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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fragen zu Änderungsdatum und 40 € Pauschale an KK

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Neues Thema
Fragen zu Änderungsdatum und 40 € Pauschale an KK
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Heuberger
23.09.2023 15:41
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

der Zahnarzt hat das Änderungsdatum (Indikationsschlüssel war falsch ) vergessen anzugeben und dies nur mit Stempel und Unterschrift geändert.
Danach habe ich die VO wieder an die Praxis zurückgeschickt, hatte aber Urlaub und nun kam die VO nach vier Wochen zurück, aber mit einem späteren Änderungsdatum. Das Änderungsdatum ist nun älter als der Behandlungsbeginn und Behandlungsende. Ist das ein Problem?

Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, der Zahnarzt hat das Änderungsdatum (Indikationsschlüssel war falsch ) vergessen anzugeben und dies nur mit Stempel und Unterschrift geändert. Danach habe ich die VO wieder an die Praxis zurückgeschickt, hatte aber Urlaub und nun kam die VO nach vier Wochen zurück, aber mit einem späteren Änderungsdatum. Das Änderungsdatum ist nun älter als der Behandlungsbeginn und Behandlungsende. Ist das ein Problem? Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen? Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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schlumpi22
23.09.2023 15:51
Ja, wird bestimmt zum Problem, da die Änderung vor Beginn sein muss für abrechnungsrelevante Sachen und vor Ende für weitere Änderungen. So wurde mir das zumindest telefonisch erklärt, da ich da auch erst eine Absetzung hatte
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• Lars van Ravenzwaaij
Ja, wird bestimmt zum Problem, da die Änderung vor Beginn sein muss für abrechnungsrelevante Sachen und vor Ende für weitere Änderungen. So wurde mir das zumindest telefonisch erklärt, da ich da auch erst eine Absetzung hatte
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schlumpi22 schrieb:

Ja, wird bestimmt zum Problem, da die Änderung vor Beginn sein muss für abrechnungsrelevante Sachen und vor Ende für weitere Änderungen. So wurde mir das zumindest telefonisch erklärt, da ich da auch erst eine Absetzung hatte

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Louisa78
23.09.2023 17:44
In der Anlage 3b Zahnärzte steht beim Indikationsschlüssel "Korrekturzeitpunkt: Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich".
Im Übrigen müssen die allermeisten Korrekturen "vor Einreichung der Abrechnung" erfolgt sein, nicht "vor Behandlungsende".
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• Jan Herrmann
In der Anlage 3b Zahnärzte steht beim Indikationsschlüssel "Korrekturzeitpunkt: Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich". Im Übrigen müssen die allermeisten Korrekturen "vor Einreichung der Abrechnung" erfolgt sein, nicht "vor Behandlungsende".
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Louisa78 schrieb:

In der Anlage 3b Zahnärzte steht beim Indikationsschlüssel "Korrekturzeitpunkt: Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich".
Im Übrigen müssen die allermeisten Korrekturen "vor Einreichung der Abrechnung" erfolgt sein, nicht "vor Behandlungsende".

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Papa Alpaka
23.09.2023 23:34
@Louisa78 "vor Behandlungsende" ist ohnehin irrelecant, entweder lagen zu Behandlungsbeginn alle relevanten Informationen vor oder bis zur Abrechnung müssen sie ergänzt worden sein.

Aktuell befinde ich mich mit der BARMER im Rechtsstreit da eine Diagnose (Klartext) Vorlage aber bis zur Abrechnung kein ICD-Code ergänzt wurde...
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Louisa78[/mention] "vor Behandlungsende" ist ohnehin irrelecant, entweder lagen zu Behandlungsbeginn alle relevanten Informationen vor oder bis zur Abrechnung müssen sie ergänzt worden sein. Aktuell befinde ich mich mit der BARMER im Rechtsstreit da eine Diagnose (Klartext) Vorlage aber bis zur Abrechnung kein ICD-Code ergänzt wurde...
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Papa Alpaka schrieb:

@Louisa78 "vor Behandlungsende" ist ohnehin irrelecant, entweder lagen zu Behandlungsbeginn alle relevanten Informationen vor oder bis zur Abrechnung müssen sie ergänzt worden sein.

