Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
Habe diese VO auch nur unvollendet mit in die Abrechnung genommen, da ich zu der Zeit davon ausging, dass bereits eine neue VO für den Patienten ausgestellt wurde und diese auch durch die 14- Tages Frist kurzfristig begonnen werden muss.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Arztpraxis einen anderen Patienten meinte und es noch gar keine neue VO für den Patienten gibt. Am liebsten würde ich die letzte Behandlung einfach noch durchführen, aber man sagte mir, das dies jetzt nicht mehr geht...
Was schreibe ich nun zur Korrektur hinten auf die VO, die in den nächsten Tagen per Post an mich zurückgeht und die ich dann erneut einreiche?!
Versteht mich jemand? Klingt, glaube ich, ganz schön kompliziert, oder?
Viele Grüße und danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
Habe diese VO auch nur unvollendet mit in die Abrechnung genommen, da ich zu der Zeit davon ausging, dass bereits eine neue VO für den Patienten ausgestellt wurde und diese auch durch die 14- Tages Frist kurzfristig begonnen werden muss.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Arztpraxis einen anderen Patienten meinte und es noch gar keine neue VO für den Patienten gibt. Am liebsten würde ich die letzte Behandlung einfach noch durchführen, aber man sagte mir, das dies jetzt nicht mehr geht...
Was schreibe ich nun zur Korrektur hinten auf die VO, die in den nächsten Tagen per Post an mich zurückgeht und die ich dann erneut einreiche?!
Versteht mich jemand? Klingt, glaube ich, ganz schön kompliziert, oder?
Viele Grüße und danke
Guten Abend,
betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
...............
ich schreib bei Abbruch nie einen Grund auf die VO! Ich kreuze an bei "Abbruch am", trag das Datum ein und gut isses. Bis jetzt hatte ich deswegen noch nie eine Kürzung! Die geleisteten Behandlungen wurden alle immer bezahlt.
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RoFo schrieb:
Dito
Guten Abend,
betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
...............
ich schreib bei Abbruch nie einen Grund auf die VO! Ich kreuze an bei "Abbruch am", trag das Datum ein und gut isses. Bis jetzt hatte ich deswegen noch nie eine Kürzung! Die geleisteten Behandlungen wurden alle immer bezahlt.
Ich verfahre auch so. Weder die HMR noch die R-Verträge schreiben vor, dass ein Abbruch begründet werden muss. Zudem würde das auch gegen den Datenschutz und die Schweigepflicht verstoßen. AT ist wieder einer Eigenkreation einer Kasse aufgesessen. Leute wehrt euch!!!
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Tempelritter schrieb:
die neue schrieb am 17.7.19 22:44:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.7.19 22:27:
Guten Abend,
betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
...............
ich schreib bei Abbruch nie einen Grund auf die VO! Ich kreuze an bei "Abbruch am", trag das Datum ein und gut isses. Bis jetzt hatte ich deswegen noch nie eine Kürzung! Die geleisteten Behandlungen wurden alle immer bezahlt.
Ich verfahre auch so. Weder die HMR noch die R-Verträge schreiben vor, dass ein Abbruch begründet werden muss. Zudem würde das auch gegen den Datenschutz und die Schweigepflicht verstoßen. AT ist wieder einer Eigenkreation einer Kasse aufgesessen. Leute wehrt euch!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Werde ich. Hoffe, die VO ist bald zur Korrektur da.
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.7.19 22:27:
Guten Abend,
betreibe seit kurzem eine Physio Praxis mit GKV- Zulassung. Bei der Abrechnung mit einer KK wurde gekürzt, da ich die VO mit einer Behandlung weniger als verordnet abgerechnet habe, und das, ohne einen Grund dafür hinten auf die VO geschrieben zu haben. Wusste nicht, dass dies unbedingt nötig ist.
...............
ich schreib bei Abbruch nie einen Grund auf die VO! Ich kreuze an bei "Abbruch am", trag das Datum ein und gut isses. Bis jetzt hatte ich deswegen noch nie eine Kürzung! Die geleisteten Behandlungen wurden alle immer bezahlt.
