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Essen-Kettwig

Physiotherapeut (m/w/d) in Vollzeit
oder Teilzeit gesucht
Physiotherapie mit Herz, Fachwissen
und Freude am Beruf
Wir sind eine moderne Praxis im
Herzen von Essen Kettwig und
betreuen unsere Patienten in
persönlicher und entspannter
Atmosphäre. Unser Team besteht
inzwischen aus sechs Therapeuten
und drei Rezeptionskräften, die
uns im Praxisalltag den Rücken
freihalten, sodass wir uns auf das
Wesentliche konzentrieren können:
unsere Patienten.
Durch unser vielfältiges
Behandlungsspektrum...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gleicher ICD-10, gleiche Diagnose aber unterschiedliche Heilmittel

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Neues Thema
Gleicher ICD-10, gleiche Diagnose aber unterschiedliche Heilmittel
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Klonkrieger
17.07.2024 11:47
Das soll einer verstehen:
1 Patient, 2 Rezepte. Beide mit der gleichen Diagnose, dem gleichen ICD10 und dem gleichen Therapieziel. AAAAber das eine ist KG und das andere MT.
Ich habe die parallel laufen lassen also einmal KG und einmal MT gemacht. Und nun heißt es auf einmal man darf keine Rezepte mit der gleichen Diagnose und ICD10 parallel laufen lassen und muß erst das eine abschließen bevor man das andere beginnt.

Das verstehe ich nicht bzw wir haben doch schon öfter pat gehabt bei dem z.B. 2 KG verordnungen vorlagen und einmal KG und einmal MLD gemacht wurden.
Oder einmal KG rechtes BEin und einmal KG linkes Bein

Könnt ihr mir hier aufschlussreiches sagen?

Grüße Klonkrieger
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Das soll einer verstehen: 1 Patient, 2 Rezepte. Beide mit der gleichen Diagnose, dem gleichen ICD10 und dem gleichen Therapieziel. AAAAber das eine ist KG und das andere MT. Ich habe die parallel laufen lassen also einmal KG und einmal MT gemacht. Und nun heißt es auf einmal man darf keine Rezepte mit der gleichen Diagnose und ICD10 parallel laufen lassen und muß erst das eine abschließen bevor man das andere beginnt. Das verstehe ich nicht bzw wir haben doch schon öfter pat gehabt bei dem z.B. 2 KG verordnungen vorlagen und einmal KG und einmal MLD gemacht wurden. Oder einmal KG rechtes BEin und einmal KG linkes Bein Könnt ihr mir hier aufschlussreiches sagen? Grüße Klonkrieger
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Sabine Rabbel
17.07.2024 12:03
Bei KG und MLD waren es verschiedene Diagnosegruppen, bei den beiden Dir vorliegenden VOen aber höchstwahrscheinlich nicht.
An der Absetzung ist - sofern gleiche Diagnosegruppe - nix zu reißen. Beim nächsten Mal erst die MT-VO beenden, bevor Du mit der KG-VO beginnst.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Ahn
Bei KG und MLD waren es verschiedene Diagnosegruppen, bei den beiden Dir vorliegenden VOen aber höchstwahrscheinlich nicht. An der Absetzung ist - sofern gleiche Diagnosegruppe - nix zu reißen. Beim nächsten Mal erst die MT-VO beenden, bevor Du mit der KG-VO beginnst.
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Sabine Rabbel schrieb:

Bei KG und MLD waren es verschiedene Diagnosegruppen, bei den beiden Dir vorliegenden VOen aber höchstwahrscheinlich nicht.
An der Absetzung ist - sofern gleiche Diagnosegruppe - nix zu reißen. Beim nächsten Mal erst die MT-VO beenden, bevor Du mit der KG-VO beginnst.

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MeFe89
17.07.2024 12:22
So ist es, nachzulesen in den Heilmittelrichtlinien.
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• Lars van Ravenzwaaij
So ist es, nachzulesen in den Heilmittelrichtlinien.
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MeFe89 schrieb:

So ist es, nachzulesen in den Heilmittelrichtlinien.

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Lars van Ravenzwaaij
17.07.2024 12:52
@Klonkrieger Du schreibts es selber schon: einmal links, einmal rechts -> das sind 2 verschiedene ICDs.
Ansonsten nochmal richtig lesen:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung
desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe [...]
und
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)

auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
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• johannes687
[mention]Klonkrieger[/mention] Du schreibts es selber schon: einmal links, einmal rechts -> das sind 2 [b]verschiedene [/b]ICDs. Ansonsten nochmal richtig lesen: [zitat]Es ist [u]unzulässig[/u], dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung [b]desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe[/b] [...] [b][u]und[/u] vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)[/b] auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Klonkrieger Du schreibts es selber schon: einmal links, einmal rechts -> das sind 2 verschiedene ICDs.
Ansonsten nochmal richtig lesen:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung
desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe [...]
und
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)

auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.

