physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Wir brauchen dringend Verstärkung
und suchen daher DICH!!
Eckpunkte: dauerhaft besetzte
Rezeption, sehr nettes
Arbeitsklima, interne Fobi,
wertschätzende Patienten, Taktung
1/2h oder 1h möglich, Teilzeit 3-4
Tage möglich
viele aufschlussreiche Infos im
Internet: Therapie N25
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gültigkeitsdauer eines Privatrezeptes

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Gültigkeitsdauer eines Privatrezeptes
Es gibt 11 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M83Axel
19.11.2013 08:56
Servus,

kann mir Jemand sagen wielange ein Privatrezept während der Therapie unterbrochen werden kann und in welchem Zeitraum es generell seine Wertigkeit verliert.
Ein Patient brachte mir gestern ein Rezept vom 07.Juni. :confused:
1

Gefällt mir

Servus, kann mir Jemand sagen wielange ein Privatrezept während der Therapie unterbrochen werden kann und in welchem Zeitraum es generell seine Wertigkeit verliert. Ein Patient brachte mir gestern ein Rezept vom 07.Juni. :confused:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M83Axel schrieb:

Servus,

kann mir Jemand sagen wielange ein Privatrezept während der Therapie unterbrochen werden kann und in welchem Zeitraum es generell seine Wertigkeit verliert.
Ein Patient brachte mir gestern ein Rezept vom 07.Juni. :confused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Freistein
19.11.2013 09:31
Hmmm, kann dir leider nicht weiterhelfen. Bei uns bekommen die Pat. generell einen Behnadlungsvertrag und können dann mit dem Sachbarbeiter der PKV ausdisskutieren warum nach 5 Monaten (schlappen diese Therapie unbedingt nötig ist.
Denn ob die Therapie von der PKV bezahlt wird ist nicht dein Problem sondern das deines Pat. :wink:
Und wenn alles andere Wichtiger ist, kann er es auch gut seinem Sachbearbeiter bei der PKV erklären oder einfach seinen Arzt anrufen und sich ein neues ausstellen lassen.
2

Gefällt mir

• Gelika
• Andi 72
Hmmm, kann dir leider nicht weiterhelfen. Bei uns bekommen die Pat. generell einen Behnadlungsvertrag und können dann mit dem Sachbarbeiter der PKV ausdisskutieren warum nach 5 Monaten (schlappen diese Therapie unbedingt nötig ist. Denn ob die Therapie von der PKV bezahlt wird ist nicht dein Problem sondern das deines Pat. :wink: Und wenn alles andere Wichtiger ist, kann er es auch gut seinem Sachbearbeiter bei der PKV erklären oder einfach seinen Arzt anrufen und sich ein neues ausstellen lassen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MarenH.
19.11.2013 10:20
Ich kenne die Regel 3 Monate.
Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.

1

Gefällt mir

Ich kenne die Regel 3 Monate. Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MarenH. schrieb:

Ich kenne die Regel 3 Monate.
Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
19.11.2013 11:10
MarenH. schrieb:

> Ich kenne die Regel 3 Monate.
> Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein,
> sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
>

Wer hat diese Regel aufgestellt?
1

Gefällt mir

MarenH. schrieb: > Ich kenne die Regel 3 Monate. > Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein, > sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen. > Wer hat diese Regel aufgestellt?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

MarenH. schrieb:

> Ich kenne die Regel 3 Monate.
> Und für den Patienten sollte es sicherlich kein Problem sein,
> sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
>

Wer hat diese Regel aufgestellt?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
20.11.2013 09:39

Ich rate dringend davon ab, über die Gütigkeit von Privatrezepten irgendwelche Auskünftié zu erteilen. Das kann bei jeder PKK wieder anderst sein. Das sind Dinge, die der Privatpatient mit seiner PKK selbst besprechen sollte.

1

Gefällt mir

Ich rate dringend davon ab, über die Gütigkeit von Privatrezepten irgendwelche Auskünftié zu erteilen. Das kann bei jeder PKK wieder anderst sein. Das sind Dinge, die der Privatpatient mit seiner PKK selbst besprechen sollte.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:


Ich rate dringend davon ab, über die Gütigkeit von Privatrezepten irgendwelche Auskünftié zu erteilen. Das kann bei jeder PKK wieder anderst sein. Das sind Dinge, die der Privatpatient mit seiner PKK selbst besprechen sollte.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Freistein schrieb:

Hmmm, kann dir leider nicht weiterhelfen. Bei uns bekommen die Pat. generell einen Behnadlungsvertrag und können dann mit dem Sachbarbeiter der PKV ausdisskutieren warum nach 5 Monaten (schlappen diese Therapie unbedingt nötig ist.
Denn ob die Therapie von der PKV bezahlt wird ist nicht dein Problem sondern das deines Pat. :wink:
Und wenn alles andere Wichtiger ist, kann er es auch gut seinem Sachbearbeiter bei der PKV erklären oder einfach seinen Arzt anrufen und sich ein neues ausstellen lassen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Staginus
19.11.2013 11:08
Bezogen auf die Abrechnung kann ich Freistein nur recht geben.
Der Pat. gibt dir vor wielange er unterbrechen kann. ob das probleme mit seine PKV für ihn gibt, kannst du ja nicht wissen, weil du den Vertrag nicht kennst und mit diesem auch nix zu tun hast.

Im interesse deines Pat, kannst du ihn natürlich daruf hinweisen, das er rücksprache mit seiner kasse halten sollte.

