physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW

Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gültigkeit Verordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Gültigkeit Verordnung
Es gibt 25 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ptheike
12.07.2023 21:05
Ich bin mir nicht sicher und brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe eine Verordnung jetzt in der Abrechnung mit 18x Kg und 18x Mt auf einer Verordnung. Die Diagnose läuft unter bes. Verordnungsbedarf.
Die Mitarbeiterin hat die Verordnung angenommen, eingegeben und bis jetzt behandelt. Ich war zu der Zeit im Urlaub, normalerweise gebe ich Vos ein und kontrolliere sie.
Frage:1. Ist die Verordnung so gültig?
2. in welchem Zeitraum muss sie abgearbeitet sein und 3. können beide HM an einem Tag gemacht werden?

Ich danke Euch für Euer Wissen und sorry, wenn ich jetzt nicht im Rahmenvertrag blättere. Ich bin echt momentan unter Zeitdruck, ja wie wir alle… aber hier gibt’s ja Profis! Vielen lieben Dank!
1

Gefällt mir

Ich bin mir nicht sicher und brauche mal Eure Hilfe. Ich habe eine Verordnung jetzt in der Abrechnung mit 18x Kg und 18x Mt auf einer Verordnung. Die Diagnose läuft unter bes. Verordnungsbedarf. Die Mitarbeiterin hat die Verordnung angenommen, eingegeben und bis jetzt behandelt. Ich war zu der Zeit im Urlaub, normalerweise gebe ich Vos ein und kontrolliere sie. Frage:1. Ist die Verordnung so gültig? 2. in welchem Zeitraum muss sie abgearbeitet sein und 3. können beide HM an einem Tag gemacht werden? Ich danke Euch für Euer Wissen und sorry, wenn ich jetzt nicht im Rahmenvertrag blättere. Ich bin echt momentan unter Zeitdruck, ja wie wir alle… aber hier gibt’s ja Profis! Vielen lieben Dank!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ptheike schrieb:

Ich bin mir nicht sicher und brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe eine Verordnung jetzt in der Abrechnung mit 18x Kg und 18x Mt auf einer Verordnung. Die Diagnose läuft unter bes. Verordnungsbedarf.
Die Mitarbeiterin hat die Verordnung angenommen, eingegeben und bis jetzt behandelt. Ich war zu der Zeit im Urlaub, normalerweise gebe ich Vos ein und kontrolliere sie.
Frage:1. Ist die Verordnung so gültig?
2. in welchem Zeitraum muss sie abgearbeitet sein und 3. können beide HM an einem Tag gemacht werden?

Ich danke Euch für Euer Wissen und sorry, wenn ich jetzt nicht im Rahmenvertrag blättere. Ich bin echt momentan unter Zeitdruck, ja wie wir alle… aber hier gibt’s ja Profis! Vielen lieben Dank!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
12.07.2023 21:15
@ptheike
1) Ja, die VO ist gültig,
2) du hast 6 Monate ab ersten Behandlung Zeit,
3) nein, du darfst nicht 2 vorrangige HM an einem Tag machen. Schön abwechselnd durchführen.
12

Gefällt mir

• JürgenK
• karin-maria
• die neue
• KGSchuller
• rollo90
• Shia
• roteskreuz
• Loving-Life
• Tuxedo
• Magu64
• Ahn
• jana20
[mention]ptheike[/mention] 1) Ja, die VO ist gültig, 2) du hast 6 Monate ab ersten Behandlung Zeit, 3) nein, du darfst nicht 2 vorrangige HM an einem Tag machen. Schön abwechselnd durchführen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
12.07.2023 21:32
Hallo Lars!Gilt der Rahmenvertrag eigentlich auch für VO der Bundeswehr?
1

Gefällt mir

Hallo Lars!Gilt der Rahmenvertrag eigentlich auch für VO der Bundeswehr?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Hallo Lars!Gilt der Rahmenvertrag eigentlich auch für VO der Bundeswehr?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
12.07.2023 21:34
@Schippi Nein, auch nicht für die Polizei und Postbeamten. Ist halt keine GKV.

