für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
haben das erste Mal ein GKV Rezept bekommen, auf dem fein säuberlich untereinander KG & MT aufgelistet ist mit 18 BE.
Ergänzend 36x Fango.
Sonst haben wir bis dato immer nur getrennte Rezepte bekommen (Klassiker Post-OP 6xKG 6xMLD30)
Gehen wir richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um 36 Einzeltermine handelt?
ICD10: M50.0+G99.2
WS a
Danke für eure Hilfe!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Besonderer Verordnungsbedarf bei zervikalem BSschaden wenn akutereignis nicht älter als 6Monate,für mich sind das 36 Einzelbehandlungen mit jeweils Fangotherapie!
Es gibt die Option der Ordnungsfrage an die GKV - eine Kopie der VO wird dem Kostenträger zur Bestätigung der Korrektheit vorgelegt, auf dem Original beginnst du mit der Behandlung. Wird die VO nicht zu Beginn angefochten entfällt für den Kostenträger damit die Möglichkeit, bei der Abrechnung die Form der Verordnung zu beanstanden (Durchführungsfehler sind oft heilbar und auf deinem Mist gewachsen)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Achtung: Für 36 Termine sollte eine Frequenz von mindestens 3x wöchentlich verordnet sein um richtlinienkonform zu bleiben. 36 Termine abgesetzt bekommen weil die Verordnung von Anfang an ungültig war ist bitter.
Es gibt die Option der Ordnungsfrage an die GKV - eine Kopie der VO wird dem Kostenträger zur Bestätigung der Korrektheit vorgelegt, auf dem Original beginnst du mit der Behandlung. Wird die VO nicht zu Beginn angefochten entfällt für den Kostenträger damit die Möglichkeit, bei der Abrechnung die Form der Verordnung zu beanstanden (Durchführungsfehler sind oft heilbar und auf deinem Mist gewachsen)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Papa Alpaka warum sollte 3x wöchentlich richtlinienkonform sein????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi 12 Wochen × 3 = 36 stuck_out_tongue_winking_eye 4 oder 5 wäre auch i. O., 1 oder 2 jedoch nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Das ist mehr Fango auf einem Rezept als bei mir im ganzen Jahr verordnet wurde. :) . Kann ich paar Patienten zu dem Arzt schicken? . Aber im Ernst, das musst du dann halt auch 3 mal wö durchziehen. Dafür würden mir die Kapazitäten fehlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Nö, du hast 6 Monate Zeit um die VO abzuarbeiten. Die 3x Woche bezieht sich nach der HMR nur auf das Ausstellen der VO.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber ich habe bei diesem Rezept 24 Wochen Zeit,also ist diese Rechnung hinfällig
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, hast 6 Monate Zeit. Wie kommst du auf 24 Wochen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 6Monate=24 Wochen😂,ich weiß in den Unterlagen steht 6Monate,wir wollen ja nicht kleinlich werden😂
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Aargh!!! Bin noch nicht ganz wach. Weinfest war gestern anstrengend. sobsob
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Deswegen kann ich auch 1-2x wöchentlich therapieren und komme bei 36 Behandlungen locker hin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍😂😂und das mitten in der Woche 👍
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ah Ok.. Hab das nicht ganz so geblickt heute morgen weil ich solche Verordnungen leider noch nie hatte... ;(
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Du hast gar keine LHB/BVB-Verordnungen mit mehr als 6 (oder 10 bei ZN/PN) Behandlungen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch, aber keine 36er mit Fango z.b. 20 KG ZNS sind das höchste..
hätte ich es auch gesehen, aber was ist nun zulässig? 1-3 x Woche oder reicht auch 1-2 x Woche aus?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Busquete schrieb:
@Schippi so
hätte ich es auch gesehen, aber was ist nun zulässig? 1-3 x Woche oder reicht auch 1-2 x Woche aus?
Die verordnete Frequenz kann bei der Durchführung ohne Problemen unterschritten werden. Ab erste Behandlung hat man 6 Monate (= 26 Wochen) Zeit die Behandlungen abzuarbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Um 36 Behandlungen verordnen zu können, muss als obere Wert für die Frequenz vom Arzt zwingend >= 3 gewählt werden.