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MeFe89
06.08.2024 16:53
hey @Lars van Ravenzwaaij, doofe frage, eben passiert. Patient hat bei gleichem idc10,Diagnose usw. Ein kg Rezept, darauf wurden 2 Behandlungen gemacht dann hat er mit dem kgg Rezept begonnen. Jetzt ist der Rezeption aufgefallen dass noch 4 offen sind beim kg Rezept und hat die nach dem kgg Rezept (also rezept fertig behandelt) geplant.

Ich war der Meinung das geht nicht. Die Rezeption sagt: Naja die dürfen nicht parallel laufen, aber die kg termine könnte man im Anschluss noch zuende führen.

Was meinst du? Ist ja eigentlich nicht zeitgleich behandelt, aber die Verordnung läuft sozusagen zeitgleich
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hey [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention], doofe frage, eben passiert. Patient hat bei gleichem idc10,Diagnose usw. Ein kg Rezept, darauf wurden 2 Behandlungen gemacht dann hat er mit dem kgg Rezept begonnen. Jetzt ist der Rezeption aufgefallen dass noch 4 offen sind beim kg Rezept und hat die nach dem kgg Rezept (also rezept fertig behandelt) geplant. Ich war der Meinung das geht nicht. Die Rezeption sagt: Naja die dürfen nicht parallel laufen, aber die kg termine könnte man im Anschluss noch zuende führen. Was meinst du? Ist ja eigentlich nicht zeitgleich behandelt, aber die Verordnung läuft sozusagen zeitgleich
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MeFe89 schrieb:

hey @Lars van Ravenzwaaij, doofe frage, eben passiert. Patient hat bei gleichem idc10,Diagnose usw. Ein kg Rezept, darauf wurden 2 Behandlungen gemacht dann hat er mit dem kgg Rezept begonnen. Jetzt ist der Rezeption aufgefallen dass noch 4 offen sind beim kg Rezept und hat die nach dem kgg Rezept (also rezept fertig behandelt) geplant.

Ich war der Meinung das geht nicht. Die Rezeption sagt: Naja die dürfen nicht parallel laufen, aber die kg termine könnte man im Anschluss noch zuende führen.

Was meinst du? Ist ja eigentlich nicht zeitgleich behandelt, aber die Verordnung läuft sozusagen zeitgleich

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Lars van Ravenzwaaij
06.08.2024 17:16
@MeFe89 Du hast recht! Nach dem BRV muss das erste Rezept fertig behandelt sein, bevor mit dem zweiten angefangen wird:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
in Kombination mit
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
lässt nur den Schluss zu, dass beide VO nacheinander abgearbeitet werden müssen. So sehen es die Vertragspartner. Alles andere führt unweigerlich zur Absetzung.
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• Ahn
[mention]MeFe89[/mention] Du hast recht! Nach dem BRV [b]muss[/b] das erste Rezept fertig behandelt sein, bevor mit dem zweiten angefangen wird: [zitat]Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen. [/zitat]in Kombination mit [zitat] Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.[/zitat] lässt nur den Schluss zu, dass beide VO [b]nacheinander[/b] abgearbeitet werden müssen. So sehen es die Vertragspartner. Alles andere führt unweigerlich zur Absetzung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 Du hast recht! Nach dem BRV muss das erste Rezept fertig behandelt sein, bevor mit dem zweiten angefangen wird:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
in Kombination mit
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
lässt nur den Schluss zu, dass beide VO nacheinander abgearbeitet werden müssen. So sehen es die Vertragspartner. Alles andere führt unweigerlich zur Absetzung.

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MeFe89
06.08.2024 17:38
@Lars van Ravenzwaaij perfekt danke.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] perfekt danke.
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij perfekt danke.

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MeFe89
06.08.2024 19:29
@Lars van Ravenzwaaij darf ich das mit dir weiter spinnen?

Jetzt muss das kg Rezept mit 2 Einheiten abgebrochen werden. Wenn die Krankenkassen das mit dem kgg Rezept dann in der Abrechnung sieht, besteht ja die Möglichkeit dass dies aus dem 2. Von dir genannten Punkt abgesetzt wird?

Was wäre mit folgenden kgg Rezepten? Würde das einen rattenschwanz mit sich ziehen?