Bei der BW kannst du mehr vorrangige HM pro Tag und VO machen. Da besteht für die Truppenärzte "Narrenfreiheit". 🤡
3

Gefällt mir

• rollo90
• Shia
• Ahn
[mention]Schippi[/mention] Nein, auch nicht für die Polizei und Postbeamten. Ist halt keine GKV. Bei der BW kannst du mehr vorrangige HM pro Tag und VO machen. Da besteht für die Truppenärzte "Narrenfreiheit". 🤡
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Schippi Nein, auch nicht für die Polizei und Postbeamten. Ist halt keine GKV.

Bei der BW kannst du mehr vorrangige HM pro Tag und VO machen. Da besteht für die Truppenärzte "Narrenfreiheit". 🤡

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ptheike
12.07.2023 21:49
Ich danke Dir recht herzlich! Du hast mir sehr geholfen!🙏👍😊
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• die neue
• jana20
Ich danke Dir recht herzlich! Du hast mir sehr geholfen!🙏👍😊
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ptheike schrieb:

Ich danke Dir recht herzlich! Du hast mir sehr geholfen!🙏👍😊

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
13.07.2023 07:13
@Lars van Ravenzwaaij danke!!👍
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke!!👍
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke!!👍

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ptheike
1) Ja, die VO ist gültig,
2) du hast 6 Monate ab ersten Behandlung Zeit,
3) nein, du darfst nicht 2 vorrangige HM an einem Tag machen. Schön abwechselnd durchführen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Judith Bulir
28.09.2023 09:45
Liebe Grüße aus Berlin, ich hab dazu auch mal eine Frage, und zwar gelten ja wieder die 12 Wochen Behandlungsfrist seit dem 1.4.23. Ich habe nun eine LHB vom 27.03.23 mit 24x MT.
Wie lange darf ich hier behandeln? 12 Wochen oder 24?

Vielen Dank für eure Hilfe, denn die KK war keine ;)
1

Gefällt mir

Liebe Grüße aus Berlin, ich hab dazu auch mal eine Frage, und zwar gelten ja wieder die 12 Wochen Behandlungsfrist seit dem 1.4.23. Ich habe nun eine LHB vom 27.03.23 mit 24x MT. Wie lange darf ich hier behandeln? 12 Wochen oder 24? Vielen Dank für eure Hilfe, denn die KK war keine ;)
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
KGSchuller
28.09.2023 10:03
Die 12 Wochen Frist gibt es nicht.
Wie kommst du darauf?

Gültigkeiten der VO´s:

6-er 3 Monate, mehr als 6er: 6 Monate

BVB und LHM sind meistens mehr als 6 Einheiten, also max. 6 Monate gültig.

Um deine Frage zu beantworten: 6 Monate gültig.

BTW: Beginnfristen beachten!
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Ahn
Die 12 Wochen Frist gibt es nicht. Wie kommst du darauf? Gültigkeiten der VO´s: 6-er 3 Monate, mehr als 6er: 6 Monate BVB und LHM sind meistens mehr als 6 Einheiten, also max. 6 Monate gültig. Um deine Frage zu beantworten: 6 Monate gültig. BTW: Beginnfristen beachten!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



KGSchuller schrieb:

Die 12 Wochen Frist gibt es nicht.
Wie kommst du darauf?

Gültigkeiten der VO´s:

6-er 3 Monate, mehr als 6er: 6 Monate

BVB und LHM sind meistens mehr als 6 Einheiten, also max. 6 Monate gültig.

Um deine Frage zu beantworten: 6 Monate gültig.

BTW: Beginnfristen beachten!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 10:11
@Judith Bulir Eine 12-Wochenbehandlungsfrist existiert nicht. Weder vor noch nach dem 01.04.2023. @KGSchuller hat Recht.

Das eine einfache Sofa dich nicht helfen kann, wundert mich nicht. Diese Sofas kennen unser Vertragswerk genauso wenig wie du sie offensichtlich kennst. Ich würde dich empfehlen, dich einmal gründlich einzulesen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
2

Gefällt mir

• die neue
• KGSchuller
[mention]Judith Bulir[/mention] Eine 12-Wochen[b]behandlungs[/b]frist existiert nicht. Weder vor noch nach dem 01.04.2023. [mention]KGSchuller[/mention] hat Recht. Das eine einfache Sofa dich nicht helfen kann, wundert mich nicht. Diese Sofas kennen unser Vertragswerk genauso wenig wie du sie offensichtlich kennst. Ich würde dich empfehlen, dich einmal gründlich einzulesen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Judith Bulir Eine 12-Wochenbehandlungsfrist existiert nicht. Weder vor noch nach dem 01.04.2023. @KGSchuller hat Recht.