Aktuell befinde ich mich mit der BARMER im Rechtsstreit da eine Diagnose (Klartext) Vorlage aber bis zur Abrechnung kein ICD-Code ergänzt wurde...

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Jan Herrmann
24.09.2023 06:57
@schlumpi22 falsche Info
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• Lars van Ravenzwaaij
• Nora Weber
[mention]schlumpi22[/mention] falsche Info
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Jan Herrmann schrieb:

@schlumpi22 falsche Info

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Heuberger schrieb:

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

der Zahnarzt hat das Änderungsdatum (Indikationsschlüssel war falsch ) vergessen anzugeben und dies nur mit Stempel und Unterschrift geändert.
Danach habe ich die VO wieder an die Praxis zurückgeschickt, hatte aber Urlaub und nun kam die VO nach vier Wochen zurück, aber mit einem späteren Änderungsdatum. Das Änderungsdatum ist nun älter als der Behandlungsbeginn und Behandlungsende. Ist das ein Problem?

Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?

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Heuberger
24.09.2023 11:58
Guten Morgen ,
erstmal Danke für eure Antworten.

Also kann ich die VO so einreichen und abrechnen, wenn das Änderungsdatum nun eine späteres ist, wie das letzte Behandlungsdatum? Geht wie gesagt um den Indikationsschlüssel LYZ1 und LYZ2 bzgl. der Anzahl der Behandlungen.

Vielen Dank vorab !
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Guten Morgen , erstmal Danke für eure Antworten. Also kann ich die VO so einreichen und abrechnen, wenn das Änderungsdatum nun eine späteres ist, wie das letzte Behandlungsdatum? Geht wie gesagt um den Indikationsschlüssel LYZ1 und LYZ2 bzgl. der Anzahl der Behandlungen. Vielen Dank vorab !
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ali
24.09.2023 13:10
ja, es kommt immer drauf an WAS geändert wird. Oben zitierte Anlage zu kennen ist also Pflicht. IKS ist sogar NACH DER ABRECHNUNG / ABSETZUNG noch mit Arztunterschrift und DATUM einmalig innert von 3 Monaten korrigierbar.
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• Papa Alpaka
• Heuberger
ja, es kommt immer drauf an WAS geändert wird. Oben zitierte Anlage zu kennen ist also Pflicht. IKS ist sogar NACH DER ABRECHNUNG / ABSETZUNG noch mit Arztunterschrift und DATUM einmalig innert von 3 Monaten korrigierbar.
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ali schrieb:

ja, es kommt immer drauf an WAS geändert wird. Oben zitierte Anlage zu kennen ist also Pflicht. IKS ist sogar NACH DER ABRECHNUNG / ABSETZUNG noch mit Arztunterschrift und DATUM einmalig innert von 3 Monaten korrigierbar.

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Heuberger
24.09.2023 17:00
super danke
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• Papa Alpaka
super danke
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Heuberger schrieb:

super danke

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Heuberger schrieb:

Guten Morgen ,
erstmal Danke für eure Antworten.

Also kann ich die VO so einreichen und abrechnen, wenn das Änderungsdatum nun eine späteres ist, wie das letzte Behandlungsdatum? Geht wie gesagt um den Indikationsschlüssel LYZ1 und LYZ2 bzgl. der Anzahl der Behandlungen.

Vielen Dank vorab !

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Heuberger
24.09.2023 17:01
Danke für die Hilfe.

Kann mir noch jemand zur zweiten Frage etwas sagen? Kann ich die 40 € Verzugspauschale auch via Adad95 (Software) irgendwie in Rechnung stellen?
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Danke für die Hilfe. Kann mir noch jemand zur zweiten Frage etwas sagen? Kann ich die 40 € Verzugspauschale auch via Adad95 (Software) irgendwie in Rechnung stellen?
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Heuberger schrieb:

Danke für die Hilfe.

Kann mir noch jemand zur zweiten Frage etwas sagen? Kann ich die 40 € Verzugspauschale auch via Adad95 (Software) irgendwie in Rechnung stellen?

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Shia
25.09.2023 07:45
Wir setzen das Datum immer selbst.
Dann übersehen wir auch ein fehlendes falsches Datum nicht, weil es zur Routine gehört.
Hatten letztens das ein Änderungs-Datum mit 2025 und eines mit 2022 geschrieben bekommen.
Irgendwie schaffen das die Mitarbeiter bei uns in den Arztpraxen nicht 🙄
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Wir setzen das Datum immer selbst. Dann übersehen wir auch ein fehlendes falsches Datum nicht, weil es zur Routine gehört. Hatten letztens das ein Änderungs-Datum mit 2025 und eines mit 2022 geschrieben bekommen. Irgendwie schaffen das die Mitarbeiter bei uns in den Arztpraxen nicht 🙄
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Ahn
25.09.2023 15:19
Nicht dein Ernst 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️
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Nicht dein Ernst 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️
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Ahn schrieb:

Nicht dein Ernst 🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️

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massu
25.09.2023 21:59
@Shia 2022 hatte ich auch. Erst kurz vor Abrechnung bemerkt. Ist irgendwie unterm Radar gekommen. Die Arztpraxis hat das Rezept geändert und zum Glück war das ein 2Seiten Rezept. So musste der Patient nicht nochmal zum Unterschreiben antanzen.

….man muss aber auch ALLES kontrollieren 😃
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• Papa Alpaka
[mention]Shia[/mention] 2022 hatte ich auch. Erst kurz vor Abrechnung bemerkt. Ist irgendwie unterm Radar gekommen. Die Arztpraxis hat das Rezept geändert und zum Glück war das ein 2Seiten Rezept. So musste der Patient nicht nochmal zum Unterschreiben antanzen. ….man muss aber auch ALLES kontrollieren 😃
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massu schrieb:

@Shia 2022 hatte ich auch. Erst kurz vor Abrechnung bemerkt. Ist irgendwie unterm Radar gekommen. Die Arztpraxis hat das Rezept geändert und zum Glück war das ein 2Seiten Rezept. So musste der Patient nicht nochmal zum Unterschreiben antanzen.

….man muss aber auch ALLES kontrollieren 😃

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Shia
26.09.2023 17:34
@massu Ja echt total bescheuert
Hast du das Rezept neu ausstellen lassen?
Ich hätte die erneute Datumsangabe allerdings auf dem Rezept tätigen lassen.
Die sollen ruhig sehen, mit was für nem Scheiss wir uns beschäftigen müssen
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[mention]massu[/mention] Ja echt total bescheuert Hast du das Rezept neu ausstellen lassen? Ich hätte die erneute Datumsangabe allerdings auf dem Rezept tätigen lassen. Die sollen ruhig sehen, mit was für nem Scheiss wir uns beschäftigen müssen
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Shia schrieb:

@massu Ja echt total bescheuert
Hast du das Rezept neu ausstellen lassen?
Ich hätte die erneute Datumsangabe allerdings auf dem Rezept tätigen lassen.
Die sollen ruhig sehen, mit was für nem Scheiss wir uns beschäftigen müssen

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massu
26.09.2023 19:48
@Shia ich habe zuerst mit der Praxis gesprochen, dann einen Fax geschickt und darin nochmals um ein neues Rezept mit gleichem Datum in 2023 gebeten.
Wir haben gelacht, die Praxis hat sich entschuldigt und alles war dann gut.
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[mention]Shia[/mention] ich habe zuerst mit der Praxis gesprochen, dann einen Fax geschickt und darin nochmals um ein neues Rezept mit gleichem Datum in 2023 gebeten. Wir haben gelacht, die Praxis hat sich entschuldigt und alles war dann gut.
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massu schrieb:

@Shia ich habe zuerst mit der Praxis gesprochen, dann einen Fax geschickt und darin nochmals um ein neues Rezept mit gleichem Datum in 2023 gebeten.
Wir haben gelacht, die Praxis hat sich entschuldigt und alles war dann gut.

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Shia schrieb:

Wir setzen das Datum immer selbst.
Dann übersehen wir auch ein fehlendes falsches Datum nicht, weil es zur Routine gehört.
Hatten letztens das ein Änderungs-Datum mit 2025 und eines mit 2022 geschrieben bekommen.
Irgendwie schaffen das die Mitarbeiter bei uns in den Arztpraxen nicht 🙄

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Heuberger
27.09.2023 21:13
Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen? Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?
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Papa Alpaka
27.09.2023 22:16
Ja, durch die rechtswidrige Absetzung wird eine Erklärung des nicht-zahlen-wollens abgegeben und es tritt automatisch Verzug ein.

Die Rechnung geht direkt an die GKV, addressier's an den Vorstand dann hat dessen Büro was zu tun um die systematischen Fehler auszubügeln und gibt vielleicht Weisung sich an geltende Verträge zu halten um die nervige Arbeit fernzuhalten.

Ich glaube zwar, dass die GKven ausschließlich über monetäre Nachteile lernen, aber bevor ich die zuständige Ansprechperson heraussuche schreibe ich doch lieber einfach "Vorstand" dran und hoffe, dass die Person irgendwann genervt genug ist um die Arbeit wegzumachen.
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• Shia
Ja, durch die rechtswidrige Absetzung wird eine Erklärung des nicht-zahlen-wollens abgegeben und es tritt automatisch Verzug ein. Die Rechnung geht direkt an die GKV, addressier's an den Vorstand dann hat dessen Büro was zu tun um die systematischen Fehler auszubügeln und gibt vielleicht Weisung sich an geltende Verträge zu halten um die nervige Arbeit fernzuhalten. Ich glaube zwar, dass die GKven ausschließlich über monetäre Nachteile lernen, aber bevor ich die zuständige Ansprechperson heraussuche schreibe ich doch lieber einfach "Vorstand" dran und hoffe, dass die Person irgendwann genervt genug ist um die Arbeit wegzumachen.
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Papa Alpaka schrieb:

Ja, durch die rechtswidrige Absetzung wird eine Erklärung des nicht-zahlen-wollens abgegeben und es tritt automatisch Verzug ein.

Die Rechnung geht direkt an die GKV, addressier's an den Vorstand dann hat dessen Büro was zu tun um die systematischen Fehler auszubügeln und gibt vielleicht Weisung sich an geltende Verträge zu halten um die nervige Arbeit fernzuhalten.

Ich glaube zwar, dass die GKven ausschließlich über monetäre Nachteile lernen, aber bevor ich die zuständige Ansprechperson heraussuche schreibe ich doch lieber einfach "Vorstand" dran und hoffe, dass die Person irgendwann genervt genug ist um die Arbeit wegzumachen.

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Heuberger
28.09.2023 07:14
also schrftlich Widerspruch an den Vorstand der KK mit Aufforderung zur Zahlung der 40 € per Überweisung auf mein Konto? Da muss ich sonst nichts elektronisch übermitteln ?
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• Papa Alpaka
also schrftlich Widerspruch an den Vorstand der KK mit Aufforderung zur Zahlung der 40 € per Überweisung auf mein Konto? Da muss ich sonst nichts elektronisch übermitteln ?
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Heuberger schrieb:

also schrftlich Widerspruch an den Vorstand der KK mit Aufforderung zur Zahlung der 40 € per Überweisung auf mein Konto? Da muss ich sonst nichts elektronisch übermitteln ?

