Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 0l.07.2011
Wer kennt diesen Katalog? Mir haben ikk classic und BKK24 mit Hinweis darauf Rezepte gekürzt. Ich weiß noch nicht mal, wie ich offiziell Kenntnis von diesem Katalog bekommen kann!
Auszug(bekam ich von optadata):
ln den Diagnosegruppen WSI , EXI , EX2, LYI , Ly2,
und ATI ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere ,
Diagnosegruppe vorgesehen.
Bei den Diagnosegruppen WS1 , EX1 , EX2, LY1 ,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Wer hat ähnliches erlebt und vor allem, haben sich die Verbände bereits zu dieser Unverschämtheit der Krankenkassen positioniert??
edit evtl Schreibfehler in den Zitaten sind durch kopieren aus einer pdf,entstanden, sorry
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Alfred Kramer schrieb:
Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 0l.07.2011
Wer kennt diesen Katalog? Mir haben ikk classic und BKK24 mit Hinweis darauf Rezepte gekürzt. Ich weiß noch nicht mal, wie ich offiziell Kenntnis von diesem Katalog bekommen kann!
Auszug(bekam ich von optadata):
ln den Diagnosegruppen WSI , EXI , EX2, LYI , Ly2,
und ATI ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere ,
Diagnosegruppe vorgesehen.
Bei den Diagnosegruppen WS1 , EX1 , EX2, LY1 ,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Wer hat ähnliches erlebt und vor allem, haben sich die Verbände bereits zu dieser Unverschämtheit der Krankenkassen positioniert??
edit evtl Schreibfehler in den Zitaten sind durch kopieren aus einer pdf,entstanden, sorry
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten.
Die Verbände sagen dazu gar nichts und letztendlich ist es das selbe Thema immer und immer wieder.
Die Kassen berufen sich darauf, und einige "Therapeuten" sagen, dieser Katalog sei nicht rechtsverbindlich. Die selbe Leier immer und immer wieder.
Leider sind die Leute, die behaupten, er sei nicht rechtsverbindlich, einen Nachweis schuldig und zu feige eine Klage anzustreben, damit dieser Katalog rechtsverbindlich für ungültig erklärt werden könnte.
In nahezu jedem Threat mit dem Thema Verordnung a.d.R. ist von diesem Katalog die Rede.
Aber es gibt ja Hoffnung, denn die KT AOK NS, DAK und Barmer kürzen hier nicht, egal was im Fragen-Antwort Katalog steht.
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Liebe/r FFGG : ich bin kein Jurist, aber ein FAQ, den ein Vertragspartner einseitig erstellt und der den Vertragspartnern noch nicht mal zur Kenntnis gebracht wird, kann keine Rechtskraft haben.
Feige sind nach meiner Meinung die Kollegen, die sich das gefallen lassen, und lieber das illegale Verhalten der Kassen akzeptieren, als sich zu wehren. Und die Verbände halten also zu Recht still???? Noch eine Bestätigung mehr für meinen Entschluß , mein Geld in eine Rechtsschutzversicherung zu investieren als in Verbandsbeiträge.
Das Ergebnis meiner Klage werde ich auch nicht, wie bei Verbänden üblich , nur ausgewählten Mitgliedern, sondern hier allen Kollegen ,mit der Bitte um Nachahmung zur Verfügung stellen!
Das obige Zitat von FFGG mag zwar durchaus logisch klingen, steht aber so nicht in den HMR! Die Kassen nutzen jeden Punkt und jedes Komma, um nicht zu zahlen, das Recht steht uns genauso zu !
Solange sich aber höchstens 2 von 10 Kollegen wehren, rechnet sich der Trick, wenns dagegen mindestens fünf von zehn werden, wird es teurer als gleich zu bezahlen, ergo : jeder, der sich nicht wehrt schadet auch seinen Kollegen, indem er dafür sorgt, dass die Kassen ihr Spiel weiter treiben können!!!
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Alfred Kramer schrieb:
@FFGG: Falsch , mein Anwalt hat den zwei Kassen Frist gesetzt bis heute und jetzt wird Klage eingereicht. Ich warte noch einen Tag wg. evtl Banklaufzeit ab, dann geht die Klage raus!
Liebe/r FFGG : ich bin kein Jurist, aber ein FAQ, den ein Vertragspartner einseitig erstellt und der den Vertragspartnern noch nicht mal zur Kenntnis gebracht wird, kann keine Rechtskraft haben.
Feige sind nach meiner Meinung die Kollegen, die sich das gefallen lassen, und lieber das illegale Verhalten der Kassen akzeptieren, als sich zu wehren. Und die Verbände halten also zu Recht still???? Noch eine Bestätigung mehr für meinen Entschluß , mein Geld in eine Rechtsschutzversicherung zu investieren als in Verbandsbeiträge.
Das Ergebnis meiner Klage werde ich auch nicht, wie bei Verbänden üblich , nur ausgewählten Mitgliedern, sondern hier allen Kollegen ,mit der Bitte um Nachahmung zur Verfügung stellen!
Das obige Zitat von FFGG mag zwar durchaus logisch klingen, steht aber so nicht in den HMR! Die Kassen nutzen jeden Punkt und jedes Komma, um nicht zu zahlen, das Recht steht uns genauso zu !
Solange sich aber höchstens 2 von 10 Kollegen wehren, rechnet sich der Trick, wenns dagegen mindestens fünf von zehn werden, wird es teurer als gleich zu bezahlen, ergo : jeder, der sich nicht wehrt schadet auch seinen Kollegen, indem er dafür sorgt, dass die Kassen ihr Spiel weiter treiben können!!!
Leider sind die Leute, die behaupten, er sei nicht rechtsverbindlich, einen Nachweis schuldig und zu feige eine Klage anzustreben, damit dieser Katalog rechtsverbindlich für ungültig erklärt werden könnte.
Nö, es gibt genügend Beispiele (Klageerhebung) hier, in ALLEN Fällen waren die Kassen feige und haben VORHER klein beigegeben. Warum wohl ?!
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 15.10.18 12:44:
Leider sind die Leute, die behaupten, er sei nicht rechtsverbindlich, einen Nachweis schuldig und zu feige eine Klage anzustreben, damit dieser Katalog rechtsverbindlich für ungültig erklärt werden könnte.
Nö, es gibt genügend Beispiele (Klageerhebung) hier, in ALLEN Fällen waren die Kassen feige und haben VORHER klein beigegeben. Warum wohl ?!
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RoFo schrieb:
Damit es kein Urteil gibt.
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FFGG schrieb:
§ 8 im FAQ der GKV Spitzenverbände:
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten.
Die Verbände sagen dazu gar nichts und letztendlich ist es das selbe Thema immer und immer wieder.
Die Kassen berufen sich darauf, und einige "Therapeuten" sagen, dieser Katalog sei nicht rechtsverbindlich. Die selbe Leier immer und immer wieder.
Leider sind die Leute, die behaupten, er sei nicht rechtsverbindlich, einen Nachweis schuldig und zu feige eine Klage anzustreben, damit dieser Katalog rechtsverbindlich für ungültig erklärt werden könnte.
In nahezu jedem Threat mit dem Thema Verordnung a.d.R. ist von diesem Katalog die Rede.
Aber es gibt ja Hoffnung, denn die KT AOK NS, DAK und Barmer kürzen hier nicht, egal was im Fragen-Antwort Katalog steht.
Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 0l.07.2011
Wer kennt diesen Katalog? Mir haben ikk classic und BKK24 mit Hinweis darauf Rezepte gekürzt. Ich weiß noch nicht mal, wie ich offiziell Kenntnis von diesem Katalog bekommen kann!
Auszug(bekam ich von optadata):
ln den Diagnosegruppen WSI , EXI , EX2, LYI , Ly2,
und ATI ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere ,
Diagnosegruppe vorgesehen.
Bei den Diagnosegruppen WS1 , EX1 , EX2, LY1 ,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Wer hat ähnliches erlebt und vor allem, haben sich die Verbände bereits zu dieser Unverschämtheit der Krankenkassen positioniert??
edit evtl Schreibfehler in den Zitaten sind durch kopieren aus einer pdf,entstanden, sorry
Diese FAQ sind einseitig durch die GKV aufgestellt. Nur die FAQ aus 2004 haben Gültigkeit, so meine Info. Absetzungen in diesem Fällen wurden auf Widerspruch zu einem großen Teil nachbezahlt. Da dies so nicht in den HMR vereinbart ist.
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Alfred Kramer schrieb:
@Tempelritter: Dir sind also auch solche Fälle bekannt, das sieht nach System aus! Wäre es da nicht Sache der Berufsverbände, bei solchen Vertragsverstössen für ihre Mitglieder tätig zu werden?
Verbände ziehen eh den Sch**** ein.
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RoFo schrieb:
Viele Kollegen denken/glauben, dass dieser Katalog rechtsgültig wäre und handeln leider danach.
Verbände ziehen eh den Sch**** ein.
@Tempelritter: Dir sind also auch solche Fälle bekannt, das sieht nach System aus! Wäre es da nicht Sache der Berufsverbände, bei solchen Vertragsverstössen für ihre Mitglieder tätig zu werden?
Das ist System bei dem Abrechnungszentrum Emmendingen. Nach meiner Info haben die Verbände in BaWü auch reagiert. Trotzdem geht das weiter :(
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Tempelritter schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 15.10.18 19:35:
@Tempelritter: Dir sind also auch solche Fälle bekannt, das sieht nach System aus! Wäre es da nicht Sache der Berufsverbände, bei solchen Vertragsverstössen für ihre Mitglieder tätig zu werden?
Das ist System bei dem Abrechnungszentrum Emmendingen. Nach meiner Info haben die Verbände in BaWü auch reagiert. Trotzdem geht das weiter :(
@Tempelritter: Dir sind also auch solche Fälle bekannt, das sieht nach System aus! Wäre es da nicht Sache der Berufsverbände, bei solchen Vertragsverstössen für ihre Mitglieder tätig zu werden?
Das ist System bei dem Abrechnungszentrum Emmendingen. Nach meiner Info haben die Verbände in BaWü auch reagiert. Trotzdem geht das weiter :(
Zu hören war nix von den Verbänden , das ist doch vertragswidriges Verhalten, da gibts auch in Deutschland die Möglichkeit der Musterklage, Abmahnung u.v.m.
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Alfred Kramer schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.10.18 08:01:
Alfred Kramer schrieb am 15.10.18 19:35:
@Tempelritter: Dir sind also auch solche Fälle bekannt, das sieht nach System aus! Wäre es da nicht Sache der Berufsverbände, bei solchen Vertragsverstössen für ihre Mitglieder tätig zu werden?
Das ist System bei dem Abrechnungszentrum Emmendingen. Nach meiner Info haben die Verbände in BaWü auch reagiert. Trotzdem geht das weiter :(
Zu hören war nix von den Verbänden , das ist doch vertragswidriges Verhalten, da gibts auch in Deutschland die Möglichkeit der Musterklage, Abmahnung u.v.m.
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Alfred Kramer schrieb:
@Tempelritter: und wie soll die Reaktion der Verbände ausgesehen haben? Weder auf den Webseiten der Verbände noch in öffentlichen Medien hab ich dazu was gehört/gesehen!!
@Tempelritter: und wie soll die Reaktion der Verbände ausgesehen haben? Weder auf den Webseiten der Verbände noch in öffentlichen Medien hab ich dazu was gehört/gesehen!!
Frag deinen Verband. Ich hab das gemacht und Auskunft bekommen. War auch Thema beim letzten Regionaltreffen.
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Tempelritter schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 5.11.18 15:03:
@Tempelritter: und wie soll die Reaktion der Verbände ausgesehen haben? Weder auf den Webseiten der Verbände noch in öffentlichen Medien hab ich dazu was gehört/gesehen!!
Frag deinen Verband. Ich hab das gemacht und Auskunft bekommen. War auch Thema beim letzten Regionaltreffen.
im Prinzip kanns mir ja wurscht sein, was Dein Verband seinen Mitgliedern erzählt, ich lasse eh meinen RA für mich kämpfen.
