Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Jetzt stellt sich natürlich folgende Frage:
Sind damit all die ungeklärten Fragen, die durch den Fragen-Antworten-Katalog geklärt wurden noch gültig - oder verlieren damit diese geklärten Fragen auch Ihre Gültigkeit ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Alle ungeklärte und geklärte Fragen sind mittlerweile in der aktuellen Fassung des BRVs enthalten. face_with_rolling_eyes
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Echt? Wo finde ich die neue Version des BRVs zum runterladen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 10.05.2023 20:45 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Echt? Wo finde ich die neue Version des BRVs zum runterladen? Natürlich dort, wo man diese Unterlagen immer findet: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Gefunden. Der liegt jetzt schon seit 04.04.2022 dort? Habe ich gar nicht mitbekommen, obwohl ich mich nah dran fühle am Geschehen. Krass.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann yep, schon seit dem Datum. Zu der Rest sage ich mal nix. 🤣🤣🤣
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Habe gehört in der Version ist im Vergleich zum Ursprungs-BRV nur die Videotherapie mit aufgenommen worden und nicht der FAK. Scheint also eine Ente zu sein. Oder kannst du mir ein Gegenbeispiel nennen?
Die letzte, nach dem 04.04.2022 deutlich abgespeckte Version der FAK hatte nur noch viele Punkte zu den Übergangsregelungen, welche nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr notwendig sind. Auch waren noch einige Punkte enthalten, welche eindeutig aus dem Vertragstext hervorgehen. Daher wurde diese 4. Version für überflüssig erklärt.
Und Beispiele? Die gibt es sicherlich. Nur habe auch ich diese nicht aus dem Effeff parat. 😛 Da müsste ich mich noch mal die Mühe machen, den Detailvergleich zu machen.
BTW: bedenke, dass auch die Anlagen 3a und 3b aktualisiert wurden. Auch darin ist vieles aus den FAKn aufgenommen worden. Und vielen Kollegen/innen vergessen, dass der Bundesvertrag aus dem Haupttext inkl. den Anlagen besteht. Das Gesamtwerk ist zu beachten.
Das ist so ähnlich, wie die Ärzte aus der HMR nur den Katalogteil und nicht der Rest kennen/beachten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Dann haben deine Quellen offensichtlich die beiden Varianten nicht mit einander und mit den FAK-Versionen verglichen. 🙄 Es hat im Laufe der Zeit 4 Versionen der FAK gegeben. Die erste 3 waren von vor dem 04.04.2022. Da wurde dann vieles aus der FAK im Vertrag integriert.
Die letzte, nach dem 04.04.2022 deutlich abgespeckte Version der FAK hatte nur noch viele Punkte zu den Übergangsregelungen, welche nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr notwendig sind. Auch waren noch einige Punkte enthalten, welche eindeutig aus dem Vertragstext hervorgehen. Daher wurde diese 4. Version für überflüssig erklärt.
Und Beispiele? Die gibt es sicherlich. Nur habe auch ich diese nicht aus dem Effeff parat. 😛 Da müsste ich mich noch mal die Mühe machen, den Detailvergleich zu machen.
BTW: bedenke, dass auch die Anlagen 3a und 3b aktualisiert wurden. Auch darin ist vieles aus den FAKn aufgenommen worden. Und vielen Kollegen/innen vergessen, dass der Bundesvertrag aus dem Haupttext inkl. den Anlagen besteht. Das Gesamtwerk ist zu beachten.
Das ist so ähnlich, wie die Ärzte aus der HMR nur den Katalogteil und nicht der Rest kennen/beachten.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also nur heisse Luft und keine Textpassage.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 16.05.2023 21:32 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Also nur heisse Luft und keine Textpassage. Wie soll ich das verstehen?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Seit 03.04.2023 steht ja auf der Homepage GKV: "Der Fragen-Antworten-Katalog entfällt ersatzlos."
Jetzt stellt sich natürlich folgende Frage:
Sind damit all die ungeklärten Fragen, die durch den Fragen-Antworten-Katalog geklärt wurden noch gültig - oder verlieren damit diese geklärten Fragen auch Ihre Gültigkeit ?
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