Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
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Verzichtet die AOK Baden-Württemberg auf das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles?
Unsere Praxis liegt in Schleswig-Holstein und wir haben mit der AOK BW nicht viel zu tun. Eigentlich wollte ich mich mit einem Anruf bei der KK nur absichern, nur leider war die Auskunft zu diesem Thema bei den zuständigen Mitarbeitern nicht sehr eindeutig und ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ich wirklich mit jemandem gesprochen habe, der wirklich dafür zuständig war. Und meine Verwirrung ist jetzt nur noch größer. Da es sich allerdings um ein 30er Rezept MLD60 handelt, wäre eine Falschauskunft teuer für uns.
Nun hoffe ich auf eindeutigere Aussagen. Vielen Dank.
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KatrinK. schrieb:
Hallo
Verzichtet die AOK Baden-Württemberg auf das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles?
Unsere Praxis liegt in Schleswig-Holstein und wir haben mit der AOK BW nicht viel zu tun. Eigentlich wollte ich mich mit einem Anruf bei der KK nur absichern, nur leider war die Auskunft zu diesem Thema bei den zuständigen Mitarbeitern nicht sehr eindeutig und ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ich wirklich mit jemandem gesprochen habe, der wirklich dafür zuständig war. Und meine Verwirrung ist jetzt nur noch größer. Da es sich allerdings um ein 30er Rezept MLD60 handelt, wäre eine Falschauskunft teuer für uns.
Nun hoffe ich auf eindeutigere Aussagen. Vielen Dank.
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KatrinK. schrieb:
Vielen Dank für die Antwort. Die Liste haben wir auch (leider sind die ja ohne Gewähr), aber bei dem großen Rezept wollte ich mich eigentlich nur absichern. Und dann fing meine Reise durch den Verwaltungstrakt an.
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Tempelritter schrieb:
Zuständig sind die regionalen Competence Center Heilmittel der AOK BW oder die Hauptverwaltung Stuttgart.
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KatrinK. schrieb:
Das hört sich bei dir sehr einfach an. Ich habe heute mit fünf verschiedenen Mitarbeitern gesprochen und wurde ständig weitergeleitet, weil die entsprechende Person wieder nicht zuständig war. Aber da das das erste Rezept von der AOK BW in elf Berufsjahren war, denke ich, dass ich nicht so schnell wieder zu diesem Vergnügen komme.
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Tempelritter schrieb:
Ja die AOK BW verzichtet auf die Genehmigung. http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
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