Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Räumlichkeiten.
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in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
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Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
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Ich habe eine Frage.
Zitat aus dem Rahmenvertrag
Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden. Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funktionsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des Patienten – erfolgen.
Wenn in meinem unmittelbaren Praxisumfeld.
Nämlich im Garten meiner Praxis.
Ein Trimm-Dich-Platz ist. Der aber aus meinen Medizinprodukten besteht.
Jetzt die Frage:
Darf ich an den Geräten Therapie durchführen?
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Willst du KGG abrechnen, dann muss der Garten mind. 30qm groß sein, und du solltest die Beinpresse mit einem Sonnendach vor regen schützen 😂
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massu schrieb:
Gehört der Garten zur Praxiseinrichtung? Dann warum nicht?
Willst du KGG abrechnen, dann muss der Garten mind. 30qm groß sein, und du solltest die Beinpresse mit einem Sonnendach vor regen schützen 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ich bin dann mal gespannt, wie man das im Garten mit den beiden vorgeschriebenen Universalzuggeräte macht. 🫣
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Siemens Lufthaken
Lianen. ;)
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lianen. ;)
Mal Scherz beiseite: abgesehen von der praktischen Umsetzung bei KG-Gerät, ich wüsste nicht was dagegen spricht. Deine Geräte haben die Medizinprodukte-Zulassung.
Du musst nur sicherstellen, daß der Untergrund trittfest und leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist. Und der Garten muss mindestens 8 qm groß sowie beheizbar und beleuchtet sein. Die Deckenhöhe und die Belüftung ist kein Problem. Und du brauchst einen Zugang aus der Praxis heraus, ohne das dafür eine Behandlungraum durchquert werden muss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan grins.
Mal Scherz beiseite: abgesehen von der praktischen Umsetzung bei KG-Gerät, ich wüsste nicht was dagegen spricht. Deine Geräte haben die Medizinprodukte-Zulassung.
Du musst nur sicherstellen, daß der Untergrund trittfest und leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist. Und der Garten muss mindestens 8 qm groß sowie beheizbar und beleuchtet sein. Die Deckenhöhe und die Belüftung ist kein Problem. Und du brauchst einen Zugang aus der Praxis heraus, ohne das dafür eine Behandlungraum durchquert werden muss.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die Seilzüge kommen als Standgeräte in die Pergola
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MeFe89 schrieb:
Du möchtest Kgg an den Geräten machen? Oder im Rahmen einer KG Verordnung?
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Heyho :)
Ich habe eine Frage.
Zitat aus dem Rahmenvertrag
Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden. Zum Erreichen des Therapieziels der größtmöglichen Funktionsfähigkeit kann die Behandlung auch außerhalb der Praxisräume – im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Praxis oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des Patienten – erfolgen.
Wenn in meinem unmittelbaren Praxisumfeld.
Nämlich im Garten meiner Praxis.
Ein Trimm-Dich-Platz ist. Der aber aus meinen Medizinprodukten besteht.
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Darf ich an den Geräten Therapie durchführen?
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