Das eine einfache Sofa dich nicht helfen kann, wundert mich nicht. Diese Sofas kennen unser Vertragswerk genauso wenig wie du sie offensichtlich kennst. Ich würde dich empfehlen, dich einmal gründlich einzulesen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Judith Bulir
28.09.2023 11:32
@Lars van Ravenzwaaij
Sie brauchen mich nicht persönlich anzugreifen.
Ich habe dieses und alle dazugehörigen Vertragswerke seit einer Woche studiert, und finde diverse widersprüchliche Angaben zu Dauer der Bahandlung und Unterbrechnung und sonstiges. Daher meine Frage in diesem Forum.

Ich bitte um Entschuldigung das ich nicht alles weiß, aber dann bräuchte ich auch kein Forum!
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Sie brauchen mich nicht persönlich anzugreifen. Ich habe dieses und alle dazugehörigen Vertragswerke seit einer Woche studiert, und finde diverse widersprüchliche Angaben zu Dauer der Bahandlung und Unterbrechnung und sonstiges. Daher meine Frage in diesem Forum. Ich bitte um Entschuldigung das ich nicht alles weiß, aber dann bräuchte ich auch kein Forum!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Judith Bulir schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Sie brauchen mich nicht persönlich anzugreifen.
Ich habe dieses und alle dazugehörigen Vertragswerke seit einer Woche studiert, und finde diverse widersprüchliche Angaben zu Dauer der Bahandlung und Unterbrechnung und sonstiges. Daher meine Frage in diesem Forum.

Ich bitte um Entschuldigung das ich nicht alles weiß, aber dann bräuchte ich auch kein Forum!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Judith Bulir
28.09.2023 11:34
@KGSchuller
vielen Dank für die schnelle Info, da bei und in letzter Zeit häufig Kürzungen geschehen sind, und natürlich keiner richtig Auskunft gibt, stellte sich mir die Frage und nach Lesen von diversen Verträgen dazu und deren Interpretationen bin ich sehr verunsichert gewesen, was nun gilt.
1

Gefällt mir

[mention]KGSchuller[/mention] vielen Dank für die schnelle Info, da bei und in letzter Zeit häufig Kürzungen geschehen sind, und natürlich keiner richtig Auskunft gibt, stellte sich mir die Frage und nach Lesen von diversen Verträgen dazu und deren Interpretationen bin ich sehr verunsichert gewesen, was nun gilt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Judith Bulir schrieb:

@KGSchuller
vielen Dank für die schnelle Info, da bei und in letzter Zeit häufig Kürzungen geschehen sind, und natürlich keiner richtig Auskunft gibt, stellte sich mir die Frage und nach Lesen von diversen Verträgen dazu und deren Interpretationen bin ich sehr verunsichert gewesen, was nun gilt.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 11:44
@Judith Bulir Was ist dir an § 7 Abs. 3a BRV nicht klar? Die Regelungen sind dort exakt beschrieben. 🤔
1

Gefällt mir

[mention]Judith Bulir[/mention] Was ist dir an § 7 Abs. 3a BRV nicht klar? Die Regelungen sind dort exakt beschrieben. 🤔
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Judith Bulir Was ist dir an § 7 Abs. 3a BRV nicht klar? Die Regelungen sind dort exakt beschrieben. 🤔

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
28.09.2023 12:11
@Judith Bulir Er hat Sie auch nicht angegriffen. Er hat Ihnen einen Rat gegeben. Wie und in welcher Weise, Sie diesen Rat schon vorher erbracht haben, kann hier niemand wissen.
Wenn Sie Fragen haben, brauchen die Ratgeber alle Fakten etc.

