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eine Pat. bekommt KG + HB nach Tibiakopffraktur. Die aktuelle VO läuft nun nächste Woche aus. Problem ist - der verordnende Hausarzt befindet sich noch 2 Wochen im Urlaub. Kann nun der vertretende Arzt ein weiteres KG Rezept ausstellen, oder der Arzt im Krankenhaus, in dem die Pat. operiert wurde?
Ich möchte nicht "einfach so" ohne aktuelle VO weitertherapieren, obwohl ich denke, dass die Pat. auf jeden Fall wieder eine VO bekommt. Passt ja dann auch wieder mit den Behandlungsdaten nicht, wenn der Hausarzt 2 Wochen im Nachhinein das Rezept ausstellen würde.
Was tun in so einem Fall?
Ich habe der Pat. geraten, beim Vertretungsarzt und ggf. im Krankenhaus nach einer FolgeVO zu fragen.
2 Wochen Beh.pause würden die Genesung schon arg zurückwerfen - meiner Meinung nach.
Bitte um konstruktive Ratschläge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
eine Pat. bekommt KG + HB nach Tibiakopffraktur. Die aktuelle VO läuft nun nächste Woche aus. Problem ist - der verordnende Hausarzt befindet sich noch 2 Wochen im Urlaub. Kann nun der vertretende Arzt ein weiteres KG Rezept ausstellen, oder der Arzt im Krankenhaus, in dem die Pat. operiert wurde?
Ich möchte nicht "einfach so" ohne aktuelle VO weitertherapieren, obwohl ich denke, dass die Pat. auf jeden Fall wieder eine VO bekommt. Passt ja dann auch wieder mit den Behandlungsdaten nicht, wenn der Hausarzt 2 Wochen im Nachhinein das Rezept ausstellen würde.
Was tun in so einem Fall?
Ich habe der Pat. geraten, beim Vertretungsarzt und ggf. im Krankenhaus nach einer FolgeVO zu fragen.
2 Wochen Beh.pause würden die Genesung schon arg zurückwerfen - meiner Meinung nach.
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stefan33 schrieb:
An Deiner Stelle warten bis ne neue Verordnung vorliegt... :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
Dein Rat an Deinen Patienten war genau richtig. Mehr kannst Du nicht tun.
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pingu01 schrieb:
Vertretungsarzt stellt Rezept aus - denn Krankenhaus kann keine ambulanten Rezepte ausstellen.
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Andreas216 schrieb:
Das ist Quatsch...haben ständig Verordnungen aus der UNI - Klinik....
mikkey
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mikkey schrieb:
die haben ja auch eine entsprechende Ermächtigung.
mikkey
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dicke schrieb:
Vertretungsarzt kann ausstellen
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