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ich habe eine Patientin, die bereits 2 VO vom gleichen Arzt hatte und nun mit einer VO, von einem anderen Arzt kommt. Gleiche Diagnose wie die vorherigen VO. Ist das nun Folge- oder Erstverordnung?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Patientin, die bereits 2 VO vom gleichen Arzt hatte und nun mit einer VO, von einem anderen Arzt kommt. Gleiche Diagnose wie die vorherigen VO. Ist das nun Folge- oder Erstverordnung?
Vielen Dank
Also wäre eine EV vollkommen in Ordnung.
Grüße...Gerry
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AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
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viento schrieb:
Quelle:?
AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
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FFGG schrieb:
Nochmal: nach momentanem HMK ist es KEINE EV. Der grundsatz neuer Arzt-neue Vo ist erst für den neuen HMK 2020 geplant.
Quelle:?
AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
Bitte nicht reflexartig von Bayern auf ganz Deutschland schließen und nicht von der AOK auf die anderen Kassen.
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Jan Herrmann schrieb:
viento schrieb am 22.8.19 11:51:
Quelle:?
AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
Bitte nicht reflexartig von Bayern auf ganz Deutschland schließen und nicht von der AOK auf die anderen Kassen.
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viento schrieb:
Es war beispielhaft gemeint, die Verallgemeinerung lesen Sie heraus. Ich fragte nach der Quelle!
Quelle:?
AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
Wenn interessiert die Checkliste der AOK Bayern?
Die KBV und die KV`en RLP, BaWü und andere, so wie z.B. die MHPlus haben in ihren Rundscheiben: Neuer Arzt = Neuer Regelfall. Auch die AOK BaWü informiert so. Konträr zu den HMR, deshalb wird dies in den neuen HMR auch entsprechend geändert.
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Tempelritter schrieb:
viento schrieb am 22.8.19 11:51:
Quelle:?
AOK Bayern: Checkliste derzeit: Punkt 5 (§ 13 Abs. 2 b HeilM-RL): "Stellt ein zweiter Arzt für denselben Patienten, für den bereits ein anderer Arzt eine Erstverordnung ausgestellt hat, bei derselben Erkrankung eine Heilmittelverordnung aus, so begründet dies keinen neuen Regelfall."
Wenn interessiert die Checkliste der AOK Bayern?
Die KBV und die KV`en RLP, BaWü und andere, so wie z.B. die MHPlus haben in ihren Rundscheiben: Neuer Arzt = Neuer Regelfall. Auch die AOK BaWü informiert so. Konträr zu den HMR, deshalb wird dies in den neuen HMR auch entsprechend geändert.
AT nannte keine KK, oder? Ich brachte "nur" ein Beispiel.
Keift euch weiter an, viele der bisherigen Forumsteilnehmer haben sich bereits massiv zurückgezogen.
Tschau, Templer, vor geraumer Zeit habe ich noch Kinderschokis mit einigen geteilt, nun ist auch bei mir Schluss.
Nochmal für die Nichtversteher:
"Die KBV und die KV`en RLP, BaWü und andere, so wie z.B. die MHPlus haben in ihren Rundscheiben: Neuer Arzt = Neuer Regelfall. Auch die AOK BaWü informiert so. Konträr zu den HMR, deshalb wird dies in den neuen HMR auch entsprechend geändert."
Es hat somit derzeit doch noch zu interessieren, weil eben noch nicht alles "einheitlich" ist. So nun pfeife mir einer eine an meiner Backe...ich bin raus. Wieso rege ich mir hier überhaupt auf...
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viento schrieb:
Wauh, hier wird stark gegiftet, ich habe nach einer Quelle für die pauschale Aussage gefragt, wollte nur ein Beispiel geben, danke im Übrigen, für deine Ausführungen, du warst auch schon mal freundlicher, aber jetzt ist mir es echt Wurscht, hier herrscht ein rauher Tonfall, der meist ekelhaft und nicht ansprechend ist.
AT nannte keine KK, oder? Ich brachte "nur" ein Beispiel.
Keift euch weiter an, viele der bisherigen Forumsteilnehmer haben sich bereits massiv zurückgezogen.
Tschau, Templer, vor geraumer Zeit habe ich noch Kinderschokis mit einigen geteilt, nun ist auch bei mir Schluss.
Nochmal für die Nichtversteher:
"Die KBV und die KV`en RLP, BaWü und andere, so wie z.B. die MHPlus haben in ihren Rundscheiben: Neuer Arzt = Neuer Regelfall. Auch die AOK BaWü informiert so. Konträr zu den HMR, deshalb wird dies in den neuen HMR auch entsprechend geändert."
Es hat somit derzeit doch noch zu interessieren, weil eben noch nicht alles "einheitlich" ist. So nun pfeife mir einer eine an meiner Backe...ich bin raus. Wieso rege ich mir hier überhaupt auf...
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Ingo Friedrich schrieb:
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Gerry schrieb:
Ich halte es mit den Worten der Kassen: Neuer Arzt - neuer Regelfall.
Also wäre eine EV vollkommen in Ordnung.
Grüße...Gerry
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Jan Herrmann schrieb:
Das kannst Du nach meiner Erfahrung vergessen. So etwas bringt potentiell IMMER Probleme. Gleicher Regelfall. Telefonisch ändern lassen. Speziell die IKK setzt ab bei 2x EV.
Nach der KBV, machen KV`en und Kassen Erst-Vo. da für den 2. Arzt ein Erstkontakt.
Ich würde nichts ändern, da dies auch in den neuen HMR so geregelt sein wird.
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR Folge-Vo.
Nach der KBV, machen KV`en und Kassen Erst-Vo. da für den 2. Arzt ein Erstkontakt.
Ich würde nichts ändern, da dies auch in den neuen HMR so geregelt sein wird.
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Xela schrieb:
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnungskuerzung/8/146379/146447#msg-146447
Patient wird mit den Rezepten auf seine Kasse geschickt mit dem Vermerk (man kann auch kleine “Vordrucke“ anfertigen), dass die Rezept-Prüfplicht in diesem besonderen Fall nicht durchgeführt werden kann, da es nicht eindeutig im HMK und Richtlinien geregelt ist.
Wo ist da das Problem ?
Neuer Arzt neuer Regelfall, wo steht das denn verbindlich ?
In solch einem Fall kann jede Kasse nach “Gutsherrenart“ entscheiden, ob das jetzt gültig ist oder nicht !????
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mogli123 schrieb:
Warum macht ihr es euch immer so schwer ?
Patient wird mit den Rezepten auf seine Kasse geschickt mit dem Vermerk (man kann auch kleine “Vordrucke“ anfertigen), dass die Rezept-Prüfplicht in diesem besonderen Fall nicht durchgeführt werden kann, da es nicht eindeutig im HMK und Richtlinien geregelt ist.
Wo ist da das Problem ?
Neuer Arzt neuer Regelfall, wo steht das denn verbindlich ?
In solch einem Fall kann jede Kasse nach “Gutsherrenart“ entscheiden, ob das jetzt gültig ist oder nicht !????
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