Hauptsache da steht was! Ich sehe diesen Versuch aber auch eher so, dass die Kasse hier einfach nur nach Einsparpotentialen sucht, bzw. die Mitarbeiter ihre Absetzquote verbessern wollten...
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ich schätze Deine Beiträge, aber hier scheinst Du dir die Rückseite der VO nicht richtig angeschaut hast.
Es gibt nur 2 Punkte ,die einer Begründung bedürfen: alles nach ...Nach Rücksprache mit dem Arzt!
Der Behandlungsabbruch braucht das eben nicht
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Shakespeare,
ich schätze Deine Beiträge, aber hier scheinst Du dir die Rückseite der VO nicht richtig angeschaut hast.
Es gibt nur 2 Punkte ,die einer Begründung bedürfen: alles nach ...Nach Rücksprache mit dem Arzt!
Der Behandlungsabbruch braucht das eben nicht
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Hoffe, es gibt keinen Ärger, wenn der Patient bald eine neue VO bekommt. Ist ja eigentlich ein Dauerpatient, d.h. adR.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank an Euch, werde Behandlungsabbruch ankreuzen und das Datum der letzten Behandlung eintragen.
Hoffe, es gibt keinen Ärger, wenn der Patient bald eine neue VO bekommt. Ist ja eigentlich ein Dauerpatient, d.h. adR.
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Shakespeare schrieb:
Jürgen, ich habe dass auch nicht behauptet, sondern ein übereifriger Kassenprüfer. Ich weiß, dass es nicht sein muss. Deshalb mein Kommentar zur "Ursachenforschung" . Ich habe lediglich banale, formelle und m. E. Datenschutz-irrelevante Begründungen genannt, die man geben kann, wenn man mit dem geringstmöglichen Aufwand sein Geld bekommen will. So habe ich die Frage verstanden. Es geht vielleicht schneller so, als seinem Geld hinterher rennen zu müssen. Es muss aber natürlich jeder selbst wissen, wie er verfährt. Ich begründe immer alles, dann gebe ich dem "Kassen Affen" keinen Zucker....
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Sabine Rabbel schrieb:
Wieder mal viel Lärm um nix ... wenn ich das richtig kapiert habe, hat OP bloß vergessen, Behandlungsabbruch anzukreuzen und da ein Datum hinzuschreiben. Das wird von den Kassen verlangt, mehr nicht. Oder wurde ernsthaft als Absetzungsgrund "fehlende Begründung des Abbruchs" schriftlich genannt?
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Neuling schrieb:
ich denke Problem war das FEHLENDE KREUZ bei Abbruch, sei es nun mit oder ohne Begründung. Rest so wie Shaks geschrieben hat, reines Willkürgebaren der KK, um eine absetzung herbeizuführen. Gleich mit 40€ Mahnkosten zurückschicken, da sie dir die Erstattung deiner ERBRACHTEN 5 Behandlungen nicht rechtzeitig bezahlt haben. Dann überlegen die sich schon, dir nochmal unrechtmäßig was abzusetzen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau, wie ich bereits schrieb, habe ich kein Kreuz gemacht. Die Frage ist bei den vorgeschlagenen 40 Euro Mahnkosten aber ja, ob ich nicht vertragskonform eines hätte machen müssen. Ist das denn wirklich so? Finde nichts passendes dazu.
ich denke Problem war das FEHLENDE KREUZ bei Abbruch, sei es nun mit oder ohne Begründung. Rest so wie Shaks geschrieben hat, reines Willkürgebaren der KK, um eine absetzung herbeizuführen. Gleich mit 40€ Mahnkosten zurückschicken, da sie dir die Erstattung deiner ERBRACHTEN 5 Behandlungen nicht rechtzeitig bezahlt haben. Dann überlegen die sich schon, dir nochmal unrechtmäßig was abzusetzen.
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
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Tempelritter schrieb:
Neuling schrieb am 19.7.19 15:01:
ich denke Problem war das FEHLENDE KREUZ bei Abbruch, sei es nun mit oder ohne Begründung. Rest so wie Shaks geschrieben hat, reines Willkürgebaren der KK, um eine absetzung herbeizuführen. Gleich mit 40€ Mahnkosten zurückschicken, da sie dir die Erstattung deiner ERBRACHTEN 5 Behandlungen nicht rechtzeitig bezahlt haben. Dann überlegen die sich schon, dir nochmal unrechtmäßig was abzusetzen.
