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Soweit in Ordnung...
Aus meiner Sicht jetzt nach einer gewissen Zeit jedoch nicht mehr, denn die 3 folgenden VO adR wurden genehmigt.
Die vergessene VO wäre also auch genehmigt worden.
Ich trage mich mit einer Klage, weil ein solches Verhalten aus meiner Sicht gegen Treu und Glauben verstößt.
Evtl. kann man die Kasse auch dahingegen verklagen, dass die Genehmigung erteilt wird.
Irgendwelche Meinungen oder Erfahrungen?
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Wonderwoman schrieb:
Ja, wir haben tatsächlich eine Genehmigung vergessen und die VO wurde abgesetzt.
Soweit in Ordnung...
Aus meiner Sicht jetzt nach einer gewissen Zeit jedoch nicht mehr, denn die 3 folgenden VO adR wurden genehmigt.
Die vergessene VO wäre also auch genehmigt worden.
Ich trage mich mit einer Klage, weil ein solches Verhalten aus meiner Sicht gegen Treu und Glauben verstößt.
Evtl. kann man die Kasse auch dahingegen verklagen, dass die Genehmigung erteilt wird.
Irgendwelche Meinungen oder Erfahrungen?
Auf Rat meines Verbandes habe ich der KK den Fall schriftlich erklärt, also, genau wie du es geschrieben hast und um eine positive Einzelfallentscheidung gebeten.
War 20 x Bobath im Hause.
Die Kasse hat das dann ajch tatsächlich beglichen.
Ich würde es so versuchen.
Viel Erfolg!!!
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RoFo schrieb:
Genau so etwas hatte ich auch schon mal.
Auf Rat meines Verbandes habe ich der KK den Fall schriftlich erklärt, also, genau wie du es geschrieben hast und um eine positive Einzelfallentscheidung gebeten.
War 20 x Bobath im Hause.
Die Kasse hat das dann ajch tatsächlich beglichen.
Ich würde es so versuchen.
Viel Erfolg!!!
RoFo hat den Weg gezeigt. Manchmal macht man Fehler und dann schadet es niemanden, wenn man das ordentlich erklärt und seinen Geschäftspartner um Nachsicht bittet. Hab auch gute Erfahrungen damit gemacht.
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Xela schrieb:
"Treu und Glauben". Bei meinem Anwalt darf der Referendar nochmal am ersten Tag Treu und Glauben in den Mund nehmen. Danach muss immer ein 20er ins Frasenschwein.
RoFo hat den Weg gezeigt. Manchmal macht man Fehler und dann schadet es niemanden, wenn man das ordentlich erklärt und seinen Geschäftspartner um Nachsicht bittet. Hab auch gute Erfahrungen damit gemacht.
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Genehmigung vergessen weil Patientin in der Kurzzeitpflege war und zu Hause von einer anderen Praxis schon immer behandelt wurde . Bei dem nächsten Rezept dann Genehmigung bekommen . Aber für das abgearbeitete Rezept nachträglich keine Chance . Das Argument , daß sowohl vorher wie nachher ja genehmigt wurde und daß nur ein Verwaltungsakt fehlt kam die Antwort , daß eben nur genehmigte Verordnungen vergütet werden .
Nun ja... aber Du hast das dann so hingenommen, oder?
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Wonderwoman schrieb:
Leni C. schrieb am 20.12.18 01:43:
Genehmigung vergessen weil Patientin in der Kurzzeitpflege war und zu Hause von einer anderen Praxis schon immer behandelt wurde . Bei dem nächsten Rezept dann Genehmigung bekommen . Aber für das abgearbeitete Rezept nachträglich keine Chance . Das Argument , daß sowohl vorher wie nachher ja genehmigt wurde und daß nur ein Verwaltungsakt fehlt kam die Antwort , daß eben nur genehmigte Verordnungen vergütet werden .
Nun ja... aber Du hast das dann so hingenommen, oder?
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Leni C. schrieb:
Genehmigung vergessen weil Patientin in der Kurzzeitpflege war und zu Hause von einer anderen Praxis schon immer behandelt wurde . Bei dem nächsten Rezept dann Genehmigung bekommen . Aber für das abgearbeitete Rezept nachträglich keine Chance . Das Argument , daß sowohl vorher wie nachher ja genehmigt wurde und daß nur ein Verwaltungsakt fehlt kam die Antwort , daß eben nur genehmigte Verordnungen vergütet werden .