Das einzige was Dich jedoch interessieren sollte ist, wie lange befreit Dich ein Rezept von der umsatzsteuer und weißt deine Behandlung als Heilbehandlung aus. zudem stellt sich die frage wie lange ein rezept dir rechtlich erlaub deinen Pat. zubehandeln. Ich würde mich hier auch an 3. Monate halten um auf der sicheren seite zusein.

Einen Allgemeine Reglung wird es hier nicht geben, sonderen würde in jedem einzelfall einzeln geprüft werden müssen über ein Gericht.
Also kommt dies auch erst dann zum tragen, wenn es zu einem rechtstreit kommen würde. dafür bedarf es einen kläger. das wäre dann der Pat.



[bearbeitet am 19.11.13 11:09]
1

Gefällt mir

Bezogen auf die Abrechnung kann ich Freistein nur recht geben. Der Pat. gibt dir vor wielange er unterbrechen kann. ob das probleme mit seine PKV für ihn gibt, kannst du ja nicht wissen, weil du den Vertrag nicht kennst und mit diesem auch nix zu tun hast. Im interesse deines Pat, kannst du ihn natürlich daruf hinweisen, das er rücksprache mit seiner kasse halten sollte. Das einzige was Dich jedoch interessieren sollte ist, wie lange befreit Dich ein Rezept von der umsatzsteuer und weißt deine Behandlung als Heilbehandlung aus. zudem stellt sich die frage wie lange ein rezept dir rechtlich erlaub deinen Pat. zubehandeln. Ich würde mich hier auch an 3. Monate halten um auf der sicheren seite zusein. Einen Allgemeine Reglung wird es hier nicht geben, sonderen würde in jedem einzelfall einzeln geprüft werden müssen über ein Gericht. Also kommt dies auch erst dann zum tragen, wenn es zu einem rechtstreit kommen würde. dafür bedarf es einen kläger. das wäre dann der Pat. [bearbeitet am 19.11.13 11:09]
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
19.11.2013 11:10
kannst du für deinen Beitrag bitte eine rechtsverbindliche Quelle anführen? Danke
1

Gefällt mir

kannst du für deinen Beitrag bitte eine rechtsverbindliche Quelle anführen? Danke
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

kannst du für deinen Beitrag bitte eine rechtsverbindliche Quelle anführen? Danke

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Staginus
02.12.2013 15:51

§4 UStG

1

Gefällt mir

§4 UStG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Staginus schrieb:


§4 UStG

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Staginus schrieb:

Bezogen auf die Abrechnung kann ich Freistein nur recht geben.
Der Pat. gibt dir vor wielange er unterbrechen kann. ob das probleme mit seine PKV für ihn gibt, kannst du ja nicht wissen, weil du den Vertrag nicht kennst und mit diesem auch nix zu tun hast.

Im interesse deines Pat, kannst du ihn natürlich daruf hinweisen, das er rücksprache mit seiner kasse halten sollte.

Das einzige was Dich jedoch interessieren sollte ist, wie lange befreit Dich ein Rezept von der umsatzsteuer und weißt deine Behandlung als Heilbehandlung aus. zudem stellt sich die frage wie lange ein rezept dir rechtlich erlaub deinen Pat. zubehandeln. Ich würde mich hier auch an 3. Monate halten um auf der sicheren seite zusein.

Einen Allgemeine Reglung wird es hier nicht geben, sonderen würde in jedem einzelfall einzeln geprüft werden müssen über ein Gericht.
Also kommt dies auch erst dann zum tragen, wenn es zu einem rechtstreit kommen würde. dafür bedarf es einen kläger. das wäre dann der Pat.



[bearbeitet am 19.11.13 11:09]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M83Axel
20.11.2013 06:15
Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden Terminen ist? Gibt es bei profisportler ja immer wieder.
1

Gefällt mir

Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden Terminen ist? Gibt es bei profisportler ja immer wieder.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
20.11.2013 07:45
M83Axel schrieb:
> Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine
> hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann
> ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden
> Terminen ist?
........................
auf welcher Basis erbringst Du die ersten beiden Termine?
1

Gefällt mir

• Nora Weber
M83Axel schrieb: > Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine > hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann > ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden > Terminen ist? ........................ auf welcher Basis erbringst Du die ersten beiden Termine?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

M83Axel schrieb:
> Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine
> hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann
> ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden
> Terminen ist?
........................
auf welcher Basis erbringst Du die ersten beiden Termine?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M83Axel
20.11.2013 08:16
Ich kenne den Patienten schon lange. Nur dieses Mal hatte er nicht rechtzeitig das Rezept bekommen. Wird das zum Problem?
1

Gefällt mir

Ich kenne den Patienten schon lange. Nur dieses Mal hatte er nicht rechtzeitig das Rezept bekommen. Wird das zum Problem?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M83Axel schrieb:

Ich kenne den Patienten schon lange. Nur dieses Mal hatte er nicht rechtzeitig das Rezept bekommen. Wird das zum Problem?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M83Axel schrieb:

Wie schaut es aus wenn der Patient sagt, dass er gern Termine hätte, den ersten und zweiten Termine absolviert aber erst dann ein Rezept bringt wo das Ausstellungsdatum nach den Beiden Terminen ist? Gibt es bei profisportler ja immer wieder.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gültigkeitsdauer eines Privatrezeptes

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns