Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
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in Teilzeit / Vollzeit
.
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• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
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Wünsche offenlässt, mit vielen
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Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
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Lt. Kasse darf ich nachträglich keine Genehmigung anfordern, bzw einreichen. Hatte das schon einer von euch? Und wie ist er dann vorgegangen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen??
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe heute eine Kürzung für 3 VO`s erhalten. Alle drei waren V.a.R. mit med. Begründung. Die Kürzung habe ich erhalten, weil die VO`s vorher nicht genehmigt wurden. Die KK ist die Novitas BKK.
Lt. Kasse darf ich nachträglich keine Genehmigung anfordern, bzw einreichen. Hatte das schon einer von euch? Und wie ist er dann vorgegangen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen??
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Leni C. schrieb:
Sie genehmigen nicht nachträglich . Selber schon erlebt . Patientin zu Hause adR bei anderer Praxis , ich hatte sie in der Kurzzeitpflege ; Genehmigung nicht auf dem Schirm und verbaselt , dann für weitere Rezepte die Genehmigung eingeholt . Wurden ohne Probleme genehmigt . Aber für die " dazwischen " gab es auch aus Kulanz keine nachträgliche Genehmigung . 1000 € Lehrgeld .
Ich habe heute eine Kürzung für 3 VO`s erhalten. Alle drei waren V.a.R. mit med. Begründung. Die Kürzung habe ich erhalten, weil die VO`s vorher nicht genehmigt wurden. Die KK ist die Novitas BKK.
Lt. Kasse darf ich nachträglich keine Genehmigung anfordern, bzw einreichen. Hatte das schon einer von euch? Und wie ist er dann vorgegangen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen??
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Bei der Novitas hast du keine Chance. Die Absetzungen sind nach HMR korrekt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist echt zum Haare raufen. Fehler passieren nun mal, wir sind ja schließlich keine Maschinen und können auch nicht alles im Kopf haben.... und das man nicht mal die Möglichkeit bekommt, nachträglich die Genehmigung einzureichen, ist einfach unverschämt.
Vielen Dank für eure Antworten
Ich würde erstmal einen ganz lieben Brief an den Vorstand schreiben und ganz liiiieb um Verständnis bitte. Das ist die billigste Variante. Die große Keule kann man immer noch rausholen.
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Xela schrieb:
In Par. 8 Abs. 4 HMR ist nur geregelt, dass eine V.a.d.R. vor Fortsetzung der Therapie der Kasse vorzulegen ist. Anders als z.B. bei der 14 Tagefrist ist nicht geregelt, was passiert, wenn dies nicht rechtzeitig erfolgt. Mit anderen Worten: hätte der Gesetzgeber gewollt, dass eine nicht-fristgerecht eingereichte VO seine Gültigkeit (grundsätzlich) verliert, hätte er es ins Gesetz geschrieben. Hat er aber nicht und der Gesetzgeber denkt sich immer was, wenn er was macht oder eben nicht. So einfach. Insofern gilt BGB § 184 - eine rückwirkende Genehmigung muss möglich sein.
Ich würde erstmal einen ganz lieben Brief an den Vorstand schreiben und ganz liiiieb um Verständnis bitte. Das ist die billigste Variante. Die große Keule kann man immer noch rausholen.
Das ist echt zum Haare raufen. Fehler passieren nun mal, wir sind ja schließlich keine Maschinen und können auch nicht alles im Kopf haben.... und das man nicht mal die Möglichkeit bekommt, nachträglich die Genehmigung einzureichen, ist einfach unverschämt.
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Warum unverschämt? Der Fehler liegt bei dir nicht bei der Kasse. HMR und R-Verträge sind halt zu beachten, sonst kostet es unsere Kohle.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.8.19 16:46:
Das ist echt zum Haare raufen. Fehler passieren nun mal, wir sind ja schließlich keine Maschinen und können auch nicht alles im Kopf haben.... und das man nicht mal die Möglichkeit bekommt, nachträglich die Genehmigung einzureichen, ist einfach unverschämt.
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Warum unverschämt? Der Fehler liegt bei dir nicht bei der Kasse. HMR und R-Verträge sind halt zu beachten, sonst kostet es unsere Kohle.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.8.19 14:08:
Ich habe heute eine Kürzung für 3 VO`s erhalten. Alle drei waren V.a.R. mit med. Begründung. Die Kürzung habe ich erhalten, weil die VO`s vorher nicht genehmigt wurden. Die KK ist die Novitas BKK.
Lt. Kasse darf ich nachträglich keine Genehmigung anfordern, bzw einreichen. Hatte das schon einer von euch? Und wie ist er dann vorgegangen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen??
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Bei der Novitas hast du keine Chance. Die Absetzungen sind nach HMR korrekt.
Ich bin nicht Jesus oder der liebe Gott, ich mach eben auch mal Fehler und wenn es dafür keine Kulanz gibt, dann eben auch keine Behandlungen mehr.
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idefix- schrieb:
Lösung : keine Rezept von Kassen mit Genehmigung mehr annehmen. Bei uns hängt eine Liste mit Kassen die Genehmigungen wollen. Keine Annahme mehr.
Ich bin nicht Jesus oder der liebe Gott, ich mach eben auch mal Fehler und wenn es dafür keine Kulanz gibt, dann eben auch keine Behandlungen mehr.
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