physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Ostseebad Schönberg/Holstein

Zum nächstmöglichen Termin suchen
wir eine/n
Physiotherapeut/in (m/w/d)

Aufgaben
- Enge interdisziplinäre
Zusammenarbeit
- Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen,
wie:

Physiotherapeutische
Einzelbehandlung:
- orthopädische und neurologische
Behandlung
- Therapie für Patienten mit
Hüft- und Knie-Endoprothetik sowie
nach Wirbelsäulen-OP
- internistische Beh...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gruppentherapie statt Einzeltherapie zum Jahresende

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Gruppentherapie statt Einzeltherapie zum Jahresende
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
engelk
05.12.2015 11:53
Zum Jahresende wird bei uns jetzt verstärkt Gruppentherapie statt Einzeltherapie verordnet. Auf telefonische Nachfrage bei entsprechender Praxis, bekam ich die Antwort, das die Schwester das beim Rezeptausdrucken so anklicken muss (jetzt bei allen Rezepten) um das Budget nicht mehr so zu belasten.
Indiziert wäre aber z.B. nach frischer Knie-OP Einzeltherapie. Es wäre für uns jetzt auch nicht realistisch in einer kleinen Praxis eine passende Gruppe auf die Beine zu stellen.
Was würdet ihr machen? Habe irgendwo gelesen, das man das evtl. selber auf dem Rezept ändern darf?
Klappt das oder würden die Krankenkassen das dann absetzten, bzw den weitaus niedrigeren Satz bezahlen?
Für den niedrigen Satz könnte ich ansonsten nur 5-10 Minuten einzeln behandeln und das wäre ja auch nicht effektiv.

lg und danke schonmal
engelk
1

Gefällt mir

Zum Jahresende wird bei uns jetzt verstärkt Gruppentherapie statt Einzeltherapie verordnet. Auf telefonische Nachfrage bei entsprechender Praxis, bekam ich die Antwort, das die Schwester das beim Rezeptausdrucken so anklicken muss (jetzt bei allen Rezepten) um das Budget nicht mehr so zu belasten. Indiziert wäre aber z.B. nach frischer Knie-OP Einzeltherapie. Es wäre für uns jetzt auch nicht realistisch in einer kleinen Praxis eine passende Gruppe auf die Beine zu stellen. Was würdet ihr machen? Habe irgendwo gelesen, das man das evtl. selber auf dem Rezept ändern darf? Klappt das oder würden die Krankenkassen das dann absetzten, bzw den weitaus niedrigeren Satz bezahlen? Für den niedrigen Satz könnte ich ansonsten nur 5-10 Minuten einzeln behandeln und das wäre ja auch nicht effektiv. lg und danke schonmal engelk
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

engelk schrieb:

Zum Jahresende wird bei uns jetzt verstärkt Gruppentherapie statt Einzeltherapie verordnet. Auf telefonische Nachfrage bei entsprechender Praxis, bekam ich die Antwort, das die Schwester das beim Rezeptausdrucken so anklicken muss (jetzt bei allen Rezepten) um das Budget nicht mehr so zu belasten.
Indiziert wäre aber z.B. nach frischer Knie-OP Einzeltherapie. Es wäre für uns jetzt auch nicht realistisch in einer kleinen Praxis eine passende Gruppe auf die Beine zu stellen.
Was würdet ihr machen? Habe irgendwo gelesen, das man das evtl. selber auf dem Rezept ändern darf?
Klappt das oder würden die Krankenkassen das dann absetzten, bzw den weitaus niedrigeren Satz bezahlen?
Für den niedrigen Satz könnte ich ansonsten nur 5-10 Minuten einzeln behandeln und das wäre ja auch nicht effektiv.

lg und danke schonmal
engelk

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PTP
05.12.2015 18:29
Ich würde das Rezept nicht annehmen! Selber ändern geht nicht
1

Gefällt mir

Ich würde das Rezept nicht annehmen! Selber ändern geht nicht
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
engelk
06.12.2015 14:23
Patienten wegschicken möchte ich nicht.

Hatte mich im Internet belesen und z.B. diesen Artikel gefunden: Physiotherapie bevorzugt in der Gruppe | unternehmen praxis - up-aktuell

Gibt es hier denn Therapeuten, die Rezepte schon so geändert haben und damit Erfolg hatten oder wird das dann nachträglich doch noch gekürzt von den Kassen?
Wir hatten bisher noch nicht so einen Fall, aber es scheint ja zuzunehmen.
1

Gefällt mir

Patienten wegschicken möchte ich nicht. Hatte mich im Internet belesen und z.B. diesen Artikel gefunden: http://www.up-aktuell.de/aktuell/2014/03/physiotherapie-bevorzugt-in-der-gruppe-26659.html Gibt es hier denn Therapeuten, die Rezepte schon so geändert haben und damit Erfolg hatten oder wird das dann nachträglich doch noch gekürzt von den Kassen? Wir hatten bisher noch nicht so einen Fall, aber es scheint ja zuzunehmen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



engelk schrieb:

Patienten wegschicken möchte ich nicht.

