München/Unterschleissheim
Hallo Kolleg(innen)!
Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.
Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!
Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
Hallo Kolleg(innen)!
Wir suchen Dich ab sofort oder
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Ich bin die, die in einer Neuro-Ambulanz ausstellt. Heute hörte ich, das theva seit neuestem wissen möchte, an welchem Körperteil sich die G60.0 abspielt. Ich habe nichts davon gehört,...stimmt das?
LG Michaela
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pt ani schrieb:
Ich weiß es nicht. Aber Du musst keine Rücksicht auf die Allüren oder Fehlprogrammierungen EINES Programmes unter vielen nehmen, denke ich.
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michaela872 schrieb:
@pt ani dAnke, ich hab der Praxis erstmal auf den AB gesprochen, um den Hintergund gebeten in der Richtlinie. Am Montag weiss ich dann mehr
Es hat sich nichts geändert, will ich sagen.
Aber ich bin gespannt, was sie sagen.
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pt ani schrieb:
@michaela872 Das hat dann aber nichts mit bindenden Richtlinien zu tun sondern mit einem Anwenderprogramm, dass diese Info einfordert.
Es hat sich nichts geändert, will ich sagen.
Aber ich bin gespannt, was sie sagen.
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michaela872 schrieb:
@pt ani dAnke Dir
Es besteht aber keine Pflicht das so zu machen. 😇
Im Übrigen ist das für die Podologie natürlich noch viel Sinnvoller exakt anzugeben wo sich das Problem befindet. Da gilt z.B., dass jeder Zehnagel bei eine Nagelspange jeweils ein eigener VO-Fall darstellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 G60.0 ist (für PT) eine LHB, wenn die ICD mit der Diagnosegruppe WS, EX oder PN kombiniert wird. Es macht natürlich bei EX und PN Sinn die betroffene Extremität jeweils mit R oder L zu kennzeichnen. Somit können 2 VOn ausgestellt werden, die vom Therapeuten dann auch parallel durchgeführt werden können. Vermutlich steckt das hinter dem Hinweis von Thevea. Ein Schelm der sich was Böses dabei denkt. 😎
Es besteht aber keine Pflicht das so zu machen. 😇
Im Übrigen ist das für die Podologie natürlich noch viel Sinnvoller exakt anzugeben wo sich das Problem befindet. Da gilt z.B., dass jeder Zehnagel bei eine Nagelspange jeweils ein eigener VO-Fall darstellt.
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij dund hast recht...ein podologe will das. Ach,...wie bei allem neuen, frag ich mich: muss das denn??? Danke Dir
Vorsicht für den Podologen: der einzig erlaubte ICD-Code bei Nagelspangen ist der L60.0.
Podologe muss auf der Rückseite den genauen Zehen u. die Seitenlokalisation angeben (z.B. U1 re. für großen Zehen rechts). Wie Lars das schon sagte: Jeder Zeh ist ein eigener Verordnungsfall und nur mit dieser Bezeichnung erkennt das die Kasse (hoffentlich).
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@michaela872 Hallo,
Vorsicht für den Podologen: der einzig erlaubte ICD-Code bei Nagelspangen ist der L60.0.
Podologe muss auf der Rückseite den genauen Zehen u. die Seitenlokalisation angeben (z.B. U1 re. für großen Zehen rechts). Wie Lars das schon sagte: Jeder Zeh ist ein eigener Verordnungsfall und nur mit dieser Bezeichnung erkennt das die Kasse (hoffentlich).
grüße
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michaela872 schrieb:
@Folterknecht.fg..2091 auch Dir danke ich für Deine Mitteilung. Nagelspangen-Vo's hatte ich in 18 Jahren nur eine....Für die pat bei uns ist eine KG und Podologie wichtiger.
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michaela872 schrieb:
Ihr Lieben Leute,
Ich bin die, die in einer Neuro-Ambulanz ausstellt. Heute hörte ich, das theva seit neuestem wissen möchte, an welchem Körperteil sich die G60.0 abspielt. Ich habe nichts davon gehört,...stimmt das?
LG Michaela
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michaela872 schrieb:
Hallo Anilu87, danke Dir. So habe ich es heute auch mit der Praxis kommuniziert.
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Anilu87 schrieb:
Thevea möchte es den Usern leichter machen, gerade wenn mehrere Rezepte ausgestellt werden für links und rechtes oder Arme und Beine. Aber das es aufs Rezept muss, so ist es nicht.
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