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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Forumgemeinde, folgende Situation ist mir unklar: Pat. reicht VO adR bei seiner Kasse ein und die Kasse kürzt die Frequenz von 2 auf 1/Wob auf Anraten des med. Dienstes. Ist das denn den Kassen erlaubt?
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idefix- schrieb:
wo steht das nur einmal die Woche genehmigt wurde. Wie ich das lese stand wohl 1-2 /Woche drauf. Wie kann der med. Dienst ohne kennen der Patientin das machen? Also nur Willkür der Kasse. Leidtragender ist eben der Patient. Wir empfehlen daher immer die Kasse zu wechseln.
Diese müsste dann wiederum an die Kasse zur Genehmigung eingereicht werden. Wird dann die Frequenz gekürzt, könnte und sollte man Widerspruch einlegen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Den Einwand verstehe ich nicht! Kassen die auf eine Genehmigung bestehen können gem. HMK nach Prüfung der VO entscheiden, ob sie diese akzeptieren oder nicht. Da es hier um eine medizinische und nicht verwaltungsmäßige Prüfung handelt, haben sie die Entscheidung an den MDK verwiesen. So weit korrekt. Der Arzt hat 1-2 (entspricht einem "oder") mal verordnet, die Kasse 1 mal genehmigt. Damit bewegt sie sich noch Rahmen der ärztlichen Verordnung. Reicht das nicht, müssten PT oder Patient eine Verordnung über 2mal (oder mehr) nach Rücksprache und mit Begründung vom Arzt erbitten.
Diese müsste dann wiederum an die Kasse zur Genehmigung eingereicht werden. Wird dann die Frequenz gekürzt, könnte und sollte man Widerspruch einlegen. Gruß S.
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mia28 schrieb:
Was ist das denn für ein Kuddel Muddel. Wenn auf dem RP steht 1-2 / Woche, dann kann der Therapeut 1-2x therapieren, da auf dem Genehmigungsstempel das RP so wie es eingereicht wurde abgesegnet wurde. Man kann nicht eine Leistung im Nachhinein kürzen zum Nachteil des Therapeuten, der mal wieder das alleinige Risiko tragen soll. :rage: :point_up:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nochmal für alle: Es steht 2 mal pro Woche auf der Verordnung, die Kasse hat auf auf Empfehlung des med. Dienstes auf 1 mal runtergekürzt. Meine Frage war: Dürfen die das denn, wenn der Arzt 2mal/Woche verordnet.
Die dürfen Dir ja die Genehmigung auch ganz verweigern, obwohl der Arzt ein Rezept ausgestellt hat.
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Wonderwoman schrieb:
Nochmal... JA, die dürfen das, wenn das vom Medizinischen Dienst so als OK erachtet wurde.
Die dürfen Dir ja die Genehmigung auch ganz verweigern, obwohl der Arzt ein Rezept ausgestellt hat.
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christos schrieb:
Leider ja, der medizinische Dienst der " Krankenkassen" darf das und momentan haben wir schon den dritten Patient der Kasse mit den drei großen Buchstaben wo das praktiziert wird. Ach ja,der MDK wird ja von den Kassen finanziert. :clap:
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Wonderwoman schrieb:
Ja, aber der Patient kann vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Für Patienten kostet es keine Gerichtskosten.
Euch allen noch einen angenehmen Feierabend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure netten Beiträge, werde dem Patienten nun beim Kassenwechsel unterstützen. Weg von den drei Grünen Buchstaben.
Euch allen noch einen angenehmen Feierabend
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Wonderwoman schrieb:
Ja. Es wurde nur 1 Mal die Woche genehmigt.
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