Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
ich habe mal ein paar allgemeine Frage bezüglich der Rezeptabrechnung.
1.) wann muss spätestens eine Rezept abgerechnet werden? Krankenkassenpatient und wo kann man sich diesbezüglich nochmal belesen?= habe gehört 12 Wochen maximal, dann Abbruch des Rezeptes ?
zum Beispiel 20x MLD60 oder 20x MT/US Ausserhalb des Regelfalls
2.) was ist mit Behandlungsunterbrechungen Urlaub/Krankheit des Patient/Therapeut, innerhalb dieser Frist zu 1.), verlängert sich dann diese Frist ggf. oder trotzdem vorzeitiger Abbruch?
3.) Patientin mit KG im Hausbesuch Verordnung Ausserhalb des Regelfalls , wurde leider übersehen das es genehmigt werden muss (AOK Hamburg,Rheinland), gibt es dort eine Chance auf Kulanz, seitens der KK und wie sollte man es am Besten angehen ?
Sind leider viele Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.
Gruss aus Brandenburg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Physio.de Mitglieder,
ich habe mal ein paar allgemeine Frage bezüglich der Rezeptabrechnung.
1.) wann muss spätestens eine Rezept abgerechnet werden? Krankenkassenpatient und wo kann man sich diesbezüglich nochmal belesen?= habe gehört 12 Wochen maximal, dann Abbruch des Rezeptes ?
zum Beispiel 20x MLD60 oder 20x MT/US Ausserhalb des Regelfalls
2.) was ist mit Behandlungsunterbrechungen Urlaub/Krankheit des Patient/Therapeut, innerhalb dieser Frist zu 1.), verlängert sich dann diese Frist ggf. oder trotzdem vorzeitiger Abbruch?
3.) Patientin mit KG im Hausbesuch Verordnung Ausserhalb des Regelfalls , wurde leider übersehen das es genehmigt werden muss (AOK Hamburg,Rheinland), gibt es dort eine Chance auf Kulanz, seitens der KK und wie sollte man es am Besten angehen ?
Sind leider viele Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.
Gruss aus Brandenburg
vielleicht kann ich helfen. Allerdings komme ich aus Sachsen und jedes Bundesland hat seine Eigenarten bei der Auslegung der Rahmenverträge.
Eine Verordnung ist grundsätzlich 12 Wochen gültig. Bei eine Frequenz von zwei können 24 Behandlungen stattfinden. Bei uns beginnen die 12 Wochen mit dem Datum der ersten Behandlung. Bei einer Frequenz von 1 wird die VO noch 12 Terminen mit dem Vermerk der Fristüberschreitung abgebrochen. Fällt in die Zeit ein Urlaub oder Krank können wir die 12-Wochen-Frist auf 14 Wochen verlängern. In diesem Fall begründen wir aber auch schon eine 14tägige Unterbrechung.
Was ich empfehlen kann ist eine Weiterbildung zum Thema: Heilmittelrichtlinien verstehen. Wird ab und zu mal angeboten. Da kann man auch mal eigene Problemfälle (und die gibt es täglich) besprechen.
Zu 3. kann ich nur sagen, dass ich mit einem Telefonat beim Abrechnungszentrum gute Erfahrungen gemacht habe. Dort sitzen auch nur Menschen und der Ton macht die Musik. Da wünsche ich viel Glück.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
antje74 schrieb:
Hallo AT,
vielleicht kann ich helfen. Allerdings komme ich aus Sachsen und jedes Bundesland hat seine Eigenarten bei der Auslegung der Rahmenverträge.
Eine Verordnung ist grundsätzlich 12 Wochen gültig. Bei eine Frequenz von zwei können 24 Behandlungen stattfinden. Bei uns beginnen die 12 Wochen mit dem Datum der ersten Behandlung. Bei einer Frequenz von 1 wird die VO noch 12 Terminen mit dem Vermerk der Fristüberschreitung abgebrochen. Fällt in die Zeit ein Urlaub oder Krank können wir die 12-Wochen-Frist auf 14 Wochen verlängern. In diesem Fall begründen wir aber auch schon eine 14tägige Unterbrechung.
Was ich empfehlen kann ist eine Weiterbildung zum Thema: Heilmittelrichtlinien verstehen. Wird ab und zu mal angeboten. Da kann man auch mal eigene Problemfälle (und die gibt es täglich) besprechen.
Zu 3. kann ich nur sagen, dass ich mit einem Telefonat beim Abrechnungszentrum gute Erfahrungen gemacht habe. Dort sitzen auch nur Menschen und der Ton macht die Musik. Da wünsche ich viel Glück.
Mein Profilbild bearbeiten