Wäre es sinnvoll mit 2x nicht in die Abrechnung zu geben? Oder drauf ankommen lassen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] darf ich das mit dir weiter spinnen? Jetzt muss das kg Rezept mit 2 Einheiten abgebrochen werden. Wenn die Krankenkassen das mit dem kgg Rezept dann in der Abrechnung sieht, besteht ja die Möglichkeit dass dies aus dem 2. Von dir genannten Punkt abgesetzt wird? Was wäre mit folgenden kgg Rezepten? Würde das einen rattenschwanz mit sich ziehen? Wäre es sinnvoll mit 2x nicht in die Abrechnung zu geben? Oder drauf ankommen lassen?
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij darf ich das mit dir weiter spinnen?

Jetzt muss das kg Rezept mit 2 Einheiten abgebrochen werden. Wenn die Krankenkassen das mit dem kgg Rezept dann in der Abrechnung sieht, besteht ja die Möglichkeit dass dies aus dem 2. Von dir genannten Punkt abgesetzt wird?

Was wäre mit folgenden kgg Rezepten? Würde das einen rattenschwanz mit sich ziehen?

Wäre es sinnvoll mit 2x nicht in die Abrechnung zu geben? Oder drauf ankommen lassen?

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Lars van Ravenzwaaij
06.08.2024 20:31
@MeFe89 Ich vermute mal, dass das Ganze planungstechnisch bereits im Brunnen gefallen ist?

Dann würde ich die eine VO mit 2x KG abrechnen. Begründung: anderes HM med. sinnvoller.

Dann arbeitest du die 6x KGG ganz normal ab. Danach sind weitere VO gemäß HMR möglich. Daraus wird die Kasse euch echt keinen Strick drehen (dazu gäbe es keine vertraglichen Handhabe) Alles paletti.
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• pt ani
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[mention]MeFe89[/mention] Ich vermute mal, dass das Ganze planungstechnisch bereits im Brunnen gefallen ist? Dann würde ich die eine VO mit 2x KG abrechnen. Begründung: anderes HM med. sinnvoller. Dann arbeitest du die 6x KGG ganz normal ab. Danach sind weitere VO gemäß HMR möglich. Daraus wird die Kasse euch echt keinen Strick drehen (dazu gäbe es keine vertraglichen Handhabe) Alles paletti.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MeFe89 Ich vermute mal, dass das Ganze planungstechnisch bereits im Brunnen gefallen ist?

Dann würde ich die eine VO mit 2x KG abrechnen. Begründung: anderes HM med. sinnvoller.

Dann arbeitest du die 6x KGG ganz normal ab. Danach sind weitere VO gemäß HMR möglich. Daraus wird die Kasse euch echt keinen Strick drehen (dazu gäbe es keine vertraglichen Handhabe) Alles paletti.

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MeFe89
07.08.2024 06:08
@Lars van Ravenzwaaij ganz vielen Dank für deine Mühe! Hab einen guten Start in den Tag.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ganz vielen Dank für deine Mühe! Hab einen guten Start in den Tag.
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MeFe89 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ganz vielen Dank für deine Mühe! Hab einen guten Start in den Tag.

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Klonkrieger schrieb:

Das soll einer verstehen:
1 Patient, 2 Rezepte. Beide mit der gleichen Diagnose, dem gleichen ICD10 und dem gleichen Therapieziel. AAAAber das eine ist KG und das andere MT.
Ich habe die parallel laufen lassen also einmal KG und einmal MT gemacht. Und nun heißt es auf einmal man darf keine Rezepte mit der gleichen Diagnose und ICD10 parallel laufen lassen und muß erst das eine abschließen bevor man das andere beginnt.

Das verstehe ich nicht bzw wir haben doch schon öfter pat gehabt bei dem z.B. 2 KG verordnungen vorlagen und einmal KG und einmal MLD gemacht wurden.
Oder einmal KG rechtes BEin und einmal KG linkes Bein

Könnt ihr mir hier aufschlussreiches sagen?

Grüße Klonkrieger

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SNS37
18.07.2024 09:50
Das ist doch aber nicht neu, das so etwas nicht funktioniert!

Wenn Du KG und MT parallel laufen lassen möchtest, bzw. der Arzt das wünscht, dann könnten doch beide Heilmittel einfach auf eine VO geschrieben werden.
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Das ist doch aber nicht neu, das so etwas nicht funktioniert! Wenn Du KG und MT parallel laufen lassen möchtest, bzw. der Arzt das wünscht, dann könnten doch beide Heilmittel einfach auf eine VO geschrieben werden.
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Lars van Ravenzwaaij
18.07.2024 11:26
@SNS37 Dann aber jeweils nur die halbe Menge des jeweiligen Heilmittels ausführen! Und an jeweils unterschiedlichen Tagen.