Hatte mich im Internet belesen und z.B. diesen Artikel gefunden: Physiotherapie bevorzugt in der Gruppe | unternehmen praxis - up-aktuell

Gibt es hier denn Therapeuten, die Rezepte schon so geändert haben und damit Erfolg hatten oder wird das dann nachträglich doch noch gekürzt von den Kassen?
Wir hatten bisher noch nicht so einen Fall, aber es scheint ja zuzunehmen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
06.12.2015 14:26
du kannst Rezepte nur nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden.
Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf kein Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.
1

Gefällt mir

du kannst Rezepte [b]nur[/b] nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden. Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf [b]kein[/b] Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

du kannst Rezepte nur nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden.
Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf kein Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
06.12.2015 15:15
Tempelritter schrieb am 6.12.15 14:26:
du kannst Rezepte nur nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden.
Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf kein Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.


Für diesen Fall sieht die Heilmittelrichtlinie in §16 Abs. 5 folgende Regelung vor:

Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.


Hier wird also auch keine besondere Zustimmung bei der "Rücksprache" gefordert, sondern lediglich eine Information des Arztes.

Gruß
Nora
1

Gefällt mir

[zitat]Tempelritter schrieb am 6.12.15 14:26: du kannst Rezepte [b]nur[/b] nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden. Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf [b]kein[/b] Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.[/zitat] Für diesen Fall sieht die Heilmittelrichtlinie in §16 Abs. 5 folgende Regelung vor: [zitat]Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.[/zitat] Hier wird also auch keine besondere Zustimmung bei der "Rücksprache" gefordert, sondern lediglich eine Information des Arztes. Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Tempelritter schrieb am 6.12.15 14:26:
du kannst Rezepte nur nach Rücksprache mit dem Arzt ändern, das muss auf der Rezeptrückseite dokumentiert werden.
Ohne jegliche Rücksprache mit dem Arzt darf kein Rezept geändert werden. Weiteres dazu findest du in den HMR und den Rahmenverträgen.


Für diesen Fall sieht die Heilmittelrichtlinie in §16 Abs. 5 folgende Regelung vor:

Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.


Hier wird also auch keine besondere Zustimmung bei der "Rücksprache" gefordert, sondern lediglich eine Information des Arztes.

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
06.12.2015 16:19
wenn der Arzt das nicht akzeptiert und bei der Gruppentherapie bleibt?
1

Gefällt mir

wenn der Arzt das nicht akzeptiert und bei der Gruppentherapie bleibt?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

wenn der Arzt das nicht akzeptiert und bei der Gruppentherapie bleibt?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
06.12.2015 16:35
Auch der Arzt muss sich an die Heilmittelrichtlinien halten - und dort steht deutlich, dass man nicht um Erlaubnis betteln muss, sondern den Arzt lediglich darüber informieren muss, dass "aus Gründen, die" der Arzt "nicht zur verantworten hat" die Praxis Einzeltherapie durchführen wird.

Gruß
Nora
1

Gefällt mir

• JürgenK
Auch der Arzt muss sich an die Heilmittelrichtlinien halten - und dort steht deutlich, dass man nicht um Erlaubnis betteln muss, sondern den Arzt lediglich darüber informieren muss, dass "aus Gründen, die" der Arzt "nicht zur verantworten hat" die Praxis Einzeltherapie durchführen wird. Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Auch der Arzt muss sich an die Heilmittelrichtlinien halten - und dort steht deutlich, dass man nicht um Erlaubnis betteln muss, sondern den Arzt lediglich darüber informieren muss, dass "aus Gründen, die" der Arzt "nicht zur verantworten hat" die Praxis Einzeltherapie durchführen wird.

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
engelk
06.12.2015 21:58
Vielen Dank!
1

Gefällt mir

Vielen Dank!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



engelk schrieb:

Vielen Dank!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

PTP schrieb:

Ich würde das Rezept nicht annehmen! Selber ändern geht nicht

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
JürgenK
06.12.2015 10:29
Hallo engelk,
hier hilft das Lesen der HMR .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
1

Gefällt mir

Hallo engelk, hier hilft das Lesen der HMR . MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

JürgenK schrieb:

Hallo engelk,
hier hilft das Lesen der HMR .
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gruppentherapie statt Einzeltherapie zum Jahresende

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns