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Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
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Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
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basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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1 Patient, 2 Rezepte. Beide mit der gleichen Diagnose, dem gleichen ICD10 und dem gleichen Therapieziel. AAAAber das eine ist KG und das andere MT.
Ich habe die parallel laufen lassen also einmal KG und einmal MT gemacht. Und nun heißt es auf einmal man darf keine Rezepte mit der gleichen Diagnose und ICD10 parallel laufen lassen und muß erst das eine abschließen bevor man das andere beginnt.
Das verstehe ich nicht bzw wir haben doch schon öfter pat gehabt bei dem z.B. 2 KG verordnungen vorlagen und einmal KG und einmal MLD gemacht wurden.
Oder einmal KG rechtes BEin und einmal KG linkes Bein
Könnt ihr mir hier aufschlussreiches sagen?
Grüße Klonkrieger
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An der Absetzung ist - sofern gleiche Diagnosegruppe - nix zu reißen. Beim nächsten Mal erst die MT-VO beenden, bevor Du mit der KG-VO beginnst.
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Sabine Rabbel schrieb:
Bei KG und MLD waren es verschiedene Diagnosegruppen, bei den beiden Dir vorliegenden VOen aber höchstwahrscheinlich nicht.
An der Absetzung ist - sofern gleiche Diagnosegruppe - nix zu reißen. Beim nächsten Mal erst die MT-VO beenden, bevor Du mit der KG-VO beginnst.
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MeFe89 schrieb:
So ist es, nachzulesen in den Heilmittelrichtlinien.
Ansonsten nochmal richtig lesen:
desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe [...]
und
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)
auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Du schreibts es selber schon: einmal links, einmal rechts -> das sind 2 verschiedene ICDs.
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung
Ansonsten nochmal richtig lesen:
desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe [...]
und
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)
auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
Ich war der Meinung das geht nicht. Die Rezeption sagt: Naja die dürfen nicht parallel laufen, aber die kg termine könnte man im Anschluss noch zuende führen.
Was meinst du? Ist ja eigentlich nicht zeitgleich behandelt, aber die Verordnung läuft sozusagen zeitgleich
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MeFe89 schrieb:
hey @Lars van Ravenzwaaij, doofe frage, eben passiert. Patient hat bei gleichem idc10,Diagnose usw. Ein kg Rezept, darauf wurden 2 Behandlungen gemacht dann hat er mit dem kgg Rezept begonnen. Jetzt ist der Rezeption aufgefallen dass noch 4 offen sind beim kg Rezept und hat die nach dem kgg Rezept (also rezept fertig behandelt) geplant.
Ich war der Meinung das geht nicht. Die Rezeption sagt: Naja die dürfen nicht parallel laufen, aber die kg termine könnte man im Anschluss noch zuende führen.
Was meinst du? Ist ja eigentlich nicht zeitgleich behandelt, aber die Verordnung läuft sozusagen zeitgleich
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Du hast recht! Nach dem BRV muss das erste Rezept fertig behandelt sein, bevor mit dem zweiten angefangen wird:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe in Kombination mit
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit lässt nur den Schluss zu, dass beide VO nacheinander abgearbeitet werden müssen. So sehen es die Vertragspartner. Alles andere führt unweigerlich zur Absetzung.
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij perfekt danke.
Jetzt muss das kg Rezept mit 2 Einheiten abgebrochen werden. Wenn die Krankenkassen das mit dem kgg Rezept dann in der Abrechnung sieht, besteht ja die Möglichkeit dass dies aus dem 2. Von dir genannten Punkt abgesetzt wird?
Was wäre mit folgenden kgg Rezepten? Würde das einen rattenschwanz mit sich ziehen?
Wäre es sinnvoll mit 2x nicht in die Abrechnung zu geben? Oder drauf ankommen lassen?
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij darf ich das mit dir weiter spinnen?
Jetzt muss das kg Rezept mit 2 Einheiten abgebrochen werden. Wenn die Krankenkassen das mit dem kgg Rezept dann in der Abrechnung sieht, besteht ja die Möglichkeit dass dies aus dem 2. Von dir genannten Punkt abgesetzt wird?
Was wäre mit folgenden kgg Rezepten? Würde das einen rattenschwanz mit sich ziehen?
Wäre es sinnvoll mit 2x nicht in die Abrechnung zu geben? Oder drauf ankommen lassen?
Dann würde ich die eine VO mit 2x KG abrechnen. Begründung: anderes HM med. sinnvoller.
Dann arbeitest du die 6x KGG ganz normal ab. Danach sind weitere VO gemäß HMR möglich. Daraus wird die Kasse euch echt keinen Strick drehen (dazu gäbe es keine vertraglichen Handhabe) Alles paletti.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Ich vermute mal, dass das Ganze planungstechnisch bereits im Brunnen gefallen ist?
Dann würde ich die eine VO mit 2x KG abrechnen. Begründung: anderes HM med. sinnvoller.
Dann arbeitest du die 6x KGG ganz normal ab. Danach sind weitere VO gemäß HMR möglich. Daraus wird die Kasse euch echt keinen Strick drehen (dazu gäbe es keine vertraglichen Handhabe) Alles paletti.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ganz vielen Dank für deine Mühe! Hab einen guten Start in den Tag.
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Das soll einer verstehen:
1 Patient, 2 Rezepte. Beide mit der gleichen Diagnose, dem gleichen ICD10 und dem gleichen Therapieziel. AAAAber das eine ist KG und das andere MT.
Ich habe die parallel laufen lassen also einmal KG und einmal MT gemacht. Und nun heißt es auf einmal man darf keine Rezepte mit der gleichen Diagnose und ICD10 parallel laufen lassen und muß erst das eine abschließen bevor man das andere beginnt.
Das verstehe ich nicht bzw wir haben doch schon öfter pat gehabt bei dem z.B. 2 KG verordnungen vorlagen und einmal KG und einmal MLD gemacht wurden.
Oder einmal KG rechtes BEin und einmal KG linkes Bein
Könnt ihr mir hier aufschlussreiches sagen?
Grüße Klonkrieger
Wenn Du KG und MT parallel laufen lassen möchtest, bzw. der Arzt das wünscht, dann könnten doch beide Heilmittel einfach auf eine VO geschrieben werden.
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Ansonsten gibt es Konstellationen, wo eine Parallel-Verordnung durchaus funktioniert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SNS37 Dann aber jeweils nur die halbe Menge des jeweiligen Heilmittels ausführen! Und an jeweils unterschiedlichen Tagen.
Ansonsten gibt es Konstellationen, wo eine Parallel-Verordnung durchaus funktioniert.
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SNS37 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Jupp, aber auch das sollte man eigentlich wissen!wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SNS37 Das andere sollte man eigentlich auch wissen. Und uneigentlich? 😇
ich schätze Dich sehr und Du leistest hier wertvolle Dienste aber weshalb musst Du immer das letzte Wort haben? Ich finde, dass steht Dir gar nicht!🤷♀️
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karin-maria schrieb:
Lieber Lars,
ich schätze Dich sehr und Du leistest hier wertvolle Dienste aber weshalb musst Du immer das letzte Wort haben? Ich finde, dass steht Dir gar nicht!🤷♀️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Schlechte Laune? Oder hast du meine trockenen Humor nicht verstanden?
Aber wirklich nicht jeder kennt den niederländischen Humor joyjoyinnocent
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich bin mit einem Niederländer verheiratet... und kann Dich verstehen joy
Aber wirklich nicht jeder kennt den niederländischen Humor joyjoyinnocent
immer das letzte Wort haben musst?
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karin-maria schrieb:
Absolut keine schlechte Laune, im Gegenteil. Verstehe trotzdem nicht, was dein trockener Humor mit der Tatsache zu tuen hat, dass du
immer das letzte Wort haben musst?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Wenn du meinst. *achselzuckend*
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Problem beschreiben
SNS37 schrieb:
Das ist doch aber nicht neu, das so etwas nicht funktioniert!
Wenn Du KG und MT parallel laufen lassen möchtest, bzw. der Arzt das wünscht, dann könnten doch beide Heilmittel einfach auf eine VO geschrieben werden.
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