Ansonsten gibt es Konstellationen, wo eine Parallel-Verordnung durchaus funktioniert.
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[mention]SNS37[/mention] Dann aber jeweils nur die halbe Menge des jeweiligen Heilmittels ausführen! Und an jeweils unterschiedlichen Tagen. Ansonsten gibt es Konstellationen, wo eine Parallel-Verordnung durchaus funktioniert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@SNS37 Dann aber jeweils nur die halbe Menge des jeweiligen Heilmittels ausführen! Und an jeweils unterschiedlichen Tagen.

Ansonsten gibt es Konstellationen, wo eine Parallel-Verordnung durchaus funktioniert.

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SNS37
18.07.2024 16:59
@Lars van Ravenzwaaij Jupp, aber auch das sollte man eigentlich wissen!wink
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Jupp, aber auch das sollte man eigentlich wissen![emoji]wink[/emoji]
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SNS37 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Jupp, aber auch das sollte man eigentlich wissen!wink

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Lars van Ravenzwaaij
18.07.2024 17:21
@SNS37 Das andere sollte man eigentlich auch wissen. Und uneigentlich? 😇
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[mention]SNS37[/mention] Das andere sollte man eigentlich auch wissen. Und uneigentlich? 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@SNS37 Das andere sollte man eigentlich auch wissen. Und uneigentlich? 😇

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karin-maria
18.07.2024 19:09
Lieber Lars,
ich schätze Dich sehr und Du leistest hier wertvolle Dienste aber weshalb musst Du immer das letzte Wort haben? Ich finde, dass steht Dir gar nicht!🤷‍♀️
1

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Lieber Lars, ich schätze Dich sehr und Du leistest hier wertvolle Dienste aber weshalb musst Du immer das letzte Wort haben? Ich finde, dass steht Dir gar nicht!🤷‍♀️
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karin-maria schrieb:

Lieber Lars,
ich schätze Dich sehr und Du leistest hier wertvolle Dienste aber weshalb musst Du immer das letzte Wort haben? Ich finde, dass steht Dir gar nicht!🤷‍♀️

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Lars van Ravenzwaaij
18.07.2024 20:23
@karin-maria Schlechte Laune? Oder hast du meine trockenen Humor nicht verstanden?
1

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[mention]karin-maria[/mention] Schlechte Laune? Oder hast du meine trockenen Humor nicht verstanden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@karin-maria Schlechte Laune? Oder hast du meine trockenen Humor nicht verstanden?

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die neue
18.07.2024 22:15
@Lars van Ravenzwaaij ich bin mit einem Niederländer verheiratet... und kann Dich verstehen joy
Aber wirklich nicht jeder kennt den niederländischen Humor joyjoyinnocent
1

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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich bin mit einem Niederländer verheiratet... und kann Dich verstehen [emoji]joy[/emoji] Aber wirklich nicht jeder kennt den niederländischen Humor [emoji]joy[/emoji][emoji]joy[/emoji][emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich bin mit einem Niederländer verheiratet... und kann Dich verstehen joy
Aber wirklich nicht jeder kennt den niederländischen Humor joyjoyinnocent

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karin-maria
18.07.2024 22:47
Absolut keine schlechte Laune, im Gegenteil. Verstehe trotzdem nicht, was dein trockener Humor mit der Tatsache zu tuen hat, dass du
immer das letzte Wort haben musst?
1

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Absolut keine schlechte Laune, im Gegenteil. Verstehe trotzdem nicht, was dein trockener Humor mit der Tatsache zu tuen hat, dass du immer das letzte Wort haben musst?
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karin-maria schrieb:

Absolut keine schlechte Laune, im Gegenteil. Verstehe trotzdem nicht, was dein trockener Humor mit der Tatsache zu tuen hat, dass du
immer das letzte Wort haben musst?

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Lars van Ravenzwaaij
18.07.2024 23:22
@karin-maria Wenn du meinst. *achselzuckend*
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[mention]karin-maria[/mention] Wenn du meinst. *achselzuckend*
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@karin-maria Wenn du meinst. *achselzuckend*

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SNS37 schrieb:

Das ist doch aber nicht neu, das so etwas nicht funktioniert!

Wenn Du KG und MT parallel laufen lassen möchtest, bzw. der Arzt das wünscht, dann könnten doch beide Heilmittel einfach auf eine VO geschrieben werden.



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