, trotz Erklärung auf den Rezepten wurde nur 1x Hausbesuch gezahlt, Begründung war das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Hier bei Silvia, ist es aber so, das sie nur jeweils einen Kollegen hat mit MLD und einen mit Neuro und keinen der beides hat und da gibt es nix mit Wirtschaftlichkeit ..vielleicht ist es auch so, dass der Patient 2 Behandlungen hintereinander nicht "verträgt"(zu anstrengend)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi nathalie-ann,
Hier bei Silvia, ist es aber so, das sie nur jeweils einen Kollegen hat mit MLD und einen mit Neuro und keinen der beides hat und da gibt es nix mit Wirtschaftlichkeit ..vielleicht ist es auch so, dass der Patient 2 Behandlungen hintereinander nicht "verträgt"(zu anstrengend)
MfG
JürgenK ;)
Es wird schon auf Wirtschaftlichkeit hingewiesen....auch wenn es Dir nicht passt...je nach Kasse.Dein Argument das der Pat. die Behandlungen nacheinander nicht verträgt....naja.Würde eher auf/orga.Gründen argumentieren.Für mich wäre es nachvollziehbarer auch als Mitarbeiter einer KK.
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Michael Woelky schrieb:
@JürgenK
Es wird schon auf Wirtschaftlichkeit hingewiesen....auch wenn es Dir nicht passt...je nach Kasse.Dein Argument das der Pat. die Behandlungen nacheinander nicht verträgt....naja.Würde eher auf/orga.Gründen argumentieren.Für mich wäre es nachvollziehbarer auch als Mitarbeiter einer KK.
Wir haben das gleiche Problem wie nathalie-ann. Die Kasse schreibt uns als Begründung, dass wir 3 Therapeuten haben die beides können. Erst einmal ist es auch unsere wirtschaftliche Entscheidung, welcher Therapeut welche Behandlung durchfüht. Und Zweitens sehen wir uns benachteiligt gegenüber silvia43 weil unsere Therapeuten besser ausgebildet sind. Heisst für mich: Weiterbildung wird bestraft.
Zum Punkt 2 Behandlungen verträgt der Patient nicht schreibt die Kasse: Dieses müsste der Arzt auf der Verordnung festhalten. Dazu finde ich weder im BRV noch in der HMRL noch im SGB V etwas.
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HaJü schrieb:
@JürgenK
Wir haben das gleiche Problem wie nathalie-ann. Die Kasse schreibt uns als Begründung, dass wir 3 Therapeuten haben die beides können. Erst einmal ist es auch unsere wirtschaftliche Entscheidung, welcher Therapeut welche Behandlung durchfüht. Und Zweitens sehen wir uns benachteiligt gegenüber silvia43 weil unsere Therapeuten besser ausgebildet sind. Heisst für mich: Weiterbildung wird bestraft.
Zum Punkt 2 Behandlungen verträgt der Patient nicht schreibt die Kasse: Dieses müsste der Arzt auf der Verordnung festhalten. Dazu finde ich weder im BRV noch in der HMRL noch im SGB V etwas.
was soll mir nicht passen, ich habe nur auf etwas hingewiesen. Punkt
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JürgenK schrieb:
@Michael Woelky
was soll mir nicht passen, ich habe nur auf etwas hingewiesen. Punkt
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Shia schrieb:
Ich würde widersprechen und die 40€ berechnen.
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Papa Alpaka schrieb:
@HaJü "...tut mir Leid, Patient, wir werden Ihre Versorgung einstellen müssen bis die organisatorischen Abläufe in der Praxis so umgestellt werden können das die Anforderungen Ihrer Versicherung erfüllt werden können. Hier ist eine Kopie der Anordnung inklusive Namen und Telefonnummer des Entscheidenden. Es kann ein paar Monate dauern bis die entsprechenden Abläufe umgestellt sind."
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HaJü schrieb:
@Papa Alpaka Das kann man sicher so machen. Ist aber nicht Zielführend. Mir geht es hierbei auch um´s Prinzip. Mir geht es darum, dass irgendjemand vom Schreibtisch aus und ohne Kentniss der Situation entscheidet. Wir behandel die Patientin seit über 10 Jahren und jetzt wird unsere Leistung auf einmal nicht mehr vergütet. Hier liegen 2 VO vor. Eine MLD60 und eine KG-ZNS in Doppelbehandlung. Oft sind wir froh, wenn die Patientin eine Behandlung am Stück durchhält. Wir bekommen Leistungen nicht vergütet, weil unser Therapeuten gut ausgebildet sind. Die Bergündung der Kasse ist nirgends gesetztlich oder vertraglich vereinbart. Und mal zur Wirtschaftlichkeit. So lange die Kasse, die absetzt, ihre Bescheide zum AAG einmal digital und gleichzeitig noch per Post versendet (damit ist sie die Einzige), ist der Begriff Wirtschaftlichkeit einfach nur lächerlich.
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Papa Alpaka schrieb:
@HaJü 🤷♂️ solange wir Patienten und SoFAs von der Realität abschirmen sind wir der Ball.
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silvia43 schrieb:
@Michael Woelky Hej Hallo , ich habe nirgends geschrieben, das der Pat. beide Behandlungen hintereinander nicht verträgt, und zu JürgenK woher willst Du wissen wie meine Therapeuten ausgebildet sind!?
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Michael Woelky schrieb:
@silvia43 äh....habe ich so nicht behauptet, bitte richtig lesen sunglasses
Hallo silvia43, du hattest geschrieben: >>...die Kollegin für KG neuro kann keine MLD und die Lymphkollegin keine KG neuro....<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@silvia43
Hallo silvia43, du hattest geschrieben: >>...die Kollegin für KG neuro kann keine MLD und die Lymphkollegin keine KG neuro....<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Haben folgendes Problem. Pat. hat 2 Rz. KGZN und Mld 45 im Hausbesuch. Es gehen 2 verschiedene Therapeuten hin, die Kollegin für KG neuro kann keine MLD und die Lymphkollegin keine KG neuro. Wenn wir beide nacheinander auf den HB gehen kann man dann 2 x HB abrechnen oder geht das nur an zwei verschiedenen Tagen.
Kann uns jemand Hilfestellung geben ? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das das möglich ist , bin mir aber nicht sicher und würde das gerne vor der weiteren Planung und Abrechnung wissen wollen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Problem beschreiben
Clearer schrieb:
Laut BRV widersprechen 2 HB Pauschalen am gleichen Tag nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Deshalb war die MLD und KG ZNS Therapeutin auch nicht am gleichen Tag dort. Eigentlich ganz einfach, pragmatisch und ohne Forumsdiskussion lösbar.
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