WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
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Eine Patientin outete sich letzten nach der 9´ten Behandlung dass sie zusätzlich Beihilfe bekommen würde. Ich hatte noch nie so eine Kombination. Sie ist eine schlaue Füchsin. Es ist möglich dass sie den Behandlungsvertrag umgehen wollte, da sie sich mit der Materie sehr gut auskennt!
Meine Fragen an euch:
1. Könnte ich (oder macht es einen Sinn) sie am Ende der Behandlung einen Vertrag unterschreiben lassen? Weil ich evtl. den Kürzeren ziehe wenn, sie nicht zahlen will.
2. Kann ich ihr die Kosten die ihre GKV übernimmt von der Gesamtsumme meiner PKV-Preise, abziehen und ihr dann den Rest in Rechnung stellen?
Es würde dann so aussehen:
10x MLD--> 367,20€ wird durch GKV vergütet
Mein PKV-Preis: 844,50€ - 367,20€ = 477,30€ werde ich der Patientin in Rechnung stellen. Ist es juristisch gesehen, rechtens?
Ich danke euch für die Bemühung.
Ein schönes Wochenende
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo KollegenInnen,
Eine Patientin outete sich letzten nach der 9´ten Behandlung dass sie zusätzlich Beihilfe bekommen würde. Ich hatte noch nie so eine Kombination. Sie ist eine schlaue Füchsin. Es ist möglich dass sie den Behandlungsvertrag umgehen wollte, da sie sich mit der Materie sehr gut auskennt!
Meine Fragen an euch:
1. Könnte ich (oder macht es einen Sinn) sie am Ende der Behandlung einen Vertrag unterschreiben lassen? Weil ich evtl. den Kürzeren ziehe wenn, sie nicht zahlen will.
2. Kann ich ihr die Kosten die ihre GKV übernimmt von der Gesamtsumme meiner PKV-Preise, abziehen und ihr dann den Rest in Rechnung stellen?
Es würde dann so aussehen:
10x MLD--> 367,20€ wird durch GKV vergütet
Mein PKV-Preis: 844,50€ - 367,20€ = 477,30€ werde ich der Patientin in Rechnung stellen. Ist es juristisch gesehen, rechtens?
Ich danke euch für die Bemühung.
Ein schönes Wochenende
wenn Du Patientin mit GKV_Rezept behandelst, kannst Du natürlich nur mit der Krankenkasse den GKV-Satz berechnen und der Patientin außer der Zuzahlung KEINE zusätzlichen Kosten für die Behandlungen aufdrücken. Das steht auch so in den Rahmenverträgen.
Auch glaube ich kaum, dass Deine Pat. eine schlaue Füchsin ist.
Die Beihilfe trägt ja nur einen Teil der Kosten (meistens 50%), den Rest muss die Pat. privat absichern.
Häufig sind die Kosten der PKV so hoch (z.B. bei Vorerkrankungen oder bei hohem Eintrittsalter der Pat. in die PKV), dass es für viele besser ist, sich gleich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen, auch wenn Sie den vollen Satz der GKV bezahlen müssen (ohne Zuschuss des Arbeitgebers!).
Die Beihilfe springt, wenn die Pat. dann GKV versichert ist, nicht ein.
MfG
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
wenn Du Patientin mit GKV_Rezept behandelst, kannst Du natürlich nur mit der Krankenkasse den GKV-Satz berechnen und der Patientin außer der Zuzahlung KEINE zusätzlichen Kosten für die Behandlungen aufdrücken. Das steht auch so in den Rahmenverträgen.
Auch glaube ich kaum, dass Deine Pat. eine schlaue Füchsin ist.
Die Beihilfe trägt ja nur einen Teil der Kosten (meistens 50%), den Rest muss die Pat. privat absichern.
Häufig sind die Kosten der PKV so hoch (z.B. bei Vorerkrankungen oder bei hohem Eintrittsalter der Pat. in die PKV), dass es für viele besser ist, sich gleich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen, auch wenn Sie den vollen Satz der GKV bezahlen müssen (ohne Zuschuss des Arbeitgebers!).
