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Mönchengladbach, NRW

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung gedruckte Arztunterschrift

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Neues Thema
gedruckte Arztunterschrift
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trini
20.11.2017 13:57
Hallo ,
ich hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall:
wir haben zwei Verordnungen (Lieblingskasse) eines Arztes bei der der Artzstempel und die Unterschrift offensichtlich (generell ) eingescann/aufgedruckt wurde.
Muss eine "händische Originalunterschrift" drauf sein?

Einen guten Wochenstart allen
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Hallo , ich hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall: wir haben zwei Verordnungen (Lieblingskasse) eines Arztes bei der der Artzstempel und die Unterschrift offensichtlich (generell ) eingescann/aufgedruckt wurde. Muss eine "händische Originalunterschrift" drauf sein? Einen guten Wochenstart allen
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trini schrieb:

Hallo ,
ich hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall:
wir haben zwei Verordnungen (Lieblingskasse) eines Arztes bei der der Artzstempel und die Unterschrift offensichtlich (generell ) eingescann/aufgedruckt wurde.
Muss eine "händische Originalunterschrift" drauf sein?

Einen guten Wochenstart allen

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Tom Ligtenberg
21.11.2017 11:45
Wir hatten das Problem schon. Die Kasse hat die nicht-händische Originalunterschrift nicht akzeptiert.
Gruß
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Wir hatten das Problem schon. Die Kasse hat die nicht-händische Originalunterschrift nicht akzeptiert. Gruß
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trini
23.11.2017 11:43
Rezepte sind so nicht gültig-
nach Aussage KK muss auf Grundlage des Bundesmantelvertags d. Ärzte §35 Abs. 2, Satz 2 persönlich unterzeichnet werden.
Vielen Dank für eure Einschätzung1
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Rezepte sind so nicht gültig- nach Aussage KK muss auf Grundlage des Bundesmantelvertags d. Ärzte §35 Abs. 2, Satz 2 persönlich unterzeichnet werden. Vielen Dank für eure Einschätzung1
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trini schrieb:

Rezepte sind so nicht gültig-
nach Aussage KK muss auf Grundlage des Bundesmantelvertags d. Ärzte §35 Abs. 2, Satz 2 persönlich unterzeichnet werden.
Vielen Dank für eure Einschätzung1

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Tom Ligtenberg schrieb:

Wir hatten das Problem schon. Die Kasse hat die nicht-händische Originalunterschrift nicht akzeptiert.
Gruß

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Britt
21.11.2017 13:24
Ich kenne es nur so, dass es eine direkte Originalnterschrift des Arztes sein muss. Eigentlich auch logisch. Sonst kann ich ja auch selbst die Unterschrift des Arztes einscannen und auf die VO drucken.

Gruß Britt
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Ich kenne es nur so, dass es eine direkte Originalnterschrift des Arztes sein muss. Eigentlich auch logisch. Sonst kann ich ja auch selbst die Unterschrift des Arztes einscannen und auf die VO drucken. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Ich kenne es nur so, dass es eine direkte Originalnterschrift des Arztes sein muss. Eigentlich auch logisch. Sonst kann ich ja auch selbst die Unterschrift des Arztes einscannen und auf die VO drucken.

Gruß Britt

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hgb
21.11.2017 14:11
Rechtsverbindliche Auskunft erteilt die zuständige KV, Justiziariat. Anruf genügt.

Da es sich um ein Dokument handelt, ist eine Originalunterschrift eigentlich selbstverständlich. Im Rahmen von e-health ist in letzter Zeit aber alles möglich incl. VIDEOSPRECHSTUNDE.

mfg hgb :wink:
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[b]Rechtsverbindliche Auskunft erteilt die zuständige KV[/b], Justiziariat. Anruf genügt. Da es sich um ein Dokument handelt, ist eine Originalunterschrift eigentlich selbstverständlich. Im Rahmen von e-health ist in letzter Zeit aber alles möglich incl. VIDEOSPRECHSTUNDE. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt die zuständige KV, Justiziariat. Anruf genügt.

Da es sich um ein Dokument handelt, ist eine Originalunterschrift eigentlich selbstverständlich. Im Rahmen von e-health ist in letzter Zeit aber alles möglich incl. VIDEOSPRECHSTUNDE.

mfg hgb :wink:



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