Alles nur Schikane und Bürokratie, da in den meisten Fällen auch nur ein Sachbearbeiter kontrolliert und keiner mit medizinischem Fachwissen.
Wir hatten mal das Glück das die Verwandschaft des Patienten sich in so einem Fall an die Kasse gewandt und um Bezahlung gebeten hat, damit die Zusammenarbeit nicht gefährdet wird. Hat auch geklappt.
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direkt mit der Zuständigen GKV sprechen und den Fall schildern. Ist zwar schon einige Jahre her - Habe auch schon 2 x mal eine VO nachträglich genehmigt bekommen (AOK)! Sind da ja auch nicht alle Unmenschen und Idioten........
Versuch macht kluch......ging sogar telefonisch.
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VAUPE schrieb:
.....mach es wie RoFo schreibt,
direkt mit der Zuständigen GKV sprechen und den Fall schildern. Ist zwar schon einige Jahre her - Habe auch schon 2 x mal eine VO nachträglich genehmigt bekommen (AOK)! Sind da ja auch nicht alle Unmenschen und Idioten........
Versuch macht kluch......ging sogar telefonisch.
ging sogar telefonisch.
Bei mir nicht... "Das kann ich nicht entscheiden. Schreiben Sie meinem Abteilungsleiter." Typisch Call-Center :confused:
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Wonderwoman schrieb:
VAUPE schrieb am 20.12.18 12:14:
ging sogar telefonisch.
Bei mir nicht... "Das kann ich nicht entscheiden. Schreiben Sie meinem Abteilungsleiter." Typisch Call-Center :confused:
Krankenversicherung – Vergütung von krankengymnastischen Leistungen – Genehmigungsvorbehalt)
BSG, Urteil vom 15. 11. 2007 – B 3 KR 4/07 R (lexetius.com/2007,4138)
[1] Tatbestand: Streitig ist die Vergütung einer krankengymnastischen Behandlung.
"[21] d) Mit dem Behandlungsbeginn am 31. 8. 2001 ist ein schwebend unwirksamer Behandlungsvertrag nach § 69 SGB V iVm § 611 BGB zwischen den Klägern und der Beklagten zustande gekommen. Die vertragsärztliche Verordnung vom 23. 8. 2001 verkörperte zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksames Angebot der Beklagten, weil sie nicht den notwendigen Genehmigungsvermerk der Beklagten enthielt und deshalb noch nicht gültig war. Der weitergehende Einwand der Beklagten, der Vergütungsanspruch sei schon deshalb unbegründet, weil die vertragsärztliche Verordnung nach § 2 Nr 1 Vergütungsvereinbarung wegen unvollständiger bzw fehlerhafter Ausfüllung durch den Arzt nicht den HMR und deren Anlagen entspreche, greift indes nicht durch."
Was schwebend ist, sollte man hinbekommen können. :smile:
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Xela schrieb:
BSG, Urteil vom 15. 11. 2007 – B 3 KR 4/07 R
Krankenversicherung – Vergütung von krankengymnastischen Leistungen – Genehmigungsvorbehalt)
BSG, Urteil vom 15. 11. 2007 – B 3 KR 4/07 R (lexetius.com/2007,4138)
[1] Tatbestand: Streitig ist die Vergütung einer krankengymnastischen Behandlung.
"[21] d) Mit dem Behandlungsbeginn am 31. 8. 2001 ist ein schwebend unwirksamer Behandlungsvertrag nach § 69 SGB V iVm § 611 BGB zwischen den Klägern und der Beklagten zustande gekommen. Die vertragsärztliche Verordnung vom 23. 8. 2001 verkörperte zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksames Angebot der Beklagten, weil sie nicht den notwendigen Genehmigungsvermerk der Beklagten enthielt und deshalb noch nicht gültig war. Der weitergehende Einwand der Beklagten, der Vergütungsanspruch sei schon deshalb unbegründet, weil die vertragsärztliche Verordnung nach § 2 Nr 1 Vergütungsvereinbarung wegen unvollständiger bzw fehlerhafter Ausfüllung durch den Arzt nicht den HMR und deren Anlagen entspreche, greift indes nicht durch."