Die Beihilfe springt, wenn die Pat. dann GKV versichert ist, nicht ein.
MfG
A. Korn
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Dass jemand GKV versichert ist und Beihilfeversichert habe ich in 38 Jahren noch nicht erlebt und halte ich auch für unwahrscheinlich.
Ach, Bundeswehr wird auch zu VDEK Sätzen abgerechnet.
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Was ist sie denn nun?....Beihilfe oder GKV versichert?.....freie Heilfürsorge gibt es bei der Polizei, dann ist die Verordnung aber vom Polizeiarzt ausgestellt und wird zu VDEK Sätzen abgerechnet.
Dass jemand GKV versichert ist und Beihilfeversichert habe ich in 38 Jahren noch nicht erlebt und halte ich auch für unwahrscheinlich.
Ach, Bundeswehr wird auch zu VDEK Sätzen abgerechnet.
LG....B.
...doch das gab es früher einmal z.B. bei Angestellten im öffentlichen Dienst.
Sie waren in der GKV und die Beihilfe zahlte z.B. die Mehrkosten bei Sehhilfen und Zahnersatz... wie weit das HEUTE noch so ist weiß ich nicht?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo MarieClaire1307,
...doch das gab es früher einmal z.B. bei Angestellten im öffentlichen Dienst.
Sie waren in der GKV und die Beihilfe zahlte z.B. die Mehrkosten bei Sehhilfen und Zahnersatz... wie weit das HEUTE noch so ist weiß ich nicht?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
Beamte bekommen Beihilfe, wenn sie der freien Heilfürsorge unterliegen. Die Beihilfe trägt dann zu einem geringen Prozentsatz die Kosten, die die freie Heilfürsorge nicht trägt, z.B. bei Zahnersatz und Sehhilfen. Das trifft z.B. in NRW bei Polizeibeamten zu. Eine VO der freien Heilfürsorge sieht wie eine gesetzliche aus. Könnte das gemeint sein?
- beamtin
- tarifbeschäftigte
- heilfürsorge?
relevant z.b. in niedersachsen für beamte 1. niedersächsisches beamtengesetz sowie 2. beihilfeverordnung.
ein problrm besteht ja momentan nicht, da sie von dir ja keine privatleistung erhält.
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LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Danke Jürgen, Frau lernt ja immer noch dazu. Mich interessiert das Thema grundsätzlich, falls übermorgen schon jemand mit der gleichen Problematik kommt. Ich werde mich aber in der nächsten Woche kundig machen.
LG....B.
Ja, es ist auf dem Formular 13 ausgedruckt.
Die 71 jährige Pat. ist Rentnerin und bei der DAK-Unternehmen leben versichert und dieser sei als altersgründe nur ein Basistarif !. Mir sagt sie sowas!
Sie war früher Lehrerin und seit Jahren wieder in der GKV versichert sei.
Sie erwähnte, dass sie die Beihilfe nur noch für den Zahnarzt benötige.
Sehr Beklemmt fragte sie mich auch, ob ihr noch Extrakosten enstehen würden?
"Es wäre sehr nett, wenn ich ihr Kopien vom Rezept beidseitig anfertigen würde, damit sie die Zuzahlung zurück erstattet bekommen kann!"
Normal ist es nicht, oder? Auch diese Bitte von ihr hat mich stutzig gemacht.
Wie soll ich jetzt oder in Zukunft besser vorgehen?
Danke für euere Hilfe und allen noch einen geruhsamen und erholsamen Sonntag
[bearbeitet am 14.04.13 11:08]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
>"Eine VO der freien Heilfürsorge sieht wie eine gesetzliche aus. Könnte das gemeint sein?"
Ja, es ist auf dem Formular 13 ausgedruckt.
Die 71 jährige Pat. ist Rentnerin und bei der DAK-Unternehmen leben versichert und dieser sei als altersgründe nur ein Basistarif !. Mir sagt sie sowas!
Sie war früher Lehrerin und seit Jahren wieder in der GKV versichert sei.
