Für unsere neu eröffnete, moderne
Praxis, nur 25 Minuten vom Zentrum
Augsburgs entfernt, suchen wir dich
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Physiotherapeuten/in. Dich erwarten
eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
moderne Räumlichkeiten, ein
motiviertes Team – und eine
übertarifliche Bezahlung.
Komm ins Team und gestalte mit uns
den Aufbau einer erfolgreichen
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Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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da mich ein freundlicher Herr der Knappschaft darauf hinwies, dass im Rahmenvertrag stünde, dass die Entfernung zwischen Praxis und Hausbesuch maximal 20 km sein sollte, habe ich nun den Rahmenvertrag noch mals zur Hand genommen, finde aber diese Klausel nicht.
Ich bin freie Mitarbeiterin und arbeite mit einem 60 km-entfernten Kollegen/Praxis zusammen, der zuvor eine Angestellte hatte, die ihre Hausbesuche hier in GE machte bevor u nach dem sie in der 60 km entfernten Praxis arbeitete. Das war damals nie ein Problem.
Hat sich da etwas geändert oder weiß einer von euch, unter welcher Klausel ich den betreffenden Satz finden kann?
Liebe Grüße u frohes Schaffen! :wink:
nfm
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news-for-me schrieb:
Guten MOrgen ihr Fleißigen :blush:
da mich ein freundlicher Herr der Knappschaft darauf hinwies, dass im Rahmenvertrag stünde, dass die Entfernung zwischen Praxis und Hausbesuch maximal 20 km sein sollte, habe ich nun den Rahmenvertrag noch mals zur Hand genommen, finde aber diese Klausel nicht.
Ich bin freie Mitarbeiterin und arbeite mit einem 60 km-entfernten Kollegen/Praxis zusammen, der zuvor eine Angestellte hatte, die ihre Hausbesuche hier in GE machte bevor u nach dem sie in der 60 km entfernten Praxis arbeitete. Das war damals nie ein Problem.
Hat sich da etwas geändert oder weiß einer von euch, unter welcher Klausel ich den betreffenden Satz finden kann?
Liebe Grüße u frohes Schaffen! :wink:
nfm
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Wir hatten diese Situation (noch) nicht, sondern den "Auftrag" getrennte Arbeitswege zu gehen.
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news-for-me schrieb:
Zoecom, mit welcher Begründing haben die dann einfach gekürzt?? Wenn es ja nicht im Vertrag steht?
Wir hatten diese Situation (noch) nicht, sondern den "Auftrag" getrennte Arbeitswege zu gehen.
Ich hatte insgesamt 15 Fälle dieser Art. Bei dreien haben ich Klage vor dem Sozialgericht eibgereicht (vor ca. 1,5 Jahren). Erster Gerichtstermin ist erst im Februar. Die anderen Forderubg sind am 31.12.13 verfristet. Dies hätte ich nur vermeiden können wenn ich ebenfalls für jede einzelne Kürzung ebenfalls Klage eingereicht hätte. Aber weil die Einzelforderung im Schnitt bei 50€ lag ubd eine Klage pro Fall mind. 300€ an Gerichtskosten aufgeworfen hätte, habe die restlichen verfallen lassen.
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Zoecom3000 schrieb:
Die Kürzung wurde einzig und allein mit dem (nach meiner Meinung) schwamigen Wirtschaftlichkeitsgebot begründet. Wie haben nur die Kilometer vom Versicherten zum nächsten Leistungserbringer bekommen. Auf der Differenz bin ich sitzen geblieben.
Ich hatte insgesamt 15 Fälle dieser Art. Bei dreien haben ich Klage vor dem Sozialgericht eibgereicht (vor ca. 1,5 Jahren). Erster Gerichtstermin ist erst im Februar. Die anderen Forderubg sind am 31.12.13 verfristet. Dies hätte ich nur vermeiden können wenn ich ebenfalls für jede einzelne Kürzung ebenfalls Klage eingereicht hätte. Aber weil die Einzelforderung im Schnitt bei 50€ lag ubd eine Klage pro Fall mind. 300€ an Gerichtskosten aufgeworfen hätte, habe die restlichen verfallen lassen.
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Zoecom3000 schrieb:
das kenn ich. im rahmemvertrag steht nix. die kürzen aber eifrig. verband macht nix. ich habe übrigens beim sozialgericht geklagt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn du mit GE Gelsenkirchen meinst, dann spielt das Ganze doch gar keine Rolle. In WL haben wir doch ein HB-Pauschale und keine KM-Abrechnung. :unamused:
Aber der Herr von der Knappschaft hat ordentlich Druck gemacht, er meinte, dass wir vllt. Schmu machten, Scheinselbstständig blabla. Ist aber alles nachgewiesener Weise nicht so, da ich hier noch einige Privatpatienten habe, die ich natürlich direkt abrechne.
