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wir behandeln CMD - Patienten und bisher gab es nie Probleme mit der Abrechnung. Jetzt sagte uns ein Zahnarzt, die IKK-Nord behalte sich für jede VO eine Genehmigung vor. Unsere Rezeptionskraft fragte daraufhin bei der IKK-Nord an und bekam, nachdem sie von Niebüll nach Husum und letztlich nach Flensburg weitergeleitet wurde, bestätigt, dass ohne vorherige Genehmigung keine vom Zahnarzt ausgestellte VO vergütet werde. Dies gelte sogar für Erst-VOs.
Ist mir da eine aktuelle Information entgangen oder ist das reine Kassenwillkür?
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit der IKK-Nord?
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Roxx schrieb:
Hallo,
wir behandeln CMD - Patienten und bisher gab es nie Probleme mit der Abrechnung. Jetzt sagte uns ein Zahnarzt, die IKK-Nord behalte sich für jede VO eine Genehmigung vor. Unsere Rezeptionskraft fragte daraufhin bei der IKK-Nord an und bekam, nachdem sie von Niebüll nach Husum und letztlich nach Flensburg weitergeleitet wurde, bestätigt, dass ohne vorherige Genehmigung keine vom Zahnarzt ausgestellte VO vergütet werde. Dies gelte sogar für Erst-VOs.
Ist mir da eine aktuelle Information entgangen oder ist das reine Kassenwillkür?
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit der IKK-Nord?
Mal davon ganz abgesehen, dass mit Zahnarzt VO ja sowieso etwas einfacher umgegangen werden kann, handelt es sich auch hier um eine Heilmittelverordnung. Bei Heilmittelverordnungen gibt es nur bei der IKK gesund plus eine bundesweite Genehmigungspflicht. Ausgenommen einige Diagnosegruppen.
Betrifft natürlich auch da erst VadR!
Da möchte die IKK Nord wohl ihre ganz eigenen HMR durchsetzen und das dürfte schwierig werden!
MfG
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SNS37 schrieb:
Wo hat denn der Mitarbeiter der IKK Nord das gelesen?
Mal davon ganz abgesehen, dass mit Zahnarzt VO ja sowieso etwas einfacher umgegangen werden kann, handelt es sich auch hier um eine Heilmittelverordnung. Bei Heilmittelverordnungen gibt es nur bei der IKK gesund plus eine bundesweite Genehmigungspflicht. Ausgenommen einige Diagnosegruppen.
Betrifft natürlich auch da erst VadR!
Da möchte die IKK Nord wohl ihre ganz eigenen HMR durchsetzen und das dürfte schwierig werden!
MfG
>> es sei denn, die Liste von physio ist veraltet????<<
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 13.12.13 16:52]
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JürgenK schrieb:
Das ist reine Willkür...noch gelten die HMR ...nur für Zahnärzte noch nicht
>> es sei denn, die Liste von physio ist veraltet????<<
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 13.12.13 16:52]
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morpheus-06 schrieb:
richtig, das BVA und das Sozialministerium davon in Kenntnis setzen.
Gruß
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Roxx schrieb:
Danke für die hilfreichen Beiträge. Wir werden versuchen, die Aussage von der IKK - Nord schriftlich zu bekommen und uns dann weitere Schritte überlegen. Vielleicht wirklich mal eine Info an das BVA und Sozialministerium geben.
Gruß
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Shakespeare schrieb:
Das ist eine eigenständige Entscheidung der IKK mit Zahnarztverordnungen so zu verfahren. Da die Kasse aber kein Privatunternehmen ist, dass ihre AGB frei entscheiden bzw. aushandeln kann und unabhängig von Versicherten und Gesetz verfahren darf, wäre das unrechtmäßig. Man sollte die entsprechenden Aufsichtsbehörden informieren, wenn sich das bestätigt, was der Mitarbeiter gesagt hat. Ich bin aber hoffnungsfroh, dass es sich wieder einmal um eine Aussage eines fachlich überforderten und inkompetenten Mitarbeiter gehandelt hat, die man insbesondere am Telefon im Zeitalter der "Call-Center" ziemlich oft erfährt, wenn man mit Kassen telefoniert...
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