Was schwebend ist, sollte man hinbekommen können. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Cool. Danke. Ich lese mir das Urteil mal durch
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VAUPE schrieb:
Und wenn das nicht hilft, schmecken se de "Moffakette"....... :smile:
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physiox100 schrieb:
Ja diese Spielchen der Kassen, die keinen Sinn ergeben. Warum bestimmte Therapien a.d.R. genehmigt werden müssen, wenn die teurere MT(auf die Stunde gerechnet) oder vergleichbare KG ohne auskommen, bleibt mir ein Rätsel. Da wird scheinbar nur in absoluten Rezeptwerten gerechnet und nicht zeit-bezogen. Nur so lässt sich auch erklären warum zeit-intensive LDs so mies bezahlt werden.
Alles nur Schikane und Bürokratie, da in den meisten Fällen auch nur ein Sachbearbeiter kontrolliert und keiner mit medizinischem Fachwissen.
Wir hatten mal das Glück das die Verwandschaft des Patienten sich in so einem Fall an die Kasse gewandt und um Bezahlung gebeten hat, damit die Zusammenarbeit nicht gefährdet wird. Hat auch geklappt.
vor einigen Jahren wurde hier ein enentsprechendes Gerichtsurteil eingestellt und diskutiert. Ergebnis: die KK mußte zahlen. Mehr weiß ich jetzt nicht mehr.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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tigerlilly schrieb:
Wir hatten sogar mal den Fall: 2 Rezepte außerhalb d. Regelfalles nicht genehmigen lassen ( Patient hatte behauptet es wäre nicht nötig, er hat mit einem Sachbearbeiter gesprochen der ihm das so zugesagt hat. Wir waren so doof und haben es geglaubt... aber egal... war doof von uns!) Rezepte wurden nicht bezahlt... leider keine Chance... jedenfalls wollten wir das 3.Rezept dann genehmigen lassen... würde NICHT genehmigt, mit der Begründung, der Patient hatte ja schon 2 Rezepte, die zwar nicht bezahlt wurden, aber er hatte ja schon 20 Einheiten!!!Unglaublich, oder? Ich bin es so Leid!!
Wir hatten sogar mal den Fall: 2 Rezepte außerhalb d. Regelfalles nicht genehmigen lassen ( Patient hatte behauptet es wäre nicht nötig, er hat mit einem Sachbearbeiter gesprochen der ihm das so zugesagt hat. Wir waren so doof und haben es geglaubt... aber egal... war doof von uns!) Rezepte wurden nicht bezahlt... leider keine Chance... jedenfalls wollten wir das 3.Rezept dann genehmigen lassen... würde NICHT genehmigt, mit der Begründung, der Patient hatte ja schon 2 Rezepte, die zwar nicht bezahlt wurden, aber er hatte ja schon 20 Einheiten!!!Unglaublich, oder? Ich bin es so Leid!!
Such dir den Namen und die Anschrift des Vorstandes raus und reiche Vorstandsbeschwerde ein.
Geht dann von ganz oben innerhalb der Kasse die Leiter bis unten runter und wirkt.
Am Besten noch gleich die 40€ Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs.5 BGB.einfordern.
Wirkt...
Allerdings ist die AOK nicht lernfähig, habe jetzt nach Weihnachten den 4.Fall in der Tastatur/Arbeit.
Vor allem deshalb, weil ich per Fax beantragt habe und nie eine Antwort kam.
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Veronika schrieb:
tigerlilly schrieb am 26.12.18 15:48:
Wir hatten sogar mal den Fall: 2 Rezepte außerhalb d. Regelfalles nicht genehmigen lassen ( Patient hatte behauptet es wäre nicht nötig, er hat mit einem Sachbearbeiter gesprochen der ihm das so zugesagt hat. Wir waren so doof und haben es geglaubt... aber egal... war doof von uns!) Rezepte wurden nicht bezahlt... leider keine Chance... jedenfalls wollten wir das 3.Rezept dann genehmigen lassen... würde NICHT genehmigt, mit der Begründung, der Patient hatte ja schon 2 Rezepte, die zwar nicht bezahlt wurden, aber er hatte ja schon 20 Einheiten!!!Unglaublich, oder? Ich bin es so Leid!!
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Geht dann von ganz oben innerhalb der Kasse die Leiter bis unten runter und wirkt.
Am Besten noch gleich die 40€ Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs.5 BGB.einfordern.
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Vor allem deshalb, weil ich per Fax beantragt habe und nie eine Antwort kam.
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