Ich gebe Ihnen den Rat, bei Kürzungen hier nach zu fragen oder die Such-Funktion zu aktivieren. Die meisten Fragen sind schon mal gestellt worden.
Und niemals eine Kürzung als gegeben hinnehmen. Die meisten lassen sich heilen.
1

Gefällt mir

[mention]Judith Bulir[/mention] Er hat Sie auch nicht angegriffen. Er hat Ihnen einen Rat gegeben. Wie und in welcher Weise, Sie diesen Rat schon vorher erbracht haben, kann hier niemand wissen. Wenn Sie Fragen haben, brauchen die Ratgeber alle Fakten etc. Ich gebe Ihnen den Rat, bei Kürzungen hier nach zu fragen oder die Such-Funktion zu aktivieren. Die meisten Fragen sind schon mal gestellt worden. Und niemals eine Kürzung als gegeben hinnehmen. Die meisten lassen sich heilen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

@Judith Bulir Er hat Sie auch nicht angegriffen. Er hat Ihnen einen Rat gegeben. Wie und in welcher Weise, Sie diesen Rat schon vorher erbracht haben, kann hier niemand wissen.
Wenn Sie Fragen haben, brauchen die Ratgeber alle Fakten etc.

Ich gebe Ihnen den Rat, bei Kürzungen hier nach zu fragen oder die Such-Funktion zu aktivieren. Die meisten Fragen sind schon mal gestellt worden.
Und niemals eine Kürzung als gegeben hinnehmen. Die meisten lassen sich heilen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
28.09.2023 17:17
@Judith Bulir
Hallo Judith, ich habe bei lars keinen persönlichen Angriff gelesen, sonder er hat Hinweise gegeben
Mit freundlichen Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

[mention]Judith Bulir[/mention] Hallo Judith, ich habe bei lars keinen persönlichen Angriff gelesen, sonder er hat Hinweise gegeben Mit freundlichen Kollegialen Grüßen JürgenK ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

@Judith Bulir
Hallo Judith, ich habe bei lars keinen persönlichen Angriff gelesen, sonder er hat Hinweise gegeben
Mit freundlichen Kollegialen Grüßen
JürgenK ;)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Judith Bulir schrieb:

Liebe Grüße aus Berlin, ich hab dazu auch mal eine Frage, und zwar gelten ja wieder die 12 Wochen Behandlungsfrist seit dem 1.4.23. Ich habe nun eine LHB vom 27.03.23 mit 24x MT.
Wie lange darf ich hier behandeln? 12 Wochen oder 24?

Vielen Dank für eure Hilfe, denn die KK war keine ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
28.09.2023 11:42
@Judith Bulir
Die VO für LHB dürfen so ausgestellt sein, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein können, die VO hat (bei mehr als 6 Behandlungen) eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem 1. Behandlungstag.
Steht eigentlich klar in dem von @Lars van Ravenzwaaij gesendeten Link
1

Gefällt mir

• Ahn
[mention]Judith Bulir[/mention] Die VO für LHB dürfen so ausgestellt sein, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein [b]können[/b], die VO hat (bei mehr als 6 Behandlungen) eine Gültigkeit von [b]6 Monaten ab dem 1. Behandlungstag[/b]. Steht eigentlich klar in dem von [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] gesendeten Link
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

die neue schrieb:

@Judith Bulir
Die VO für LHB dürfen so ausgestellt sein, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein können, die VO hat (bei mehr als 6 Behandlungen) eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem 1. Behandlungstag.
Steht eigentlich klar in dem von @Lars van Ravenzwaaij gesendeten Link

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
28.09.2023 14:26
Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ?
Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ???