Das sah er dann wohl auch ein, aber meinte dann, jaaaa aaaaber im Rahmenvertrag stehe, 20 km Umkreis!
Aber ich bin ja beruhigt, dass ich nicht blind bin, sondern es dann tatsächlich nicht drin steht
:unamused:
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Ich glaube im Ergo-Vertrag stehen die 20km drin.
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morpheus-06 schrieb:
eigene GKV-Patienten (Schmu...) oder im Auftrag einer zugelassen Praxis.
Ich glaube im Ergo-Vertrag stehen die 20km drin.
Diese Patienten behandle ich seit einigen Jahren, mal kommen kurzzeitig "Neue" dazu, aber ich werde von den jeweiligen direkt selber angesprochen.
Der Kollege hat eine GKV-zugelassene Praxis.
Hm...
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news-for-me schrieb:
Morpheus, Ergo-Vertrag, was ist das u was hat der mit dem Rahmenvertrag der GKVs zu tun??
Diese Patienten behandle ich seit einigen Jahren, mal kommen kurzzeitig "Neue" dazu, aber ich werde von den jeweiligen direkt selber angesprochen.
Der Kollege hat eine GKV-zugelassene Praxis.
Hm...
OK du besorgst die Pat selbst und brauchst nur eine Praxis zum abrechnen?
Das ist lt. RV nicht OK und kann für den Zugelassenen ganz schön Ärger bedeuten.
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morpheus-06 schrieb:
RV Ergotherapie
OK du besorgst die Pat selbst und brauchst nur eine Praxis zum abrechnen?
Das ist lt. RV nicht OK und kann für den Zugelassenen ganz schön Ärger bedeuten.
Hm, ok, dass das Ärger bedeuten kann ist natürlich nicht meine Absicht :(
Danke dir für deine Info!
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news-for-me schrieb:
Ach so, ja Ergo ok, bin aber Physio.
Hm, ok, dass das Ärger bedeuten kann ist natürlich nicht meine Absicht :(
Danke dir für deine Info!
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news-for-me schrieb:
Lars, das sehe ich auch so, dass es dann keine Rolle spielt, es ist eine Pauschale u dürfe somit völlig egal sein. Selbst, wenn der Kollege aus Hamm hier Hausbesuche machen würde.
Aber der Herr von der Knappschaft hat ordentlich Druck gemacht, er meinte, dass wir vllt. Schmu machten, Scheinselbstständig blabla. Ist aber alles nachgewiesener Weise nicht so, da ich hier noch einige Privatpatienten habe, die ich natürlich direkt abrechne.
Das sah er dann wohl auch ein, aber meinte dann, jaaaa aaaaber im Rahmenvertrag stehe, 20 km Umkreis!
Aber ich bin ja beruhigt, dass ich nicht blind bin, sondern es dann tatsächlich nicht drin steht
:unamused:
vielleicht nochmal den Herren anrufen und höflich nachfragen nach dem § im Rahmenvertrag, wo dies so geschrieben steht (welcher Rahmenvertrag Ergo, Logo, Physio? Welches Gültigkeitsdatum?). Eventuell bei diesem Gespräch dezent darauf hinweisen, daß man den genauen Paragraphen wissen möchte, damit ein Rechtsanwalt eine Überprüfung des Vorganges vornehmen kann.
Es wird oftmals irgendetwas abgeleht, ohne dabei die genaue Grundlage für die Absetzung zu benennen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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danke für eure Infos. Ich hatte tatsächlich nochmals dort angerufen u mit ihm gesprochen. Hatte ihm gesagt, dass im Rahmenvertrag dazu nichts stehe u mein Kollege u ich gern weiterhin zusammen arbeiten würden.
Fand er natürlich nicht so gut, da die Kassen es nicht gern sehen, wenn FMs PIs als Abrechnungsstelle nutzen würden. Es soll wohl auch in Zukunft so fixiert werden, dass das nicht möglich sein soll (wie auch immer die das machen wollen). :unamused:
Verstehe ich alles, sagte ich, aber da ich mir gerade beruflich eh einen Plan B aufbaue u nur noch 2 Jahre in der Physio als FM tätig sein möchte, wäre es für mich nicht sinnvoll, selber eine zugelassene Praxis (habe eine kleine Privatpraxis) zu eröffnen. Es würde also nur 2 Jahre noch so laufen. Verstand er.
Er sagte, es werden keine Einzelfälle geprüft, es werde nicht überprüft. Wo kein Kläger da kein Richter. Diesen Satz wiederholte er freundlicher weise auf Grund meines mehrfachen Fragens 3 x :)
Das Telefonat war sehr angenehm, mein Kollege u ich arbeiten weiterhin zusammen u in 2 Jahren ist das dann auch sowieso Geschichte für mich :sunglasses:
Liebe Grüße ;)
nfm
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news-for-me schrieb:
Hallo ihr Fleißigen :smile:
danke für eure Infos. Ich hatte tatsächlich nochmals dort angerufen u mit ihm gesprochen. Hatte ihm gesagt, dass im Rahmenvertrag dazu nichts stehe u mein Kollege u ich gern weiterhin zusammen arbeiten würden.
Fand er natürlich nicht so gut, da die Kassen es nicht gern sehen, wenn FMs PIs als Abrechnungsstelle nutzen würden. Es soll wohl auch in Zukunft so fixiert werden, dass das nicht möglich sein soll (wie auch immer die das machen wollen). :unamused:
Verstehe ich alles, sagte ich, aber da ich mir gerade beruflich eh einen Plan B aufbaue u nur noch 2 Jahre in der Physio als FM tätig sein möchte, wäre es für mich nicht sinnvoll, selber eine zugelassene Praxis (habe eine kleine Privatpraxis) zu eröffnen. Es würde also nur 2 Jahre noch so laufen. Verstand er.
Er sagte, es werden keine Einzelfälle geprüft, es werde nicht überprüft. Wo kein Kläger da kein Richter. Diesen Satz wiederholte er freundlicher weise auf Grund meines mehrfachen Fragens 3 x :)
Das Telefonat war sehr angenehm, mein Kollege u ich arbeiten weiterhin zusammen u in 2 Jahren ist das dann auch sowieso Geschichte für mich :sunglasses:
Liebe Grüße ;)
nfm
Diese "wenn FMs PIs als Abrechnungsstelle nutzen würden" bringt jetzt das AUS für FM. Hier in Berlin wurde gerade ein Praxis abgemahnt bei der FM nur "Ihre" Rezepte abrechnen, jetzt ist eine Praxisprüfung aufgrund der RV im Gange und der PI hat keine Doku über die Rezepte die er für die FM abgerechnet hat.
Folgender Satz: "Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen."
soll aus allen Rahmenverträgen gestrichen werden.
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morpheus-06 schrieb:
es ist jetzt schon so nicht möglich, da der FM keine Rezepte zu Lasten der GKV annehmen darf, sondern von einem PI die Aufträge erteilt bekommt.
Diese "wenn FMs PIs als Abrechnungsstelle nutzen würden" bringt jetzt das AUS für FM. Hier in Berlin wurde gerade ein Praxis abgemahnt bei der FM nur "Ihre" Rezepte abrechnen, jetzt ist eine Praxisprüfung aufgrund der RV im Gange und der PI hat keine Doku über die Rezepte die er für die FM abgerechnet hat.
Folgender Satz: "Von freien Mitarbeitern erbrachte Behandlungen können als Leistungen des Zugelassenen abgerechnet werden, wenn die freien Mitarbeiter die in § 4 Ziffer 4 genannten Anforderungen erfüllen."
soll aus allen Rahmenverträgen gestrichen werden.
In der üblichen Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit den Kassen dürfte das regelungsseitig kein Problem darstellen. Was die Kassen gegen den Berufsstand wirken lassen wollen werden alle Verbände unverzüglich unterschreiben.
Das gilt dann jeweils für die künftig zuzulassenden Leistungserbringer, die die Verbandsdiktate im Vorfeld der Zulassung unterschreiben müssen. Wenn sie es nicht unterschreiben erhalten sie keine Zulassung- also eben genau dem Diktat der Verbandsmitglieder entsprechend- denn diese Regelungen sind das Werk der Verbandsmiglieder, die bei ihrem Kampf gegen den Berufsstand nicht zur Ruhe kommen und zu immer haarsträubenderen Unsinnigkeiten kommen.
Vielleicht agiert der neue SHV gleich zur Begrüssung gegen viele Leistungserbringer besonders hart. Denn der SHV steht bereits im Zugzwang, den Kassen gegenüber anzuzeigen, das er bereit steht, wenn es gegen den Berufsstand geht.
...Er sagte, es werden keine Einzelfälle geprüft, es werde nicht überprüft. Wo kein Kläger da kein Richter...
Das war jedoch keine Großzügigkeit dir gegenüber usw. . Vollständige Haltlosigkeit bliebe selbst bei Streichung der ohnehin unsinnigen RV- Passagen haltlos.
Zumindest darf es sicherlich als bombenfest betrachtet werden, dass, wenn es gegen die Leistungserbringer oder einzelne Gruppen der pt- Leistungserbringer wirken kann/ könnte, z.B. per banaler Verunsicherung, und dies der Wunschtraum der Kassen sei- sodann alle Verbandsmitglieder ihre Unterschreiber in der Schlange stehen sehen wollen. Jedes Verbandsmitglied wünscht sich evtl. insgeheim, dass der eigene Verband als erster unterschrieben hat. Sozusagen als sportliche Aktivität beim Gerangel in der Schlange.
Durchaus ist es aber natürlich interessant, sodann umzusetzen, dass z.B. " reine HB-Therapeuten " keiner gekünstelten Abrechnungspraxis mehr bedürfen. Die verbandsmitgliedergewünschten Kassenpflichtaufträge umzusetzen sind zwar durchaus legitim- an den Berufsausübungsfreiheiten ( insbesondere die europäischen ) muss man dann allrdings auch erst mal vorbeikommen. Nicht das sich die Verbandsmitglieder nun auf einmal um europäisches Recht, BSG- Rechtssprechung usw. scheren würden ( wenn es Hauptsache erstmal gegen den Berufsstandsgruppen geht), zumal ja von den Verbandsmitgliedern nicht einmal die vorhandenen Vertragsinalte eingehalten werden.
[bearbeitet am 27.01.14 01:36]
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webpt schrieb:
...Es soll wohl auch in Zukunft so fixiert werden, dass das nicht möglich sein soll (wie auch immer die das machen wollen)....
In der üblichen Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit den Kassen dürfte das regelungsseitig kein Problem darstellen. Was die Kassen gegen den Berufsstand wirken lassen wollen werden alle Verbände unverzüglich unterschreiben.
Das gilt dann jeweils für die künftig zuzulassenden Leistungserbringer, die die Verbandsdiktate im Vorfeld der Zulassung unterschreiben müssen. Wenn sie es nicht unterschreiben erhalten sie keine Zulassung- also eben genau dem Diktat der Verbandsmitglieder entsprechend- denn diese Regelungen sind das Werk der Verbandsmiglieder, die bei ihrem Kampf gegen den Berufsstand nicht zur Ruhe kommen und zu immer haarsträubenderen Unsinnigkeiten kommen.
Vielleicht agiert der neue SHV gleich zur Begrüssung gegen viele Leistungserbringer besonders hart. Denn der SHV steht bereits im Zugzwang, den Kassen gegenüber anzuzeigen, das er bereit steht, wenn es gegen den Berufsstand geht.
...Er sagte, es werden keine Einzelfälle geprüft, es werde nicht überprüft. Wo kein Kläger da kein Richter...
Das war jedoch keine Großzügigkeit dir gegenüber usw. . Vollständige Haltlosigkeit bliebe selbst bei Streichung der ohnehin unsinnigen RV- Passagen haltlos.
Zumindest darf es sicherlich als bombenfest betrachtet werden, dass, wenn es gegen die Leistungserbringer oder einzelne Gruppen der pt- Leistungserbringer wirken kann/ könnte, z.B. per banaler Verunsicherung, und dies der Wunschtraum der Kassen sei- sodann alle Verbandsmitglieder ihre Unterschreiber in der Schlange stehen sehen wollen. Jedes Verbandsmitglied wünscht sich evtl. insgeheim, dass der eigene Verband als erster unterschrieben hat. Sozusagen als sportliche Aktivität beim Gerangel in der Schlange.
Durchaus ist es aber natürlich interessant, sodann umzusetzen, dass z.B. " reine HB-Therapeuten " keiner gekünstelten Abrechnungspraxis mehr bedürfen. Die verbandsmitgliedergewünschten Kassenpflichtaufträge umzusetzen sind zwar durchaus legitim- an den Berufsausübungsfreiheiten ( insbesondere die europäischen ) muss man dann allrdings auch erst mal vorbeikommen. Nicht das sich die Verbandsmitglieder nun auf einmal um europäisches Recht, BSG- Rechtssprechung usw. scheren würden ( wenn es Hauptsache erstmal gegen den Berufsstandsgruppen geht), zumal ja von den Verbandsmitgliedern nicht einmal die vorhandenen Vertragsinalte eingehalten werden.
[bearbeitet am 27.01.14 01:36]
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Achilles2 schrieb:
Hallo news-for-me,
vielleicht nochmal den Herren anrufen und höflich nachfragen nach dem § im Rahmenvertrag, wo dies so geschrieben steht (welcher Rahmenvertrag Ergo, Logo, Physio? Welches Gültigkeitsdatum?). Eventuell bei diesem Gespräch dezent darauf hinweisen, daß man den genauen Paragraphen wissen möchte, damit ein Rechtsanwalt eine Überprüfung des Vorganges vornehmen kann.
Es wird oftmals irgendetwas abgeleht, ohne dabei die genaue Grundlage für die Absetzung zu benennen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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