Sie erwähnte, dass sie die Beihilfe nur noch für den Zahnarzt benötige.
Sehr Beklemmt fragte sie mich auch, ob ihr noch Extrakosten enstehen würden?
"Es wäre sehr nett, wenn ich ihr Kopien vom Rezept beidseitig anfertigen würde, damit sie die Zuzahlung zurück erstattet bekommen kann!"
Normal ist es nicht, oder? Auch diese Bitte von ihr hat mich stutzig gemacht.
Wie soll ich jetzt oder in Zukunft besser vorgehen?
Danke für euere Hilfe und allen noch einen geruhsamen und erholsamen Sonntag
[bearbeitet am 14.04.13 11:08]
Wenn es eine gesetliche VO ist, dann erhältst du die entsprechende Vergütung. Sollte sie noch ein paar Cent von ihrer Zusatversicherung bekommen, was ich sehr bezweifle, kann dir das doch gleichgültig sein.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Warum machst du nicht eine eine Kopie und gut ist? Wo liegt das Problem?
Wenn es eine gesetliche VO ist, dann erhältst du die entsprechende Vergütung. Sollte sie noch ein paar Cent von ihrer Zusatversicherung bekommen, was ich sehr bezweifle, kann dir das doch gleichgültig sein.
Gruß Britt
gkv-zuzahlung wird nie von der beihilfe übernommen.
gibt sie an, dass sie gkv versichert ist, kann sie nur dann beihilfe geltend machen, wenn die erhaltene leistung, für die die rechnung vorgelegt wird, keine gkv leistung gewesen ist.
das muss die gkv bestätigen!!!!
also heilmittel sind gkv leistungen, damit entfällt der evt. vorhandene (?) erstattungsanspruch durch die beihilfe.
die patientin war lehrerin, wahrscheinlich ist sie nicht verbeamtet worden, damit ist sie öffentl. angestellte gewesen.
diese sind nicht von der beihilfe ausgeschlossen, doch die anforderungen sind andere, sollten sie beihilfeanträge mal stellen. da sie als angestellte meistens gkv versichert sind, ist die beihilfe nachrangig und kommt i.d.r. nie zum tragen!
gruss
uli
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rheuma schrieb:
in welchem bundesland spielt sich das denn ab?
gkv-zuzahlung wird nie von der beihilfe übernommen.
gibt sie an, dass sie gkv versichert ist, kann sie nur dann beihilfe geltend machen, wenn die erhaltene leistung, für die die rechnung vorgelegt wird, keine gkv leistung gewesen ist.
das muss die gkv bestätigen!!!!
also heilmittel sind gkv leistungen, damit entfällt der evt. vorhandene (?) erstattungsanspruch durch die beihilfe.
die patientin war lehrerin, wahrscheinlich ist sie nicht verbeamtet worden, damit ist sie öffentl. angestellte gewesen.
diese sind nicht von der beihilfe ausgeschlossen, doch die anforderungen sind andere, sollten sie beihilfeanträge mal stellen. da sie als angestellte meistens gkv versichert sind, ist die beihilfe nachrangig und kommt i.d.r. nie zum tragen!
gruss
uli
>>...Sollte sie noch ein paar Cent von ihrer Zusatzversicherung bekommen, was ich sehr bezweifle...<<
auch dies gibt es heute noch. Vorige Woche bat mich eine Patientin der GKV um diese gleiche Kopie, damit sie von ihrer Zusatzversicherung zumindestens die Zuzahlung erstattet bekommt...warum soll es dies nicht geben???
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Britt,
>>...Sollte sie noch ein paar Cent von ihrer Zusatzversicherung bekommen, was ich sehr bezweifle...<<
auch dies gibt es heute noch. Vorige Woche bat mich eine Patientin der GKV um diese gleiche Kopie, damit sie von ihrer Zusatzversicherung zumindestens die Zuzahlung erstattet bekommt...warum soll es dies nicht geben???