Die verordnete Frequenz kann bei der Durchführung ohne Problemen unterschritten werden. Ab erste Behandlung hat man 6 Monate (= 26 Wochen) Zeit die Behandlungen abzuarbeiten.
Danke für euer Feedback =)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mfgg schrieb:
Frequenz ist 1-3!
Danke für euer Feedback =)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hallo Lars!kannst du nochmal sagen/schreiben wo ich den Passus finde,das hier zwingend >=3 stehen muss(!)
Wären 24 verordnet, würde 1- 2x die Woche ausreichen.
Falls das an Deiner Frage vorbeigeht, ignoriere mich sweat_smile
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Schippi Es geht nur darum, dass die verordnete Anzahl in 12 Wochen ableistbar sein muss. Und 36 ÷ 12 = 3.
Wären 24 verordnet, würde 1- 2x die Woche ausreichen.
Falls das an Deiner Frage vorbeigeht, ignoriere mich sweat_smile
12 Wochen × 1 = max. 12
12 Wochen × 2 = max. 24
12 Wochen × 3 = max. 36
12 Wochen × 4 = max. 48
12 Wochen × 5 = max. 60
12 Wochen × 6 = max. 72
Alles klar?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi HMR Par. 7 Abs. 6
12 Wochen × 1 = max. 12
12 Wochen × 2 = max. 24
12 Wochen × 3 = max. 36
12 Wochen × 4 = max. 48
12 Wochen × 5 = max. 60
12 Wochen × 6 = max. 72
Alles klar?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij okay steht so im paragraphen 7!ist ja aber auf eine 12 Wochen Behandlungszeit bezogen!schönes WE
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@pt ani bei 36 Behandlungen habe ich aber 24 Wochen Zeit,daher meine Frage,das schafft man locker zweimal wöchentlich und hat sogar Zeit noch Zeit für Urlaub 😂😂😂
Du musst unterscheiden zwischen, einerseits, das Ausstellen der VO durch den Arzt (gemäß HMR). Und andererseits, das Durchführen der VO durch den Therapeuten (gemäß BRV).
Um 36 Behandlungen verordnen zu können, muss der Arzt die obere Frequenzangabe gemäß HMR >= 3 (bei 12 Wochen Verordnungszeitraum) wählen. Und das geht nur bei LHB/BVB-Diagnosen (oder Einzelgenehmigung durch die Kasse).
Du wiederum hast, unabhängig von der Frequenzangabe, 26 Wochen (nicht 24 😉) gemäß BRV Zeit, die VO abzuarbeiten.
Beide Vorschriften sind gleichwertig zu beachten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Ich verstehe dein Anliegen nicht wirklich.🤔 Verwechselt du vielleicht etwas?
Du musst unterscheiden zwischen, einerseits, das Ausstellen der VO durch den Arzt (gemäß HMR). Und andererseits, das Durchführen der VO durch den Therapeuten (gemäß BRV).
Um 36 Behandlungen verordnen zu können, muss der Arzt die obere Frequenzangabe gemäß HMR >= 3 (bei 12 Wochen Verordnungszeitraum) wählen. Und das geht nur bei LHB/BVB-Diagnosen (oder Einzelgenehmigung durch die Kasse).
Du wiederum hast, unabhängig von der Frequenzangabe, 26 Wochen (nicht 24 😉) gemäß BRV Zeit, die VO abzuarbeiten.
Beide Vorschriften sind gleichwertig zu beachten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij okay,danke!das heißt wenn der Arzt die Frequenz auf 1-2 festlegt dann wäre das Rezept ungültig!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Yau, der Groschen ist gefallen. 🤣🤣🤣
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij tja,was lange währt!Und dann bei dem Lehrmeister 😂!Danke,schönesWE
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mfgg schrieb:
Hallo in die Runde,
haben das erste Mal ein GKV Rezept bekommen, auf dem fein säuberlich untereinander KG & MT aufgelistet ist mit 18 BE.
Ergänzend 36x Fango.
Sonst haben wir bis dato immer nur getrennte Rezepte bekommen (Klassiker Post-OP 6xKG 6xMLD30)
Gehen wir richtig in der Annahme, dass es sich hierbei um 36 Einzeltermine handelt?
ICD10: M50.0+G99.2
WS a
Danke für eure Hilfe!
Mein Profilbild bearbeiten