Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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vllt. kann jmd. helfen. Muss eine Vo nach 3 Monaten abgerechnet werden, auch wenn die vorgegebene Anzahl nicht erreicht wurde oder wird die volle Anzahl der verordneten Behandlungen auch über den Zeitraum von 3 Monaten abgeleistet?
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RePro schrieb:
Hallo,
vllt. kann jmd. helfen. Muss eine Vo nach 3 Monaten abgerechnet werden, auch wenn die vorgegebene Anzahl nicht erreicht wurde oder wird die volle Anzahl der verordneten Behandlungen auch über den Zeitraum von 3 Monaten abgeleistet?
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So genau gehts fast nie, bei nem 24er Rezept und 2x / Woche. Da ist mal einer Krank etc.
Also Anzahl durch Höchstfrequenz muss kleiner gleich 12 sein. Dann passt es.
Bsp: 30 x MLD bei 2-3 mal / Woche kommste auf 10. Passt also.
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TheStonie schrieb:
Nein, es steht nur, dass die VO so ausgestellt sein muss, dass aufgrund der Frequenz die VO in 12 Wochen erledigt werden KANN!
So genau gehts fast nie, bei nem 24er Rezept und 2x / Woche. Da ist mal einer Krank etc.
Also Anzahl durch Höchstfrequenz muss kleiner gleich 12 sein. Dann passt es.
Bsp: 30 x MLD bei 2-3 mal / Woche kommste auf 10. Passt also.
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Kitane schrieb:
Hängt von der Kasse ab AOK nach 83 Tagen abrechnen vom Verordnungsdatum gezählt, TK und HEK 12 Wochen ab Verordnungsdatum eine Woche drüber kein Problem , DAK und HKK ab erstem Behandlungsdatum auch kein Problem wenn es 1-2 Wochen mehr sind. Barmer weiß ich nicht so ganz genau
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Kitane schrieb:
Ich habe mit den einzelnen Kassen telefoniert, weil ich es leid war keine genauen Infos zu haben und teilweise die Vo's abzurechnen, obwohl die Anzahl noch nicht ausgeschöpft war und der Pat erstWochen später einen Termin beim Lymphologen hatte um ein neues Rezept zu bekommen. Eine Pat hat ihre Kasse eingeschaltet und die rief mich an um mir mitzuteilen, dass es völliger Quatsch sei das Rezept nach 12 Wochen abzurechnen ,obwohl noch offenen Behandlungen da sind. Ich erwiderte, dass ich mich an die HMR halten müsse und die Kasse versicherte mir, dass es Abrechnungstechnisch keine Probleme gibt. Bin Selbstabrechner und ich habe ich die anderen Ersatzkassen angerufen und es gibt keine Probleme .Habe dann noch mit meinem Verband gesprochen und die meinten es ist so ok. Nur bei RVO rechne ich nach 83Tagen ab.
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die neue schrieb:
Barmer überhaupt kein Problem. Ich hab regelmäßig 24er-VO mit HB und komm eigentlich nie hin mit den 12 Wochen. Mal ist die Patientin krank, mal gibts Feiertage dazwischen, mal passt es von den Terminen her nicht, ich mach auch mal Urlaub, etc..... Nie ein Problem gehabt. Und wenn die Barmer ein Problem machen würde, dann hätten die ein Problem
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lexa schumanski schrieb:
Beachte 12 Wochenfrist!!
In der Heilmittelrichtlinie steht nur was Stonie in seinem ersten Satz geschrieben hat, in den für mich relevanten Rahmenverträgen steht keine von der HMR abweichende Vereinbarung...
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...in welcher Vorschrift steht das, Kitane?
In der Heilmittelrichtlinie steht nur was Stonie in seinem ersten Satz geschrieben hat, in den für mich relevanten Rahmenverträgen steht keine von der HMR abweichende Vereinbarung...
das frage ich mich auch, wo steht das?
Das sind von einzelnen Kassen hausgemachte Vorschriften die weder in den HMR - HMK oder in den Rahmenverträgen zu finden sind. Das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein könnte. FAQ und Checklisten bestätigen auch die Leistungserbringung über diese 12 Wochen hinaus.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 2.3.15 20:49:
...in welcher Vorschrift steht das, Kitane?
In der Heilmittelrichtlinie steht nur was Stonie in seinem ersten Satz geschrieben hat, in den für mich relevanten Rahmenverträgen steht keine von der HMR abweichende Vereinbarung...
das frage ich mich auch, wo steht das?
Das sind von einzelnen Kassen hausgemachte Vorschriften die weder in den HMR - HMK oder in den Rahmenverträgen zu finden sind. Das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein könnte. FAQ und Checklisten bestätigen auch die Leistungserbringung über diese 12 Wochen hinaus.
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Papa Alpaka schrieb:
...in welcher Vorschrift steht das, Kitane?
In der Heilmittelrichtlinie steht nur was Stonie in seinem ersten Satz geschrieben hat, in den für mich relevanten Rahmenverträgen steht keine von der HMR abweichende Vereinbarung...
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