Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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habe zum 1. mal eine Praxisbesonderheit bei einer Krankenkasse die a.d.R. Genehmigung erteilt, wie verhält es sich bei Pr.Bes.?
Im der Ergänzungsbroschüre von Buchner zum HMK habe ich (auf S. 29) gelesen das eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Die Krankenkasse will davon nichts wissen und besteht auf eine Genehmigung.
In den Richtlinien der GKV habe ich keine Antwort gefunden.
Was ist richtig, kann mir das jemand beantworten??
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pigu schrieb:
hallo,
habe zum 1. mal eine Praxisbesonderheit bei einer Krankenkasse die a.d.R. Genehmigung erteilt, wie verhält es sich bei Pr.Bes.?
Im der Ergänzungsbroschüre von Buchner zum HMK habe ich (auf S. 29) gelesen das eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Die Krankenkasse will davon nichts wissen und besteht auf eine Genehmigung.
In den Richtlinien der GKV habe ich keine Antwort gefunden.
Was ist richtig, kann mir das jemand beantworten??
Eine Praxisbesonderheit ist eine ganz normale Vo. oder Vo. adR.
Möglicherweise verwechselst du das mit dem langfristigen Heilmittelbedarf (Vo adR), aber auch hier kann eine Kasse die Genehmigung fordern.
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morpheus-06 schrieb:
die Kasse kann auf die Genehmigung verzichten muss aber nicht.
Eine Praxisbesonderheit ist eine ganz normale Vo. oder Vo. adR.
Möglicherweise verwechselst du das mit dem langfristigen Heilmittelbedarf (Vo adR), aber auch hier kann eine Kasse die Genehmigung fordern.
Das ich für langfristigen Heilmittelbedarf ggff. eine Genehmigung brauche, steht außer Frage und geht ja aus den Informationen deutlich hervor, nicht jedoch bei Praxisbesonderheiten.
Möglicherweise ist dies eine falsche Information.
... L.G.
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Es gibt eine Liste der Praxisbesonderheiten(Diagnose mit jeweiligen ICD-Code)-dies ist wichtig für die Ärzte,da hier die aufgeführten Diagnosen aus der Budgetberechnung herausfallen!
Du als Therapeut brauchst für VadR bei langfristigem Heilmittelbedarf doch keine Genehmigung!Das ist doch Sache des Pat,der KK und des Arztes!
Nach meinen Kenntnissen(Rückfrage bei KK) verzichten viele KK auf das Genehmigungsverfahren-wichtig ist für die KK das der entsperechende ICD-Code für die Praxisbesonderheit auf dem Rezept steht!
Gruß SChippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Es gibt eine Liste der Praxisbesonderheiten(Diagnose mit jeweiligen ICD-Code)-dies ist wichtig für die Ärzte,da hier die aufgeführten Diagnosen aus der Budgetberechnung herausfallen!
Du als Therapeut brauchst für VadR bei langfristigem Heilmittelbedarf doch keine Genehmigung!Das ist doch Sache des Pat,der KK und des Arztes!
Nach meinen Kenntnissen(Rückfrage bei KK) verzichten viele KK auf das Genehmigungsverfahren-wichtig ist für die KK das der entsperechende ICD-Code für die Praxisbesonderheit auf dem Rezept steht!
Gruß SChippi
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pigu schrieb:
...ich verstehe nicht so ganz was Du mit verwechseln meinst.
Das ich für langfristigen Heilmittelbedarf ggff. eine Genehmigung brauche, steht außer Frage und geht ja aus den Informationen deutlich hervor, nicht jedoch bei Praxisbesonderheiten.
Möglicherweise ist dies eine falsche Information.
... L.G.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Wenn es eine V.a.d.R ist und die KK genehmigen will, muss die Verordnung genehmigt werden.
PT-Angie
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