Ihre Aufgaben
• Physiotherapeutische
Behandlungen in Einzel- und
Gruppentherapien für orthopädisch
erkrankte Patienten
• Patientenschulungen im Bereich
der Gesundheitsaufklärung
• Dokumentation von
Therapiemaßnahmen und des Verlaufs
sowie das Erarbeiten von
Abschlussberichten
Das bringen Sie mit
• Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
• Sie haben Freude daran,
Menschen zu motivieren und an der
Verbesserung ihres aktuellen
Gesundheitszustandes mitzuwirke...
• Physiotherapeutische
Behandlungen in Einzel- und
Gruppentherapien für orthopädisch
erkrankte Patienten
• Patientenschulungen im Bereich
der Gesundheitsaufklärung
• Dokumentation von
Therapiemaßnahmen und des Verlaufs
sowie das Erarbeiten von
Abschlussberichten
Das bringen Sie mit
• Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
• Sie haben Freude daran,
Menschen zu motivieren und an der
Verbesserung ihres aktuellen
Gesundheitszustandes mitzuwirke...
Allerdings wurde von uns handschriftlich auf dem Rezept vermerkt, Genehmigt bis 23.01.27
Nun wurde dieses Rezept nur 6x statt 24x bezahlt.
Eine Rezeptkopie wurde nicht mit zurück gesendet.
Kann ich hier trotzdem noch Widerspruch einlegen?
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tinki schrieb:
Welche Verordnung bedarf denn noch einer Genehmigung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Diagnose die nicht gelistet ist. Haben wir mehrere.
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ali schrieb:
Na klar kannst Du das Nachreichen.
Es wird "empfohlen" die Genehmigung dem Rezept beizufügen.
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Shia schrieb:
Ja und die 40€ Schadensverzug nicht vergessen.
Es wird "empfohlen" die Genehmigung dem Rezept beizufügen.
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Schippi schrieb:
Welche Begründung der Absetzung wurde denn gegeben??Ansonsten natürlich Widerspruch!
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Schippi schrieb:
Sorry,vergessen:das kann doch nicht nur die fehlende Genehmigung sein??
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massu schrieb:
Mal anders gefragt: Die Genehmigung hat doch die Kasse ausgestellt, oder? Wieso muss sie dann der Kasse wieder zurück geschickt werden? Reicht es nicht im Rezept zu vermerken: Genehmigung der KK vorhanden? Wie bei der Befreiungskarte auch.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe vergessen die Genehmigung der Krankenkasse , der Abrechnung beizulegen.
Allerdings wurde von uns handschriftlich auf dem Rezept vermerkt, Genehmigt bis 23.01.27
Nun wurde dieses Rezept nur 6x statt 24x bezahlt.
Eine Rezeptkopie wurde nicht mit zurück gesendet.
Kann ich hier trotzdem noch Widerspruch einlegen?
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