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
Genau, wie ich bereits schrieb, habe ich kein Kreuz gemacht. Die Frage ist bei den vorgeschlagenen 40 Euro Mahnkosten aber ja, ob ich nicht vertragskonform eines hätte machen müssen. Ist das denn wirklich so? Finde nichts passendes dazu.
Nicht so schüchtern - wenn sie nicht sicher sind das sie im Recht sind zahlen sie lieber €40 als es auf eine Diskussion ankommen zu lassen. Die allermeisten Rahmenverträge sehen nur vor, das du "die Verordnung ausfüllst", das Kreuz beim Behandlungsabbruch wird nirgends ausdrücklch erwähnt - auch nicht das du es nach einer 14-tägigen Unterbrechung setzen sollst; wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen verliert die VO nach der Heilmittel-Richtlinie ohnehin ihre Gültigkeit, unabhängig von diesem Kreuz wegen dem wir uns hier unterhalten...
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.7.19 15:19:
Genau, wie ich bereits schrieb, habe ich kein Kreuz gemacht. Die Frage ist bei den vorgeschlagenen 40 Euro Mahnkosten aber ja, ob ich nicht vertragskonform eines hätte machen müssen. Ist das denn wirklich so? Finde nichts passendes dazu.
Nicht so schüchtern - wenn sie nicht sicher sind das sie im Recht sind zahlen sie lieber €40 als es auf eine Diskussion ankommen zu lassen. Die allermeisten Rahmenverträge sehen nur vor, das du "die Verordnung ausfüllst", das Kreuz beim Behandlungsabbruch wird nirgends ausdrücklch erwähnt - auch nicht das du es nach einer 14-tägigen Unterbrechung setzen sollst; wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen verliert die VO nach der Heilmittel-Richtlinie ohnehin ihre Gültigkeit, unabhängig von diesem Kreuz wegen dem wir uns hier unterhalten...
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
Ich mach da auch meistens KEIN Kreuz, noch nie ne Absetzung deswegen kassiert. Welche Kasse ?!
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.7.19 21:04
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
Ich mach da auch meistens KEIN Kreuz, noch nie ne Absetzung deswegen kassiert. Welche Kasse ?!
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
Äh Templer, du bist mal falsch informiert?? Äußerst selten bei dir. :unamused: :sunglasses:
Schaue z.B. doch mal im RV Ersatzkassen § 7 Abs. 4 letzter Satz :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.7.19 21:04:
Zeig mir bitte, wo das mit dem Kreuz in den HMR oder R-Verträgen steht.
Äh Templer, du bist mal falsch informiert?? Äußerst selten bei dir. :unamused: :sunglasses:
Schaue z.B. doch mal im RV Ersatzkassen § 7 Abs. 4 letzter Satz :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Barmer. Habe heute mal nachgefragt, wo die zu korrigierende Original- VO bleibt, weil immer noch nichts bei mir angekommen ist. Es hiess, dass diese am 11.7. an meine Praxis Adresse geschickt wurde, doch dort ist sie nie angekommen. Jetzt werde ich eine Kopie benutzen müssen, wo ich das Kreuz drauf mache. Und dann direkt wieder an die Barmer oder deren Abrechnungsdienstleister ( DDG) schicken? Mit neuer Rechnung? Die Abrechnung habe ich übers DMRZ gemacht. Dort wusste aber keiner etwas von einer Absetzung, was laut DDG nicht sein kann, da sie angeblich auch dem DMRZ eine Mitteilung o.ä. geschickt haben wollen. Alles sehr mysteriös. Bin stinksauer.
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Shakespeare schrieb:
Abbruch auf Wunsch des Patienten oder aufgrund längerer Unterbrechung oder aufgrund neuer Verordnung zur Einhaltung der vorgebenen Fristen oder oder oder...
Hauptsache da steht was! Ich sehe diesen Versuch aber auch eher so, dass die Kasse hier einfach nur nach Einsparpotentialen sucht, bzw. die Mitarbeiter ihre Absetzquote verbessern wollten...
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