So eine Geschichte könnte man auch als Mitgliederwerbung seitens der Verbände einsetzen nach dem Motto: seht her, Wir kämpfen für unsere Mitglieder.
Naja, die werden schon wissen....
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Alfred Kramer schrieb:
:kissing_closed_eyes: :smile: :astonished:
im Prinzip kanns mir ja wurscht sein, was Dein Verband seinen Mitgliedern erzählt, ich lasse eh meinen RA für mich kämpfen.
So eine Geschichte könnte man auch als Mitgliederwerbung seitens der Verbände einsetzen nach dem Motto: seht her, Wir kämpfen für unsere Mitglieder.
Naja, die werden schon wissen....
Wenn dem so ist, dann kannst du uns ja evtl. ein verbindliches Urteil gegen die KT vorlegen, dann wäre es klar.
Ich sagte, bis jetzt gibt es kein Urteil und nur weil du eines anstrebst, widerlegt das nicht meine Aussage.
Es ist doch auch letztlich egal, was wir hier für verbindlich halten, wenn wir es nicht rechtsgültig bestätigen und durchsetzen lassen.
Und wenn es einem so wichtig wäre, dann würde jemand doch den FAQ Katalog per Klage prüfen lassen,. Nur weil die Kassen vorher die paar Euro bezahlen, heißt das ja nicht, dass die KT Angst vor einer Klage haben. Nein, das führt dazu, dass diese dann woanders wieder absetzen und einbehalten. Wer glaubt denn wirklich, dass eine AOK Angst vor einer Klage hat? Die KT stehen vor viel gravierenderen Klagen, als ob eine VO a.d.R. zulässig ist oder nicht.
Warum hat denn keiner den Mut und lässt den Katalog rechtlich anfechten? Nein, lieber geht man jedesmal in den Diskurs und hofft auf die € 40.- . Wer das so machen mag, sol es doch machen, aber nervt euch nicht auch die jahrelange Diskussion über Dinge, die jeder anspricht, aber keiner ändern will / kann?
Ich bin auch kein Jurist, aber solange es keinen Kläger gibt, ist der FAQ schon eine nach aussen getragene, starke Argumentationshilfe für die KT.
wenn keiner hinterfragt und prüft, ob er rechtsgültig ist, dann kann es keiner mit Sicherheit sagen.
aber vielleicht löst sich das Problem ja mit dem neuen HMK in 2019 :blush:
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FFGG schrieb:
@ Alfred Kramer
Wenn dem so ist, dann kannst du uns ja evtl. ein verbindliches Urteil gegen die KT vorlegen, dann wäre es klar.
Ich sagte, bis jetzt gibt es kein Urteil und nur weil du eines anstrebst, widerlegt das nicht meine Aussage.
Es ist doch auch letztlich egal, was wir hier für verbindlich halten, wenn wir es nicht rechtsgültig bestätigen und durchsetzen lassen.
Und wenn es einem so wichtig wäre, dann würde jemand doch den FAQ Katalog per Klage prüfen lassen,. Nur weil die Kassen vorher die paar Euro bezahlen, heißt das ja nicht, dass die KT Angst vor einer Klage haben. Nein, das führt dazu, dass diese dann woanders wieder absetzen und einbehalten. Wer glaubt denn wirklich, dass eine AOK Angst vor einer Klage hat? Die KT stehen vor viel gravierenderen Klagen, als ob eine VO a.d.R. zulässig ist oder nicht.
Warum hat denn keiner den Mut und lässt den Katalog rechtlich anfechten? Nein, lieber geht man jedesmal in den Diskurs und hofft auf die € 40.- . Wer das so machen mag, sol es doch machen, aber nervt euch nicht auch die jahrelange Diskussion über Dinge, die jeder anspricht, aber keiner ändern will / kann?