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Shia
28.09.2023 07:49
@Heuberger ja genau so grinning
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[mention]Heuberger[/mention] ja genau so [emoji]grinning[/emoji]
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Shia schrieb:

@Heuberger ja genau so grinning

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Papa Alpaka
28.09.2023 08:21
@Heuberger zzgl. Verzugszinsen
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• die neue
• Shia
[mention]Heuberger[/mention] zzgl. Verzugszinsen
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Papa Alpaka schrieb:

@Heuberger zzgl. Verzugszinsen

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Heuberger
29.09.2023 19:00
und was mache ich wenn da keinerlei Reaktion erfolgt?
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und was mache ich wenn da keinerlei Reaktion erfolgt?
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Heuberger schrieb:

und was mache ich wenn da keinerlei Reaktion erfolgt?

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die neue
29.09.2023 21:13
@Heuberger Anwalt
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• Papa Alpaka
• Heuberger
[mention]Heuberger[/mention] Anwalt
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die neue schrieb:

@Heuberger Anwalt

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Papa Alpaka
29.09.2023 21:49
...ebenjenen darum bitten, das Inkasso zu übernehmen und bis zur Klage zu eskalieren (i.d.R. kommt ein auf den Tag vor der Klagezustellung datiertes Entschuldigungsschreiben mit Ankündigung bäldigster Kostenübernahme in voller Höhe und es tut furchtbar leid, dass dies im Einzelfall trotz größtmöglicher Sorgfalt passieren konnte weil wo Menschen arbeiten passieren Fehler die bedauerlicherweise unter keinsten Umständen passieren dürfen aber nunmal doch im allerseltensten Einzelfall passieren können, nichts für ungut, verstehen's?)
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• Heuberger
...ebenjenen darum bitten, das Inkasso zu übernehmen und bis zur Klage zu eskalieren (i.d.R. kommt ein auf den Tag vor der Klagezustellung datiertes Entschuldigungsschreiben mit Ankündigung bäldigster Kostenübernahme in voller Höhe und es tut furchtbar leid, dass dies im Einzelfall trotz größtmöglicher Sorgfalt passieren konnte weil wo Menschen arbeiten passieren Fehler die bedauerlicherweise unter keinsten Umständen passieren dürfen aber nunmal doch im allerseltensten Einzelfall passieren können, nichts für ungut, verstehen's?)
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Papa Alpaka schrieb:

...ebenjenen darum bitten, das Inkasso zu übernehmen und bis zur Klage zu eskalieren (i.d.R. kommt ein auf den Tag vor der Klagezustellung datiertes Entschuldigungsschreiben mit Ankündigung bäldigster Kostenübernahme in voller Höhe und es tut furchtbar leid, dass dies im Einzelfall trotz größtmöglicher Sorgfalt passieren konnte weil wo Menschen arbeiten passieren Fehler die bedauerlicherweise unter keinsten Umständen passieren dürfen aber nunmal doch im allerseltensten Einzelfall passieren können, nichts für ungut, verstehen's?)

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Heuberger
29.09.2023 21:59
@die neue gibt's sonst ne Alternative?
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[mention]die neue[/mention] gibt's sonst ne Alternative?
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Heuberger schrieb:

@die neue gibt's sonst ne Alternative?

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Papa Alpaka
29.09.2023 22:04
@Heuberger selber betreiben. Aber wozu, wenn doch die GKV deine Rechtsabteilung bezahlt?
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• die neue
[mention]Heuberger[/mention] selber betreiben. Aber wozu, wenn doch die GKV deine Rechtsabteilung bezahlt?
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Papa Alpaka schrieb:

@Heuberger selber betreiben. Aber wozu, wenn doch die GKV deine Rechtsabteilung bezahlt?

