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Karlsruhe

Wir sind eine kleine Praxis im
Herzen der Karlsruher Oststadt ,
die zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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Unsere Praxisschwerpunkte sind
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mitfühlend, zuvorkommend und
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unsere...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Hab mal ne blöde Frage

Neues Thema
Hab mal ne blöde Frage
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Anonymer Teilnehmer
Vor 7 Monaten
Hallo an alle,

ich brauche bitte mal Hilfe.

Was ich weiß:

- eine Langfristverordnung sollte so ausgestellt sein, dass sie theoretisch binnen 12 Wochen abgearbeitet werden kann
- eine Verordnung auf der mehr als 6 Einheiten verordnet sind ist 1/2 Jahr gültig

ich habe eine VO bekommen:
36 x MLD 30 1-3x pro Woche

3x pro Woche wäre für die 36 x ok

wird sich die Kasse an 1-3 x stören?

Wie sieht es aus, wenn ich den Grossteil der 36 Einheiten nur mit 2 Terminen pro Woche schaffe? Damit sprenge ich nicht das 1/2 Jahr.

ich hoffe ihr versteht meine Fragen bei meinem Kauderwelsch….
1

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Hallo an alle, ich brauche bitte mal Hilfe. Was ich weiß: - eine Langfristverordnung sollte so ausgestellt sein, dass sie theoretisch binnen 12 Wochen abgearbeitet werden kann - eine Verordnung auf der mehr als 6 Einheiten verordnet sind ist 1/2 Jahr gültig ich habe eine VO bekommen: 36 x MLD 30 1-3x pro Woche 3x pro Woche wäre für die 36 x ok wird sich die Kasse an 1-3 x stören? Wie sieht es aus, wenn ich den Grossteil der 36 Einheiten nur mit 2 Terminen pro Woche schaffe? Damit sprenge ich nicht das 1/2 Jahr. ich hoffe ihr versteht meine Fragen bei meinem Kauderwelsch….
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Inche
Vor 7 Monaten
nein
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• Jan Herrmann
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Inche schrieb:

nein

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die neue
Vor 7 Monaten
Wenn die VO korrekt ausgestellt ist (damit meine ich, wenn die VO einen BVB oder LHB bestätigt), dann kannst Du die 36 Behandlungen innerhalb der 6 Monate erbringen. Völlig egal, wie oft Du pro Woche behandelst - Du darfst nur die 3x wöchentlich nicht überschreiten.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
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Wenn die VO korrekt ausgestellt ist (damit meine ich, wenn die VO einen BVB oder LHB bestätigt), dann kannst Du die 36 Behandlungen innerhalb der 6 Monate erbringen. Völlig egal, wie oft Du pro Woche behandelst - Du darfst nur die 3x wöchentlich nicht überschreiten.
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die neue schrieb:

Wenn die VO korrekt ausgestellt ist (damit meine ich, wenn die VO einen BVB oder LHB bestätigt), dann kannst Du die 36 Behandlungen innerhalb der 6 Monate erbringen. Völlig egal, wie oft Du pro Woche behandelst - Du darfst nur die 3x wöchentlich nicht überschreiten.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo an alle,

ich brauche bitte mal Hilfe.

Was ich weiß:

- eine Langfristverordnung sollte so ausgestellt sein, dass sie theoretisch binnen 12 Wochen abgearbeitet werden kann
- eine Verordnung auf der mehr als 6 Einheiten verordnet sind ist 1/2 Jahr gültig

ich habe eine VO bekommen:
36 x MLD 30 1-3x pro Woche

3x pro Woche wäre für die 36 x ok

wird sich die Kasse an 1-3 x stören?

Wie sieht es aus, wenn ich den Grossteil der 36 Einheiten nur mit 2 Terminen pro Woche schaffe? Damit sprenge ich nicht das 1/2 Jahr.

ich hoffe ihr versteht meine Fragen bei meinem Kauderwelsch….

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Anonymer Teilnehmer
Vor 7 Monaten
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke!



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