Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
1) Ev mit Ex2 a FV Ex2 b mit entsprechender Leitsymptomatik 2.FV. wieder Ex2 a mit entsprechender Leitsymptomatik.
Die Diagnose ist immer gleich.
Ist ein Wechsel von a auf b auf a möglich ?
2) Eine EV musste nach einer Behandlung abgebrochen werden. Jetzt hat die Patientin eine neue Verordnung bekommen, wieder EV mit 5x KG und dem Vermerk, dass es sich um ein erneutes Ausstellen der Verordnung handelt . Muss die zweite Verordnung nicht eine FV sein, auch wenn die EV nicht vollständig abgearbeitet wurde ?
LG !
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Lamaca schrieb:
Habe folgende Fragen :
1) Ev mit Ex2 a FV Ex2 b mit entsprechender Leitsymptomatik 2.FV. wieder Ex2 a mit entsprechender Leitsymptomatik.
Die Diagnose ist immer gleich.
Ist ein Wechsel von a auf b auf a möglich ?
2) Eine EV musste nach einer Behandlung abgebrochen werden. Jetzt hat die Patientin eine neue Verordnung bekommen, wieder EV mit 5x KG und dem Vermerk, dass es sich um ein erneutes Ausstellen der Verordnung handelt . Muss die zweite Verordnung nicht eine FV sein, auch wenn die EV nicht vollständig abgearbeitet wurde ?
LG !
zu 1)
Ja das ist so möglich. du kannst von a auf b springen und auch zurück.Ein anderes Beispiel wäre zB ein Patient der mit WS2a zur KG kommt, dann mit WS2c zur KGG und danach, zb 8 Wochen später bei gleicher Diagnose wieder KG und WS2a verordnet bekommt. Geht absolut! Was aber nicht erlaubt ist, ist zb ein Sprung von EX3a auf EX2a
zu2)
Du liegst absolut richtig, es muss eine FV sein, da du das rezept ja nicht hast liegen lassen, sondern begonnen hast, es muss also eine Fv mit bis zu 5 Einheiten sein
Liebe Grüße
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zu 2: Fast wie geschrieben: FV - aber nicht nur bis zu 5 Einheiten, sondern wieder bis zu 6 Behandlungen möglich - bis zur Gesamtverordnungs-Höchstmenge von 18 Behandlungen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
zu 1: Ja. Aber es ist durchaus auch ein Rück-Wechsel von Ex3 auf Ex2 möglich - warum denn nicht? So lange die jeweilige Höchstverordnungsmenge noch nicht überschritten ist...
zu 2: Fast wie geschrieben: FV - aber nicht nur bis zu 5 Einheiten, sondern wieder bis zu 6 Behandlungen möglich - bis zur Gesamtverordnungs-Höchstmenge von 18 Behandlungen.
Gruß
Nora
fast alles bisherige ist richtig. Nur ein Wechsel von z. B. Ex3 auf EX1 oder EX2 ist lt. HMR nicht möglich. Nachzulesen in HMR direkt bei EX3. :blush:
Viele Grüße AH
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Physio AH schrieb:
Hallo,
fast alles bisherige ist richtig. Nur ein Wechsel von z. B. Ex3 auf EX1 oder EX2 ist lt. HMR nicht möglich. Nachzulesen in HMR direkt bei EX3. :blush:
Viele Grüße AH
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Lamaca schrieb:
Danke für eure Antworten !!! :sunglasses:
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Loving-Life schrieb:
Guten Abend :)
zu 1)
Ja das ist so möglich. du kannst von a auf b springen und auch zurück.Ein anderes Beispiel wäre zB ein Patient der mit WS2a zur KG kommt, dann mit WS2c zur KGG und danach, zb 8 Wochen später bei gleicher Diagnose wieder KG und WS2a verordnet bekommt. Geht absolut! Was aber nicht erlaubt ist, ist zb ein Sprung von EX3a auf EX2a
zu2)
Du liegst absolut richtig, es muss eine FV sein, da du das rezept ja nicht hast liegen lassen, sondern begonnen hast, es muss also eine Fv mit bis zu 5 Einheiten sein
Liebe Grüße
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