Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Ich habe hier ein zweites Rezept einer Patientin liegen.
Das erste Rezept war EVO WS1e, ICD M51.9 mit 6xKMT zu behandeln.
Jetzt liegt ein Rezept vor EVO WS1a, ICD nach wie vor M51.9 mit 6xKG zu behandeln.
Laut HMK ist die Gesamtverordnungsmenge bei WS1 6x. Das passt mit dem ersten Rezept soweit. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das zweite Rezept bei gleicher Diagnose immer noch eine EVO ist. Was wäre jetzt allerdings die Folge und somit die notwendige Änderung auf dem Rezept? FVO oder adR (wegen der längst erreichten Gesamt-VO-Menge?
Gruß und vielen Dank,
Sven
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sven Brandhorst schrieb:
Moin moin!
Ich habe hier ein zweites Rezept einer Patientin liegen.
Das erste Rezept war EVO WS1e, ICD M51.9 mit 6xKMT zu behandeln.
Jetzt liegt ein Rezept vor EVO WS1a, ICD nach wie vor M51.9 mit 6xKG zu behandeln.
Laut HMK ist die Gesamtverordnungsmenge bei WS1 6x. Das passt mit dem ersten Rezept soweit. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das zweite Rezept bei gleicher Diagnose immer noch eine EVO ist. Was wäre jetzt allerdings die Folge und somit die notwendige Änderung auf dem Rezept? FVO oder adR (wegen der längst erreichten Gesamt-VO-Menge?
Gruß und vielen Dank,
Sven
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Vo.adR geht nicht, es muss erst die Folgeverordnung ausgeschöpft werden. eigenes Lehrgeld schon bezahlt
Mit einer Vo adR beginnen geht nur beim langfristigen Heilmittelbedarf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
der Regelfall in der Frage von Sven ist bereits ausgeschöpft.
Mit einer Vo adR beginnen geht nur beim langfristigen Heilmittelbedarf.
Allerdings wurde der ICD jetzt auf M94.8 geändert. Mein PraxWin wehrt sich jetzt, dass es ja keine Erstverordnung in den letzten 12 Wochen gab. Ich bin sogar fast geneigt das so zu glauben. Neuer ICD = neuer Regelfall?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sven Brandhorst schrieb:
Ach, Rezept wurde anstandslos auf FV WS2a geändert - warum auch nicht.
Allerdings wurde der ICD jetzt auf M94.8 geändert. Mein PraxWin wehrt sich jetzt, dass es ja keine Erstverordnung in den letzten 12 Wochen gab. Ich bin sogar fast geneigt das so zu glauben. Neuer ICD = neuer Regelfall?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Folge Vo. bei Ws2a oder Vo. adR bei Ws1a beide Varianten wären möglich.
Mein Profilbild bearbeiten