Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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heute wollte mir partou eine Rezeptionskraft einer anderen Physiotherapiepraxis erzählen, dass es versch. Unterbrechungszeiten gibt für Rezepte :flushed:
D.h. je nach dem ob es eine akute Diagnose ist (z.B. WS1a) oder chronische (WS2a) und welche Krankenkasse, kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen :tired_face:
Schönes Wochenende, Dora.
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Dorina1 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
heute wollte mir partou eine Rezeptionskraft einer anderen Physiotherapiepraxis erzählen, dass es versch. Unterbrechungszeiten gibt für Rezepte :flushed:
D.h. je nach dem ob es eine akute Diagnose ist (z.B. WS1a) oder chronische (WS2a) und welche Krankenkasse, kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen :tired_face:
Schönes Wochenende, Dora.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt die Unterbrechungsfristen die in den jeweiligen RV vereinbart sind.
>>kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen <<
wahrscheinlich JA
Schau in Deine RV...bei VDEK hast Du verschlafen
bei RVO ist es sehr unterschiedlich
also noch einmal
nachschauen und Du weißt es dann ganz genau
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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dass man länger unterbrechen kann als 14 Tage wenn man den Vermerk für Urlaub, Krankheit,... macht ist mir klar!!
Die Rezeptionskraft meinte aber, dass es versch. Rahmenverträge gibt wo die Begründung erst nach 14 Tagen oder bei anderen KK erst nach 19 Tagen eingetragen werden muss und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o
Gruss, Dora.
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Dorina1 schrieb:
Hallo Jürgen,
dass man länger unterbrechen kann als 14 Tage wenn man den Vermerk für Urlaub, Krankheit,... macht ist mir klar!!
Die Rezeptionskraft meinte aber, dass es versch. Rahmenverträge gibt wo die Begründung erst nach 14 Tagen oder bei anderen KK erst nach 19 Tagen eingetragen werden muss und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o
Gruss, Dora.
Ob "akut oder chronisch :-o" etc. spielt keine Rolle.
[bearbeitet am 23.12.13 12:24]
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morpheus-06 schrieb:
die 14 Tage ohne Begründung sind fix, wenn Begründungen dann ab dem 14. Tag. Es gibt RV die Unterbrechungen nur bis 19 Tage zulassen.
Ob "akut oder chronisch :-o" etc. spielt keine Rolle.
[bearbeitet am 23.12.13 12:24]
>>...und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o<<
Das gibt es nicht, also da hast Du nix verschlafen :sunglasses:
Schöne Feiertage
MFG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dorina,
>>...und auch versch. wäre je nach Indikationsschlüssel, ob akut oder chronisch :-o<<
Das gibt es nicht, also da hast Du nix verschlafen :sunglasses:
Schöne Feiertage
MFG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Dorina,
>>kann der Patient 14 oder 19 oder ... Tage unterbrechen; hab ich da was verschlafen <<
wahrscheinlich JA
Schau in Deine RV...bei VDEK hast Du verschlafen
bei RVO ist es sehr unterschiedlich
also noch einmal
nachschauen und Du weißt es dann ganz genau
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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