Für mich unlogisch oder

Grüße
1

Gefällt mir

Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ? Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ??? Für mich unlogisch oder Grüße
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
28.09.2023 15:10
@Michael Woelky Selbstverständlich kannst Du 2 Wochen (und auch mehr) aussetzen. Bei mehr als 14 Kalendertagen muss die Unterbrechung allerdings begründet werden mit den Kürzeln UT (Urlaub Therapeut), KT (Krankheit Therapeut), FT (Fortbildung Therapeut) oder UP (Urlaub Patient), KP (Krankheit Patient).
Die Frequenz kannst Du jederzeit unterschreiten, aber nicht überschreiten. D.h., wenn Du eine Woche aussetzt, darfst Du nicht nächste Woche 4x statt der (vorgegebenen) 2x behandeln.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
[mention]Michael Woelky[/mention] Selbstverständlich kannst Du 2 Wochen (und auch mehr) aussetzen. Bei mehr als 14 Kalendertagen muss die Unterbrechung allerdings begründet werden mit den Kürzeln UT (Urlaub Therapeut), KT (Krankheit Therapeut), FT (Fortbildung Therapeut) oder UP (Urlaub Patient), KP (Krankheit Patient). Die Frequenz kannst Du jederzeit [b]unter[/b]schreiten, aber nicht [b]über[/b]schreiten. D.h., wenn Du eine Woche aussetzt, darfst Du nicht nächste Woche 4x statt der (vorgegebenen) 2x behandeln.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

@Michael Woelky Selbstverständlich kannst Du 2 Wochen (und auch mehr) aussetzen. Bei mehr als 14 Kalendertagen muss die Unterbrechung allerdings begründet werden mit den Kürzeln UT (Urlaub Therapeut), KT (Krankheit Therapeut), FT (Fortbildung Therapeut) oder UP (Urlaub Patient), KP (Krankheit Patient).
Die Frequenz kannst Du jederzeit unterschreiten, aber nicht überschreiten. D.h., wenn Du eine Woche aussetzt, darfst Du nicht nächste Woche 4x statt der (vorgegebenen) 2x behandeln.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
28.09.2023 15:51
@die neue
Danke...trotzdem Balla Balla oder ? Die Gründe kann ich mir schon denken ;-(

Grüße
1

Gefällt mir

[mention]die neue[/mention] Danke...trotzdem Balla Balla oder ? Die Gründe kann ich mir schon denken ;-( Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Michael Woelky schrieb:

@die neue
Danke...trotzdem Balla Balla oder ? Die Gründe kann ich mir schon denken ;-(

Grüße

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 16:21
Michael Woelky schrieb am 28.09.2023 14:26 Uhr:Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ?
Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ???

Für mich unlogisch oder

Grüße

$ 7 Abs. 3a BRV
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen:

a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)

länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden. Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.

Vielleicht wird es doch allmählich mal Zeit, du würdest das Ganze mal wirklich lesen? Irgendwann könnten wir es leid werden, deine Grundsatz-Fragen zu beantworten.scream ;-)

Außerdem, diese Regelung gabe es auch früher (vor dem einheitlichen BRV) schon.
1

Gefällt mir

[zitat][b]Michael Woelky schrieb am 28.09.2023 14:26 Uhr:[/b]Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ? Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ??? Für mich unlogisch oder Grüße[/zitat] $ 7 Abs. 3a BRV [zitat]Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen: a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T), b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F) länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden. Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.[/zitat] Vielleicht wird es doch allmählich mal Zeit, du würdest das Ganze mal wirklich lesen? Irgendwann könnten wir es leid werden, deine Grundsatz-Fragen zu beantworten.[emoji]scream[/emoji] ;-) Außerdem, diese Regelung gabe es auch früher (vor dem einheitlichen BRV) schon.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Michael Woelky schrieb am 28.09.2023 14:26 Uhr:Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ?
Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ???

Für mich unlogisch oder

Grüße

$ 7 Abs. 3a BRV
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Die Behandlung kann in den Ausnahmefällen:

a) therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung (T),
b) Krankheit der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (K) und
c) Ferien bzw. Urlaub der oder des Versicherten/des Leistungserbringers (F)

länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden. Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) auf dem Verordnungsblatt.

