Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
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Stundenführung/Kontrolle und
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müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
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kann mir jemand was zum Thema Fremdenverkehrssteuer sagen? Verband hat schon bisschen aufgeklärt aber nickt, wie sich der Beitrag berechnet. Wird der zusätzlich erhoben? Steuerberater sagt, ich soll Gemeinde fragen, da hab ich noch keine Rückmeldung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vanessa831 Fremdenverkehrssteuer? Wo musst du das als Praxis dann bezahlen? Habe ich noch nicht von gehört.thinking_face
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Schippi schrieb:
Fremdenverkehrssteuer kenne ich nur von Beherbungsbetrieben!Und suche die einen neuen StB,wenn der dir bei dieser Frage nicht helfen kann !
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vanessa831 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij verband ist sich nicht sicher. Scheinbar gilt das nur für ein Sanatorium ect aber nicht für physios. Bin gespannt, was die Gemeinde schreibt.
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vanessa831 schrieb:
@Schippi gerade dabei. Danke
Arzt im Urlaubsort: Heranziehung von ?rzten zu Fremdenverkehrsbeitr?gen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vanessa831 Der Fremdenverkehrsbeitrag ist urlaubsreif- lennmed Rechtsanwälte
Arzt im Urlaubsort: Heranziehung von ?rzten zu Fremdenverkehrsbeitr?gen
die hat es schon vor Jahrzehnten in Kurorten und "besonderen" Städten gegeben...selbst in Heide SH hat man dies vor Jahrzehnten eingefürht ...ob es sie noch gibt weiss ich jetzt nicht....also so ganz fremd ist das nicht...man geht davon aus , das auch "wir" im Ort von Touristen profitieren wie es die Geschäfte ja tun sollen.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
die hat es schon vor Jahrzehnten in Kurorten und "besonderen" Städten gegeben...selbst in Heide SH hat man dies vor Jahrzehnten eingefürht ...ob es sie noch gibt weiss ich jetzt nicht....also so ganz fremd ist das nicht...man geht davon aus , das auch "wir" im Ort von Touristen profitieren wie es die Geschäfte ja tun sollen.
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Das habe ich jetzt auch gelernt. Aber wie die beiden Urteile zeigen, muss das nicht unbedingt für eine PT-Praxis gelten. Ich würde das, glaube ich, dann ggf. vor Gericht anfechten.
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vanessa831 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dankeschön
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massu schrieb:
@Schippi vielleicht wird die Behandlung eines Fremden in einem geschlossenen Raum schon als Beherbergung angesehen?? 😂
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Bianca Zäh schrieb:
das stimmt wir müssten das zahlen schon seit 20 Jahren
wenn Du in einem touristisch geprägten Ort Deine Praxis hast wirst Du zum bezahlen eines Fremdenverkehrsbeitrages veranlagt.
Als "Fremder/Urlauber" gilt auch ein Patient aus dem Nachbarort, somit fällt der generierte Umsatz mit Patienten aus Nachbarkommunen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Ein weiterer Punkt ist die sog. "Auswärtslieferung", d.h. wenn Du Hausbesuche außerhalb deiner Heimatkommune machst.
Ich selbst erstelle am Jahresende eine Aufstellung mit all meinen Zahlen.
Einnahmen Privat/Kassenpatienten aus dem Ort inkl. HB
Einnahmen Privat/Kassenpatienten aus Nachbarkommunen in der Praxis
Einnahmen Hausbesuche in Nachbarkommunen
Einnahmen Wellness Einheimische
Einnahmen Wellness Gäste (und hier gehören eben auch die aus den Nachbarkommunen schon hinzu)
Unsere Gemeindeverwaltung setzt das dann in eine Prozentuale Berechnung um.
Ich wurde schon mal mit 35% berechnet, nachdem ich das moniert hatte bin ich aktuell bei 10-11%
PS: ich habe meine Praxis in einem 100% touristisch geprägtem Ort.
MFG Kati
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Weathergirl schrieb:
Hallo Vanessa,
wenn Du in einem touristisch geprägten Ort Deine Praxis hast wirst Du zum bezahlen eines Fremdenverkehrsbeitrages veranlagt.
Als "Fremder/Urlauber" gilt auch ein Patient aus dem Nachbarort, somit fällt der generierte Umsatz mit Patienten aus Nachbarkommunen ebenfalls in die Berechnung mit ein. Ein weiterer Punkt ist die sog. "Auswärtslieferung", d.h. wenn Du Hausbesuche außerhalb deiner Heimatkommune machst.
Ich selbst erstelle am Jahresende eine Aufstellung mit all meinen Zahlen.
Einnahmen Privat/Kassenpatienten aus dem Ort inkl. HB
Einnahmen Privat/Kassenpatienten aus Nachbarkommunen in der Praxis
Einnahmen Hausbesuche in Nachbarkommunen
Einnahmen Wellness Einheimische
Einnahmen Wellness Gäste (und hier gehören eben auch die aus den Nachbarkommunen schon hinzu)
Unsere Gemeindeverwaltung setzt das dann in eine Prozentuale Berechnung um.
Ich wurde schon mal mit 35% berechnet, nachdem ich das moniert hatte bin ich aktuell bei 10-11%
PS: ich habe meine Praxis in einem 100% touristisch geprägtem Ort.
MFG Kati
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pt ani schrieb:
@Weathergirl Krass, das ist mir vollkommen neu open_mouth
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vanessa831 schrieb:
@Weathergirl vielen lieben Dank
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vanessa831 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij an die Gemeinde oder Stadt und scheinbar zusätzlich zur Einkommenssteuer.
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Problem beschreiben
vanessa831 schrieb:
Hallo, liebe Kollegen,
kann mir jemand was zum Thema Fremdenverkehrssteuer sagen? Verband hat schon bisschen aufgeklärt aber nickt, wie sich der Beitrag berechnet. Wird der zusätzlich erhoben? Steuerberater sagt, ich soll Gemeinde fragen, da hab ich noch keine Rückmeldung.
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Geert Jeuring schrieb:
Gemeinde Möhnesee hatte seit 2007 eine solche Steuer, haben das jetzt eingetauscht für eine Bettensteuer, was wesentlich mehr Sinn macht.
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