Ich bin auch kein Jurist, aber solange es keinen Kläger gibt, ist der FAQ schon eine nach aussen getragene, starke Argumentationshilfe für die KT.
wenn keiner hinterfragt und prüft, ob er rechtsgültig ist, dann kann es keiner mit Sicherheit sagen.
aber vielleicht löst sich das Problem ja mit dem neuen HMK in 2019 :blush:
Nur weil die Kassen vorher die paar Euro bezahlen, heißt das ja nicht, dass die KT Angst vor einer Klage haben. Nein, das führt dazu, dass diese dann woanders wieder absetzen und einbehalten. Wer glaubt denn wirklich, dass eine AOK Angst vor einer Klage hat?
Gähn, nochmal zum Mitschreiben, die haben natürlich keine Angst vor einer Klage, solange das nicht massenhaft
passiert. Sie meiden halt ein Urteil wie der Teufel das Weihwasser, weil dann DIESES Spiel nicht mehr klappen würde...
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 6.11.18
Nur weil die Kassen vorher die paar Euro bezahlen, heißt das ja nicht, dass die KT Angst vor einer Klage haben. Nein, das führt dazu, dass diese dann woanders wieder absetzen und einbehalten. Wer glaubt denn wirklich, dass eine AOK Angst vor einer Klage hat?
Gähn, nochmal zum Mitschreiben, die haben natürlich keine Angst vor einer Klage, solange das nicht massenhaft
passiert. Sie meiden halt ein Urteil wie der Teufel das Weihwasser, weil dann DIESES Spiel nicht mehr klappen würde...
Dieser NICHT konsentierte Fragen-Antwortkatalog ist ja Geheimsache der Krankenkassen!
Bei Absetzungen wird darauf Bezug genommen, aber selbst auf Anfrage bekommt man nur ein Schnipsel daraus kopiert.
Ich habe keine Ahnung , wie wir als Vertragspartner an diesen Katalog offiziell gelangen können.
Mein RA hat letzte Frist gesetzt, danach geht die Klage ans Sozialgericht.
Entgegen meiner früheren Einstellung werde ich das Ergebnis aber hier nicht veröffentlichen, weil ich den Verbänden ja ihre Arbeit nicht abnehmen will.
Sollen sie doch selber klagen!
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Alfred Kramer schrieb:
@ FFGG: Was ein Spassvogel!
Dieser NICHT konsentierte Fragen-Antwortkatalog ist ja Geheimsache der Krankenkassen!
Bei Absetzungen wird darauf Bezug genommen, aber selbst auf Anfrage bekommt man nur ein Schnipsel daraus kopiert.
Ich habe keine Ahnung , wie wir als Vertragspartner an diesen Katalog offiziell gelangen können.
Mein RA hat letzte Frist gesetzt, danach geht die Klage ans Sozialgericht.
Entgegen meiner früheren Einstellung werde ich das Ergebnis aber hier nicht veröffentlichen, weil ich den Verbänden ja ihre Arbeit nicht abnehmen will.
Sollen sie doch selber klagen!
KT haben keine Angst vor Klagen.
Katalog ist einsehbar.
Wenn jemand schreibt, er würde ein Urteil nicht veröffentlichen, weil er den Verbänden die Arbeit nicht abnehmen will ist das auch Schmarrn, weil die Verbände die Urteilssprechung bekommen, wenn dieses rechtsverbindlich gültig ist.
Es veröffentlicht keiner ein Urteil, weil keiner eins hat, sondern nur heiße Luft rausblasen....
Schon lustig, dass sich so viele an diesem Katalog stören, aber es gibt niemand, der sich gruppiert und dagegen vorgeht, immer nur das Geschimpfe dagegen.
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FFGG schrieb:
Sorry, aber das ist doch Blödsinn.
KT haben keine Angst vor Klagen.
Katalog ist einsehbar.
Wenn jemand schreibt, er würde ein Urteil nicht veröffentlichen, weil er den Verbänden die Arbeit nicht abnehmen will ist das auch Schmarrn, weil die Verbände die Urteilssprechung bekommen, wenn dieses rechtsverbindlich gültig ist.
Es veröffentlicht keiner ein Urteil, weil keiner eins hat, sondern nur heiße Luft rausblasen....
