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der Zahnarzt hat das Änderungsdatum (Indikationsschlüssel war falsch ) vergessen anzugeben und dies nur mit Stempel und Unterschrift geändert.
Danach habe ich die VO wieder an die Praxis zurückgeschickt, hatte aber Urlaub und nun kam die VO nach vier Wochen zurück, aber mit einem späteren Änderungsdatum. Das Änderungsdatum ist nun älter als der Behandlungsbeginn und Behandlungsende. Ist das ein Problem?
Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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schlumpi22 schrieb:
Ja, wird bestimmt zum Problem, da die Änderung vor Beginn sein muss für abrechnungsrelevante Sachen und vor Ende für weitere Änderungen. So wurde mir das zumindest telefonisch erklärt, da ich da auch erst eine Absetzung hatte
Im Übrigen müssen die allermeisten Korrekturen "vor Einreichung der Abrechnung" erfolgt sein, nicht "vor Behandlungsende".
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Louisa78 schrieb:
In der Anlage 3b Zahnärzte steht beim Indikationsschlüssel "Korrekturzeitpunkt: Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich".
Im Übrigen müssen die allermeisten Korrekturen "vor Einreichung der Abrechnung" erfolgt sein, nicht "vor Behandlungsende".
Aktuell befinde ich mich mit der BARMER im Rechtsstreit da eine Diagnose (Klartext) Vorlage aber bis zur Abrechnung kein ICD-Code ergänzt wurde...
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Papa Alpaka schrieb:
@Louisa78 "vor Behandlungsende" ist ohnehin irrelecant, entweder lagen zu Behandlungsbeginn alle relevanten Informationen vor oder bis zur Abrechnung müssen sie ergänzt worden sein.
Aktuell befinde ich mich mit der BARMER im Rechtsstreit da eine Diagnose (Klartext) Vorlage aber bis zur Abrechnung kein ICD-Code ergänzt wurde...
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Jan Herrmann schrieb:
@schlumpi22 falsche Info
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Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
der Zahnarzt hat das Änderungsdatum (Indikationsschlüssel war falsch ) vergessen anzugeben und dies nur mit Stempel und Unterschrift geändert.
Danach habe ich die VO wieder an die Praxis zurückgeschickt, hatte aber Urlaub und nun kam die VO nach vier Wochen zurück, aber mit einem späteren Änderungsdatum. Das Änderungsdatum ist nun älter als der Behandlungsbeginn und Behandlungsende. Ist das ein Problem?
Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
erstmal Danke für eure Antworten.
Also kann ich die VO so einreichen und abrechnen, wenn das Änderungsdatum nun eine späteres ist, wie das letzte Behandlungsdatum? Geht wie gesagt um den Indikationsschlüssel LYZ1 und LYZ2 bzgl. der Anzahl der Behandlungen.
Vielen Dank vorab !
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ali schrieb:
ja, es kommt immer drauf an WAS geändert wird. Oben zitierte Anlage zu kennen ist also Pflicht. IKS ist sogar NACH DER ABRECHNUNG / ABSETZUNG noch mit Arztunterschrift und DATUM einmalig innert von 3 Monaten korrigierbar.
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Heuberger schrieb:
super danke
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen ,
erstmal Danke für eure Antworten.
Also kann ich die VO so einreichen und abrechnen, wenn das Änderungsdatum nun eine späteres ist, wie das letzte Behandlungsdatum? Geht wie gesagt um den Indikationsschlüssel LYZ1 und LYZ2 bzgl. der Anzahl der Behandlungen.
Vielen Dank vorab !
Kann mir noch jemand zur zweiten Frage etwas sagen? Kann ich die 40 € Verzugspauschale auch via Adad95 (Software) irgendwie in Rechnung stellen?
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Heuberger schrieb:
Danke für die Hilfe.
Kann mir noch jemand zur zweiten Frage etwas sagen? Kann ich die 40 € Verzugspauschale auch via Adad95 (Software) irgendwie in Rechnung stellen?
Dann übersehen wir auch ein fehlendes falsches Datum nicht, weil es zur Routine gehört.
Hatten letztens das ein Änderungs-Datum mit 2025 und eines mit 2022 geschrieben bekommen.
Irgendwie schaffen das die Mitarbeiter bei uns in den Arztpraxen nicht 🙄
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Ahn schrieb:
Nicht dein Ernst 🤦🏻♀️🤦🏻♀️
….man muss aber auch ALLES kontrollieren 😃
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massu schrieb:
@Shia 2022 hatte ich auch. Erst kurz vor Abrechnung bemerkt. Ist irgendwie unterm Radar gekommen. Die Arztpraxis hat das Rezept geändert und zum Glück war das ein 2Seiten Rezept. So musste der Patient nicht nochmal zum Unterschreiben antanzen.
….man muss aber auch ALLES kontrollieren 😃
Hast du das Rezept neu ausstellen lassen?
Ich hätte die erneute Datumsangabe allerdings auf dem Rezept tätigen lassen.
Die sollen ruhig sehen, mit was für nem Scheiss wir uns beschäftigen müssen
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Shia schrieb:
@massu Ja echt total bescheuert
Hast du das Rezept neu ausstellen lassen?
Ich hätte die erneute Datumsangabe allerdings auf dem Rezept tätigen lassen.
Die sollen ruhig sehen, mit was für nem Scheiss wir uns beschäftigen müssen
Wir haben gelacht, die Praxis hat sich entschuldigt und alles war dann gut.
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massu schrieb:
@Shia ich habe zuerst mit der Praxis gesprochen, dann einen Fax geschickt und darin nochmals um ein neues Rezept mit gleichem Datum in 2023 gebeten.
Wir haben gelacht, die Praxis hat sich entschuldigt und alles war dann gut.
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Shia schrieb:
Wir setzen das Datum immer selbst.
Dann übersehen wir auch ein fehlendes falsches Datum nicht, weil es zur Routine gehört.
Hatten letztens das ein Änderungs-Datum mit 2025 und eines mit 2022 geschrieben bekommen.
Irgendwie schaffen das die Mitarbeiter bei uns in den Arztpraxen nicht 🙄
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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Die Rechnung geht direkt an die GKV, addressier's an den Vorstand dann hat dessen Büro was zu tun um die systematischen Fehler auszubügeln und gibt vielleicht Weisung sich an geltende Verträge zu halten um die nervige Arbeit fernzuhalten.
Ich glaube zwar, dass die GKven ausschließlich über monetäre Nachteile lernen, aber bevor ich die zuständige Ansprechperson heraussuche schreibe ich doch lieber einfach "Vorstand" dran und hoffe, dass die Person irgendwann genervt genug ist um die Arbeit wegzumachen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, durch die rechtswidrige Absetzung wird eine Erklärung des nicht-zahlen-wollens abgegeben und es tritt automatisch Verzug ein.
Die Rechnung geht direkt an die GKV, addressier's an den Vorstand dann hat dessen Büro was zu tun um die systematischen Fehler auszubügeln und gibt vielleicht Weisung sich an geltende Verträge zu halten um die nervige Arbeit fernzuhalten.
Ich glaube zwar, dass die GKven ausschließlich über monetäre Nachteile lernen, aber bevor ich die zuständige Ansprechperson heraussuche schreibe ich doch lieber einfach "Vorstand" dran und hoffe, dass die Person irgendwann genervt genug ist um die Arbeit wegzumachen.
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Heuberger schrieb:
also schrftlich Widerspruch an den Vorstand der KK mit Aufforderung zur Zahlung der 40 € per Überweisung auf mein Konto? Da muss ich sonst nichts elektronisch übermitteln ?
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Shia schrieb:
@Heuberger ja genau so grinning
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Papa Alpaka schrieb:
@Heuberger zzgl. Verzugszinsen
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Heuberger schrieb:
und was mache ich wenn da keinerlei Reaktion erfolgt?
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die neue schrieb:
@Heuberger Anwalt
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Papa Alpaka schrieb:
...ebenjenen darum bitten, das Inkasso zu übernehmen und bis zur Klage zu eskalieren (i.d.R. kommt ein auf den Tag vor der Klagezustellung datiertes Entschuldigungsschreiben mit Ankündigung bäldigster Kostenübernahme in voller Höhe und es tut furchtbar leid, dass dies im Einzelfall trotz größtmöglicher Sorgfalt passieren konnte weil wo Menschen arbeiten passieren Fehler die bedauerlicherweise unter keinsten Umständen passieren dürfen aber nunmal doch im allerseltensten Einzelfall passieren können, nichts für ungut, verstehen's?)
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Heuberger schrieb:
@die neue gibt's sonst ne Alternative?
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Papa Alpaka schrieb:
@Heuberger selber betreiben. Aber wozu, wenn doch die GKV deine Rechtsabteilung bezahlt?
Hat zwar einen Moment gedauert, aber das wollte ich aus Prinzip durchziehen.
Ich hab damals zu Herrn Alt gesagt, und sogar, wenn ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollte - aber diese 40 Euro will ich haben! Aus Prinzip!
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die neue schrieb:
@Heuberger ich hab das Ding damals mit Benjamin Alt gegen die KKH durchgezogen. Er hat sofort Klage eingereicht und das hat die KKH nicht nur ihre 40 Ocken, sondern über 200 gekostet. Nämlich die 40, plus komplette Gerichtskosten sowie Anwaltskosten.
Hat zwar einen Moment gedauert, aber das wollte ich aus Prinzip durchziehen.
Ich hab damals zu Herrn Alt gesagt, und sogar, wenn ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollte - aber diese 40 Euro will ich haben! Aus Prinzip!
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die neue schrieb:
Es ging übrigens ebenfalls um die 40 Euro. Die KKH hat trotz jahrelanger Befreiung (und sie hatten bereits mehrere Verordnungen korrekt bezahlt!) auf einmal gedacht, die Patientin sei nicht befreit und hat zwar irgendwann nachgezahlt. Sie haben sogar die Verzugszinsen gezahlt, aber nicht die 40 Euro. Und in solchen Fällen werd ich ja echt unangenehm (man nennt mich auch "Terrier") und das Ding drück ich dann durch.
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Heuberger schrieb:
Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
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