Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
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alobar schrieb:
Darf eine Folgeverordung, die von einem anderan Arzt ausgestellt wurde, den Indikationsschlüssel EX2a haben, wenn auf der EV EX2b stand?!?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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DANKE für die schnelle Info!
[bearbeitet am 08.05.14 10:33]
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alobar schrieb:
keine ahnung.... lieber einmal zuuviel gefragt, wie von der kasse keine geld zu bekommen! Was nicht geht ist ja von ex3 zu ex2, dass mit den buchstaben(die keiner braucht) ist mir nicht klar gewesen! Es gibt immer mal das erstemal!
DANKE für die schnelle Info!
[bearbeitet am 08.05.14 10:33]
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webpt schrieb:
http://www.physio.de/forum/physiotherapie/klage-gegen-absetzung-durchbekommen/1/202563/202563
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JürgenK schrieb:
Klar, wo ist das Problem?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
mfg hgb :blush:
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du bist tatsächlich einer der wenigen, die hier in wenigen Worten sinnvolles von sich geben...
aber es ging "nur"um KG
schönen Tag noch,
alobar.
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alobar schrieb:
Hallo hgb,
du bist tatsächlich einer der wenigen, die hier in wenigen Worten sinnvolles von sich geben...
aber es ging "nur"um KG
schönen Tag noch,
alobar.
HMK Basiswissen....deshalb wohl die "nicht hilfreich" Bewertungen...
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ali schrieb:
sogar der selbe, gleiche oder sonstwie Arzt kann die LS und damit den Buchstaben während eines Regelfalles ändern.....
HMK Basiswissen....deshalb wohl die "nicht hilfreich" Bewertungen...
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hgb schrieb:
ja, insbesondere, wenn Elektro-, Kälte oder Wärmetherapie dazukommen sollen!
mfg hgb :blush:
Ich habe ein Dringendes anliegen an euch. Ich weiß es passt nicht zum Thema ...
Kann ich bei VadR mit Indikationsschlüssel LY1a auf Ly2a wechseln?
Das Rezept war mit 10 Einheiten ausgestellt, dass ist aber durch den Heilmittelkatalog nicht möglich. Deswegen wollte ich auf LY2a wechseln. Geht das?
Danke für eure Hilfe :blush:
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alobar schrieb:
das geht! es geht immer alles , wenn der Arzt mitmacht!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..diese Angaben ändern muss immer der Ausstellende!!
mfg hgb :blush:
Bei V.a.d.R. kann der Arzt jedoch so viele Anwendungen verordnen, wie in einem Quartal gem. der wöchentlich verordneten Frequenz möglich sind, unabhängig vom Indikationsschlüssel. 10x MLD wären also unter IKS Ly1 durchaus möglich.
Es gibt allerdings Kassen die WS1, EX1, Ly1 aufgrund des damit verbundenen "kurzfristigen Behandlungsbedarf" nicht akzeptieren wollen und verlangen, dass vor einer V.a.d.R. erst der Regelfall durch "upgrade" auf 2er oder 3er IKS ausgeschöpft werden muss. Diese Interpretation mag zwar eine gewisse Logik aufweisen, ist jedoch durch den HMK nicht gedeckt.
Das war nicht primär deine Frage, würde aber auch gegen eine Änderung sprechen, da bei einer Änderung wie von dir beschrieben, eigentlich theoretisch Regelfall nicht ausgeschöpft wäre und eine Folgeverordnung ausgestellt werden müsste. Kompliziert, was? Ich würde die VO also nicht ändern lassen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein Wechsel innerhalb einer V.a.d.R. wäre theoretisch möglich wenn es im Rahmen der Diagnose noch passen würde und die Behandlung schon länger läuft als es LY2 vorsieht.
Bei V.a.d.R. kann der Arzt jedoch so viele Anwendungen verordnen, wie in einem Quartal gem. der wöchentlich verordneten Frequenz möglich sind, unabhängig vom Indikationsschlüssel. 10x MLD wären also unter IKS Ly1 durchaus möglich.
Es gibt allerdings Kassen die WS1, EX1, Ly1 aufgrund des damit verbundenen "kurzfristigen Behandlungsbedarf" nicht akzeptieren wollen und verlangen, dass vor einer V.a.d.R. erst der Regelfall durch "upgrade" auf 2er oder 3er IKS ausgeschöpft werden muss. Diese Interpretation mag zwar eine gewisse Logik aufweisen, ist jedoch durch den HMK nicht gedeckt.
Das war nicht primär deine Frage, würde aber auch gegen eine Änderung sprechen, da bei einer Änderung wie von dir beschrieben, eigentlich theoretisch Regelfall nicht ausgeschöpft wäre und eine Folgeverordnung ausgestellt werden müsste. Kompliziert, was? Ich würde die VO also nicht ändern lassen. Gruß S.
Nachdem ich dann die Rechtsgrundlage hierfür nachgewiesen haben wollte, wurde das Rezept dann nach Fristsetzung und Klageandrohung bezahlt.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, dass wollte eine Kasse auch mal von mir.
Nachdem ich dann die Rechtsgrundlage hierfür nachgewiesen haben wollte, wurde das Rezept dann nach Fristsetzung und Klageandrohung bezahlt.
und selbstvebrständlich muss der Arzt die änderung durchführen und mit stempel und unterschrift quittieren!
[bearbeitet am 14.05.14 11:54]
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alobar schrieb:
hatte ebenfalls ein 10 Rezept mit ly1, die aok war dann so frei nur 6 Bhg. zubezahlen, weil eben nur 6 verordnet werden dürfen. Ich würde auf keinen Fall mehr, ein Rezept ausschöpfen, wenn der HMR dagegenspricht!
und selbstvebrständlich muss der Arzt die änderung durchführen und mit stempel und unterschrift quittieren!
[bearbeitet am 14.05.14 11:54]
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Die AOK war nicht nur "so frei" sondern völlig im Recht, du bist deiner Prüfpflicht als PI nicht nachgekommen!
Grüße...Gerry
Shakespeare würde es trotzdem abarbeiten und deswegen habe ich dazu meine Meinung gesagt....
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alobar schrieb:
das ist mir schon klar, ich beschwere mich NICHT!
Shakespeare würde es trotzdem abarbeiten und deswegen habe ich dazu meine Meinung gesagt....
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Nein, Shakes würde keine 10 x MLD bei LY1 abarbeiten! So ein Thema darf eigentlich im Jahre 10 nach Einführung des HMK gar nicht mehr auftreten...
Grüße...Gerry
Ich würde die VO also nicht ändern lassen. Gruß S.
Gerry in Ehren, S. würde nicht änderen lassen, d.h. er würde sie annehmen und 10 x lymphen. So verstehe ich diesen Satz.....
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alobar schrieb:
Das war nicht primär deine Frage, würde aber auch gegen eine Änderung sprechen, da bei einer Änderung wie von dir beschrieben, eigentlich theoretisch Regelfall nicht ausgeschöpft wäre und eine Folgeverordnung ausgestellt werden müsste. Kompliziert, was?
Ich würde die VO also nicht ändern lassen. Gruß S.
Gerry in Ehren, S. würde nicht änderen lassen, d.h. er würde sie annehmen und 10 x lymphen. So verstehe ich diesen Satz.....
Aber ich kann vermutlich nicht lesen... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Also ich lese bei Shakespear "adR" und damit hängt die maximale Menge höchstens an der Wochenfrequenz und den 12 Wochen.
Aber ich kann vermutlich nicht lesen... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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alobar schrieb:
Ji, WW lesen kannst Du schon... aber du hast wohl nicht alles gelesen von ANFANG:...
Jetzt alles klar? :yum:
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Shakespeare schrieb:
Ich habe die Frage von @Corinna188 beantwortet (kuckst du anhand der Striche an wen meine Antwort gereichtet war), die sich in das Thema mit einem anderen Fall: nämlich eine LY1 Verordnung, 10 mal "außerhalb der Regel"!!!, in das Thema eingeklinkt hatte. Selbstverständlich würde ich bei einer Ly1, EX1, WS1 Verordnung "im!!! Regelfall" nur die Höchstmenge die im HMK vorgesehen ist, abgeben, egal wie viel der Arzt verordnet hat.
Jetzt alles klar? :yum:
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Corinna188 schrieb:
Hallo Kollegen
Ich habe ein Dringendes anliegen an euch. Ich weiß es passt nicht zum Thema ...
Kann ich bei VadR mit Indikationsschlüssel LY1a auf Ly2a wechseln?
Das Rezept war mit 10 Einheiten ausgestellt, dass ist aber durch den Heilmittelkatalog nicht möglich. Deswegen wollte ich auf LY2a wechseln. Geht das?
Danke für eure Hilfe :blush:
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Corinna188 schrieb:
Danke für eure schnelle Antwort :blush:
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