Schon lustig, dass sich so viele an diesem Katalog stören, aber es gibt niemand, der sich gruppiert und dagegen vorgeht, immer nur das Geschimpfe dagegen.
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Alfred Kramer schrieb:
ich bin grade dabei, mit meinem RA eine Klage zu formulieren, wenn jemand noch ein gutes Argument hat, das mir helfen könnte, würde ich mich über eine PN sehr freuen.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 15.10.18 12:27:
Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 0l.07.2011
Wer kennt diesen Katalog? Mir haben ikk classic und BKK24 mit Hinweis darauf Rezepte gekürzt. Ich weiß noch nicht mal, wie ich offiziell Kenntnis von diesem Katalog bekommen kann!
Auszug(bekam ich von optadata):
ln den Diagnosegruppen WSI , EXI , EX2, LYI , Ly2,
und ATI ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere ,
Diagnosegruppe vorgesehen.
Bei den Diagnosegruppen WS1 , EX1 , EX2, LY1 ,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Wer hat ähnliches erlebt und vor allem, haben sich die Verbände bereits zu dieser Unverschämtheit der Krankenkassen positioniert??
edit evtl Schreibfehler in den Zitaten sind durch kopieren aus einer pdf,entstanden, sorry
Diese FAQ sind einseitig durch die GKV aufgestellt. Nur die FAQ aus 2004 haben Gültigkeit, so meine Info. Absetzungen in diesem Fällen wurden auf Widerspruch zu einem großen Teil nachbezahlt. Da dies so nicht in den HMR vereinbart ist.
Für den Indikationsschlüssel WS1, EX1, LY1 und AT1 ist keine Verordnung außerhalb des Regelfalles laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 möglich.
Ist mir so auch nicht bekannt, auch nicht das im Januar 2017 ein neuer HMK gekommen wäre...
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Ich habe soeben eine Absetzung durch die IKK Classic, vielmehr durch das ABrechnungszentrum Emmerdingen mit folgender Begründung erhalten:
Für den Indikationsschlüssel WS1, EX1, LY1 und AT1 ist keine Verordnung außerhalb des Regelfalles laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 möglich.
Ist mir so auch nicht bekannt, auch nicht das im Januar 2017 ein neuer HMK gekommen wäre...
Blödsinn, mit Spesen (40 E etc.pp.) Widersprechen
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ali schrieb:
don schrieb am 19.11.18 14:46:
Ich habe soeben eine Absetzung durch die IKK Classic, vielmehr durch das ABrechnungszentrum Emmerdingen mit folgender Begründung erhalten:
Für den Indikationsschlüssel WS1, EX1, LY1 und AT1 ist keine Verordnung außerhalb des Regelfalles laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 möglich.
Ist mir so auch nicht bekannt, auch nicht das im Januar 2017 ein neuer HMK gekommen wäre...
Blödsinn, mit Spesen (40 E etc.pp.) Widersprechen
Erstverordnung nicht bei mir statt gefunden hat...das war ein lustiges Telefonat - für mich! :wink:
Sie versuchen es halt mal und hoffen, dass duckmäuseriche PI's kein Kreuz haben...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Emmendingen waren auch die welche mir in diesem Sommer zwei Folgeverordnungnen abgesetzt hatten weil die
Erstverordnung nicht bei mir statt gefunden hat...das war ein lustiges Telefonat - für mich! :wink:
Sie versuchen es halt mal und hoffen, dass duckmäuseriche PI's kein Kreuz haben...
Grüße...Gerry
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don schrieb:
Der Widerspruch mit Verzugspauschale und Zinsen ist bereits auf dem Weg.
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don schrieb:
Ich habe soeben eine Absetzung durch die IKK Classic, vielmehr durch das ABrechnungszentrum Emmerdingen mit folgender Begründung erhalten:
Für den Indikationsschlüssel WS1, EX1, LY1 und AT1 ist keine Verordnung außerhalb des Regelfalles laut Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 möglich.
Ist mir so auch nicht bekannt, auch nicht das im Januar 2017 ein neuer HMK gekommen wäre...
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