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Deshalb habe ich die Zweifel geäußert.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich kann nicht behaupten, dass es dies niemals geben kann, da hast du Recht. Ich hatte aber vor ein paar Jahren mal eine ähnliche Sache. Da glaubte die Patientin auch, sie würde noch etwas von der Beihilfe bekommen, aber es wurde ihr erklärt, dass mit der Leistung der GKV alles abgegolten sei.
Deshalb habe ich die Zweifel geäußert.
Gruß Britt
[bearbeitet am 15.04.13 19:09]
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S.Kochs schrieb:
Normalerweise haben solche Patienten ein Formular, in dem Du dann die gesetzl. Zuzahlung und den Gesamtbetrag, den das Rezept ergibt einträgst und abstempelst. Das reicht sie dann bei der Beihilfe oder wo auch immer ein und bekommt die Zuzahlung dann erstattet.
[bearbeitet am 15.04.13 19:09]
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S.Kochs schrieb:
Ich hatte eine Patientin, die hat so eine Zusatzversicherung, die dann greift, wenn die KG-Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig ist. Sie reicht die Quittung ein und erhält dann die Zuzahlung zurück.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Genau so hatte ich das schon des öfteren!
PT-Angie
in welchem bundesland spielt sich das denn ab?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich kenne bis jetzt keine Beihilfestelle, die die zuzahlung bei gkv patienten erstattet.
in welchem bundesland spielt sich das denn ab?
gruss
uli
ich glaube eher, dass in diesem fall die gesetzl zuzahlung im rahmen der schadensregulierung nach einem unverschuldeten unfall gegenüber dem unfallverursacher/ dessen versicherung geltend gemacht werden soll. das ist völlig korrekt.
die kosten, die der gkv durch den unfall entstanden sind, werden direkt mit der haftpflichtversicherung des verursachers bzw. mit dem verursacher selbst abgerechnet.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich bezweifele die zusatzversicherung.
ich glaube eher, dass in diesem fall die gesetzl zuzahlung im rahmen der schadensregulierung nach einem unverschuldeten unfall gegenüber dem unfallverursacher/ dessen versicherung geltend gemacht werden soll. das ist völlig korrekt.
die kosten, die der gkv durch den unfall entstanden sind, werden direkt mit der haftpflichtversicherung des verursachers bzw. mit dem verursacher selbst abgerechnet.
gruss
uli
Es gibt auch Unfälle an denen kein anderer beteiligt ist. Man kann stolpern und sich den Arm oder Fuß brechen. Kann ja auch ne Art Unfallversicherung sein. Wobei diese Versicherung auch Brillen bezahlt.
Die Patientin ist schon älter und die Versicherung auch. Und außerdem zahlt ja nicht die gkv zurück, sondern das Versicherungsunternehmen, bei der diese Versicherung abgeschlossen wurde.
Das hat aber nichts mit dem Eingangspost zu tun. Denn da geht es nicht um eine zusätzliche Absicherung, sondern um die Beihilfe.
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S.Kochs schrieb:
Warum?
Es gibt auch Unfälle an denen kein anderer beteiligt ist. Man kann stolpern und sich den Arm oder Fuß brechen. Kann ja auch ne Art Unfallversicherung sein. Wobei diese Versicherung auch Brillen bezahlt.
Die Patientin ist schon älter und die Versicherung auch. Und außerdem zahlt ja nicht die gkv zurück, sondern das Versicherungsunternehmen, bei der diese Versicherung abgeschlossen wurde.
Das hat aber nichts mit dem Eingangspost zu tun. Denn da geht es nicht um eine zusätzliche Absicherung, sondern um die Beihilfe.
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don schrieb:
Ganz genau so sehe ich das auch Britt! Warum Probleme machen wo keine sind. Wenn ein Pat eine Kopie seiner GKV Verordnung haben möchte weil er evtl. etwas erstattet bekommt, na bitte. Ich lasse ihm eine Kopie machen und gut ist.
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Chris12.73 schrieb:
ist deine patientin:
- beamtin
- tarifbeschäftigte
- heilfürsorge?
relevant z.b. in niedersachsen für beamte 1. niedersächsisches beamtengesetz sowie 2. beihilfeverordnung.
ein problrm besteht ja momentan nicht, da sie von dir ja keine privatleistung erhält.
Durch meine Frage bat ich euch um euer Fachwissen. Es ist ratsam und vernünftig sich bei Unwissenheit ein bischen zurück zu nehmen und wenn möglich freundlich zu bleiben oder besser gesagt kein nonesense zu schreiben.
Euch allen vielen, vielen dank für die sachliche und ausführliche Erklärung.
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Pat ist GKV versichert. Pat kommt mit Rezeptvordruck 13.
Du machst das, was auf dem Rezept steht, kassierst evtl. Eigenanteil. Freundlciherweise machst Du Ihr eine Rezeptkopie.
Rezept wird abgerechnet und fertig.
Alles andere betrifft Dich ja nicht.
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Bernie schrieb:
Ich fasse mal zusammen:
Pat ist GKV versichert. Pat kommt mit Rezeptvordruck 13.
Du machst das, was auf dem Rezept steht, kassierst evtl. Eigenanteil. Freundlciherweise machst Du Ihr eine Rezeptkopie.
Rezept wird abgerechnet und fertig.
Alles andere betrifft Dich ja nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Genau das meinte ich mit meinem Schreiben, aber das gefällt mab scheinbar nicht. :blush:)
Gruß Britt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Problem Britt? :confused:
Durch meine Frage bat ich euch um euer Fachwissen. Es ist ratsam und vernünftig sich bei Unwissenheit ein bischen zurück zu nehmen und wenn möglich freundlich zu bleiben oder besser gesagt kein nonesense zu schreiben.
Euch allen vielen, vielen dank für die sachliche und ausführliche Erklärung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
:blush: Rheuma´s Aussage hat mir sehr geholfen. Dankeschön, nochmals
Ja genau. Die Pat. möchte durch die Kopie, sich nur die Zuzahlung zurückholen, so ihre Aussage am Dienstag.
Hauptsache, sie schuldet mir nichts und ich bin auch nicht berechtigt ihr zusätzlich eine Rechnung für die GKV-Leistungen, auszuhändigen.
Danke euch
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silvia43 schrieb:
Aber für die Kopie! Wer so rumpupst mit Beihilfe etc, kann auch die Kosten der Kopie zahlen und im Übrigen, wenn sie früher Lehrerin war hat sie ne gute Pension und ist wohl in der GKV als freiwilliges Mitglied!
pat. war lehrerin, wurde sie beamtet, bezieht sie pension und auch beihilfe. dann - nur dann - muss sie sich für 30 % pkv versichern, denn 70 % erstattet beihilfe. vergleicht mal die sätze von gkv freiwillig versichert und der 30 % pkv versicherung miteinander. welch ein unterschied im beitrag!
das macht niemand der beihilfeberechtigten, der nur ansatzweise rechnen kann.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
so ein schwachsinn (im inhalt).
pat. war lehrerin, wurde sie beamtet, bezieht sie pension und auch beihilfe. dann - nur dann - muss sie sich für 30 % pkv versichern, denn 70 % erstattet beihilfe. vergleicht mal die sätze von gkv freiwillig versichert und der 30 % pkv versicherung miteinander. welch ein unterschied im beitrag!
das macht niemand der beihilfeberechtigten, der nur ansatzweise rechnen kann.
gruss
uli
[bearbeitet am 19.04.13 09:45]
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S.Kochs schrieb:
Ich hatte schon öfters Patientin die gkv-versichert waren und zusätzlich Beihilfe berechtigt sind. Außerdem gibt es immer mehr verbeamtete Lehrer, die nicht privat versichert sind.
[bearbeitet am 19.04.13 09:45]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
>Denn da geht es nicht um eine zusätzliche Absicherung, sondern um die Beihilfe.<
Ja genau. Die Pat. möchte durch die Kopie, sich nur die Zuzahlung zurückholen, so ihre Aussage am Dienstag.
Hauptsache, sie schuldet mir nichts und ich bin auch nicht berechtigt ihr zusätzlich eine Rechnung für die GKV-Leistungen, auszuhändigen.
Danke euch
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