Vielleicht wird es doch allmählich mal Zeit, du würdest das Ganze mal wirklich lesen? Irgendwann könnten wir es leid werden, deine Grundsatz-Fragen zu beantworten.scream ;-)

Außerdem, diese Regelung gabe es auch früher (vor dem einheitlichen BRV) schon.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
28.09.2023 19:43
@Lars van Ravenzwaaij lieber Lars nochmal: ein Forum ist zum Fragen da. Egal was und wie oft. Wir haben hier keinen pädagogischen Auftrag. Auch wenn es dich nervt, reiß dich bitte zusammen.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] lieber Lars nochmal: ein Forum ist zum Fragen da. Egal was und wie oft. Wir haben hier keinen pädagogischen Auftrag. Auch wenn es dich nervt, reiß dich bitte zusammen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij lieber Lars nochmal: ein Forum ist zum Fragen da. Egal was und wie oft. Wir haben hier keinen pädagogischen Auftrag. Auch wenn es dich nervt, reiß dich bitte zusammen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
28.09.2023 19:49
@Lars van Ravenzwaaij
Lars Du hast mich doch nicht gemeint oder ?
Wenn ja,sei die schlechte Grammatik verziehen...;-)
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Lars Du hast mich doch nicht gemeint oder ? Wenn ja,sei die schlechte Grammatik verziehen...;-)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Michael Woelky schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Lars Du hast mich doch nicht gemeint oder ?
Wenn ja,sei die schlechte Grammatik verziehen...;-)

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 20:29
@Michael Woelky Yep, du warst gemeint. sweat_smile

Und "gabe" heißt selbstverständlich "gab". Da habe ich den Rechtsschreibungsasssistenten meines Smartphones mal wieder nicht kontrolliert. 😀
1

Gefällt mir

[mention]Michael Woelky[/mention] Yep, du warst gemeint. [emoji]sweat_smile[/emoji] Und "gabe" heißt selbstverständlich "gab". Da habe ich den Rechtsschreibungsasssistenten meines Smartphones mal wieder nicht kontrolliert. 😀
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Michael Woelky Yep, du warst gemeint. sweat_smile

Und "gabe" heißt selbstverständlich "gab". Da habe ich den Rechtsschreibungsasssistenten meines Smartphones mal wieder nicht kontrolliert. 😀

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 20:33
@massu Liebe Massu, ich bin bislang sehr geduldig beim beantworten von Michaels Fragen.

Er hat aber selbst in einem früheren Thread gesagt, dass er nicht wirklich Lust hat, sich mit Vertragskram zu beschäftigen (sic!).

Vor diesem Hintergrund steht meine Randbemerkung in der, von mir durchaus noch, beantwortete Frage. Es könnte aber eines Tages passieren, dass meine Geduld bei ihm ein Ende findet.

Und liebe Massu, ob ich mich zusammen reiße, überlässt du mich in diesem Fall gefälligst selbst. Ich bin alt genug und lang genug in diesen Foren unterwegs, um das einschätzen zu können. Diesbezüglich brauche ich von dir keine Ansage.
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] Liebe Massu, ich bin bislang sehr geduldig beim beantworten von Michaels Fragen. Er hat aber selbst in einem früheren Thread gesagt, dass er nicht wirklich Lust hat, sich mit Vertragskram zu beschäftigen (sic!). Vor diesem Hintergrund steht meine Randbemerkung in der, von mir durchaus noch, beantwortete Frage. Es könnte aber eines Tages passieren, dass meine Geduld bei ihm ein Ende findet. Und liebe Massu, ob ich mich zusammen reiße, überlässt du mich in diesem Fall gefälligst selbst. Ich bin alt genug und lang genug in diesen Foren unterwegs, um das einschätzen zu können. Diesbezüglich brauche ich von dir keine Ansage.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Liebe Massu, ich bin bislang sehr geduldig beim beantworten von Michaels Fragen.

Er hat aber selbst in einem früheren Thread gesagt, dass er nicht wirklich Lust hat, sich mit Vertragskram zu beschäftigen (sic!).

Vor diesem Hintergrund steht meine Randbemerkung in der, von mir durchaus noch, beantwortete Frage. Es könnte aber eines Tages passieren, dass meine Geduld bei ihm ein Ende findet.

Und liebe Massu, ob ich mich zusammen reiße, überlässt du mich in diesem Fall gefälligst selbst. Ich bin alt genug und lang genug in diesen Foren unterwegs, um das einschätzen zu können. Diesbezüglich brauche ich von dir keine Ansage.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
28.09.2023 22:29
@Lars van Ravenzwaaij scheinbar schon!

