Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
folgendes problem...
hab ein rezept nach der abrechnung zum abändern zurückgeschickt bekommen, welches nach der änderung nochmal zur abrechnung eingereicht werden soll.
gesagt und getan... arzt hat das rezept abgeändert und die änderung mit datum versehen.
jetzt kommt meine frage. das rezept is komplett durchdatiert und vom aug/sep... datum der abänderung war im okt soll. gibt es bezüglich des abänderungsdatums probleme mit der abrechnung oder kann ich es ohne probleme nochmal einreichen ? hatte so einen fall bisher noch nicht.
hoffe ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen.
danke schon mal für hilfreiche antworten.
lg und ein schickes we euch allen...
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uli n. schrieb:
hallo ihr lieben kollegen und kolleginnen...
folgendes problem...
hab ein rezept nach der abrechnung zum abändern zurückgeschickt bekommen, welches nach der änderung nochmal zur abrechnung eingereicht werden soll.
gesagt und getan... arzt hat das rezept abgeändert und die änderung mit datum versehen.
jetzt kommt meine frage. das rezept is komplett durchdatiert und vom aug/sep... datum der abänderung war im okt soll. gibt es bezüglich des abänderungsdatums probleme mit der abrechnung oder kann ich es ohne probleme nochmal einreichen ? hatte so einen fall bisher noch nicht.
hoffe ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen.
danke schon mal für hilfreiche antworten.
lg und ein schickes we euch allen...
Dir auch ein schönes Wochenende!
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SGBV schrieb:
Wenn es zum Ändern zurückgegeben wird, ist doch klar, dass die Änderung erst anschließend erfolgt. Die Kasse signalisiert damit, dass die nachträgliche Heilung des vorhandenen Fehlers akzeptiert wird. Also mit dem Änderungsdatum des Arztes wieder einreichen, dann wird es bezahlt.
Dir auch ein schönes Wochenende!
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uli n. schrieb:
dankeschön...
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