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die neue
29.09.2023 22:53
@Heuberger ich hab das Ding damals mit Benjamin Alt gegen die KKH durchgezogen. Er hat sofort Klage eingereicht und das hat die KKH nicht nur ihre 40 Ocken, sondern über 200 gekostet. Nämlich die 40, plus komplette Gerichtskosten sowie Anwaltskosten.
Hat zwar einen Moment gedauert, aber das wollte ich aus Prinzip durchziehen.
Ich hab damals zu Herrn Alt gesagt, und sogar, wenn ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollte - aber diese 40 Euro will ich haben! Aus Prinzip!
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• Papa Alpaka
[mention]Heuberger[/mention] ich hab das Ding damals mit Benjamin Alt gegen die KKH durchgezogen. Er hat sofort Klage eingereicht und das hat die KKH nicht nur ihre 40 Ocken, sondern über 200 gekostet. Nämlich die 40, plus komplette Gerichtskosten sowie Anwaltskosten. Hat zwar einen Moment gedauert, aber [b]das[/b] wollte ich aus Prinzip durchziehen. Ich hab damals zu Herrn Alt gesagt, und sogar, wenn ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollte - aber diese 40 Euro will ich haben! Aus Prinzip!
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die neue schrieb:

@Heuberger ich hab das Ding damals mit Benjamin Alt gegen die KKH durchgezogen. Er hat sofort Klage eingereicht und das hat die KKH nicht nur ihre 40 Ocken, sondern über 200 gekostet. Nämlich die 40, plus komplette Gerichtskosten sowie Anwaltskosten.
Hat zwar einen Moment gedauert, aber das wollte ich aus Prinzip durchziehen.
Ich hab damals zu Herrn Alt gesagt, und sogar, wenn ich auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollte - aber diese 40 Euro will ich haben! Aus Prinzip!

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die neue
29.09.2023 22:56
Es ging übrigens ebenfalls um die 40 Euro. Die KKH hat trotz jahrelanger Befreiung (und sie hatten bereits mehrere Verordnungen korrekt bezahlt!) auf einmal gedacht, die Patientin sei nicht befreit und hat zwar irgendwann nachgezahlt. Sie haben sogar die Verzugszinsen gezahlt, aber nicht die 40 Euro. Und in solchen Fällen werd ich ja echt unangenehm (man nennt mich auch "Terrier") und das Ding drück ich dann durch.
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• Heuberger
Es ging übrigens ebenfalls um die 40 Euro. Die KKH hat trotz jahrelanger Befreiung (und sie hatten bereits mehrere Verordnungen korrekt bezahlt!) auf einmal gedacht, die Patientin sei [b]nicht[/b] befreit und hat zwar irgendwann nachgezahlt. Sie haben sogar die Verzugszinsen gezahlt, aber nicht die 40 Euro. Und in solchen Fällen werd ich ja echt unangenehm (man nennt mich auch "Terrier") und das Ding drück ich dann durch.
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die neue schrieb:

Es ging übrigens ebenfalls um die 40 Euro. Die KKH hat trotz jahrelanger Befreiung (und sie hatten bereits mehrere Verordnungen korrekt bezahlt!) auf einmal gedacht, die Patientin sei nicht befreit und hat zwar irgendwann nachgezahlt. Sie haben sogar die Verzugszinsen gezahlt, aber nicht die 40 Euro. Und in solchen Fällen werd ich ja echt unangenehm (man nennt mich auch "Terrier") und das Ding drück ich dann durch.

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Heuberger schrieb:

Wenn mir die KK die Zuzahlung abzieht und entsprechend die Rechnung kürzt obwohl der Patient zuzahlungsbefreit ist/war und ich hierfür einen Nachweis in Form eines Befreiungsausweises habe, kann ich dann direkt die 40 € Verzugspauschale in Rechnung stellen?
Geht das dann direkt an die KK oder geht das dann an das Abrechnungszentrum der KK?



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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fragen zu Änderungsdatum und 40 € Pauschale an KK

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