Ein Forum ist ein Platz wo Fragen gestellt werden können. Und wenn der Fragende selber eingesteht er hätte keine Zeit und Lust oder was auch immer die HMR durchzublättern, dann finde ICH, dass eine wohlwollende Antwort zum guten Ton dieses Forums gehören sollte.
Und bevor Dir der Kragen platzt musst du ja nicht auf nervenden Fragen mit noch Nervenden antworten.

und noch was: du bist nicht der Einzige der schon sehr lange dabei ist. Dieser Forum hat in den letzten Jahren, was zum HMR/HMK betrifft, schleichend und stetig, einen sehr aggressiven und kleinmachenden Ton bekommen. Und leider bist du ganz vorne dabei. Bei deinem Wissen ist es einfach nur Schade.

Es ist an der Zeit, dass wir hier in Forum wieder freundlicher werden…. außer mit der Trollseuche 😃😃
1

Gefällt mir

• A.A.
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] scheinbar schon! Ein Forum ist ein Platz wo Fragen gestellt werden können. Und wenn der Fragende selber eingesteht er hätte keine Zeit und Lust oder was auch immer die HMR durchzublättern, dann finde ICH, dass eine wohlwollende Antwort zum guten Ton dieses Forums gehören sollte. Und bevor Dir der Kragen platzt musst du ja nicht auf nervenden Fragen mit noch Nervenden antworten. und noch was: du bist nicht der Einzige der schon sehr lange dabei ist. Dieser Forum hat in den letzten Jahren, was zum HMR/HMK betrifft, schleichend und stetig, einen sehr aggressiven und kleinmachenden Ton bekommen. Und leider bist du ganz vorne dabei. Bei deinem Wissen ist es einfach nur Schade. Es ist an der Zeit, dass wir hier in Forum wieder freundlicher werden…. außer mit der Trollseuche 😃😃
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij scheinbar schon!

Ein Forum ist ein Platz wo Fragen gestellt werden können. Und wenn der Fragende selber eingesteht er hätte keine Zeit und Lust oder was auch immer die HMR durchzublättern, dann finde ICH, dass eine wohlwollende Antwort zum guten Ton dieses Forums gehören sollte.
Und bevor Dir der Kragen platzt musst du ja nicht auf nervenden Fragen mit noch Nervenden antworten.

und noch was: du bist nicht der Einzige der schon sehr lange dabei ist. Dieser Forum hat in den letzten Jahren, was zum HMR/HMK betrifft, schleichend und stetig, einen sehr aggressiven und kleinmachenden Ton bekommen. Und leider bist du ganz vorne dabei. Bei deinem Wissen ist es einfach nur Schade.

Es ist an der Zeit, dass wir hier in Forum wieder freundlicher werden…. außer mit der Trollseuche 😃😃

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.09.2023 23:04
@massu Dann sind wir uns einig, dass du und ich unterschiedlichen Ansichten haben. Du darfst auf deine Art Anworten geben, ich werde es auf meine Art machen.

Und wenn mir hin und wieder etwas nervt, werde ich das auch weiterhin kennbar machen. Darin werde ich mir von dir nicht den Mund verbieten lassen. Und nun soll es dann auch weiter gut sein.
1

Gefällt mir

• JürgenK
[mention]massu[/mention] Dann sind wir uns einig, dass du und ich unterschiedlichen Ansichten haben. Du darfst auf deine Art Anworten geben, ich werde es auf meine Art machen. Und wenn mir hin und wieder etwas nervt, werde ich das auch weiterhin kennbar machen. Darin werde ich mir von dir nicht den Mund verbieten lassen. Und nun soll es dann auch weiter gut sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Dann sind wir uns einig, dass du und ich unterschiedlichen Ansichten haben. Du darfst auf deine Art Anworten geben, ich werde es auf meine Art machen.

Und wenn mir hin und wieder etwas nervt, werde ich das auch weiterhin kennbar machen. Darin werde ich mir von dir nicht den Mund verbieten lassen. Und nun soll es dann auch weiter gut sein.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Michael Woelky schrieb:

Ich kann also, sagen wir mal gute 2 Wochen aussetzen....und dann wieder beginnen ! ?
Wie sieht es dann aber mit der wöchtl. Frist aus ???

Für mich unlogisch oder

Grüße



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gültigkeit Verordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns