Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
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Behandlungseinheiten
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erreichen
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- Freundlicher Umgang miteinander
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ich behandle ein Mädchen mit Trisomie 21. die Diagnose Q.90.0 fällt unter den langfristigen HM Bedarf.
Nun habe ich eine VO bekommen: ZN1a 5x KG ZNS Kinder Vojta die Frequenz 14 tägig.
14 tägig, da der Mutter häufigere Termine zu viel sind.
Soll ich die VO vorsichtshalber der Kasse zur Genehmigung vorlegen, da 14 tägig nicht dem HMK entspricht?
Danke für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich behandle ein Mädchen mit Trisomie 21. die Diagnose Q.90.0 fällt unter den langfristigen HM Bedarf.
Nun habe ich eine VO bekommen: ZN1a 5x KG ZNS Kinder Vojta die Frequenz 14 tägig.
14 tägig, da der Mutter häufigere Termine zu viel sind.
Soll ich die VO vorsichtshalber der Kasse zur Genehmigung vorlegen, da 14 tägig nicht dem HMK entspricht?
Danke für eure Hilfe.
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ich kenne einen Kollegen der eine Praxis in der Nachbarstadt betreibt. Der hatte schon mal eine komplette Absetzung eines Rezeptes einer Betriebskrankenkasse, die einen 14 tägigen Abstand zwischen den Behandlungen nicht als heilmittel-richtlinien-konform betrachtet hat.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. Ob das von der Krankenkasse her so o. k. ist, kann ich nicht beurteilen.
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Achilles2 schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer,
ich kenne einen Kollegen der eine Praxis in der Nachbarstadt betreibt. Der hatte schon mal eine komplette Absetzung eines Rezeptes einer Betriebskrankenkasse, die einen 14 tägigen Abstand zwischen den Behandlungen nicht als heilmittel-richtlinien-konform betrachtet hat.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P. S. Ob das von der Krankenkasse her so o. k. ist, kann ich nicht beurteilen.
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Tempelritter schrieb:
Wie die BKK diese Absetzung begründet? Da hilft dann nur ein Widerspruch und eine Klage, da dies nach HMR und Verträge möglich ist.
Nach Rücksprache mit ......kann Rezept so abgerechnet werden.
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Minza schrieb:
Ich würde bei der Kasse anrufen und das Ganze besprechen und dann hinten auf der Verordnung vermerken.
Nach Rücksprache mit ......kann Rezept so abgerechnet werden.
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Tempelritter schrieb:
14-tägig würde den HMR und den gängigen Rahmenverträgen entsprechen.
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